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Vorlage (Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Vettweiß (Kettenheim))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
25.10.2012
Erstellt
01.10.12, 12:30
Aktualisiert
01.10.12, 12:30
Vorlage (Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Vettweiß (Kettenheim))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.10.2012 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-79/2012 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 01.10.2012 Gemeinderat am 25.10.2012 - öffentlich - Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Vettweiß (Kettenheim) Begründung: Mit Schreiben vom 25.09.2012 beantragen die Ehleute Nicole u. Konstantin Cremer, Im Kamp 27, 52391 Vettweiß, die Erweiterung der Ortslagenabgrenzung für die Ortschaft Vettweiß im Ortsteil Kettenheim um eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Nr. 3. Die genaue Lage des Grundstückes ist aus dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich. Da das Grundstück straßenmäßig erschlossen ist und ein Anschluss an die Kanalisation über eine verlängerte Hausanschlussleitung möglich ist, bestehen gegen eine Erweiterung der Satzung in diesem Bereich seitens der Verwaltung keine Bedenken. Ferner ist das Grundstück im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als künftige Baufläche enthalten. Eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich ist nicht möglich, da die angrenzende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die Satzung einbegzogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. Da dies hier der Fall ist, findet das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB entsprechend Anwendung. Da die Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist, ist hierfür eine spätere Genehmigung der Bezirksregierung nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung der Satzung gem. 3 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, gem. beigefügtem Kartenausschnitt zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine