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Vorlage (Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß hier: Änderung der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
20.03.12, 15:49
Aktualisiert
17.04.12, 09:09
Vorlage (Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß
hier: Änderung der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14")

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.02.2012 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-15/2012 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2012 Gemeinderat am 19.04.2012 - öffentlich - Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß hier: Änderung der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14" Begründung: Neben der allgemeinen Benutzungsgebühr werden Nebenkosten für Kanal, Wasser, Müllabfuhrgebühren, Grundsteuer und Gebäudeversicherung erhoben. Eine Überprüfung der letzten 4 Jahre hat ergeben, dass die bisher erhobenen Nebenkosten i.H.v. 45,-- € pro Person und Monat noch angemessen sind und im Durchschnitt liegen. Die Gemeinde Vettweiß verfügt u.a. über die Unterkunft für ausländische Flüchtlinge „Kettenheimer Straße 14“. Für die Unterkunft „Kettenheimer Straße 14“ wird eine Heizkostenpauschale für die Zeit der Heizperiode i.H.v. 28,-- € pro Person, pro Monat erhoben. Die Überprüfung der letzten 4 Jahre hat ergeben, dass der durchschnittliche Gasverbrauch bei 104,58€ pro Person lag. Die bisherige Heizkostenpauschale sollte daher auf 105,-- € pro Person, pro Monat erhöht werden. Die drastische Erhöhung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Flur) mitgeheizt, aber aufgrund der geringen Belegung (5 Pers.) die Kosten auf nur wenige Nutzer verteilt werden. Trotzdem erscheint der Verbrauch sehr hoch, und es werden Überlegungen angestellt, wie hier steuernd eingegriffen werden kann. Ein Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine