Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
28.09.12, 18:03
Aktualisiert
28.09.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.09.2012
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-77/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
17.09.2012
- öffentlich -
Situation der Hauptschule im Schuljahr 2013/2014
Begründung:
Die Leiterin der Gemeinschaftshauptschule Vettweiß, Frau Böhr, wandte sich mit
dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 11.09.2012 an die Verwaltung u. a. mit
dem Vorschlag, zu versuchen, im kommenden Schuljahr nochmals eine
Eingangsklasse an der Hauptschule zu bilden.
Anlässlich des am 03.05.2012 bei der Bezirksregierung Köln stattgefundenen
Gesprächs wurde bekanntlich durch die beiden Bürgermeister der Stadt Zülpich und
der Gemeinde Vettweiß –seinerzeit vorbehaltlich der erforderlichen Ratsbeschlüsseerklärt, im Schuljahr 2013/2014 im Wege einer gemeinsamen
Schulentwicklungsplanung eine Realschulkooperation einzugehen und künftig eine
Realschule an den Standorten in Zülpich und Vettweiß zu betreiben. Lediglich mit
Blick auf diese verbindlich erklärte Absicht, wurde von der Bezirksregierung die
bereits erfolgte Versagung der Bildung einer Eingangsklasse an der hiesigen
Hauptschule im Schuljahr 2012/2013 zurückgenommen und diese nochmals
ausnahmsweise –trotz der nur vorliegenden 11 Anmeldungen- genehmigt, um einen
nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Die Bindung gegenüber der Bezirksregierung Köln durch die vorbehaltliche Erklärung
des Bürgermeisters hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner 17. Sitzung am
16.05.2012 bestätigt.
Ein erneuter Versuch, zum Schuljahr 2013/2014 nochmals eine Eingangsklasse an
der Gemeinschaftshauptschule Vettweiß anzubieten, ist somit nicht möglich.
Es ist beabsichtigt, die hierfür erforderlichen formellen Beschlüsse bis zur nächsten
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt: