Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
123 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 22.10.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-86/2012
Vorlage
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 26.11.2012
Gemeinderat am 13.12.2012
- nichtöffentlich -
Jahresabschluss 2010
Begründung:
Der Jahresabschluss nach § 95 Abs. 1 Satz 3 GO NRW besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Lagebericht. Die Unterlagen sind im beigefügten Prüfbericht zusammen gefasst.
Nach § 101 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom
Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt.
Als Anlage überreiche ich Ihnen daher den Bericht des Dipl.-Betriebswirt/WP Müller,
Düren, über die Prüfung der Schlussbilanz zum 31.12.2010 und des Lageberichts
der Gemeinde Vettweiß zur gefl. Bedienung.
Dem Bericht sind beigefügt:
a) die geprüfte Schlussbilanz zum 31.12.2010
b) der Anhang
c) der Anlagen-, Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel sowie
d) der geprüfte Lagebericht.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz ergeben
sich aus den weiteren Anlagen.
Als Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 101 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom
Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung hergibt.
Nach Abschluss der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen zu fassen. Der
Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben
und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze
anzugeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt nach eingehender eigener Prüfung –
unter Einbeziehung der während der Prüfung getroffenen Feststellungen – den vom
Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht über die Prüfung der Schlussbilanz der
Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 96 GO NRW der Schlussbilanz
bzw. der Jahresrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010 nebst Anhang
und Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Bestätigungsvermerk:
Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und dem
Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31.
Dezember 2010 wurde geprüft.
In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW, die sie
ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Gemeinde und die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurden so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf der Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der
Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung , Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers der Gemeinde sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz und
Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt dem Rat der Gemeinde Vettweiß folgende
Empfehlung:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2010 laut den
vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt,
2. der Jahresfehlbetrag 2010 wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen und
3. dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Auswirkungen auf den Haushalt: