Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
37 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
11.11.11, 23:17
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.11.2011
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-75/2011
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
21.11.2011
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 22.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011
Gemeinderat am 08.12.2011
- öffentlich -
Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der
Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW
Begründung:
Vorab: Der Schulausschuss befasst sich mit den lfd. Nrn. 7-13,24,29-31, der
Bauausschuss mit den lfd. Nrn. 1,2.4,19-22,24-28.
Die Gemeinde Vettweiß musste aufgrund der Haushaltsplanung 2010/2011 sowie
der Finanzplanung für 2012 – 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
Diese Haushaltssicherungskonzept sowie die Haushalte 2010 und 2011 wurden von
der Kommunalaufsicht wegen des nicht darstellbaren Haushaltsausgleichs nicht
genehmigt.
Da sich die Situation für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sowie in der
Finanzplanung 2014 bis 2016 nicht grundlegend verändert, kann voraussichtlich
auch in diesem Planungszeitraum ein Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden.
Dies bedeutet, dass Investitionen nur mit Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde
möglich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Sinne des § 82
GO NRW unabweisbar sind. Hierzu hat die Gemeinde eine nach Dringlichkeit
geordnete
Aufstellung
(Prioritätenbzw.
Dringlichkeitsliste)
über
die
unaufschiebbaren Maßnahmen zu erstellen, welche vom Rat zu beschließen und der
Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Nunmehr steht der Beschluss der Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2012 an,
die anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wird.
A:
Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Investitionsmaßnahmen –
kostenrechnende Einrichtungen –
Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen (Gebührenhaushalte) sind im
Haushaltsjahr 2012 folgende Investitionen vorgesehen:
1)
Für Ersatzbeschaffungen im Friedhofs- und Bestattungswesen wird ein
pauschaler Betrag in Höhe von 250,00 € eingesetzt.
B:
Dringlichkeitsliste 2012 (teil- u. unrentierliche Investitionsmaßnahmen)
- Dringlichkeit der Kategorien 1 – 3; Feststellung der Unabweisbarkeit
nach § 82 GO NRW
Die Kategorien unterscheiden sich wie folgt:
Kategorie 1
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der
Zwang zum Handeln ergibt. z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2
Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein
zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3
Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des
Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden.
Erläuterung zu den in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen:
1)
Ausbau des Gemeindeverbindungsweges Jakobwüllesheim – Kelz
Die noch teilweise in Pflasterbauweise vorhandenen Teilstücke des
Gemeindeverbindungsweges sind verkehrsgefährdend. Ein ordungsgemäßer
Ausbau incl. Unterbau ist notwendig.
2)
Erschließung des Gewerbegebietes 2. Bauabschnitt
Mit dem 1. Bauabschnitt – Baustraße zur Biogasanlage- wurde in 2011
begonnen. Um das Gewerbegebiet vermarkten zu können ist die weitere
Erschließung mit Kanal- und Straßenbauarbeiten notwendig.
3)
Eine Verlagerung des Servers und der Applikationen in die Sicherheitszelle
der KDVZ ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Hierfür entstehen
Investitionen in Höhe von 33.000,00 €.
4)
Zur Verhinderung von regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserschäden im
Bereich der Ortslage Ginnick, Muldenauer Weg muss ein
Regenrückhaltebecken für das aus der Feldgemarkung zufließende
Oberflächenwasser errichtet werden.
5 – 15 und 23)
Hier werden pauschale Beschaffungsmaßnahmen mit Anschaffungswerten ><
410,00 € veranschlagt. Auch diese Ersatzbeschaffungen sind unabweisbar, da
damit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird.
17)
Da die DIN Norm für die vorhandenen Chemikalienschutzanzüge der
Feuerwehr sich geändert hat, ist eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.
18)
Um in Katastrophenfällen einen ordnungsgemäßen Einsatz zu ermöglichen,
ist die Anschaffung einen Einsatzleitwagens für die Feuerwehrleitung
vorgesehen.
19)
Die Einrichtung einer Unwetterzentrale im Feuerwehrgerätehaus
Jakobwüllesheim wurde bereits mehrere Jahre verschoben und ist in diesem
Jahr erneut veranschlagt.
20)
Die Einführung des Digitalfunks im Bereich Feuerwehr macht es erforderlich,
dass entsprechende Investitionen in den Feuerwehrgerätehäusern
durchgeführt werden.
21)
Um dem Raumbedarf der immer größer werdenden Löschgruppe Soller
gerecht zu werden, wird der Neubau einer Fahrzeughalle angestrebt. Die
Fahrzeuge sind derzeit in angemieteten Gebäudeteilen notdürftig
untergebracht. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 75.000,00 €. Die
Löschgruppe wird sich mit Eigenleistungen einbringen.
22)
Um den Frostschutz im Feuerwehrgerätehaus Müddersheim zu gewährleisten,
ist eine Heizung zu installieren.
24)
Im Bereich der Schulen kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen und
Vandalismus. In der Grund- und Hauptschule ist deshalb eine
Videoüberwachungsanlage vorgesehen. Hierzu wird ein Zuschuss der
Provinzial in Höhe von 5.000,00 € erwartet.
25 u. 28)
Der Ausbau der Straßen „An den Wiesen“ und „An der Hecke“ ist in 2013
geplant. Hierzu sind Ingenieurkosten für die Planung im HH-Jahr 2012
veranschlagt.
26)
Für den Erwerb von Grundstücken ist ein vorsorglicher Ansatz in Höhe von
5.000,00 € veranschlagt. Konkrete Maßnahmen sind nicht geplant.
27)
Für den Erwerb von Verkehrsflächen ist ein vorsorglicher Ansatz in Höhe von
2.500,00 € veranschlagt.
29)
Für die Ersatzbeschaffung von Gerätschaften in den Einrichtungen
Asylbewerber, Aussiedler u. a. ist ein Ansatz von 1.000,00 € veranschlagt.
30)
Für die Ersatzbeschaffung von Kleinspielgeräten auf den Kinderspielplätzen ist
ein Ansatz von 4.000,00 € veranschlagt.
31)
Für den weiteren Ausbau der U 3 Betreuung in den Kindertagesstätten werden
Kostenbeteiligungen der Gemeinde erwartet. Ein vorsorglicher Ansatz von
30.000 € wird hierfür eingeplant.
Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen:
Den investiven Auszahlungen in Höhe von 762.750 € stehen investive Einzahlungen
(Investitionspauschale 507.000,00 €, Feuerschutzpauschale 48.000,00 €, Spenden
bzw. Kostenbeteiligung durch Dritte 5.000,00 €, Anteile der Schulpauschale
70.600,00 €sowie bereits konkrete Verkaufserlöse aus Grundstückverkäufen
132.150, Gesamt 762.750,00 € gegenüber.
Eine Kreditaufnahme ist somit nicht erforderlich. Alle vg. Maßnahmen sind im Sinne
des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) unabweisbar und entsprechend der
Kategorie der beigefügten Dringlichkeitslisten nicht aufschiebbar.
Sollten im laufenden Haushaltsjahr weitere Investitionen erforderlich sein, ist die
Prioritätenliste fortzuschreiben und der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss, der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss
empfehlen dem Rat der Gemeinde Vettweiß folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/
kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen
sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen
Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
3.
Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde
Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung
vorgelegt.