Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.11.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-100/2012
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012
Gemeinderat am 13.12.2012
- öffentlich -
4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008
Begründung:
Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr
2013 (Vorlage V-95/2012) ergeben sich neue Gebührensätze.
Der Gebührensatz für „Niederschlagswasser, schwach versiegelte Flächen“ ist nicht
von der Satzungsänderung betroffen, da dieser satzungsrechtlich an den
Gebührensatz „Niederschlagswasser, stark versiegelte Flächen“ gebunden ist und
immer 50% von diesem beträgt.
Die Straßenbaulastträger werden als Gebührenpflichtige in die Satzung mit
aufgenommen, um zukünftig eine Veranlagung zu ermöglichen ( § 14, Absatz 1,
Buchstabe c) wird hinzugefügt).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 4. Änderung
zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren
und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß
(Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: