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Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013 b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022 c) Stellenplan d) Haushaltssicherungskonzept)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
142 kB
Datum
19.07.2012
Erstellt
12.07.12, 15:42
Aktualisiert
12.07.12, 15:42
Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013
b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022
c) Stellenplan
d) Haushaltssicherungskonzept) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013
b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022
c) Stellenplan
d) Haushaltssicherungskonzept) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013
b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022
c) Stellenplan
d) Haushaltssicherungskonzept)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.07.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-63/2012 Vorlage für den Gemeinderat am 19.07.2012 - öffentlich - Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013 b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022 c) Stellenplan d) Haushaltssicherungskonzept Begründung: Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2012/13 stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Ergebnisrechnung 2012 EURO 2013 EURO Die Erträge verändern sich von auf 13.047.292 13.051.815 13.301.412 13.256.912 Die Aufwendungen verschlechtern sich von auf 15.124.826 15.171.927 15.118.451 15.187.965 Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von -2.120.112 -1.931.053 Die Einzahlungen aus lfd. VerwaltungsTätigkeit verändern sich von auf 11.302.909 11.307.432 11.740.765 11.696.265 Die Auszahlungen aus lfd. VerwaltungsTätigkeit verschlechtern sich von auf 13.708.958 13.740.772 13.189.626 13.259.140 Finanzrechnung Die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben unberührt. Ebenso die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) in den Jahren 2012 und 2013 Es ergibt sich ein neues Finanzergebnis (Cash Flow) von -2.155.676 -1.210.883 Ausgleichsrücklage und allg. Rücklage Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich durch das Jahresergebnis 2011 aufgebraucht sein, so dass die allgemeine Rücklage bereits in 2011 teilweise in Anspruch genommen werden muss. Anhand des Schaubildes ist die nunmehr aktualisierte vorläufige Entwicklung des Eigenkapitales ersichtlich. Übersicht über die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals gem. Schlussbilanz vom 31.12.2009 in T€ 19.347 2.609 173 22.258 Allgemeine Rücklage 31.12.2009 + Ausgleichsrücklage 31.12.2009 + Sonderrücklage 01.12.2009 = Eigenkapital 31.12.2009 - geplanter Jahresfehlbetrag 2010 = Eigenkapital am 31.12.2010 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2011 = Eigenkapital am 31.12.2011 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2012 = Eigenkapital am 31.12.2012 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2013 = Eigenkapital am 31.12.2013 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2014 = Eigenkapital am 31.12.2014 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2015 = Eigenkapital am 31.12.2015 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2016 = Eigenkapital am 31.12.2016 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2017 = Eigenkapital am 31.12.2017 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2018 = Eigenkapital am 31.12.2018 - in T€ Prozentuale Veränderung im lfd. Haushaltsjahr 22.258 958 21.300 - 2.064 19.236 - 2.120 17.116 - 1.931 15.185 - 1.602 13.583 - 1.464 12.119 - 1.220 10.899 - 1.068 9.831 - 812 9.019 - 958 21.300 -4,30% 2.064 19.236 -9,69% 2.120 17.116 -11,02% 1.931 15.185 -11,28% 1.602 13.583 -10,55% 1.464 12.119 -10,78% 1.220 10.899 -10,07% 1.068 9.831 -9,80% 812 9.019 -8,26% - geplanter Jahresfehlbetrag 2019 = Eigenkapital am 31.12.2019 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2020 = Eigenkapital am 31.12.2020 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2021 = Eigenkapital am 31.12.2021 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2022 = Eigenkapital am 31.12.2022 668 8.351 - 432 7.919 - 218 7.701 - 8 7.709 668 8.351 -7,41% 432 7.919 -5,17% 218 7.701 -2,75% 8 7.709 0,10% Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, wird die Allgemeine Rücklage im Planungszeitraum als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5%) verringert werden müssen. Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW der Verpflichtung unterliegt, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein HSK aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Verpflichtung, ein HSK aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt aufgestellt wird. Gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 soll nur eine Genehmigung des HSK erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Aus der Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2022 gem. Haushaltsplanentwurf ist ersichtlich, dass der Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2022 wieder herbeigeführt wird und somit ein genehmigungsfähiges HSK vorliegt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, die als Anlage 2 beigefügten Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sowie die Finanzplanung bis 2022. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 wird beschlossen. Der Stellenplan 2012/2013 wird beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 wird beschlossen.