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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-63/2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
61 kB
Datum
19.07.2012
Erstellt
12.07.12, 15:42
Aktualisiert
12.07.12, 15:42
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Inhalt der Datei

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) hat der Rat der Gemeinde Vettweiß mit Beschluss vom ___________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.256.912,00 € 15.187.965,00 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.696.265,00 € 13.259.140,00 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.013.642,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.604.650,00 € festgesetzt §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zu Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 0,00 € 0,00 € - 1.931.053,00 € 8.500.000,00 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundstücke B) auf 2. Gewerbesteuer auf 220 % 399 % 399 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften: Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Düren mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ___________ bis 31.12.2012 im Rathaus Vettweiß, Gereonstraße 14, Zimmer 007 öffentlich aus. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, den _______________ (Kranz) Bürgermeister