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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-63/2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
199 kB
Datum
19.07.2012
Erstellt
12.07.12, 15:42
Aktualisiert
12.07.12, 15:42

Inhalt der Datei

Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2022 Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2014 Den Haushaltssatzungen 2010 und 2011 sowie dem Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2014 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 7.12.2010 die Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW versagt, da ein Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum nicht dargestellt werden konnte. Der Gemeinde wurde aufgegeben weitere Haushaltsicherungskonzepte aufzustellen und das bestehende Haushaltssicherungs- und Personalkonsolidierungskonzept in den folgenden Jahren fortzuschreiben. Trotz wiederholter Empfehlung der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß es bisher abgelehnt die Hebesätze sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr 2012 auf mindestens den jeweiligen Landesdurchschnitt festzusetzen. Die Vorgaben für die freiwilligen Leistungen wurden umgesetzt. Die Maßgaben in der Stellenbewirtschaftung eingehalten. Kostenrechnende Einrichtungen werden kostendeckend betrieben. Der Hinweis, bei der Ermittlung der Abschreibungen den Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde zu legen, wurde nicht aufgegriffen. Ursachen für das HSK 2010 ff Die Ursachen, weshalb sich die Gemeinde Vettweiß seit 2010 in der Haushaltssicherung (vorläufigen Haushaltsführung) befindet, sind im Konzept für die Jahre 2010 bis 2014 umfangreich dargelegt und beschrieben worden. Die Gemeinde hat seit Änderung des GFG 2010 bei ungefähr gleicher Steuerkraft rund 1 Million weniger Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten. Darüber hinaus sind die Umlagen Richtung Kreis weiter gestiegen. Die näheren Details hierzu und die Kuriositäten und Fehlanreizwirkungen des GFG 2010, 2011 und erneut in 2012 wurden im Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2012 ausführlich beschrieben. Insbesondere die Auswirkungen des erhöhten Soziallastenansatzes führen insbesondere im Kreis Düren dazu, dass der kreisangehörige Raum und auch der Kreis Düren erheblich weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Diese Mittel fließen der Stadt Düren zu, obwohl die Stadt gar nicht Aufgabenträger im SGB II ist. E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Aufgabenträger ist der Kreis Düren, der die fehlenden Mittel wieder über die Kreisumlage refinanziert. Die Gemeinde Vettweiß wird durch diese Kuriosität des GFG zweimal bestraft. Zum einen erhält sie weniger Schlüsselzuweisungen, da die Zahl der SGB II Empfänger relativ gering ist und der überwiegende Teil der GFG Mittel in die Stadt Düren abfließt, zum anderen muss die Gemeinde dem Aufgabenträger dem Kreis Düren wegen fehlender GFG Mittel beim Kreis erhöhte Kreisumlagen zahlen. Dieser handwerkliche Fehler, der u.a. zu Fehlanreizwirkungen führt, ist dem Innenminister mehrfach vorgetragen worden. Eine Änderung des GFG ist jedoch nicht erkennbar, so dass eine Vielzahl von Kommunen den Klageweg beschritten haben. Der Prüfbericht der Jahre 2002 bis 2005 des GPA hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Sie bedarf der Unterstützung des Landes. Diese Unterstützung ist jedoch nicht folgerichtig ausgebaut, sondern erheblich reduziert worden, so dass ein bisher nicht genehmigungsfähiges HSK die logische Konsequenz ist. Dies wird auch nochmals vor dem Hintergrund der bisherigen Bemühungen um einen Haushaltsausgleich aus nachfolgender Historie deutlich. Haushaltsausgleich Zur Historie: Die Gemeinde Vettweiß gehörte bis 1991 zu den so genannten „Ausgleichsstockgemeinden“ und war nur aufgrund zusätzlicher Finanzhilfen des Landes überlebensfähig. Dieser so genannte Ausgleichsstock wurde in den Jahren 1991/92 vom Land abgeschafft. Unter der Maßgabe, dass die Gemeinde Vettweiß erhebliche Auflagen erfüllt, wurde eine Teilentschuldung der Gemeinde durch das Land vorgenommen. Ein gefordertes Haushaltssicherungskonzept, welches für die Jahre 1991 bis 1994 entwickelt wurde, brachte immense Einschränkungen für die Gemeinde und erhebliche Belastungen für die Bürger mit sich. Es war mit einem umfangreichen Auflagenkatalog verbunden. Beispielhaft sind nur einige wenige Themen hier aufgelistet: Aufgabe der Trägerschaft für die Kindergärten ab 1.1.1992 -2- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Übertragung von Sportheimen und Dorfgemeinschaftshäusern auf die örtlichen Vereine Reduzierung der Sportplatzpflege Einführung von Turnhallenbenutzungsgebühren Höchstmögliche Steuer- und Gebührensätze Aber nur mit diesen Maßnahmen alleine war kein Haushaltsausgleich zu erzielen. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt den Kommunen noch weitaus mehr Hilfestellung gewährte, als dies zur Zeit der Fall ist. Auch hier seien nur einige Beispiele genannt, die die Überlebensfähigkeit der Gemeinde Vettweiß mit sicherten. Gewährung von Schülerfahrtkosten Gewährung einer Freiraumpauschale Gewährung eines Härteausgleichs für hohe Abwassergebühren Hilfe stellend kam hinzu, dass die Gemeinde in das „Ziel 5 b Förderprogramm“ aufgenommen wurde. All diese Hilfestellungen des Landes sind in der Vergangenheit Schritt für Schritt abgebaut und dafür zusätzlich neue Aufgaben von Bund und Land ohne entsprechende Finanzausstattung für die Kommunen draufgesattelt worden. Nur durch eine solide Haushaltspolitik unter Beibehaltung der Auflagen aus dem Haushaltssicherungskonzept und dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger konnte die Gemeinde bis zum Jahre 2010 ohne HSK überleben. Um das auch zahlenmäßig immer wieder darstellen zu können, half das alte Rechnungswesen, die Kameralistik sowie ein Sparstrumpf den die Gemeinde in guten Zeiten angelegt und der jedoch ab 2000 kontinuierlich jährlich zum Ausgleich dienen musste. Mit Einführung des NKF wurde dann nochmals nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Dies hat auch der Prüfbericht des GPA für die Jahre 2002 bis 2005 bestätigt. Die Finanzkrise und die explodierenden Sozialausgaben stellt die Gemeinde nunmehr vor unlösbare Aufgaben. -3- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Gesetzliche Vorgaben des Landes zur Haushaltssicherung Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Als wesentliche Grundlage hierfür wird auch im NKF der jährliche Haushaltsausgleich – in Planung und Rechnung – gefordert. Des weiteren soll gem. § 84 Satz 3 GO auch die Ergebnis- und Finanzplanung die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Ein HSK ist aufzustellen, wenn - durch Veränderung der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der Allgemeinen Rücklage (Teil des Eigenkapitals) um mehr als ¼ verringert wird. - In zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als 1/20 zu verringern oder - innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn - der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25 % verringert wird. - Durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden Jahren die Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder - die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes komplett aufgezehrt wird. Gemäß § 76 GO NRW ist die Genehmigung eines HSK zulässig, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird. Auch -4- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc nach dieser Änderung bleibt es bei der in der GO ausdrücklich niedergelegten Pflicht den Haushalt so schnell wie möglich auszugleichen. Zum aktuellen Sachstand Der im letzten HSK prognostizierte Fehlbedarf für 2009 in Höhe von -461.635 € konnte auf -58.000 € reduziert werden. Der im letzten HSK prognostizierte Fehlbedarf für 2010 in Höhe von -1.424.575 € -985.857 € konnte auf reduziert werden. Zum 31.12.2009 betrug die Allgemeine Rücklage der Gemeinde Vettweiß 19,347 Millionen €. Die Ausgleichsrücklage hatte zum 31.12.2009 einen Bestand von 2,609 Millionen €. Die weitere Entwicklung der allgemeinen Rücklage zeigt, dass diese bis zum Jahr 2022 von rund 19.000.000 € in 2011 auf rund 8.000.000 € in 2022 sinken wird. Die beigefügte Anlage 1 macht die Entwicklung deutlich. Übersicht über die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals gem. Schlussbilanz vom 31.12.2009 in T€ 19.347 2.609 173 22.258 Allgemeine Rücklage 31.12.2009 + Ausgleichsrücklage 31.12.2009 + Sonderrücklage 01.12.2009 = Eigenkapital 31.12.2009 - geplanter Jahresfehlbetrag 2010 = Eigenkapital am 31.12.2010 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2011 = Eigenkapital am 31.12.2011 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2012 = Eigenkapital am 31.12.2012 - in T€ Prozentuale Veränderung im lfd. Haushaltsjahr 22.258 958 21.300 - 2.064 19.236 - 2.120 17.116 - 958 21.300 -4,30% 2.064 19.236 -9,69% 2.120 17.116 -11,02% -5- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc - geplanter Jahresfehlbetrag 2013 = Eigenkapital am 31.12.2013 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2014 = Eigenkapital am 31.12.2014 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2015 = Eigenkapital am 31.12.2015 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2016 = Eigenkapital am 31.12.2016 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2017 = Eigenkapital am 31.12.2017 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2018 = Eigenkapital am 31.12.2018 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2019 = Eigenkapital am 31.12.2019 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2020 = Eigenkapital am 31.12.2020 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2021 = Eigenkapital am 31.12.2021 - - geplanter Jahresfehlbetrag 2022 = Eigenkapital am 31.12.2022 1.931 15.185 - 1.602 13.583 - 1.464 12.119 - 1.220 10.899 - 1.068 9.831 - 812 9.019 - 668 8.351 - 432 7.919 - 218 7.701 - 8 7.709 1.931 15.185 -11,28% 1.602 13.583 -10,55% 1.464 12.119 -10,78% 1.220 10.899 -10,07% 1.068 9.831 -9,80% 812 9.019 -8,26% 668 8.351 -7,41% 432 7.919 -5,17% 218 7.701 -2,75% 8 7.709 0,10% Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Verringerung des Defizits Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in Folge des HSK von 1991 – 1994 bzw. 2010 – 2012 durch weitere Aktionen umgesetzt und auch bis heute beibehalten: Restriktive Personalpolitik Konsequente Entschuldung ab 1991 bis 2009 von 14 MIO € auf rund 1 MIO € Übertragung der Kindergärten auf Dritte Konsequente Erhebung von Beiträgen und Gebühren -6- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Vollständige Übernahme der Betriebs-, Unterhaltungs- und Investitionskosten der Vereinsheime und Bürgerhäuser durch die Vereine –Im Gegenzug Gewährung von ZuschüssenÜbertragung der Schlüsselgewalt der Turnhallen/Vereinsliegenschaften an Vereine, damit keine Hausmeisterkosten mehr in den Abendstunden anfallen Hand– und Spanndienst bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Leichenhallen Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Jugendräumen Erheben von Turnhallenbenutzungsgebühren Mäharbeiten auf den Sportplätzen nur noch auf der Spielfläche bzw. überall wo der Großflächenmäher fahren kann. Übertragung der Nebenflächen auf die Vereine. Erschließung von Baugebieten durch Dritte unter Abschöpfung von Strukturbeiträgen Umstellung der öffentlichen Jugendbücherei auf ehrenamtliche Kräfte. Dadurch Wegfall einer Teilzeitkraft für die Bücherei. Wegfall der Glasversicherung bei Gebäuden Vereinbarung an Selbstbehalten bei den Kfz-Versicherungen All das reicht jedoch nicht, um bis zum Jahr 2022 einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Deshalb sind weitere einschneidende Maßnahmen sowohl im Einnahmebereich als auch im Ausgabenbereich notwendig. Auf der Einnahmeseite ist vorgesehen, die Steuerhebesätze ab 2013 auf die fiktiven Hebesätze anzuheben. Gleichzeitig sollen ab 2014 jährliche Erträge aus der Ausweisung von neuen Windkraftzonen erzielt werden. Weitere 14 Windräder sollen in der Gemeinde Vettweiß errichtet werden. Durch die Bereitstellung der Gemeindewege und einem jährlichen Nutzungsentgelt pro Anlage, sind Erträge von jährlich 200.000 € zu erwarten. Die planerischen Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Auf der Ausgabenseite ist aufgrund des demografischen Wandels eine Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich beabsichtigt. Die derzeit vorhandenen 3 Standorte für Grundschulen sollen in 2 Schritten auf einen -7- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Standort beschränkt werden. Der Standort Müddersheim soll 2016 und der Standort Kelz 2018 aufgegeben werden. Alle Grundschulkinder werden ab 2018 im Schulzentrum Vettweiß beschult. Geplant ist, die Objekte in Müddersheim und Kelz einer Nutzung für Senioren zuzuführen. Ein entsprechender Bedarf ist in der Gemeinde Vettweiß gegeben und insbesondere das Objekt in Müddersheim ist aufgrund von Lage und Baustruktur hierzu bestens geeignet. Die Einsparungen im Schulbereich und entsprechende Mieteinnahmen verbessern die Haushaltssituation, so dass mit Steuererhöhungen und den Erträgen aus Windkraft erstmals in 2022 wieder eine schwarze Null erkennbar wird. Die beigefügte Grafik macht diese Entwicklung deutlich. Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen 18.000.000 € 17.000.000 € 16.000.000 € 15.000.000 € 14.000.000 € 13.000.000 € 12.000.000 € 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -8- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 500.000 € 0€ -500.000 € -1.000.000 € -1.500.000 € -2.000.000 € 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Die Entwicklung im Produktbereich 160 ist nach wie vor markant und entscheidend für die finanzielle Situation der Gemeinde Vettweiß. Würden die einschneidenden Veränderungen im SGB II Bereich, die ab 2011 zu einer erheblichen Mehrbelastung des kreisangehörigen Raumes führen, wieder zurückgeführt bzw. würde eine differenzierte Kreisumlage in diesem Aufgabenbereich eingeführt und nach Fallzahlen im SGB II abgerechnet, ergäben sich jährliche Einsparpotentiale von über 600.000 €. Bisherige Bemühungen der Gemeinde Vettweiß, hier zu einer gerechten Lastenverteilung zu kommen, bleiben seitens des Landes unbeachtet. Deshalb sind die sich hieraus ergebenden Verbesserungen in das HSK auch nicht eingearbeitet. Die Gemeinde Vettweiß hofft aber nach wie vor, dass angestrengte Klageverfahren, die Landesregierung zu einer anderen Verfahrensweise zwingen. Personalkosten/Personalkonzept Die folgende Tabelle macht deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß mit dem HSK 2010 bereits einschneidende Schritte in der Personalbewirtschaftung vollzogen hat. Die leicht ansteigenden Zahlen der kommenden Jahre sind den tariflichen Gegebenheiten geschuldet. Mit rund 14 % am Gesamtaufwand ist jedoch die Gemeinde Vettweiß am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angekommen. -9- E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc 2.600.000 2.579.749 2.550.000 2.505.137 2.500.000 2.469.014 2.450.000 2.509.306 2.489.083 2.421.268 2.415.402 2.400.000 2.350.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Dabei hat ein kontinuierlicher Stellenaufbau von unten nach oben stattgefunden. Eigene Azubis haben ausscheidende Beschäftigte ersetzt. Interne Lösungen sind vor externen Lösungen erfolgt. Die konkreten Maßnahmen sind aus dem beigefügten Personalkonsolidierungskonzept ersichtlich. Interkommunale Zusammenarbeit Eine angestrebte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kassengeschäfte wird seitens der Gemeinde nachhaltig verfolgt, gestaltet sich aber leider sehr schwierig. Mit dem kommunalen Rechenzentrum wird versucht, hier Fortschritte zu erzielen. Es macht Sinn, dass insbesondere kleinere Kommunen sich in diesem Themenfeld bündeln um effizienter arbeiten zu können. Die Vielfalt der Anwendungen aber auch das Auseinanderbrechen bisheriger Zweckverbände (Kreis Düren und Stadt Düren zur Regio it) machen die Aufgabe nicht leichter. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist vor dem Hintergrund einer notwendigen Einsparung von Dienst- und Sachaufwendungen immer wieder optimiert worden. So werden seit 2008 die kostenintensiven Gebäude und Liegenschaften in einem Fachbereich gebündelt bewirtschaftet. Sie sind in den vergangenen Jahren energetisch saniert und in der Bewirtschaftung optimiert worden. Verwaltungspersonal und Hausmeister werden kontinuierlich für einen schonenden Ressourcenverbrauch weiter zu schulen sein. Durch EDV Unterstützung soll sowohl - 10 - E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc die Bewirtschaftung als auch die notwendige Unterhaltung und investive Entwicklung kontrolliert und verbessert werden. Bilanzielle Abschreibungen Die beigefügte Eröffnungsbilanz macht deutlich, dass den Abschreibungsaufwendungen auch erhebliche Sonderposten gegenüber stehen Die Gemeinde hat in der Vergangenheit nur Investitionen getätigt, wenn entsprechende Zuschüsse und Beiträge Dritter geflossen sind. Im so genannten freiwilligen Bereich sind z.B. Sportheime, Bürgerhäuser, Jugendräume, Feuerwehrhäuser, Leichenhallen, Sportplätze, Dorfplätze, um nur einige Facetten des gemeindlichen Wirkens auf zu zählen, nur mit Eigeninitiative der örtlichen Vereine und Dorfgemeinschaften entstanden. Die Gemeinde war hier höchst selten gefordert. Aus dieser Tatsache heraus ist auch das Delta zwischen Abschreibung und Sonderposten relativ gering bemessen. Wie die Liste der Inv. Maßnahmen zeigt, sind auch zukünftig keine Kredite zur Abwicklung investiver Maßnahmen vorgesehen. Das Saldo im Finanzierungsbereich gestaltet sich positiv. Vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden Kassenkredite hilft dies die Liquidität anderweitig aufrecht zu erhalten. Zuweisungen und Zuschüsse Fordern und Fördern war und bleibt die Maxime im Umgang mit unseren Vereinen. Etwa 90 Vereine bestimmen das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Schon Anfang der 90iger Jahre hat sich die Gemeinde von allen Bürgerhäusern und Sportheimen getrennt und sie zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Unterhaltung an Vereine und Interessengemeinschaften übertragen. Dabei wurde ein entsprechender Zuschuss zur Unterstützung nach besonderen Kriterien entwickelt und zugesagt. Das Zuschussverfahren wurde über die Jahre immer weiter entwickelt und gezielt derart gesteuert, das Vereine, die sich aktiv insbesondere im Jugendbereich engagieren auch mit einer besseren Förderung rechnen können. Mit kleinem finanziellem Aufwand sind hier nachhaltige Erfolge auf den Weg gebracht - 11 - E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc worden. Förderprogramme im investiven Bereich haben dazu beigetragen, dass die Liegenschaften auch immer wieder in Eigenleistung und mit viel Engagement saniert und so entwickelt werden konnten, dass kein Sanierungsstau entstand. Insgesamt 10 Sportheime und 7 Bürgerhäuser werden auf diese Art und Weise betrieben, unterhalten und saniert sowie 90 Vereine im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich am Leben gehalten. Insgesamt betragen die Zuschüsse für Sport und sonstige Vereine rund 69.000 €, wobei die Vereine sämtliche Betriebskosten der Liegenschaften selbst tragen müssen. Verschuldung, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Viele Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, weisen hohe Verbindlichkeiten auf. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde liegt weit unter dem Mittelwert. Das beigefügte Diagramm macht Stand und Entwicklung bis 2022 deutlich. 3500000 3000000 2500000 2000000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Derzeit liegt die Verschuldung bei rund 380 €/Einwohner. Der kontinuierliche Abbau wird aus der Grafik deutlich. Die schwierige Haushaltslage trotz geringer Schulden macht nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß aus eigener Kraft heraus nicht überlebensfähig ist. Wir haben seit jeher vernünftig gewirtschaftet und schon immer strengste Maßstäbe angelegt. Dies zeigt der Verschuldungsgrad nachhaltig. Mit der Einführung des NKF wird die schon immer vorhandene Situation einer am „Tropf des Landes“ hängenden Gemeinde nochmals deutlich gemacht. Mittlerweile tropft es vom Land aber nicht - 12 - E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc mehr und gleichzeitig werden wir wie Zitronen ausgepresst, um die vom Bund beschlossenen und auf die Kommunen verlagerten sozialen Lasten zu tragen. Erträge Die Steuern sind aufgrund der Vorgaben zur Haushaltssicherung bei den Hebesätzen mindestens auf Landesdurchschnitt anzusetzen. Im Haushaltsjahr 2013 sollen die Hebesätze der Gemeinde Vettweiß auf die fiktiven Hebesätze des Landes angehoben werden. Konjunkturpaket und Einsparpotentiale Die Gemeinde Vettweiß hat die Möglichkeiten, die sich aus dem Konjunkturpaket ergaben genutzt, um im energetischen Bereich bei Rathaus, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern und allen sonstigen Liegenschaften durch energiesparende Maßnahmen für die Zukunft Einsparungen im laufenden Aufwand zu generieren. Dieses Einsparpotential ist auch bereits in der Finanzplanung eingearbeitet. Das Schulzentrum in Vettweiß ist mit rund 2,5 Millionen saniert und wird aufgrund dieser Maßnahme in Zukunft erhebliche Einsparungen im energetischen Bereich verzeichnen. Die Reinigungsleistungen in den Schulgebäuden sollen alsbald neu ausgeschrieben werden. Auch hier wird ein Einsparpotential erwartet. Grundstücksmanagement Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durch geschicktes Grundstücksmanagement eine gewisse Wertabschöpfung vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinde erwirtschaften können. Diese Mittel haben unter anderem mit dazu beigetragen, dass man den Kopf noch über Wasser halten konnte. Die Erschließung von Baugebieten erfolgt nach einem Grundsatzbeschluss des Rates nur dann, wenn die Gemeinde über die Gründstücke Verfügungsgewalt ausüben kann. In der Regel werden die Planungs- und Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsträger ausgeführt, wobei die Gemeinde neben einem Infrastrukturbeitrag auch einen Ansatz für zentrale Entwässerungseinrichtungen dabei geltend macht. - 13 - E:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T984.doc Fazit Nur durch Erweiterung des Planungszeitraumes bis zum Jahr 2022 ist es der Gemeinde Vettweiß möglich, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dabei hat sich die Gemeinde an den Orientierungsdaten und Vorgaben des Landes orientiert. Die kommunale Ebene, insbesondere eine strukturschwache Kommune wie Vettweiß ist jedoch nur dann überlebensfähig, wenn Bund und Land sich ihrer Verantwortung für die Kommunen stellen und alle Umlageverbände in ihrer Finanzierung anders aufgestellt werden. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen Dies gilt für Bund, Land und auch Umlageverbände - 14 -