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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-100/2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-100/2012)

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Inhalt der Datei

4. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), der § 1, 2, 4, 6, 7 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), sowie des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 12 Niederschlagswassergebühr; Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Abs. 1 jährlich 0,66 Euro. Artikel 2 § 14 Gebührenpflichtige; Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) a) b) c) Gebührenpflichtige sind der Grundstückseigentümer, bzw. wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, der Erbbauberechtigte, der Nießbraucher oder derjenige, der ansonsten zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist, der Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung. Artikel 3 Inkrafttreten Diese 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 tritt am 01.01.2013 in Kraft. -1-