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Vorlage (4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
Vorlage (4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.11.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-100/2012 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - öffentlich - 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Begründung: Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2013 (Vorlage V-95/2012) ergeben sich neue Gebührensätze. Der Gebührensatz für „Niederschlagswasser, schwach versiegelte Flächen“ ist nicht von der Satzungsänderung betroffen, da dieser satzungsrechtlich an den Gebührensatz „Niederschlagswasser, stark versiegelte Flächen“ gebunden ist und immer 50% von diesem beträgt. Die Straßenbaulastträger werden als Gebührenpflichtige in die Satzung mit aufgenommen, um zukünftig eine Veranlagung zu ermöglichen ( § 14, Absatz 1, Buchstabe c) wird hinzugefügt). Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: