Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
199 kB
Datum
19.07.2012
Erstellt
12.07.12, 15:42
Aktualisiert
12.07.12, 15:42
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Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2022
Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2014
Den Haushaltssatzungen 2010 und 2011 sowie dem Haushaltssicherungskonzept
2010 bis 2014 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche
Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 7.12.2010 die Genehmigung gemäß § 76
Abs. 2 GO NRW versagt, da ein Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum
nicht dargestellt werden konnte.
Der Gemeinde wurde aufgegeben weitere Haushaltsicherungskonzepte aufzustellen
und das bestehende Haushaltssicherungs- und Personalkonsolidierungskonzept in
den folgenden Jahren fortzuschreiben.
Trotz wiederholter Empfehlung der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß
es bisher abgelehnt die Hebesätze sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr
2012 auf mindestens den jeweiligen Landesdurchschnitt festzusetzen.
Die Vorgaben für die freiwilligen Leistungen wurden umgesetzt. Die Maßgaben in der
Stellenbewirtschaftung eingehalten.
Kostenrechnende Einrichtungen werden kostendeckend betrieben. Der Hinweis, bei
der Ermittlung der Abschreibungen den Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde zu
legen, wurde nicht aufgegriffen.
Ursachen für das HSK 2010 ff
Die
Ursachen,
weshalb
sich
die
Gemeinde
Vettweiß
seit
2010
in
der
Haushaltssicherung (vorläufigen Haushaltsführung) befindet, sind im Konzept für die
Jahre 2010 bis 2014 umfangreich dargelegt und beschrieben worden.
Die Gemeinde hat seit Änderung des GFG 2010 bei ungefähr gleicher Steuerkraft
rund 1 Million weniger Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten. Darüber hinaus
sind die Umlagen Richtung Kreis weiter gestiegen. Die näheren Details hierzu und
die Kuriositäten und Fehlanreizwirkungen des GFG 2010, 2011 und erneut in 2012
wurden im Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2012 ausführlich beschrieben.
Insbesondere
die
Auswirkungen
des
erhöhten
Soziallastenansatzes
führen
insbesondere im Kreis Düren dazu, dass der kreisangehörige Raum und auch der
Kreis Düren erheblich weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Diese Mittel fließen
der Stadt Düren zu, obwohl die Stadt gar nicht Aufgabenträger im SGB II ist.
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Aufgabenträger ist der Kreis Düren, der die fehlenden Mittel wieder über die
Kreisumlage refinanziert. Die Gemeinde Vettweiß wird durch diese Kuriosität des
GFG zweimal bestraft. Zum einen erhält sie weniger Schlüsselzuweisungen, da die
Zahl der SGB II Empfänger relativ gering ist und der überwiegende Teil der GFG
Mittel in die Stadt Düren abfließt, zum anderen muss die Gemeinde dem
Aufgabenträger dem Kreis Düren wegen fehlender GFG Mittel beim Kreis erhöhte
Kreisumlagen zahlen.
Dieser handwerkliche Fehler, der u.a. zu Fehlanreizwirkungen führt, ist dem
Innenminister mehrfach vorgetragen worden. Eine Änderung des GFG ist jedoch
nicht erkennbar, so dass eine Vielzahl von Kommunen den Klageweg beschritten
haben.
Der Prüfbericht der Jahre 2002 bis 2005 des GPA hat wiederholt deutlich gemacht,
dass die Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Sie bedarf
der Unterstützung des Landes. Diese Unterstützung ist jedoch nicht folgerichtig
ausgebaut, sondern erheblich reduziert worden, so dass ein bisher nicht
genehmigungsfähiges HSK die logische Konsequenz ist. Dies wird auch nochmals
vor dem Hintergrund der bisherigen Bemühungen um einen Haushaltsausgleich aus
nachfolgender Historie deutlich.
Haushaltsausgleich
Zur Historie:
Die
Gemeinde
Vettweiß
gehörte
bis
1991
zu
den
so
genannten
„Ausgleichsstockgemeinden“ und war nur aufgrund zusätzlicher Finanzhilfen des
Landes überlebensfähig. Dieser so genannte Ausgleichsstock wurde in den Jahren
1991/92 vom Land abgeschafft. Unter der Maßgabe, dass die Gemeinde Vettweiß
erhebliche Auflagen erfüllt, wurde eine Teilentschuldung der Gemeinde durch das
Land vorgenommen. Ein gefordertes Haushaltssicherungskonzept, welches für die
Jahre 1991 bis 1994 entwickelt wurde, brachte immense Einschränkungen für die
Gemeinde und erhebliche Belastungen für die Bürger mit sich. Es war mit einem
umfangreichen Auflagenkatalog verbunden.
Beispielhaft sind nur einige wenige Themen hier aufgelistet:
Aufgabe der Trägerschaft für die Kindergärten ab 1.1.1992
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Übertragung von Sportheimen und Dorfgemeinschaftshäusern auf die
örtlichen Vereine
Reduzierung der Sportplatzpflege
Einführung von Turnhallenbenutzungsgebühren
Höchstmögliche Steuer- und Gebührensätze
Aber nur mit diesen Maßnahmen alleine war kein Haushaltsausgleich zu erzielen.
Zur Erinnerung sei erwähnt, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt den
Kommunen noch weitaus mehr Hilfestellung gewährte, als dies zur Zeit der Fall ist.
Auch hier seien nur einige Beispiele genannt, die die Überlebensfähigkeit der
Gemeinde Vettweiß mit sicherten.
Gewährung von Schülerfahrtkosten
Gewährung einer Freiraumpauschale
Gewährung eines Härteausgleichs für hohe Abwassergebühren
Hilfe stellend kam hinzu, dass die Gemeinde in das „Ziel 5 b Förderprogramm“
aufgenommen wurde. All diese Hilfestellungen des Landes sind in der Vergangenheit
Schritt für Schritt abgebaut und dafür zusätzlich neue Aufgaben von Bund und Land
ohne entsprechende Finanzausstattung für die Kommunen draufgesattelt worden.
Nur durch eine solide Haushaltspolitik unter Beibehaltung der Auflagen aus dem
Haushaltssicherungskonzept und dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement
unserer Bürgerinnen und Bürger konnte die Gemeinde bis zum Jahre 2010 ohne
HSK überleben. Um das auch zahlenmäßig immer wieder darstellen zu können, half
das alte Rechnungswesen, die Kameralistik sowie ein Sparstrumpf den die
Gemeinde in guten Zeiten angelegt und der jedoch ab 2000 kontinuierlich jährlich
zum Ausgleich dienen musste.
Mit Einführung des NKF wurde dann nochmals nachhaltig deutlich, dass die
Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Dies hat auch der
Prüfbericht des GPA für die Jahre 2002 bis 2005 bestätigt. Die Finanzkrise und die
explodierenden Sozialausgaben stellt die Gemeinde nunmehr vor unlösbare
Aufgaben.
-3-
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Gesetzliche Vorgaben des Landes zur Haushaltssicherung
Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so
zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Als
wesentliche Grundlage hierfür wird auch im NKF der jährliche Haushaltsausgleich –
in Planung und Rechnung – gefordert. Des weiteren soll gem. § 84 Satz 3 GO auch
die
Ergebnis-
und
Finanzplanung
die
dem
Haushaltsjahr
folgenden
drei
Planungsjahren in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein.
Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall.
Ein HSK ist aufzustellen, wenn
-
durch Veränderung der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres
der in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der Allgemeinen
Rücklage (Teil des Eigenkapitals) um mehr als ¼ verringert wird.
-
In zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der
Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen
Rücklage um jeweils mehr als 1/20 zu verringern oder
-
innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzrechnung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK,
wenn
-
der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die
Allgemeine Rücklage um mehr als 25 % verringert wird.
-
Durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden
Jahren die Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder
-
die
Allgemeine
Rücklage
durch
Fehlbeträge
innerhalb
des
Finanzplanungszeitraumes komplett aufgezehrt wird.
Gemäß § 76 GO NRW ist die Genehmigung eines HSK zulässig, wenn der
Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird. Auch
-4-
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nach dieser Änderung bleibt es bei der in der GO ausdrücklich niedergelegten Pflicht
den Haushalt so schnell wie möglich auszugleichen.
Zum aktuellen Sachstand
Der im letzten HSK prognostizierte Fehlbedarf für 2009 in Höhe von
-461.635 €
konnte auf
-58.000 €
reduziert werden.
Der im letzten HSK prognostizierte Fehlbedarf für 2010 in Höhe von
-1.424.575 €
-985.857 €
konnte auf
reduziert werden.
Zum 31.12.2009 betrug die Allgemeine Rücklage der Gemeinde Vettweiß 19,347
Millionen €. Die Ausgleichsrücklage hatte zum 31.12.2009 einen Bestand von 2,609
Millionen €.
Die weitere Entwicklung der allgemeinen Rücklage zeigt, dass diese bis zum
Jahr 2022 von rund 19.000.000 € in 2011 auf rund 8.000.000 € in 2022 sinken
wird.
Die beigefügte Anlage 1 macht die Entwicklung deutlich.
Übersicht über die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals
gem. Schlussbilanz vom 31.12.2009
in T€
19.347
2.609
173
22.258
Allgemeine Rücklage 31.12.2009
+ Ausgleichsrücklage 31.12.2009
+ Sonderrücklage 01.12.2009
= Eigenkapital 31.12.2009
- geplanter Jahresfehlbetrag 2010
= Eigenkapital am 31.12.2010
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2011
= Eigenkapital am 31.12.2011
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2012
= Eigenkapital am 31.12.2012
-
in T€
Prozentuale
Veränderung
im lfd.
Haushaltsjahr
22.258
958
21.300
-
2.064
19.236
-
2.120
17.116
-
958
21.300
-4,30%
2.064
19.236
-9,69%
2.120
17.116
-11,02%
-5-
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- geplanter Jahresfehlbetrag 2013
= Eigenkapital am 31.12.2013
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2014
= Eigenkapital am 31.12.2014
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2015
= Eigenkapital am 31.12.2015
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2016
= Eigenkapital am 31.12.2016
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2017
= Eigenkapital am 31.12.2017
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018
= Eigenkapital am 31.12.2018
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019
= Eigenkapital am 31.12.2019
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020
= Eigenkapital am 31.12.2020
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2021
= Eigenkapital am 31.12.2021
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2022
= Eigenkapital am 31.12.2022
1.931
15.185
-
1.602
13.583
-
1.464
12.119
-
1.220
10.899
-
1.068
9.831
-
812
9.019
-
668
8.351
-
432
7.919
-
218
7.701
-
8
7.709
1.931
15.185
-11,28%
1.602
13.583
-10,55%
1.464
12.119
-10,78%
1.220
10.899
-10,07%
1.068
9.831
-9,80%
812
9.019
-8,26%
668
8.351
-7,41%
432
7.919
-5,17%
218
7.701
-2,75%
8
7.709
0,10%
Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Verringerung des Defizits
Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in Folge des HSK von 1991 – 1994
bzw. 2010 – 2012 durch weitere Aktionen umgesetzt und auch bis heute beibehalten:
Restriktive Personalpolitik
Konsequente Entschuldung ab 1991 bis 2009 von 14 MIO € auf rund 1 MIO €
Übertragung der Kindergärten auf Dritte
Konsequente Erhebung von Beiträgen und Gebühren
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Vollständige Übernahme der Betriebs-, Unterhaltungs- und Investitionskosten
der Vereinsheime und Bürgerhäuser durch die Vereine –Im Gegenzug
Gewährung von ZuschüssenÜbertragung der Schlüsselgewalt der Turnhallen/Vereinsliegenschaften an
Vereine, damit keine Hausmeisterkosten mehr in den Abendstunden anfallen
Hand– und Spanndienst bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Leichenhallen
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Jugendräumen
Erheben von Turnhallenbenutzungsgebühren
Mäharbeiten auf den Sportplätzen nur noch auf der Spielfläche bzw. überall
wo der Großflächenmäher fahren kann. Übertragung der Nebenflächen auf die
Vereine.
Erschließung
von
Baugebieten
durch
Dritte
unter
Abschöpfung
von
Strukturbeiträgen
Umstellung der öffentlichen Jugendbücherei auf ehrenamtliche Kräfte.
Dadurch Wegfall einer Teilzeitkraft für die Bücherei.
Wegfall der Glasversicherung bei Gebäuden
Vereinbarung an Selbstbehalten bei den Kfz-Versicherungen
All das reicht jedoch nicht, um bis zum Jahr 2022 einen ausgeglichenen
Haushalt darzustellen. Deshalb sind weitere einschneidende Maßnahmen
sowohl im Einnahmebereich als auch im Ausgabenbereich notwendig.
Auf der Einnahmeseite ist vorgesehen, die Steuerhebesätze ab 2013 auf die
fiktiven Hebesätze anzuheben.
Gleichzeitig sollen ab 2014 jährliche Erträge aus der Ausweisung von neuen
Windkraftzonen erzielt werden. Weitere 14 Windräder sollen in der Gemeinde
Vettweiß errichtet werden. Durch die Bereitstellung der Gemeindewege und
einem jährlichen Nutzungsentgelt pro Anlage, sind Erträge von jährlich 200.000
€ zu erwarten. Die planerischen Vorgaben werden derzeit erarbeitet.
Auf der Ausgabenseite ist aufgrund des demografischen Wandels eine
Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich beabsichtigt. Die derzeit
vorhandenen 3 Standorte für Grundschulen sollen in 2 Schritten auf einen
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Standort beschränkt werden. Der Standort Müddersheim soll 2016 und der
Standort Kelz 2018 aufgegeben werden. Alle Grundschulkinder werden ab 2018
im Schulzentrum Vettweiß beschult.
Geplant ist, die Objekte in Müddersheim und Kelz einer Nutzung für Senioren
zuzuführen. Ein entsprechender Bedarf ist in der Gemeinde Vettweiß gegeben
und insbesondere das Objekt in Müddersheim ist aufgrund von Lage und
Baustruktur hierzu bestens geeignet.
Die Einsparungen im Schulbereich und entsprechende Mieteinnahmen
verbessern die Haushaltssituation, so dass mit Steuererhöhungen und den
Erträgen aus Windkraft erstmals in 2022 wieder eine schwarze Null erkennbar
wird.
Die beigefügte Grafik macht diese Entwicklung deutlich.
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
18.000.000 €
17.000.000 €
16.000.000 €
15.000.000 €
14.000.000 €
13.000.000 €
12.000.000 €
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
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Ergebnis der lfd.
Verwaltungstätigkeit
500.000 €
0€
-500.000 €
-1.000.000 €
-1.500.000 €
-2.000.000 €
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Die Entwicklung im Produktbereich 160 ist nach wie vor markant und entscheidend
für die finanzielle Situation der Gemeinde Vettweiß. Würden die einschneidenden
Veränderungen im SGB II Bereich, die ab 2011 zu einer erheblichen Mehrbelastung
des kreisangehörigen Raumes führen, wieder zurückgeführt bzw.
würde eine differenzierte Kreisumlage in diesem Aufgabenbereich eingeführt
und nach Fallzahlen im SGB II abgerechnet, ergäben sich jährliche
Einsparpotentiale von über 600.000 €.
Bisherige Bemühungen der Gemeinde Vettweiß, hier zu einer gerechten
Lastenverteilung zu kommen, bleiben seitens des Landes unbeachtet. Deshalb sind
die sich hieraus ergebenden Verbesserungen in das HSK auch nicht eingearbeitet.
Die Gemeinde Vettweiß hofft aber nach wie vor, dass angestrengte Klageverfahren,
die Landesregierung zu einer anderen Verfahrensweise zwingen.
Personalkosten/Personalkonzept
Die folgende Tabelle macht deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß mit dem HSK
2010 bereits einschneidende Schritte in der Personalbewirtschaftung vollzogen hat.
Die leicht ansteigenden Zahlen der kommenden Jahre sind den tariflichen
Gegebenheiten geschuldet. Mit rund 14 % am Gesamtaufwand ist jedoch die
Gemeinde Vettweiß am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angekommen.
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2.600.000
2.579.749
2.550.000
2.505.137
2.500.000
2.469.014
2.450.000
2.509.306
2.489.083
2.421.268 2.415.402
2.400.000
2.350.000
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Dabei hat ein kontinuierlicher Stellenaufbau von unten nach oben stattgefunden.
Eigene Azubis haben ausscheidende Beschäftigte ersetzt. Interne Lösungen sind vor
externen Lösungen erfolgt. Die konkreten Maßnahmen sind aus dem beigefügten
Personalkonsolidierungskonzept ersichtlich.
Interkommunale Zusammenarbeit
Eine angestrebte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kassengeschäfte
wird seitens der Gemeinde nachhaltig verfolgt, gestaltet sich aber leider sehr
schwierig. Mit dem kommunalen Rechenzentrum wird versucht, hier Fortschritte zu
erzielen. Es macht Sinn, dass insbesondere kleinere Kommunen sich in diesem
Themenfeld
bündeln
um
effizienter
arbeiten
zu
können.
Die
Vielfalt der
Anwendungen aber auch das Auseinanderbrechen bisheriger Zweckverbände (Kreis
Düren und Stadt Düren zur Regio it) machen die Aufgabe nicht leichter.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist vor dem Hintergrund einer notwendigen
Einsparung von Dienst- und Sachaufwendungen immer wieder optimiert worden. So
werden seit 2008 die kostenintensiven Gebäude und Liegenschaften in einem
Fachbereich gebündelt bewirtschaftet. Sie sind in den vergangenen Jahren
energetisch
saniert
und
in
der
Bewirtschaftung
optimiert
worden.
Verwaltungspersonal und Hausmeister werden kontinuierlich für einen schonenden
Ressourcenverbrauch weiter zu schulen sein. Durch EDV Unterstützung soll sowohl
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die Bewirtschaftung als auch die notwendige Unterhaltung und investive Entwicklung
kontrolliert und verbessert werden.
Bilanzielle Abschreibungen
Die
beigefügte
Eröffnungsbilanz
macht
deutlich,
dass
den
Abschreibungsaufwendungen auch erhebliche Sonderposten gegenüber stehen
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit nur Investitionen getätigt, wenn
entsprechende Zuschüsse und Beiträge Dritter geflossen sind. Im so genannten
freiwilligen
Bereich
sind
z.B.
Sportheime,
Bürgerhäuser,
Jugendräume,
Feuerwehrhäuser, Leichenhallen, Sportplätze, Dorfplätze, um nur einige Facetten
des gemeindlichen Wirkens auf zu zählen, nur mit Eigeninitiative der örtlichen
Vereine und Dorfgemeinschaften entstanden. Die Gemeinde war hier höchst selten
gefordert. Aus dieser Tatsache heraus ist auch das Delta zwischen Abschreibung
und Sonderposten relativ gering bemessen.
Wie die Liste der Inv. Maßnahmen zeigt, sind auch zukünftig keine Kredite zur
Abwicklung investiver Maßnahmen vorgesehen. Das Saldo im Finanzierungsbereich
gestaltet sich positiv. Vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden Kassenkredite
hilft dies die Liquidität anderweitig aufrecht zu erhalten.
Zuweisungen und Zuschüsse
Fordern und Fördern war und bleibt die Maxime im Umgang mit unseren Vereinen.
Etwa 90 Vereine bestimmen das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde.
Schon Anfang der 90iger Jahre hat sich die Gemeinde von allen Bürgerhäusern und
Sportheimen getrennt und sie zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und
Unterhaltung an Vereine und Interessengemeinschaften übertragen. Dabei wurde ein
entsprechender Zuschuss zur Unterstützung nach besonderen Kriterien entwickelt
und zugesagt. Das Zuschussverfahren wurde über die Jahre immer weiter entwickelt
und gezielt derart gesteuert, das Vereine, die sich aktiv insbesondere im
Jugendbereich engagieren auch mit einer besseren Förderung rechnen können. Mit
kleinem finanziellem Aufwand sind hier nachhaltige Erfolge auf den Weg gebracht
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worden. Förderprogramme im investiven Bereich haben dazu beigetragen, dass die
Liegenschaften auch immer wieder in Eigenleistung und mit viel Engagement saniert
und so entwickelt werden konnten, dass kein Sanierungsstau entstand.
Insgesamt 10 Sportheime und 7 Bürgerhäuser werden auf diese Art und Weise
betrieben, unterhalten und saniert sowie 90 Vereine im kulturellen, sozialen und
sportlichen Bereich am Leben gehalten.
Insgesamt betragen die Zuschüsse für Sport und sonstige Vereine rund 69.000 €,
wobei die Vereine sämtliche Betriebskosten der Liegenschaften selbst tragen
müssen.
Verschuldung, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Viele Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, weisen hohe
Verbindlichkeiten auf. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Die
Gesamtverschuldung der Gemeinde liegt weit unter dem Mittelwert. Das beigefügte
Diagramm macht Stand und Entwicklung bis 2022 deutlich.
3500000
3000000
2500000
2000000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Derzeit liegt die Verschuldung bei rund 380 €/Einwohner. Der kontinuierliche Abbau
wird aus der Grafik deutlich.
Die schwierige Haushaltslage trotz geringer Schulden macht nachhaltig deutlich,
dass die Gemeinde Vettweiß aus eigener Kraft heraus nicht überlebensfähig ist. Wir
haben seit jeher vernünftig gewirtschaftet und schon immer strengste Maßstäbe
angelegt. Dies zeigt der Verschuldungsgrad nachhaltig. Mit der Einführung des NKF
wird die schon immer vorhandene Situation einer am „Tropf des Landes“ hängenden
Gemeinde nochmals deutlich gemacht. Mittlerweile tropft es vom Land aber nicht
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mehr und gleichzeitig werden wir wie Zitronen ausgepresst, um die vom Bund
beschlossenen und auf die Kommunen verlagerten sozialen Lasten zu tragen.
Erträge
Die Steuern sind aufgrund der Vorgaben zur Haushaltssicherung bei den
Hebesätzen mindestens auf Landesdurchschnitt anzusetzen. Im Haushaltsjahr 2013
sollen die Hebesätze der Gemeinde Vettweiß auf die fiktiven Hebesätze des Landes
angehoben werden.
Konjunkturpaket und Einsparpotentiale
Die Gemeinde Vettweiß hat die Möglichkeiten, die sich aus dem Konjunkturpaket
ergaben genutzt, um im energetischen Bereich bei Rathaus, Schulen, Kindergärten,
Feuerwehrhäusern und allen sonstigen Liegenschaften durch energiesparende
Maßnahmen für die Zukunft Einsparungen im laufenden Aufwand zu generieren.
Dieses Einsparpotential ist auch bereits in der Finanzplanung eingearbeitet.
Das Schulzentrum in Vettweiß ist mit rund 2,5 Millionen saniert und wird aufgrund
dieser Maßnahme in Zukunft erhebliche Einsparungen im energetischen Bereich
verzeichnen. Die Reinigungsleistungen in den Schulgebäuden sollen alsbald neu
ausgeschrieben werden. Auch hier wird ein Einsparpotential erwartet.
Grundstücksmanagement
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durch geschicktes Grundstücksmanagement
eine gewisse Wertabschöpfung vor dem Hintergrund der Planungshoheit der
Gemeinde erwirtschaften können. Diese Mittel haben unter anderem mit dazu
beigetragen, dass man den Kopf noch über Wasser halten konnte. Die Erschließung
von Baugebieten erfolgt nach einem Grundsatzbeschluss des Rates nur dann, wenn
die Gemeinde über die Gründstücke Verfügungsgewalt ausüben kann. In der Regel
werden die Planungs- und Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsträger
ausgeführt, wobei die Gemeinde neben einem Infrastrukturbeitrag auch einen Ansatz
für zentrale Entwässerungseinrichtungen dabei geltend macht.
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Fazit
Nur durch Erweiterung des Planungszeitraumes bis zum Jahr 2022 ist es der
Gemeinde Vettweiß möglich, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen. Dabei hat sich die Gemeinde an den Orientierungsdaten und Vorgaben
des Landes orientiert. Die kommunale Ebene, insbesondere eine strukturschwache
Kommune wie Vettweiß ist jedoch nur dann überlebensfähig, wenn Bund und Land
sich ihrer Verantwortung für die Kommunen stellen und alle Umlageverbände in ihrer
Finanzierung anders aufgestellt werden.
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen
Dies gilt für Bund, Land und auch Umlageverbände
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