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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-86/2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12

Inhalt der Datei

./:/f.,-~ ~ MÜLLER 8< KOLLEGEN WirtschaftsprCifer-':Steuerberater' Rechtsanwälte leVII!(ktisen. - Dören Blatt 1 1. Prüfungsauftrag Die Gemeinde Vettweiß (nachfolgend auch Gemeinde genannt) hat mich als den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.02.2011 gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen. Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW LV.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht. Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gern. § 103 Abs. 5 der GO eines Dritten zu bedienen. Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage XI beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2010 und zur Ergebnisrechnung 2010. Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103 Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen. Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit beachtet haben. Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Januar 2012 bis März 2012 und abschließende Arbeiten in den Monaten August 2012 und September 2012 in den Räumen des Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren durchgeführt und am 26.09.2012 beendet. Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 14. September 2012 schriftlich bestätigt. Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten. ~ MÜLlER & KOLLEGEN wins<o,rftsprcifer:' :Steuerberater, o Rechtsanwä-(te leve(kusen'~Düren Blatt 2 Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht. Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz (Anlage I), Ergebnisrechnung (Anlage lIa), Finanzrechnung (Anlage lila), Teilrechnungen (Anlage IIb und IIIb), Anhang (Anlage IV), Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel (Anlage V-VII), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage VIII) beigefügt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage X dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses ergeben sich aus Anlage XI. Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt. Meinem Auftrag liegen die als Anlage XII beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen. ~ MÜLLER & KOLLEGEN WrrtschuftsPJu1er -Steuerberat.er • R-echtsanwälte leverkusen· Duren Blatt 3 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage der Gemeinde 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage der Gemeinde im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung. Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben. Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe. Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur Lage der Gemeinde getroffen: o Das Haushaltsjahr 2010 schließt rnit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 984.952,54 ab. o Da ein Haushaltsausgleich im Planungszeitraum bis 2014 nicht darstellbar ist, versagte die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.12.2010 die Genehmigung für die Haushalte 2010 und 2011. Damit befindet sich die Gemeinde Vetlweiß im Nothaushalt und darf nur noch Ausgaben leisten, zu der sie gesetzlich verpflichtet bzw. vertraglich gebunden ist. ~ MÜLLER &KOLLEGEN Wirt s:cha'fts pr lifer.~:S teuerbetale f .•. Rechtsanw äIte leverku5en • DOten Blatt 4 • Wesentliche Teile des kommunalen Vermögens bestehen aus dem Anlagevermögen (rd. 83,65 Mio. €). Dieses besteht wiederum zu einem großen Teil aus Infrastrukturvermögen (55,78 Mio. €). Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist durch Zuwendungen und Beiträge langfristig finanziert. Entsprechende Sonderposten wurden auf der Passivseite in Höhe von 50,1 Mio. € ausgewiesen. • Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten sind im Laufe des Jahres um T€ 2.749 auf T€ 3.435 erhöht worden. • Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen 0 €. Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag € 757.843,58. • Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2010 stellt sich gegenüber der Haushaltsplanung erheblich verbessert dar. Es ist gelungen, das Defizit auf € 984.952,54 zu drücken. • Im Vergleich zur Planrechnung ergaben sich Mehrerträge bei den Steuern und Abgaben, Mindererträge gegenüber der Veranschlagung aus Kostenerstattung und Mehraufwendungen im Bereich Personal und bei den Abschreibungen. • Resümierend bleibt festzuhalten, das in 2010 Mehrerträge von ca. T€ 320 und Minderaufwendungen in Höhe von ca. T€ 500 das Ergebnis gegenüber der Veranschiagung verbessert haben. Aufgrund der PrÜfung wird festgestellt: Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese Darstellung für plausibel. Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012/2013 wurde erneut ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 aufgestellt, vom Rat am 05.07.2012 verabschiedet und der /~ .:.ti? ,/ .' ',"'''- MÜLLER & KOLLEGEN WfrtschaftsPJOfer '-Steuerberat~{ • Rechtsanwälte level'kusen • Düren Blatt 5 Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung lag zum 31.08.2012 noch nicht vor. Aufgrund der positiven Vorgaben der Orientierungsdaten des Landes und der prognostizierten Steigerungsraten sowie geplanten Einsparvorhaben und beschlossenen Steuererhöhungen im Jahre 2013 und 2015, konnte ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept entwickelt werden. Ab 2014 sollen jährliche Erträge aus der Ausweisung von neuen Windkraftzonen erzielt werden. Weitere 14 Windräder sollen in der Gemeinde Vettweiß errichtet werden. Durch die Bereitstellung der Gemeindewege und einem jährlichen Nutzungsentgelt pro Anlage, sind Erträge von jährlich € 200.000 zu erwarten. Auf der Ausgabeseite ist aufgrund des demografischen Wandels eine Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich beabsichtigt. Die derzeit vorhandenen 3 Standorte für Grundschulen sollen in 2 Schritten auf einen Standort beschränkt werden. Der Standort Müddersheim soll 2016 und der Standort Kelz 2018 aufgegeben werden. Alle Grundschulkinder werden ab 2018 im Schulzentrum Vettweiß beschult. Geplant ist, die Objekte in Müddersheim und Kelz einer Nutzung für Senioren zuzuführen. Ein Bedarf ist gegeben. Die Einsparungen im Schulbereich und entsprechende Mieteinnahmen verbessern die Haushaltssituation, so dass mit Steuererhöhungen und den Erträgen aus Windkraft erstmals in 2022 wieder eine schwarze Null erkennbar wird. Voraussetzung ist, dass die Rahmenbedingungen sich nicht gravierend ändern. Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider. ~ MÜLLER & KOLLEGEN WrrtschaftsPfOfer ··~;S:te:uerberatEl{." Rechtsanwalte te\lefku!>en ·I)uren Blatt 6 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103 Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können. Diese Tatsachen sind von mir bereits dann zu nennen, wenn sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist. Meine Berichtspflicht beschränkt sich auf Tatsachen, die ich bei ordnungsmäßiger Durchführung der Abschlussprüfung festgestellt habe. Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige Tatsachen festgestellt habe. An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter steigenden Kassenkrediten hinzuweisen. 2.2 Unregelmäßigkeiten Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen lassen. Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen Bestätigungsvermerk sind zu erläutern. ~ MÜLLER KOLLEGEN & WfrHchaftsPJOfer -Steuerherater . Rechtsanwälte teverkusen • DOren Blatt 7 2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze LS.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den Rechnungslegungsgrundsätzen Vorschriften gehören alle für die Rechnungslegung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geltenden und ggf. einschlägiger Normen der Satzung. Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist, umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38-40 GemHVO) und in Anhang und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO). Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Verbraucherschutzbestimmungen oder sämtliche Umwelt- schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist. Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner Prüfung nicht festgestellt. ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wirts:(:haftsp.rll:fer·Steu~rberatef • Rechtsanwalte l.everkusen ··Düren Blatt 8 2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusionen) und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen entstanden sind. Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt. "~, ~ MÜLLER 8< KOLLEGEN Wirtschaftsp:röfer ·'Steuer,beraHH • Rechtsanwälte leverkusen • DOren Blatt 9 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfling Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die Festsetzung der Nutzungsdauem der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichlichem Vertreter der Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung geprüft. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem, • dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen wird, • dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und • dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. /~" ~ MÜLLER &KOLLEGEN WirtS:chaftsPfO'fer ~_Ste:uerberate-( -. Rechtsanwälte leverkosef\ • Duren Blatt 10 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet. Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken. Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet. Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. ~ MULLER& KOLLEGEN WirtschaftspnHer 'Steue~berate{ • Rechtsanwälte leverkusen • Düren Blatt 11 Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten meiner Prüfung: - Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden Sonderposten - Werthaltigkeit und periodengerechte Abgrenzung der ausgewiesenen Forderungen - Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Gegenstand meiner Prüfung waren auch die Angaben im Lagebericht. Die körperliche Bestandsaufnahme habe ich nicht überprüft, da die wesentlichen Positionen der Aktivseite (das Sachanlagevermögen) durch alternative Prüfungshandlungen (beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis) nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden Bewertung erfolgte durch Stichproben mittels Abgleich der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der Wiederbeschaffungskosten). Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit überprüft. Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft. Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von Vollständigkeitserklärung am 14. September 2012 schriftlich bestätigt. mir eingeholten ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wfrischa'fuprufef ·Steuer.berater" RechtsanwäHe: leverkusen • Duren Blatt 12 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 05.07.2010, VV Muster zur GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen meiner. Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von KIRP-Software durchgeführt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben ab dem 01.01.2008 durch die Umstellung auf die Vorschriften des neuen kommunalen Finanzmangementsystems und damit von der Kameralistik auf das doppische Buchhaltungssystem erhebliche organisatorische Änderungen erfahren. Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet. ~ MÜLLER 8< KOLLEGEN Wfrts(haft!>prüfer'Ste-uerberatlilf' Rechts8'nwälte leve-rkusen 'Ouren Blatt 13 4.1.2 Jahresabschluss In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet. Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010 ist nach meinen Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO wurden dabei beachtet. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff. GemHVO) ausgeführt wurde. 4.1.3 Lagebericht Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben. Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich nachstehend. ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wirts<haftliPxOfer' ~;Steuerberatel'· Re'chtsanwälte leverku$en'·'DiJren Blatt 14 Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreChendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Es ist nicht Gegenstand meiner Feststellungen zur "Gesamtaussage des Jahresabschlusses", die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde selbst darzustellen. Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf: - die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO) - den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. 4.2.2 Wesentliche Bewertunasgrundlagen Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweise ich auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage IV), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde. 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern. Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und ~ MULLER &KOLLEGEN WirtschaftspJufer "Steuerberater' Recbtsanwälte Leverkusel\' Duren Blatt 15 Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen, insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind, wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz haben. Folgende Feststellung wurde getroffen: Gegenüber der Bilanz des Vorjahres haben sich keine Änderungen in den Bewertungsgrundlagen ergeben. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern - sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und - sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich auswirkt. Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage Im Jahresabschluss wesentlich zu beeinflussen. Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend. Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor. ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wil'tschaftspfQJer'-Ste:uerberater •. Rechtsanwälte leverkusen • Dufen Blatt 16 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen sowie der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im Anhang enthalten sind. Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-, Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch meine Prüfung darstellen. Im Übrigen wird auf die Anlage XI zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält. 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 (und im Vergleich zum 31. Dezember 2009). ~ MÜLLER & KOLlEGEN Wirtschaftspr\rfer -Steuer.berater . Rechtsanwälte teverku5.en • Dliren Blatt 17 Darstellung der Vermögenslage: A. Anla~evermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2010 31.12.2009 T€ T€ % ._----------~,~. 0,0 Veränderung T€ % ------------_?,!. 0,0 % ----------_:g!..~ -28,8 11. Sachanlagen 4.765,5 5,5 4.829,2 5,5 -63,8 -1,3 2. Bebaute Grundstücke 15.959,0 18,5 16.256,4 18,7 -297,4 -1,8 3. Infrastrukturvermögen 55.780,4 64,6 57.430,5 66,0 -1.650,1 -2,9 4. sonstige Sachanlagen 5.261,6 6,1 3.114.6 2.147,0 68,9 81.766,5 94,8 81.630,7 3,6 93,8 135,7 0,2 1.931,3 2,2 1.958,7 2,3 -27,5 -1,4 _______ §~2Qg& 97,0 §M~M. 96,0 __________lQ.§Io~ 0,1 1. Unbebaute Grundstücke 111. FinanzanJagen ________ B. Umlautvermögen I. Vorräte 11. Forderungen (Lw.S.) 111. Liquide Mittel C. Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtsumme 1.262,0 1,5 1.253,2 1,4 8,7 0,7 514,3 757,8 0,6 1.176,4 1,4 -56,3 0,9 981.5 1,1 -662,1 -223,7 -22,8 2.534,1 2,9 3.411,1 3,9 -877,1 -25,7 ___________ ~?.z. 0,1 ____________flj.d. 86.294,6 100,0 0,0 ___________ 87.042,0 100,0 ~:alo~ 67,9 -747,5 -0,9 Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 86.294,6. Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 81.766,5 den mit Abstand größten Posten des Gemeindevermögens dar (94,8% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 55.780,4 (64,6 %) die größte Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 15.959,0 (18,5 %) und dem sonstigen Sachanlagevermögen (T€ 5.261,6 bzw.6,1 %). In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV: T€ 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen 4.321,30 3.033,32 % Bilanz 5,00 3,51 5.966,59 6,91 13.321,21 15,42 ~~ ~ MÜLLER &KOLLEGEN Wrftschaftsp(üfer~-Ste:lJerberate:r • Rechtsanwälte teverkusen ·O(min Blatt 18 Darstelluna der Kapital-/ Schuldenstruktur: 31.12.2010 T€ Veränderung 31.12.2009 % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Allgemeine Rücklage 19.447,2 22,5 19.534,5 22,4 -87,3 11. Sonderrucklagen 111. Ausgleichsrücklage IV. Jahresfehlbetrag 174,5 0,2 173,2 0,2 1,3 -0,4 0,8 2.550,6 3,0 2.609,0 3,0 -58,4 -2,2 0,0 -985,0 -1,1 -58.5 -0,1 -926,5 21.187,3 24,6 22.258,2 25,6 -1.070,9 36.116,4 41,9 37.032,9 42,5 -916,5 -2,5 14.004,4 16,2 14.336,6 16,5 -332,2 -2,3 10,4 B. Sonderposten l. Zuwendungen 11. Beiträge 111. sonstige I Gebührenausgleich 69.0 0,1 62.5 0,1 6,5 50.189,8 58,2 51.432,0 59,1 -1.242,2 I. Pensionsrückstellungen 6.413,1 7,4 6.278,9 7,2 134,2 2,1 11. Instandhaltungsrückstellungen 2.009,2 2,3 2.928,9 3,4 -919,7 -31,4 8,7 C. Rückstellungen Irl. Sonstige Rückstellungen 425,7 0,5 391.6 0,4 34.1 8.848,0 10,3 9.599,4 11,0 -751,4 3.435,6 4,0 1.386,3 1,6 2.049,3 147,8 19,7 0,0 51,2 0,1 -31,5 -61,5 27,1 0,0 25,6 0,0 1,5 5,9 1.314,3 1,5 5,6 1.079,4 2.542,5 1,2 2,9 234,9 4.796,7 2.254,2 21,8 88,7 1.272,8 1,5 ._____J.:gQ§3.& 1,4 1.272,8 1,5 1.209,9 1,4 86.2946 100,0 B7 Q42 Q 100,0 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten a. Krediten (incl. Kreditähnlichen verb.) 11. Verbindlichkeiten a Lieferungen und Leistungen 111. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen IV. Sonstige Verbindlichkeiten E.Rechnungsabgrenzung Gesamtsumme .___________ 6J~Jt 5,2 62,9 ~Z47 4 -0,9 Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 21,187,3 und stellt damit 24,6 % der Bilanzsumme dar. Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (Lw.S.) von T€ 71,308,1 (Anteil von 82,6% an der Bilanzsumme), dem Schulden (Lw.S.) in der Gesamthöhe von T€ 14,986,5 (Anteil an der Bilanzsumme 17,4% ) gegenüberstehen. Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten (incl. kreditähnlicher Vorgänge), sonstige Verbindlichkeiten und geschätzte 80% der passiven RAP) ist mit rd, T€ 12.181,2 zu konstatieren. ~ MÜLLER & KOLLEGEN <>~, Wirtschaftspfufer'Steuerberater' Rechtsanwälte levetkusen . Dbren Blatt 19 Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 61 % durch Sonderposten (aus Zuwendungen und Beiträgen) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu ca. 61 % von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc., durch Zuschüsse und Beiträge) finanziert wurde. Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu rund 75% durch den positiven Ergebnisbeitrag aus der parallel durchzuführenden Auflösung der Sonderposten kompensiert werden. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel (vgl. Anlage VII) hinsichtlich der Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt, während im vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter der Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde. 4.3.2 Finanzlage Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde ergibt sich aus der Teilfinanzrechnungen (Anlage IIlb). Gesamtiinanzrechnung (Anlage lila) und den ~ MÜLLER 8< KOLLEGEN Wirt~(htlltipr\l'f~r' ~'-Steuerbe(ater 5 Rechtsanwälte LeVE:rkinen· Dure.n Blatt 20 Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit - Steuern u. ähnl. Abgaben - Zuwendungen u. allg. Umlagen - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte - Kostenerstattungen und - umlagen - andere Auszahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen - Transferauszahlungen - andere 5.323,0 3.435,1 2.584,7 214,0 _ _--:-:1::.:.2::3':;0"=',2 __________ j_~~?!l_?Q .. 2.234,3 3.117,3 7.535,5 _ _--:-:::-7:.:::4"'9'-=-,4 41,6 26,9 20,2 1,7 9,7 1QjJ~_Q 16,4 22,9 55,3 5,5 _________ J_~~§?M ..__ -lQjJ~_Q Saldo aus Ifd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8495 1.061,4 2.559,9 Saldo aus Investitionstätigkeit -1.498,5 Finanzmittelüberschuss 2010 -2.348.0 Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in 2009 2.049,3 -298,7 Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung Stand liquide Mittel 01.01.2010: Stand liquide Mittel 31.12.2010: 981.528,31 € 757.843,58 € Veränderung der liquiden Mitteilt. Bilanz: 223.684,73 € Veränderung Barkassenbestand Saldo Sonderhaushalt 401 Saldo Sonderhaushalt 403 Saldo Verwahrbuch 450 Schwebeposten aus 2009 Schwebeposten aus 2010 Finanzmittelveränderung It. Finanzrechnung: 49,11 € 32.698,37€ 23.704,83 € 33.095,61 € 14.180,46 € 334,29 € 298.717.90 € /~S. ~ MÜLLERS< KOLLEGEN Wirtschaftsprufer • Steuerberater • Rechtsanwälte Leverkusen • D:uten Blatt 21 4.3.3 Ertragslage Einen Überblick über die Ertragslage der Gemeinde ergibt sich aus der (Gesamt-) Ergebnisrechnung (Anlage lIa) und den Teilergebnisrechnungen (Anlage IIb). Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: Darstellung der Ertragslage: 31.12.2009 31.12.2010 T€ % T€ Veränderung T€ % % 2,7 · Steuern u. ähnl. Abgaben 5.482,9 37,1 5.337,8 36,7 145,1 - Zuwendungen u. al1g. Umlagen 5.022,1 34,0 5.021,2 34,5 0,9 0,0 - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 2.860,2 2.759,9 19,0 259,4 1,8 100,3 -67,0 3,6 192.4 19.4 1,3 -25,8 1.207.0 8,2 1.176.6 30.4 2,6 ._____ j~2§~"§. 100,0 ____j't§§1"@. 8.1 100,0 · Personalaufwendungen 2.441,0 15,5 2.471,2 16,5 -30,2 · Aufwendungen für Sach- u. DL 2.282,8 14,5 2.247,6 15,0 35,2 1,6 - bilanzielle Abschreibungen 2.531,7 16,1 2.629,0 17,6 -97,3 -3,7 - Transferaufwendungen 7.523,6 47,8 6.628,6 44,4 13,5 955.7 6,1 958,2 6,4 895,0 -2,5 100,0 .__________~Q.Q.lo.2_ · Kostenerstattungen und - umlagen · andere .~ _________~Q~J.. ordentliche Aufwendungen - andere ._____ j§2~5..l§. 100,0 ,____ j5~~~5.& Ergebnis der ordentlichen -590,5 ,_______ .:~Z9.lg. ,______ .:~?~.Z ·14 7 _596 44,9 ordentliches Jahreseraebnis -9849 -4393 -545,6 außerordentliches Ergebnis 0,0 380,9 -380,9 -984 q ·V84 -926,5 Verwaltungstätigkeit Finanzeraebnis Jahreseraebnis -1,2 -0,3 ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wrrtscha ftsprOfer';Steu~rberat"H: ~ .Rechtsanwälte tevel'ku$en.·l)uren Blatt 22 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 (Anlagen I bis VII) sowie dem als Anlage VIII beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen inder Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wirtschaftsprufef . Steuerberater • Rechtsanwälte leverkusen . Denen Blatt 23 Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist unter Punkt 111. ausgeführt, dass das Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 vom Rat am 05.07.2012 verabschiedet und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wurde, bis zum 31.08.2012 aber noch nicht genehmigt war." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus. Düren, 26.09.2012 j ~t Peter Müller Wirtschaftsprüfer /1~ ~ MÜLLER & KOLLEGEN Wirtschaltsprufe, -Steuerberater' RechtsanwältE!! leverkusen' Düren Anlagen Anlage I BILANZ Gemeinde Vettwei ß zum 31.12.2010 PASSIVA AKTIVA 31.12.2010 € 31.12.2009 € 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.043,00 7.078,00 2.302.118,00 1.070.225,50 652.401,00 740.724,00 2.416.321,00 1.070.225,50 652.401,00 690.284,00 2.694.813,00 7.139.543,00 671.226,00 5.453.423,00 2.737.358,00 7.291.411,00 712.592,00 5.515.070,00 5.966.591,00 325.683,00 13.062.819,00 36.336.197,97 89.108,00 818.137,00 4.377,00 994.117,00 217.179,00 3.227.76100 81.766.443,47 5.942.323,00 331.979,00 13.341.219,00 37.720.957,97 93.974,00 990.680,00 4.481,00 868.570,00 163.492,00 1.087.359 00 81.630.697,47 1.558.085,35 1.596.584,35 373.19301 1.931.278,36 362.16277 1.958.747,12 1.261.951,76 1.253.213,26 47.759,43 100.299,15 255.546,57 16.16389 419.769,04 44.569,13 122.221,39 314,080,01 45.28597 526.156,50 3.633,89 9.904,64 90.849,42 640.320,12 757.843,58 981.528,31 57.697,83 34.364,58 86.294.510,35 87.042.010,00 1.1 Allgemeine Rücklage davon: Zweckgebundene Deckungsrücklage Euro 199.375,72 (187.396,02) 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresfehlbetrag 19.447.226,89 19.534.528,72 174.451,33 2.550.571,35 984.95254- 173.152,68 2.609.044,09 58.47274- 21.187.297,03 22.258.252,75 36.116.437,67 14.004.403,00 68.95690 50.189.797,57 37.032.944,67 14.336.551,00 62.54721 51.432.042,88 6.413.074,00 2.009.210,46 425.68035 8.847.964,81 6.278.903,00 2.928.866,82 391.55506 9.599.324,88 3.435.634,20 0,00 19.694,74 27.078,49 1.314.26929 4.796.676,72 686.255,24 700.000,00 51.190,11 25.623,81 1.079.40596 2.542.475,12 1.272. ~74,22 1.209.914,37 86.294.510,35 87.042.010,00 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 2.2 Sonderposten für Beiträge 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 3. Rückstellungen 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Ausleihungen Sonstige Ausleihungen 31.12.2009 € 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts und anderen Betriebsgebäuden 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäflsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 31.12.2010 € 3.1 PensionsrücksteJlungen 3.2 Instandhaltungsrückstellungen 3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Gebührenforderungen Beitragsforderungen Steuerforderungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.3 Privatrechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.4 Sonstige Vermögensgegenstände 2.5 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Jahresabschluss Gesamtergebnisrechnung Datum: 24.08.2012 Mandant: F18 Gemeinde Vettweiß Haushalt: 400 Haushalt Gemeinde Vettweiß Nr. Bezeichnung + Steuern und ähnliche Abgaben 1 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2 + Sonstige Transfererträge 3 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6 + Sonstige ordentliche Ertrage 7 + Aktivierte Eigenleistungen 8 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen 12 13 - Aufwendungen für 8ach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen 14 - Transferaufwendungen 15 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 16 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 19 + Finanzerträge - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20 21 = Finanzergebnis 22 = Ordentliches Jahresergebnis + Au ßerordentliche Erträge 23 - Au ßerordentliche Aufwendungen 24 25 = Au ßerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis Jahresergebnis 2009 5.337.798,03 5.021.162,55 861,16 2.759.949,17 274.587,22 259.445,67 900.846,81 313,55 14.554.964,16 2.471.180,32 328.186,68 2.247.614,64 2.628.978,14 6.628.603,30 630.113,59 14.934.676,67 -379.712,51 18.882,33 78.556,63 -59.674,30 -439.386,81 380.914,07 380.914,07 -58.472,74 Vergi. Ansatz/Ist Fortgeschr. Ansatz Ist Ergebnis (Sp.3 - Sp.2) des Rechn.-Jahres des Rechn...Jahres 2010 2010 2010 292.287,04 5.190.687,00 5.482.974,04 1.374.006,33 3.648.053,00 5.022.059,33 -390,28 700,00 309,72 2.860.271,66 44.754,66 2.815.517,00 26.100,48 277.245,00 303.345,48 -24.352,67 216.787,66 192.434,99 -1.411.055,47 2.283.708,00 872.652,53 18.996,40 7.726,40 11.270,00 11.581,86 11.581,86 320.658,35 14.443.967,66 14.764.626,01 251.779,51 2.189.301,73 2.441.081,24 -146.763,10 438.538,00 291.774,90 -375.352,56 2.658.241,47 2.282.888,91 95.149,36 2.436.607,00 2.531.756,36 7.523.601,40 -131.786,95 7.655.388,35 -201.408,02 865.128,11 663.720,09 -508.381,76 , 6.243.204,66 15.734.822,90 829.040,11 -1.799.237,00 -970.196,89 -27.305,17 19.694,83 47.000,00 -106.549,52 141.000,00 34.450,48 -94.000,00 -14.755,65 79.244,35 -984.952,54 908.284,46 -1.893.237,00 -1.893.237,00 -984.952,54 908.284,46 Jahresabschluss Gesamtfinanzrechnung Datum: 24.08.2012 Mandant: F18 Gemeinde Vettweiß Haushalt: 400 Haushalt Gemeinde Vettweiß Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Bezeichnung + + + + + + + = - - = = + + + + + = = = = + + = = + + = Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliehe Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach~ und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen· aus Ifd.· Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus derVeräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus .Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes aneigenen Finanzmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel Vergi. Ansatz/Ist Fortgeschr. Ansatz ISI Ergebnis Jahresergebnis des Rechn.-Jahres des Rechn.-Jahres (Sp.3 - Sp.2) . 2010 2009 2010 2010 5.185.842,00 5.323.051,88 137.209,88 5.254.848,54 -212.931,75 3.306.776,31 3.648.053,00 3.435.121,25 -290,28 861,16 600,00 309,72 -262.803,74 2.426.054,77 2.847.517,00 2.584.713,26 43.083,24 265.885,18 277.245,00 320.328,24 214.026,26 -2.761,40 292.094,96 216.787,66 480.418,76 368.843,44 408.100,00 888.518,76 20.947,23 -26.052,77 12.726,93 47.000,00 11.928.091,29 12.631.144,66 12.787.016,60 155.871,94 2.189.301,73 2.234.354,33 45.052,60 2.286.397,55 -39.943,10 308.496,68 357.468,00 317.524,90 3.117.273,56 -1.396.832,43 2.619.454,21 4.514.105,99 -111.125,39 82.581,43 141.000,00 29.874,61 -180.113,42 6.477.261,91 7.715.565,98 7.535.452,56 408.541,76 467.650,93 402.102,36 -65.548,57 -1.748.510,31 12.182.733,54 15.385.092,63 13.636.582,32 •• -254.642,25 . -2.753.947,97 -849.565,72 1.904.382,25 -76.840,05 770.559,63 1.092.633,00 1.015.792,95 77.353,23 423.047,92 1.270.960,78 143.414,04 256.800,00 150.250,00 1.499.683,00 352.942,00 36.861,90 8.800,99 1.061.455,84 55.976,10 -219.938,10 -141.449,01 -438.227,16 -296.965,90 739.412,29 353.678,48 3.800.811,45 649.316,30 2.125.920,37 370.090,51 -1.674.891,08 -279.225,79 8.000,00 8.000,00 1.236.504,81 34.455,97 -220.186,28 4.811.069,75 -3.311.386,75 -6.065.334,72 2.844.422,00 177.936,68 111.000,00 -177.936,68 -398.122,96 2.733.422,00 -3.331.912,72 2.559.986,98 -1.498.531,14 -2.348.096,86 2.844.865,00 3.460.000,00 95.486,04 4.160.000,00 2.049.378,96 -298.717,90 -2.251.082,77 1.812.855,61 3.717.237,86 443,00 3.460.000,00 -15.513,96 4.160.000,00 -684.043,04 3.033.194,82 -398.122,96 -3.331.912,72 -298.717,90 3.033.194,82 I ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 1 Gemeinde Vettweiß Anhang zum Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010 Inhalt: 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeine Angaben 3. Angaben zur Bilanz und Bewertung 3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der Aktivseite 3.1.1 Anlagevermögen 3.1.2 Umlaufvermögen 3.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzung 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der Passivseite 3.2.1 Eigenkapital 3.2.2 Sonderposten 3.2.3 Rückstellungen 3.2.4 Verbindlichkeiten 3.2.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.3 Angaben zu Haftungsverhältnissen 3.3.1 Bürgschaften 3.3.2 Miet- u. Leasingverträge 2010 3.3.3 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen 3.3.4 Sonstige Pflichtangaben ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 2 Gemeinde Vettweiß 1. Vorbemerkungen Der Jahresabschluss besteht aus den 4 Komponenten Bilanz, Ergebnisrechnung Teilergebnisrechnung), Finanzrechnung (inc!. Teilfinanzrechnung) und Anhang. (inc!. Der Jahresabschluss hat zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GaB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Die Ergebnisrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres gegenüber une. ermittelt so das Jahresergebnis. Die Finanzrechnung stellt die Finanzströme (Einzahlungen und Auszahlungen) dar. Der Jahresabschluss wird ergänzt durch den Anhang, in dem insbesondere die gewählten Ansatzund Bewertungsmethoden beschrieben werden. Dem Anhang sind ein Anlagen-, ein Forderungsund ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Dem Jahresabschluß ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und durch Beschluss des Rates festzustellen. Er unterliegt der überörtlichen Prüfung. 2. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) aufgestellt. Die Bilanz wird in Kontoform aufgestellt und muss die vorgeschriebenen Posten in der kommunalspezifischen Gliederung enthalten. Die Mindestgliederung der Aktiv- und Passivseite der Bilanz ergibt sich aus § 41 GemHVO NRW. Zur Bilanz gehört der Anhang, der aus dem Erläuterungsbericht, dem Forderungs-, Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel besteht und in dem die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden beschrieben werden. Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2010 enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 3 Gemeinde Vettweiß 3. Angaben zur Bilanz und Bewertung 3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der Aktivseite 3.1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände (DV-Software), welche in der Eröffnungsbilanz zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt worden waren, wurden um die planmäßige Abschreibung vermindert. Zugänge wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen (Bilanzposition A 1.2), welches in der Eröffnungsbilanz zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt worden war, wurde um die planmäßige Abschreibung vermindert. Zugänge wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen linear abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 60,00 € bis 410,00 € ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahre des Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 60,00 € ohne Umsatzsteuer werden nicht als Inventar erfasst. Zugänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis einschließlich 60,00 € ohne Umsatzsteuer wurden unmittelbar als Aufwand erfasst. Von der standardmäßigen linearen Abschreibung wurde nicht abgewichen. Die Nutzungsdauer wurde anhand der örtlichen Abschreibungstabelle der Gemeinde Vettweiß bestimmt. Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 4 Gemeinde Vettweiß Betriebs- und Geschäftsausstattung Im Haushaltsjahr 2010 wurden insg. 89.860,00 € aktiviert. U. A. neue Möbel für die Rathauserweiterung 29.131,00 €, neue Möbel für die Bürgerbegegnungsstätte 36.799,00 € und eine Turnkombination für die Turnhalle Kelz 4.148,00 € sowie diverse Kleingeräte für die übrigen Einrichtungen der Gemeinde. Die Minderungen betreffen Abschreibungen. Geleistete Anzahlungen an Anlagen im Bau Stand der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau: 2010 155.046,00 € 5.899,00 € 2.788,00 € 53.172,00 € 1.476.712,00 € 3.800,00 € 632.510,00 € 396.973,00 € 11.443,00 € 12.016,00 € 191.782,00 € 5.612,00 € 252,00 € 8.000,00 f' 134.653,00 ~ . 62.175,00 € 52.572,00 € 22.356,00 € 3.227.761 00 € gel. Anzahlungen auf Sachanlagen Zugangssicherung Schulen Neugestaltung Au ßenbereich Ausbau Waldweg Sanierung Schulzentrum Ausbau Jagdrain Sanierung Turnhalle Vettweiß Rathauserweiterung Brücke Amandusstraße Brücke Hubertusstraße Ausbau DSL-Verfügbarkeit Abgas-Absauganlage Kühltheke Dorfplatz Sievernich Baustraße Am Wolfsgraben Baustraße Demmerweg Baustraße Im Winkel Baustraße Am Schulgarten Anzahlungen wurden geleistet für: Anzahlung Vorführfahrzeug 150.000,00 €, Handsprechfunkgeräte u. Halter 2.429,00 €. Funkgerät inkl. Handapparat 2.617,00 € und Von den Anlagen im Bau wurde die Friedhofsmauer Vettweiß abschließend saniert und dementsprechend aktiviert 33.643,00 €. ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 5 Gemeinde Vettwei ß Beteiligungen Die Beteiligung an der GWS wurde bis auf einen Erinnerungswert von 1,00 € um 38.499,00 € abgeschrieben, da die Jahresergebnisse der GWS darauf hindeuten, dass die Beteiligung wertlos ist. Sonstige Ausleihungen Dem Versorgungsrücklagenfond wurden insgesamt 11,9 T€ zugeführt. Der Stand beträgt zum Ende des Jahres 2010 87.236,01 €. Außerdem werden hier die Erstattungsansprüche nach § 107 BeamtenVG nachgewiesen. 3.1.2 Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte betreffen ausschließlich den Bestand an Heizöl in den gemeindlichen Gebäuden sowie die Salzvorräte. Außerdem werden hier die Baugrundstücke (669.767 T€) und die Gewerbegrundstücke (572 T€) nachgewiesen, da diese zum Verkauf bestimmt sind. Im Haushaltsjahr 2010 wurde kein Gewerbe- und kein Baugrundstück verkauft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller Risiken eingesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden aufgrund der Erfahrungswerte berücksichtigt. Siehe Forderungsspiegel Anlage VI. Wertpapiere Wertpapiere aus dem Umlaufvermögen wurden nicht veranschlagt. Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 6 Gemeinde Vettwei ß Sonstige Vermögensgegenstände Unter sonstigen Vermögensgegenständen wurden die übrigen Forderungen gegenüber dem Sonderhaushalt Verwahr- und Vorschussbuch 450 (39 T€) sowie sonstige Forderungen (Abgrenzungen) ausgewiesen. Insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (29,7 T€), Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1,1 T€) Jahresschlussrechnungen RWE (3,4 T€) und Personalsachbearbeiterkosten für den WZV (8,0 T€) sowie mehrere Erträge, bei denen erst in 2011 eine Zahlung erfolgt. Liquide Mittel Als liquide Mittel wurden die Kassenbestände und Guthaben bei den Kreditinstituten sowie die Bestände der Gebührenkasse und Handvorschüsse eingesetzt. Der Kassenbestand beträgt 757.843,58 € inc!. der Barkassen im Einwohnermeldeamt und im Vorzimmer. 3.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzung Im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 wurde die Beitragsrechnung für die Abwasserberatung NRW eV. 1.795,26 €, die Beiträge für Abschlagszahlungen an die Rheinische Zusatzversorgungskasse 25.750,00 € sowie die Beamtengehälter Januar 2011 in Höhe von 28.796,35 € abgegrenzt. Außerdem noch eine ant. Abgrenzung einer Vorauszahlung für die Miete von Gasflaschen. 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der Passivseite 3.2.1 Eigenkapital Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den Verbindlichkeiten und den passiven Sonderposten, den Rückstellungen, den Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2010 folgenden Stand auf: 19.447.226,89 € (davon: Zweckgebundene Deckungsrücklage 199.375,72 €). Aufgrund von nachträglichen Korrekturbuchungen im Bereich der Forderungen gegenüber den Sonderhaushalten 401, 403 und 100 mussten zu Lasten der Allg. Rücklage die Forderungen ausgebucht werden. Dies beinhaltet insgesamt Korrekturbuchungen i. H. v. 87.301,83 €. Zusätzlich ist eine Deckungsrücklage für von 2010 nach 2011 übertragene Aufwandsermächtigungen für erteilte Aufträge, für die keine Rückstellung gebildet wurde, i. H. v. 199.375,72 € gebildet worden. Diese ist Bestandteil der Allgemeinen Rücklage. Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 7 Gemeinde Vettweiß Die Sonderrücklagen Wirtschaftswegebau Zülpich und Wirtschaftswegebau Soller haben zum 31.12.2010 einen Stand von 63.724,68 € bzw. 110.726,65 €. Die Ausgleichsrücklage i. H. v. 2.609.044,09 € wurde aufgrund des Jahresfehlbetrages in 2009 um 58.472,74 € reduziert und hat zum 31.12.2010 einen Stand von 2.550.571,35 €. Nach entsprechendem Beschluss des Rates verringert sich die Deckungsrücklage um das Defizit 2010 i. H. v. 984.952,54 € auf dann 1.565.618,81 €. 3.2.2 Sonderposten Sonderposten sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die eine Finanzierungsform der Aktivseite darstellen und entsprechend der Abnutzungsdauer des zugeordneten Vermögensgegenstandes auf der Aktivseite jährlich ertragswirksam aufgelöst werden und damit eine jährliche Gegenfinanzierung für die Abschreibung darstellen. Die Sonderposten beinhalten insbesondere die investiven Zuwendungen (zweckgebundene Zuwendungen, Investitionspauschalen, Schul-, Sport- und Feuerschutzpauschalen) und die vereinnahmten Beiträge (Erschließungs- und Anliegerbeiträge, einmalige Kanalanschlussbeiträge). Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet insb. die zweckgebundenen Zuwendungen und Investitionspauschalen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz soweit sie in 2010 investiv eingesetzt wurden. Im Berichtsjahr wurden folgende Zuwendungen vereinnahmt: 12.281,00 € Schulpauschale - € Sportpauschale 324.569,00 € Investitionspauschale 67.455,00 € Feuerschutzpauschale Sonderposten für den Gebührenausgleich Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Sonderposten Gebührenausgleich für den Bereich Schmutzwasser, Sonderposten Abfallbeseitigung, Sonderposten Winterdienst, Sonderposten Grabnutzung, Sonderposten Niederschlagswassergebühr und Sonderposten Kleinkläranlagen nachgewiesen. a) Sonderposten für den Gebührenausgleich Schmutzwasser Der Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit einer Unterdeckung in Höhe von 104.001 ,72 Euro ab. Zusammen mit der aus 2009 bestehenden Unterdeckung in Höhe von 24.826,65 € besteht zum 31.12.2010 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 128.828,37 Euro, die innerhalb der nächsten zwei Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden soll. Die Unterdeckung aus 2009 wurde bereits in die Kalkulation 2011 eingebracht. ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 8 Gemeinde Veltweiß Da es sich um zwei Gebührenarten (=unterschiedliche Kostenträger) handelt, ist eine Verrechnung von Unterdeckungen in einem Bereich mit Überdeckungen/Rücklagen beim anderen Bereich nicht zulässig. b) Sonderposten Gebührenausgleich Niederschlagswasser Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Kostenüberdeckung in Höhe von 8.109,75 Euro die der Rücklage zugeführt wird. Neuer Stand der Rücklage "Niederschlagswasser" ist dami. 68.100,99 Euro (31.12.2010). Die Überdeckung ist innerhalb der nächsten zwei Jahre (bis 2013) auszugleichen. Da es sich um zwei Gebührenarten (=unterschiedliche Kostenträger) handelt, ist eine Verrechnung von Unterdeckungen in einem Bereich mit Überdeckungen/Rücklagen beim anderen Bereich nicht zulässig. c) Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbeseitigung Der Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung" schließt mit einer Überdeckung ab. Die Rücklage wurde schon 2008 komplett aufgebraucht. Aus dem Jahr 2008 und 2009 bestand darüber hinaus eine Kostenunterdeckung in Höhe von insgesamt 79.604,92 Euro. Bereits in der Kalkulation war ein teilweiser Ausgleich in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen, die darüber hinausgehende Überdeckung in Höhe von 14.249,12 Euro wird ebenfalls verwendet, um die Unterdeckung aus den Vorjahren auszugleichen. Die verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von 35.355,80 Euro wird im Jahr 2011 ausgeglichen; hier war bereits in der Kalkulation ein Betrat in Höhe von 49.604,92 Euro zum Ausgleich vorgesehen. d) Sonderposten Gebührenabschluss "Straßenreinigung und Winterdienst 2010" Der Gebührenhaushalt "Straßenreinigung und Winterdienst" schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 461,38 € im Bereich "Straßenreinigung" und einer Unterdeckung in Höhe von 46.889,75 € im Bereich "Winterdienst" ab. Im Bereich Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Das Defizit bei der Straßenreinigung beträgt inklusive der Unterdeckung aus dem Vorjahr insgesamt 638,96 Euro und soll innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden. Im Bereich "Winterdienst" besteht noch eine Rücklage in Höhe von 2.505,72 Euro. Der Betrag wird aus der Rücklage genommen, wodurch sich die Unterdeckung auf 44.384,03 Euro reduziert. Die Unterdeckung soll innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden. Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 9 Gemeinde Vettwei ß e) Sonderposten Gebührenausgleich Friedhofswesen Der Gebührenhaushalt "Friedhofswesen und Leichenhallen" schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 9.768,88 Euro im Bereich "Friedhofswesen" ab. Im Bereich "Grabnutzung" war die Rücklage 2009 komplett aufgebraucht. Die verbleibende Kostenunterdeckung betrug im Jahr 2009 30.255,01 Euro und soll bis 2012 ausgeglichen werden, die Unterdeckung aus dem Abschluss 2010 soll bis 2013 ausgeglichen werden (gem. § 6 Absatz 2 KAG NRW innerhalb von drei Jahren nach dem Kalkulationszeitraum). f) Sonderposten für den Bereich Leichenhallen Der Gebührenhaushalt "Friedhofswesen und Leichenhallen" schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 1.483,32 Euro im Bereich "Leichenhallen" ab. Die Rücklage "Leichenhallen" war bereits 2008 komplett aufgebraucht, aus dem Jahr 2009 besteht noch eine Unterdeckung in Höhe von 633,48 Euro. Die Unterdeckung in Höhe von insgesamt 2.116,80 Euro soll innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden. g) Sonderposten für den Gebührenausgleich Kleinkläranlagen Der Gebührenhaushalt "Kleinkläranlagen" schließt mit einer Überdeckung in Höhe von 805,66 € ab. Die Überdeckung wird der Rücklage "Kleinkläranlagen" zugeführt. Es bestand noch eine Unterdeckung aus 2007 und 2008 in Höhe von 3.657,28 Euro. 1.800," Euro waren schon in der Kalkulation mit eingebracht worden, die restlichen 1.857,28 Euro sollen beim Gebührenabschluss 2011 ausgeglichen werden. Wenn die Rücklage hierzu nicht benötigt wird, soll sie innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden. Rücklagenbestand zum 31.12.2010 ; 855,91 Euro. ANHANG zum 31.12.2010 Anlage IV Blatt 10 Gemeinde Vetlweiß Sonstiges Investive Zuwendungen, die zum Abschlussstichtag als liquide Mittel zugeflossen sind, aber aufgrund der fehlenden Fertigstellung des dazugehörigen Vermögensgegenstandes noch nicht bis zur Aktivierung des ertragswirksam aufgelöst werden können, werden Vermögensgegenstandes unter Bilanzposition (4.5) "Sonstige Verbindlichkeiten" Schulpauschale, Sportpauschale, Investitionspauschale passiviert. Im Haushaltsjahr 2010 stehen den Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.488 T( Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 1.581 T€ und von Beiträgen in Höhe von 335T€ gegenüber. 3.2.3 Rückstellungen Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Gemeinde Vettweiß auch die Ansprüche auf Beihilfen gem. § 88 des Landesbeamtengesetzes. Sie wurden aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse bewertet. Als biometrisehe Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck. Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. Die Instandhaltungsrückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Instandsetzung von Gebäuden und Infrastrukturvermögen. Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. Die Sonstigen Rückstellungen gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW beinhalten Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden des Personals, Rückstellungen für die Betriebskosten für Kindertagesstätten in anderen Trägerschaften, Rückstellungen für die Prüfungskosten der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für den Ausgleich des Fehlbetrages des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung für Gas- und Frischwasserversorgung wurden wegen Geringfügigkeit nicht gebildet. Die Bestände der einzelnen Rückstellungen können dem folgenden Rückstellungsspiegel entnommen werden: Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 11 Gemeinde Vettweiß Veränderunnen im Haushaltsjahr Gesamtbetrag sm Gesamtbetrag Arten der am 31.12. des Rückstellunaen Vorjahres I. Pensionsrückstellunaen ~""." ..-_."----- 6.278.903 00 Inanspruch~ Zuführunnen 31.12. des Auflösun n nahme 134.17100 000 000 6.413.07400 4.932.109 00 1.480.96500 000 2.009.210 46 ---------------- 2511000 Pensionsrückstellunnen 4.869.576 00 62.53300 000 000 2512000 Beihilferückstellunaen 1.409.327 00 000 2.928.866 82 71.63800 000 54.05981 000 000 915.184 45 000 000 58.531 72 448.90415 4.18459 6.44699 30.00000 000 000 000 000 128.67910 171 33 000 000 000 000 60.00000 1.00000 16.58300 23.60918 000 000 000 11. Rückstellunnen für Denonien und Altlast 111. Instandhaltunasrückstellunaen ................ 2711002 Sanieruna Kanäle 11. Plan 2711003 Neuvernetzuna Rathaus 2711009 Wärmedämmmaßnahmen Kina Rück 2711010 Sanieruna Weae Umfeld Schulzentru 2711011 Sanierunn nemeindeeinene Snorthei 2711012 Überorüfuna Brücken 2711017 Snortnlatzsanierunn 2711018 Sanieruna Vorfluter 2711019 Blitzschutzanlaaen 2711022 Teerdecke Kiea Froitzheim RücksteIl 2711026 Rückst. Unterhaltunosarbeiten Turnh 2711027 Rückst. Instandsetzunn Gehwen Tan 2711029 Gewässerunterhaltuna Schnocksara 2711032 Heizunnssanierunn Rathaus 2711033 Heizunassanierunn GS MüddersheitT 2711034 Heizunnssanierun n GS Kelz 2711035 Heizunassanierunn Kita Gladbach 1. 2711036 Heizunassanieruna Kita Disternich 2711037 Heizunnssanierunn Kita Gladbach 2. 2711038 Heizunossanieruna KomDlex Jakobw· 2711039 Heizunnssanierunn Bauhof 2711040 Heizunassanieruna Studienseminar 2711042 Heizunnssanierunn Kita Froitzheim 2711043 Sanieruno Feuerwehrnerätehäuser 2711044 Sanierunn Bürnerhäuser ---------------- 1.05320 8.50000 85519 25.00000 7.69251 191.31118 110.00000 100.00000 15.70000 16.80000 36.00000 11.40000 25.20000 14.70000 26.80000 30.00000 80.00000 2711050 Sanieruna WiWea L 264/Kettenheim 15.00000 87.30815 45.00000 21.28500 2711052 Sanierunn WiWen L 331Zülnich 26.40000 2711045 Rückst. Straßenschaden Vettweiß 2711031 Sanieruno Gemeindestraßen Lüxhein 2711049 Sanierunn WiWen Verlännerunn Mü Haushaltsjahres 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 31.52209 000 4.50000 8.61551 000 000 85519 000 000 98.19734 92.72794 100.00000 12.32055 7.45355 000 000 8.76560 000 20.99024 10.92250 48.59546 48908 85.84492 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 45.00000 000 000 1.46323 000 000 000 000 320.22505 4.01326 6.44699 30.00000 28.477 91 1.00000 12.08300 14.99367 1.05320 8.50000 000 25.00000 7.69251 93.11384 17.27206 000 3.37945 9.34645 36.00000 11.40000 16.43440 14.70000 5.80976 19.077 50 31.40454 14.51092 000 000 21.28500 26.40000 Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 12 Gemeinde Vettweiß 2711053 Sanierun WiW Pflasterw e 2711054 Brückensanierun Rövenicher StraB 5.00000 3.75794 13.74500 20.70000 000 000 22.00635 54.20635 99365 20.84350 36.471 37 000 000 000 000 78.70088 53.05635 23.72889 48.33209 81.05564 1.30268 2.46917 1.73063 000 17.99738 7.42901 3.67324 58.944 36 7.14994 47.60182 21.04613 1.60491 3.44770 000 14.49739 50.00000 000 000 000 2.00000 210.00000 2.72800 000 34.10166 000 000 000 000 000 65.86053 3.00832 85.89834 147.00000 000 000 000 13273 000 000 000 000 13.20000 73.00000 5.50000 34.36727 000 000 000 000 000 20.00000 24.000 11.00000 000 000 22.25000 21.75000 84200 425.68035 76100 8100 55.42000 12.251 00 59.38430 30.00000 2711055 Brückensanierunn Johannesstraße 23.00000 000 99365 2711056 Brückensanieruno Helmesser Bern 55.20000 54.17956 54.05000 31.87956 76.72956 000 27.55676 000 12.69283 8.07390 99365 3.03544 140.00000 26.45000 57.50000 000 000 2711057 Brückensanieruna Burastraße 2711058 Brückensanierunn Weiler Wl'!n 2711059 Brückensanieruna Bahnhofstraße 2711060 Brückensanierunn Mersheimer W An 2711061 Sanieruno Gemeindestraßen Oststra 2711062 Brückensanierunn Mühlennasse 2711063 Brückensanieruna Petrusstraße 2711064 Brückensanieruna Ralft Feldzufahrt 2711065 Brückensanierunn Nikolausstraße 2711067 Kanalschachtsanieruna Kelz 26.45000 19.55000 50.00000 c: 2.00000 210.00000 000 2711071 Sanieruno Gemeindestraßen Mühlen 88.50000 000 120.00000 147.00000 2711068 lnstandsetzunn Garanentor FWGH 2711069 Sanieruna Disternich-Weiler 2711070 Unterhaltuna Juaendraum Ginnick 2711072 Akustikarbeiten Grundschule Kelz 2711081 8anierunn Gemeindestraßen Broichs 2711091 8anieruna Gemeindestraßen L264-B 2711101 8anierunn Gemeindestraßen Thumer 2711111 8anieruna Gemeindestraßen Kanelle 2711121 8anierunn Gemeindestraßen Kelz-J 2711131 8anieruna Gemeindestraßen Mittelstr 2711141 8anieruna Gemeindestraßen Kloster 2711151 Sanierunn Gemeindestraßen Zufahrt 2711161 Sanieruna Broichkirchwe<l 2711171 Sanierunn Ursulinenstraße 2711181 Sanieruno Welleck IV. Sonstiae Rückstellunaen nach S 36 '41 ----""""""""---- 2811001 Rücksteil. f. nicht in Ansnruch nenom 2811002 Überstunden 2811004 Ersl.!Prüfunn ES 1.1.08 u. Jahresab 2811005 Überörtliche Prüfunn 2006-2007 2811009 Ausaleichszahlunaen f. Grundstücks 2811011 Rückstellunn. Leistzunnszulane Besc 2811012 Betriebskosten 2007 Kindertaaesstätt 2811014 Rückstellunn Wohnunnsbaunrämie 2811015 Rückst. Zuschuss 81. Anaela 2008 2811017 Silanzprü!unn GPA 2811022 Betriebskosten 2010 Kina 2811024 Hackeranariff 8chulzentrum 13.20000 73.00000 5.50000 34.50000 20.00000 24.00000 11.00000 22.25000 21.75000 391.55506 000 000 000 000 000 000 2.72800 000 3.00832 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 22.63947 000 000 000 137.58970 102.62241 oe ""-"------------ 56.18100 12.33200 37.03792 30.00000 1.691 00 7.59200 10.00000 9.00000 3.46000 10.00000 000 000 000 000 34.24638 000 000 000 11.90000 000 000 000 000 6.00000 000 000 000 6.00000 3.46000 000 000 30.00000 1.00000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 1.691 00 7.59200 10.00000 9.00000 000 10.00000 30.00000 1.00000 Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 13 Gemeinde Vettweiß 2811025 Führerscheinerwerb Feuerwehr 000 3.05000 000 000 3.05000 2811028 KinderoartenDoDI2010 000 52.201 00 000 000 52.201 00 2811201 Rückstellunn Altersteilzeit 21.50348 000 12.83021 000 8.87327 2811202 Rückstelluna Altersteilzeit 42.90218 11.09232 000 000 53.99450 2811203 RücksteHuna Altersteilzeit 25.94801 000 25.94801 000 000 2811019 Betriebskosten Kina 2009 53.75000 000 11.30656 000 42.44344 2811020 Zuschuss SI. Anoela 2009 3.46000 000 3.46000 000 000 2811021 Leistunnsentnelte 2009 7.69500 000 000 000 7.69500 2811033 KinderaartenDool2008 1.00247 000 1.00247 000 000 000 31.08484 2811034 Rückst. Kindernatenoool2009 58.00000 000 26.91516 3.2.4 Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren am Eröffnungsbilanzstichtag nicht vorhanden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage VII). Die Verbindlichkeiten aus Krediten betragen zum 31.12.2010 Die Kredite zur Liquiditätssicherung betragen 3.435.634,20 € O,OO€. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Sonderrücklagen Sport 162 T€, Schulpauschale 655 T€ und Investitionspauschale 370 T€ sowie Abgrenzungsbuchungen (124 T€) zum Jahreswechsel 2010/2011. 3.2.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag durch Dritte geleistet wurden, aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bereits vereinnahmten Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten nach der Friedhofsgebührensatzung angesetzt, die Erträge in den Folgejahren darstellen (1.264.483,35 €) bzw. im Voraus gezahlte Pacht (8.290,87 €). 3.3 Angaben zu Haftungsverhältnissen Zweckverbände: Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft in dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur. Die jährlich zu tragenden Umlagen belaufen sich auf rund T€ 130. Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft in der GWS im Kreis Düren mbH. Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 14 Gemeinde Vettweiß 3.3.1 Bürgschaften Zum 31.12.2010 bestand eine Bürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der SI. Sebastianus Schützenbruderschaft Gladbach e. V., das die Firma Derichs-Marder & Bongartz GmbH Co KG, Geilenkirchen, der Schützenbruderschaft zur Finanzierung der Schützenhalle gewährt hat. Das Restdarlehen hat einen Endsaldo zum 31.12.2010 von 12.500,00 €. 3.3.2 Miet- u. Leasingverträge 2010 Gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW sind im Anhang der Bilanz die eingegangenen Verpflichtungen aus Leasingverträgen gesondert auszuweisen. Folgende Leasing und leasingähnliche Verträge bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2010 zum Übersicht uber Miet- und Leasingverträge Laufzeit Seainn Monate 31122010 Monatsbetrag Ende Geaenstand brutto 2010 (jährlich) 01.04.2007 48 31.03.2011 PC Miete, FSC Esprimo 13,45€ 161,40€ 01.09.2009 48 31.08.2013 PC Miete Sharkoon 8,27€ 99,24€ 01.02.2010 48 31.01.2014 PC Miete, Notebook 0610, PC 06000 26,53 € 291,83 € 01.06.2008 48 30.05.2012 Monitor Miete, 12 Monitore Belinea 51,84 € 622,08€ 01.11.2008 48 31.10.2012 PC Miete, 33 PC 397,95 € 4.775,40 f" 01.12.2008 48 30.11.2012 Server-Miete 101,84 € 1.222,08 € 11.09.2007 72 31.12.2013 Telefonanlaae 224,08€ 2.688,96 € 01.12.2009 60 30.11.2014 Kopierer-Miete Canon iR 5055 308,21 € 3.698,52 € 01.07.2008 60 30.06.2013 1 x Rathaus 84,49 € 1.013,88 € 337,96€ 4.055,52 € Kopierer-Miete Canon iR 2022 4x Schulen 01.11.2010 60 01.10.2010 31.10.2015 Kopierer-Miete Canon iR 2525 ec-cash Gerät 90,44 € 180,88€ 23,68 € 71,04 € Anlage IV ANHANG zum 31.12.2010 Blatt 15 Gemeinde Vettwei ß 3.3.3 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen Die Darstellung der Kostenunterdeckungen ergibt sich aus den Ausführungen unter Punkt 3.2.2. Sonderposten - Sonderposten für den Gebührenausgleich -. 3.3.4 Sonstige Pflichtangaben Die Gemeinde Vettweiß beschäftigt zum Stichtag 31.12.2010 56 Personen, davon 12 Beamte, 43 tariflich Beschäftigte und 1 Auszubildenden. Vettweiß, den 29.08.2012 ~~ f-----(Kranz) Bürgermeister Aufgestellt: .5~~ (Schmidhuber) Kämmerer Anlage V ANLAGENSPIEGEL zum 31.12. 2010 Gemeinde Vettweiß Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermöaensaeaenstände Stand am 31.12. des Zugänge im Abgängeirn Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr EUR EUR EUR Buchwert Abschreibungen AHK Umbuchungen Stand am 31.12. des Haushalts- jahres EUR Abschr. im Haushaltsjahr EUR 9.38400 Abgänge Abschreibungen im Haushaltsjahr Umbuchungen im Kum. Abschr. (aus am 31.12 des am 31.12. des Haushaltsjahr Vorjahren) Haushaltsjahres Vorjahres EUR EUR EUR EUR 9.38400 2.03500 2.30600 2.758.301 00 149.50600 306.677 00 5.04300 7.07800 2. Sachanlaaen 2.1 Unbebaute mundstücke und arundstücksaleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.722.998 00 2.302.11800 2.416.321 00 2.1.2 Ackerland 1.070.22550 1.070.225 50 1.070.225 50 1.070.22550 2.1.3 Wald Forsten 652.401 00 652.401 00 652.401 00 652.401 00 2.1.4 Sonstine unbebaute Grundstücke 691.821 00 740.72400 690.28400 1.66000 33.64300 51.86200 743.68300 1.42200 1.53700 2.2. Bebaute Grundstücke und arundstücksnleiche Rechte 2.2.1. Kindertaaeseinrichtunaen 2.822.448 00 2.822.448 00 42.54500 85.09000 2.694.81300 2.737.35800 2.2.2 Schulen 7.594.64500 7.594.64500 151.86800 303.23400 7.139.54300 7.291.41100 728.51200 728.51200 41.36600 15.92000 671.22600 712.59200 5.757.93000 102.44300 202.06400 5.453.423 00 5.515.070 00 5.966.591 00 5.942.323 00 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstine Dienst- Geschäfts- und Betriebsnebäude 5.717.13400 40.79600 5.942.32300 24.44700 2.3 Infrastrukturvermäaen 2.3.1. Grund und Boden des Infrastrukturvermöaens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.4 Entwässerunns- und Abwasserbeseitinunnsanlaaen 17900 5.966.591 00 344.57000 344.57000 6.29600 12.591 00 325.68300 331.97900 13.897.753 00 13.897.75300 278.40000 556.53400 13.062.81900 13.341.21900 41.797.11900 1.544.72500 3.871.642 03 36.336.197 97 37.720.95797 103.55300 4.86600 9.57900 89.10800 93.97400 876.78300 33.57600 69.69200 818.13700 990.68000 4.68900 10400 20800 4.377 00 4.481 00 188.37900 1.233.555 00 93.591 00 145.84700 994.11700 868.57000 309.00600 36.17300 55.65400 -222.02200 3.227.761 00 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkunasanlaaen 2.3.6 Sonstine Bauten des Infrastrukturvermönens 2.4. Bauten auf fremdem Grund 2.5 Kunstaeaenstände Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlanen Fahrzeune 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattuna 2.8 Geleistete Auszahlunaen Anlaaen im Bau 41.592.600 00 22.29200 1.36200 183.58900 103.55300 1.060.372 00 -183.58900 4.68900 1.014.41700 30.75900 219.14600 89.86000 1.087.35900 2.362.42400 6800 -44.62200 44.62200 217.17900 163.49200 3.227.76100 1.087.359 00 1.558.085 35 1.596.584 35 3. Finanzanlaaen 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteilinunnen 1.596.584 35 1.596.584 35 38.49900 3.3 Sondervermöoen 3.4 Wertoaoiere des Anlaaevermöaens 3.5 Ausleihunnen 3.5.1 an verbundenen Unternehmen 3.5.2 an Beteiliaunaen 3.5.3 an Sondervermnnen 3.5.4 Sonstiae Ausleihunaen 4. Summe des Anlaaevermöaens 365.551 77 12.52824 89.238.486.62 2.636.628 24 1.54100 000 378.08001 1.49800 91.873.573 86 2.528.91300 6800 000 3.38900 373.19301 362.16277 5.641.96403 83.702.76483 83.596.522 59 Anlage VI FORDERUNGSSPIEGEL zum 31.12.2010 Gemeinde Vettweiß mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am Art der Forderungen Gesamtbetrag 31.12. des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre des Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.2 Beiträne 1.3 Steuern 1.4 Forderungen aus Transferleistunaen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 47.759,43 47.759,43 44.569,13 100.29915 255.54657 100.29915 255.54657 122.221 39 314.08001 16.163,89 16.163,89 45.285,97 3.63389 3.63389 9.90464 423.40293 423.40293 536.061 14 Forderunaen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 oP.CIenüber dem nrivaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 aeoen verbundene Unternehmen 2.4 aeoen Beteilinunnen 2.5 aeoen Sondervermönen 3. Summe aller Forderunoen Anlage VII VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum 31.12.2010 Gemeinde Vettweiß Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit bis Restlaufzeit 1 des Haushaltszu 1 Jahr bis 5 Jahre iahres Euro Euro Euro Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro 1. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten 2. f. Investitionen von verbundenen 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 Unternehmen von Beteiliounoen von Sondervermöaen vom öffentlichen Bereich vom Bund vom Land von Gemeinden (GV) von Zweckverbänden vom sonstigen öffentlichen Bereich von sonstigen öffentlichen 2.4.6 2.5 2.5.1 2.5.2 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. Sonderrechnunaen vom privaten Kreditmarkt von Banken und Kreditinstituten von übriaen Kreditaebern Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liauiditätssicheruna vom öffentlichen Bereich vom privaten Bereich Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich aleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferunoen u. Leistunaen Verbindlichkeiten aus Transferleistunaen sonstiae Verbindlichkeiten Summe aller 8. Verbindlichkeiten 3.435.634.20 54.375.95 318.87878 3.067.379,47 686.25524 700.000,00 19.694,74 19.69474 51.190,11 27.078,49 1.314.269,29 27.078,49 1.314.26929 25.623,81 1.079.405,96 4.796.676,72 1.415.418,47 318.878,78 3.067.379,47 2.542.475,12 nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (z. B. Büraschaften) Stand der Bürgschaften zum 31.12.2010 12.500,00 0