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Vorlage (Jahresabschluss 2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
123 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 22.10.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-86/2012 Vorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss am 26.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - nichtöffentlich - Jahresabschluss 2010 Begründung: Der Jahresabschluss nach § 95 Abs. 1 Satz 3 GO NRW besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Lagebericht. Die Unterlagen sind im beigefügten Prüfbericht zusammen gefasst. Nach § 101 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Als Anlage überreiche ich Ihnen daher den Bericht des Dipl.-Betriebswirt/WP Müller, Düren, über die Prüfung der Schlussbilanz zum 31.12.2010 und des Lageberichts der Gemeinde Vettweiß zur gefl. Bedienung. Dem Bericht sind beigefügt: a) die geprüfte Schlussbilanz zum 31.12.2010 b) der Anhang c) der Anlagen-, Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel sowie d) der geprüfte Lagebericht. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz ergeben sich aus den weiteren Anlagen. Als Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach § 101 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung hergibt. Nach Abschluss der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen zu fassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt nach eingehender eigener Prüfung – unter Einbeziehung der während der Prüfung getroffenen Feststellungen – den vom Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht über die Prüfung der Schlussbilanz der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 96 GO NRW der Schlussbilanz bzw. der Jahresrechnung der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010 nebst Anhang und Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk: Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde geprüft. In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW, die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurden so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf der Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung , Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt dem Rat der Gemeinde Vettweiß folgende Empfehlung: 1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2010 laut den vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt, 2. der Jahresfehlbetrag 2010 wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen und 3. dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt. Auswirkungen auf den Haushalt: