Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
25.10.2012
Erstellt
01.10.12, 12:30
Aktualisiert
01.10.12, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 01.10.2012
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-79/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 01.10.2012
Gemeinderat am 25.10.2012
- öffentlich -
Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft
Vettweiß (Kettenheim)
Begründung:
Mit Schreiben vom 25.09.2012 beantragen die Ehleute Nicole u. Konstantin Cremer,
Im Kamp 27, 52391 Vettweiß, die Erweiterung der Ortslagenabgrenzung für die
Ortschaft Vettweiß im Ortsteil Kettenheim um eine Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Nr. 3. Die genaue Lage des Grundstückes ist aus dem
als Anlage beigefügten Plan ersichtlich. Da das Grundstück straßenmäßig
erschlossen ist und ein Anschluss an die Kanalisation über eine verlängerte
Hausanschlussleitung möglich ist, bestehen gegen eine Erweiterung der Satzung in
diesem Bereich seitens der Verwaltung keine Bedenken. Ferner ist das Grundstück
im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als künftige Baufläche enthalten.
Eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich ist nicht möglich, da die
angrenzende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.
Gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die Satzung
einbegzogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung
des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. Da dies hier der Fall ist, findet
das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB entsprechend Anwendung. Da die
Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist, ist hierfür
eine spätere Genehmigung der Bezirksregierung nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung der
Satzung gem. 3 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß, im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB, gem. beigefügtem Kartenausschnitt zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine