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Vorlage (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
37 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
11.11.11, 23:17
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Vorlage (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.11.2011 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-75/2011 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 21.11.2011 Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW Begründung: Vorab: Der Schulausschuss befasst sich mit den lfd. Nrn. 7-13,24,29-31, der Bauausschuss mit den lfd. Nrn. 1,2.4,19-22,24-28. Die Gemeinde Vettweiß musste aufgrund der Haushaltsplanung 2010/2011 sowie der Finanzplanung für 2012 – 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Diese Haushaltssicherungskonzept sowie die Haushalte 2010 und 2011 wurden von der Kommunalaufsicht wegen des nicht darstellbaren Haushaltsausgleichs nicht genehmigt. Da sich die Situation für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sowie in der Finanzplanung 2014 bis 2016 nicht grundlegend verändert, kann voraussichtlich auch in diesem Planungszeitraum ein Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden. Dies bedeutet, dass Investitionen nur mit Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde möglich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Sinne des § 82 GO NRW unabweisbar sind. Hierzu hat die Gemeinde eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung (Prioritätenbzw. Dringlichkeitsliste) über die unaufschiebbaren Maßnahmen zu erstellen, welche vom Rat zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Nunmehr steht der Beschluss der Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2012 an, die anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wird. A: Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Investitionsmaßnahmen – kostenrechnende Einrichtungen – Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen (Gebührenhaushalte) sind im Haushaltsjahr 2012 folgende Investitionen vorgesehen: 1) Für Ersatzbeschaffungen im Friedhofs- und Bestattungswesen wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 250,00 € eingesetzt. B: Dringlichkeitsliste 2012 (teil- u. unrentierliche Investitionsmaßnahmen) - Dringlichkeit der Kategorien 1 – 3; Feststellung der Unabweisbarkeit nach § 82 GO NRW Die Kategorien unterscheiden sich wie folgt: Kategorie 1 Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt. z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau). Kategorie 2 Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre. Kategorie 3 Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden. Erläuterung zu den in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen: 1) Ausbau des Gemeindeverbindungsweges Jakobwüllesheim – Kelz Die noch teilweise in Pflasterbauweise vorhandenen Teilstücke des Gemeindeverbindungsweges sind verkehrsgefährdend. Ein ordungsgemäßer Ausbau incl. Unterbau ist notwendig. 2) Erschließung des Gewerbegebietes 2. Bauabschnitt Mit dem 1. Bauabschnitt – Baustraße zur Biogasanlage- wurde in 2011 begonnen. Um das Gewerbegebiet vermarkten zu können ist die weitere Erschließung mit Kanal- und Straßenbauarbeiten notwendig. 3) Eine Verlagerung des Servers und der Applikationen in die Sicherheitszelle der KDVZ ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Hierfür entstehen Investitionen in Höhe von 33.000,00 €. 4) Zur Verhinderung von regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserschäden im Bereich der Ortslage Ginnick, Muldenauer Weg muss ein Regenrückhaltebecken für das aus der Feldgemarkung zufließende Oberflächenwasser errichtet werden. 5 – 15 und 23) Hier werden pauschale Beschaffungsmaßnahmen mit Anschaffungswerten >< 410,00 € veranschlagt. Auch diese Ersatzbeschaffungen sind unabweisbar, da damit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird. 17) Da die DIN Norm für die vorhandenen Chemikalienschutzanzüge der Feuerwehr sich geändert hat, ist eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. 18) Um in Katastrophenfällen einen ordnungsgemäßen Einsatz zu ermöglichen, ist die Anschaffung einen Einsatzleitwagens für die Feuerwehrleitung vorgesehen. 19) Die Einrichtung einer Unwetterzentrale im Feuerwehrgerätehaus Jakobwüllesheim wurde bereits mehrere Jahre verschoben und ist in diesem Jahr erneut veranschlagt. 20) Die Einführung des Digitalfunks im Bereich Feuerwehr macht es erforderlich, dass entsprechende Investitionen in den Feuerwehrgerätehäusern durchgeführt werden. 21) Um dem Raumbedarf der immer größer werdenden Löschgruppe Soller gerecht zu werden, wird der Neubau einer Fahrzeughalle angestrebt. Die Fahrzeuge sind derzeit in angemieteten Gebäudeteilen notdürftig untergebracht. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 75.000,00 €. Die Löschgruppe wird sich mit Eigenleistungen einbringen. 22) Um den Frostschutz im Feuerwehrgerätehaus Müddersheim zu gewährleisten, ist eine Heizung zu installieren. 24) Im Bereich der Schulen kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen und Vandalismus. In der Grund- und Hauptschule ist deshalb eine Videoüberwachungsanlage vorgesehen. Hierzu wird ein Zuschuss der Provinzial in Höhe von 5.000,00 € erwartet. 25 u. 28) Der Ausbau der Straßen „An den Wiesen“ und „An der Hecke“ ist in 2013 geplant. Hierzu sind Ingenieurkosten für die Planung im HH-Jahr 2012 veranschlagt. 26) Für den Erwerb von Grundstücken ist ein vorsorglicher Ansatz in Höhe von 5.000,00 € veranschlagt. Konkrete Maßnahmen sind nicht geplant. 27) Für den Erwerb von Verkehrsflächen ist ein vorsorglicher Ansatz in Höhe von 2.500,00 € veranschlagt. 29) Für die Ersatzbeschaffung von Gerätschaften in den Einrichtungen Asylbewerber, Aussiedler u. a. ist ein Ansatz von 1.000,00 € veranschlagt. 30) Für die Ersatzbeschaffung von Kleinspielgeräten auf den Kinderspielplätzen ist ein Ansatz von 4.000,00 € veranschlagt. 31) Für den weiteren Ausbau der U 3 Betreuung in den Kindertagesstätten werden Kostenbeteiligungen der Gemeinde erwartet. Ein vorsorglicher Ansatz von 30.000 € wird hierfür eingeplant. Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen: Den investiven Auszahlungen in Höhe von 762.750 € stehen investive Einzahlungen (Investitionspauschale 507.000,00 €, Feuerschutzpauschale 48.000,00 €, Spenden bzw. Kostenbeteiligung durch Dritte 5.000,00 €, Anteile der Schulpauschale 70.600,00 €sowie bereits konkrete Verkaufserlöse aus Grundstückverkäufen 132.150, Gesamt 762.750,00 € gegenüber. Eine Kreditaufnahme ist somit nicht erforderlich. Alle vg. Maßnahmen sind im Sinne des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) unabweisbar und entsprechend der Kategorie der beigefügten Dringlichkeitslisten nicht aufschiebbar. Sollten im laufenden Haushaltsjahr weitere Investitionen erforderlich sein, ist die Prioritätenliste fortzuschreiben und der Kommunalaufsicht vorzulegen. Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss, der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Gemeinde Vettweiß folgenden Beschluss zu fassen: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/ kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.