Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
20.03.12, 15:49
Aktualisiert
17.04.12, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.02.2012
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-15/2012
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2012
Gemeinderat am 19.04.2012
- öffentlich -
Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde
Vettweiß
hier: Änderung der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14"
Begründung:
Neben der allgemeinen Benutzungsgebühr werden Nebenkosten für Kanal, Wasser,
Müllabfuhrgebühren, Grundsteuer und Gebäudeversicherung erhoben. Eine
Überprüfung der letzten 4 Jahre hat ergeben, dass die bisher erhobenen
Nebenkosten i.H.v. 45,-- € pro Person und Monat noch angemessen sind und im
Durchschnitt liegen.
Die Gemeinde Vettweiß verfügt u.a. über die Unterkunft für ausländische Flüchtlinge
„Kettenheimer Straße 14“.
Für die Unterkunft „Kettenheimer Straße 14“ wird eine Heizkostenpauschale für die
Zeit der Heizperiode i.H.v. 28,-- € pro Person, pro Monat erhoben. Die Überprüfung
der letzten 4 Jahre hat ergeben, dass der durchschnittliche Gasverbrauch bei
104,58€ pro Person lag. Die bisherige Heizkostenpauschale sollte daher auf 105,-- €
pro Person, pro Monat erhöht werden. Die drastische Erhöhung ist u.a. darauf
zurückzuführen, dass die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Flur) mitgeheizt, aber
aufgrund der geringen Belegung (5 Pers.) die Kosten auf nur wenige Nutzer verteilt
werden. Trotzdem erscheint der Verbrauch sehr hoch, und es werden Überlegungen
angestellt, wie hier steuernd eingegriffen werden kann.
Ein Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001 ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 3. Satzung zur
Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen
sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der
Gemeinde Vettweiß zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine