Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12
Stichworte
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MÜLLER 8< KOLLEGEN
WirtschaftsprCifer-':Steuerberater' Rechtsanwälte
leVII!(ktisen. - Dören
Blatt 1
1.
Prüfungsauftrag
Die Gemeinde Vettweiß
(nachfolgend auch Gemeinde genannt)
hat mich als den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.02.2011
gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen.
Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW LV.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen
Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht.
Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung
hat der Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gern. § 103 Abs. 5 der
GO eines Dritten zu bedienen.
Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als
Anlage XI beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den
einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2010 und zur Ergebnisrechnung 2010.
Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103
Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen.
Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten
Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit
beachtet haben.
Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Januar 2012 bis März 2012 und
abschließende Arbeiten in den Monaten August 2012 und September 2012 in den Räumen des
Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren durchgeführt und am
26.09.2012 beendet.
Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir
die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 14. September 2012
schriftlich bestätigt.
Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
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MÜLlER & KOLLEGEN
wins<o,rftsprcifer:' :Steuerberater, o Rechtsanwä-(te
leve(kusen'~Düren
Blatt 2
Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht.
Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, bestehend
aus Bilanz (Anlage I), Ergebnisrechnung (Anlage lIa), Finanzrechnung (Anlage lila),
Teilrechnungen (Anlage IIb und IIIb), Anhang (Anlage IV), Anlagen-, Forderungs- und
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage V-VII), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage VIII)
beigefügt.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage X dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
ergeben sich aus Anlage XI.
Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den
Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen"
des
Instituts
der
Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt.
Meinem Auftrag liegen die als Anlage XII beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu
Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit
meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit
dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen
auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen.
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MÜLLER & KOLLEGEN
WrrtschuftsPJu1er -Steuerberat.er • R-echtsanwälte
leverkusen· Duren
Blatt 3
2.
Grundsätzliche Feststellungen
2.1
Lage der Gemeinde
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner
vorangestellten
Berichterstattung
zur
Beurteilung
der
Lage
der
Gemeinde
im
Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung.
Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der
Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine
Beurteilung erlauben.
Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die
Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im
Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.
Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die
unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die
Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle
Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an
Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe.
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur
Lage der Gemeinde getroffen:
o
Das Haushaltsjahr 2010 schließt rnit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 984.952,54
ab.
o
Da ein Haushaltsausgleich im Planungszeitraum bis 2014 nicht darstellbar ist, versagte
die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.12.2010 die Genehmigung für die
Haushalte 2010 und 2011. Damit befindet sich die Gemeinde Vetlweiß im Nothaushalt
und darf nur noch Ausgaben leisten, zu der sie gesetzlich verpflichtet bzw. vertraglich
gebunden ist.
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MÜLLER &KOLLEGEN
Wirt s:cha'fts pr lifer.~:S teuerbetale f .•. Rechtsanw äIte
leverku5en • DOten
Blatt 4
•
Wesentliche Teile des kommunalen Vermögens bestehen aus dem Anlagevermögen
(rd.
83,65 Mio. €).
Dieses
besteht
wiederum
zu
einem
großen
Teil
aus
Infrastrukturvermögen (55,78 Mio. €). Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist
durch Zuwendungen und Beiträge langfristig finanziert. Entsprechende Sonderposten
wurden auf der Passivseite in Höhe von 50,1 Mio. € ausgewiesen.
•
Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten sind im Laufe des Jahres um T€ 2.749
auf T€ 3.435 erhöht worden.
•
Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen 0 €.
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag € 757.843,58.
•
Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2010 stellt sich gegenüber der
Haushaltsplanung erheblich verbessert dar.
Es ist gelungen, das Defizit auf
€ 984.952,54 zu drücken.
•
Im Vergleich zur Planrechnung ergaben sich Mehrerträge bei den Steuern und
Abgaben, Mindererträge gegenüber der Veranschlagung aus Kostenerstattung und
Mehraufwendungen im Bereich Personal und bei den Abschreibungen.
•
Resümierend bleibt festzuhalten, das in 2010 Mehrerträge von ca. T€ 320 und
Minderaufwendungen in Höhe von ca. T€ 500 das Ergebnis gegenüber der
Veranschiagung verbessert haben.
Aufgrund der PrÜfung wird festgestellt:
Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen
Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder.
Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht
basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese
Darstellung für plausibel.
Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu
den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012/2013 wurde erneut ein Haushaltssicherungskonzept
für die Jahre 2012 bis 2022 aufgestellt, vom Rat am 05.07.2012 verabschiedet und der
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MÜLLER & KOLLEGEN
WfrtschaftsPJOfer '-Steuerberat~{ • Rechtsanwälte
level'kusen • Düren
Blatt 5
Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung lag zum 31.08.2012 noch
nicht vor.
Aufgrund
der
positiven
Vorgaben
der
Orientierungsdaten
des
Landes
und
der
prognostizierten Steigerungsraten sowie geplanten Einsparvorhaben und beschlossenen
Steuererhöhungen
im
Jahre
2013
und
2015,
konnte
ein
genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept entwickelt werden.
Ab 2014 sollen jährliche Erträge aus der Ausweisung von neuen Windkraftzonen erzielt
werden. Weitere 14 Windräder sollen in der Gemeinde Vettweiß errichtet werden. Durch die
Bereitstellung der Gemeindewege und einem jährlichen Nutzungsentgelt pro Anlage, sind
Erträge von jährlich € 200.000 zu erwarten.
Auf der Ausgabeseite ist aufgrund des demografischen Wandels eine Reduzierung der
Infrastruktur im Schulbereich beabsichtigt. Die derzeit vorhandenen 3 Standorte für
Grundschulen sollen in 2 Schritten auf einen Standort beschränkt werden. Der Standort
Müddersheim soll 2016 und der Standort Kelz 2018 aufgegeben werden.
Alle Grundschulkinder werden ab 2018 im Schulzentrum Vettweiß beschult.
Geplant ist, die Objekte in Müddersheim und Kelz einer Nutzung für Senioren zuzuführen.
Ein Bedarf ist gegeben.
Die Einsparungen im Schulbereich und entsprechende Mieteinnahmen verbessern die
Haushaltssituation, so dass mit Steuererhöhungen und den Erträgen aus Windkraft erstmals
in 2022 wieder eine schwarze Null erkennbar wird.
Voraussetzung ist, dass die Rahmenbedingungen sich nicht gravierend ändern.
Auf Grund der Prüfung wird festgestellt:
Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige
Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider.
~
MÜLLER & KOLLEGEN
WrrtschaftsPfOfer ··~;S:te:uerberatEl{." Rechtsanwalte
te\lefku!>en
·I)uren
Blatt 6
2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103
Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung
festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune
wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können.
Diese
Tatsachen
sind
von
mir
bereits
dann
zu
nennen,
wenn
sie
eine
Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft
zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune
bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist.
Meine Berichtspflicht beschränkt sich auf Tatsachen, die ich bei ordnungsmäßiger
Durchführung der Abschlussprüfung festgestellt habe.
Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger
Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige
Tatsachen festgestellt habe.
An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge
sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter
steigenden Kassenkrediten hinzuweisen.
2.2
Unregelmäßigkeiten
Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung
festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen
zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von
Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen
lassen.
Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den
Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht
darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen
Bestätigungsvermerk sind zu erläutern.
~
MÜLLER KOLLEGEN
&
WfrHchaftsPJOfer -Steuerherater . Rechtsanwälte
teverkusen • DOren
Blatt 7
2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des
Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze LS.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den
Rechnungslegungsgrundsätzen
Vorschriften
gehören
alle
für
die
Rechnungslegung
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
geltenden
und
ggf.
einschlägiger Normen der Satzung.
Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist,
umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften
über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die
Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über
die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38-40 GemHVO) und in Anhang
und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO).
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung
solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht
Rechnung zu tragen ist.
Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle
Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts,
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des
Außenwirtschaftsrechts,
Verbraucherschutzbestimmungen
oder
sämtliche
Umwelt-
schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist.
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner
Prüfung nicht festgestellt.
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MÜLLER & KOLLEGEN
Wirts:(:haftsp.rll:fer·Steu~rberatef
• Rechtsanwalte
l.everkusen ··Düren
Blatt 8
2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten
Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen,
Unterschlagungen,
Kollusionen)
und
außerhalb
der
Rechnungslegung
begangener
Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen
meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss
keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen
entstanden sind.
Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung
umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die
Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch
wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit
der Erstellung des Jahresabschlusses.
Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt.
"~,
~
MÜLLER 8< KOLLEGEN
Wirtschaftsp:röfer ·'Steuer,beraHH • Rechtsanwälte
leverkusen • DOren
Blatt 9
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Gegenstand der Prüfling
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die
Festsetzung der Nutzungsdauem der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten
Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichlichem Vertreter der
Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der
Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen.
Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss
und
den
Lagebericht
sowie
die
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchhaltung geprüft.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem,
•
dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht
und geordnet vorgenommen wird,
•
dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen
Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und
•
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Eine
besondere
Prüfung
zur Aufdeckung
von
Unregelmäßigkeiten im
Geld-
und
Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe
meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in
dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.
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~
MÜLLER &KOLLEGEN
WirtS:chaftsPfO'fer
~_Ste:uerberate-(
-. Rechtsanwälte
leverkosef\ • Duren
Blatt 10
3.2
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich
im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das
durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf.
erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.
Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben
im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungs-,
Bewertungs-
und
Gliederungsgrundsätze
und
der
wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet.
Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine
Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen
Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten
Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken.
Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und
Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.
Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner
Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet.
Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und
Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von
Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der
Risikoorientierung beachtet.
~
MULLER& KOLLEGEN
WirtschaftspnHer
'Steue~berate{
• Rechtsanwälte
leverkusen • Düren
Blatt 11
Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden
Schwerpunkten meiner Prüfung:
- Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden
Sonderposten
- Werthaltigkeit und periodengerechte Abgrenzung der ausgewiesenen Forderungen
- Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Gegenstand meiner Prüfung waren auch die Angaben im Lagebericht.
Die körperliche Bestandsaufnahme habe ich nicht überprüft, da die wesentlichen Positionen
der
Aktivseite
(das
Sachanlagevermögen)
durch
alternative
Prüfungshandlungen
(beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis)
nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden Bewertung
erfolgte
durch
Stichproben
mittels
Abgleich
der
historischen
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der
Wiederbeschaffungskosten).
Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und
anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit
überprüft.
Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft.
Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten
Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der
Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
in
einer
von
Vollständigkeitserklärung am 14. September 2012 schriftlich bestätigt.
mir
eingeholten
~
MÜLLER & KOLLEGEN
Wfrischa'fuprufef ·Steuer.berater" RechtsanwäHe:
leverkusen • Duren
Blatt 12
4.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen
vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des
Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 05.07.2010, VV Muster zur
GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche
Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden
Gliederungstiefe.
Soweit im Rahmen meiner. Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese
alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist
numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in
den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr
den gesetzlichen Anforderungen.
Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung
und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen
Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen
Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO
NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht.
Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von KIRP-Software durchgeführt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben ab dem 01.01.2008 durch die Umstellung
auf die Vorschriften des neuen kommunalen Finanzmangementsystems und damit von der
Kameralistik
auf
das
doppische
Buchhaltungssystem
erhebliche
organisatorische
Änderungen erfahren.
Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten
ist gewährleistet.
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MÜLLER 8< KOLLEGEN
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Blatt 13
4.1.2 Jahresabschluss
In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten
Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet.
Der Jahresabschluss der Gemeinde
Vettweiß
zum
31.12.2010
ist
nach
meinen
Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren
geprüften
Unterlagen
abgeleitet.
Die
für
die
Aufstellung
des
Jahresabschlusses
einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der
GemHVO wurden dabei beachtet.
Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an
anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die
gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff.
GemHVO) ausgeführt wurde.
4.1.3 Lagebericht
Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei
meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die
nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben.
Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen
Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss
vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich
nachstehend.
~
MÜLLER & KOLLEGEN
Wirts<haftliPxOfer' ~;Steuerberatel'· Re'chtsanwälte
leverku$en'·'DiJren
Blatt 14
Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss
insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entspreChendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Es
ist
nicht
Gegenstand
meiner
Feststellungen
zur
"Gesamtaussage
des
Jahresabschlusses", die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
selbst darzustellen.
Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen
und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu
geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf:
-
die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO)
-
den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der
Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von
Ermessensspielräumen.
4.2.2 Wesentliche Bewertunasgrundlagen
Zur
Darstellung
der
wesentlichen
Bewertungsgrundlagen
verweise
ich
auf
die
entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage IV), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden
Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden
beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von
Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot.
Nach
§ 44
Abs. 2
Nr. 2
GemHVO
sind
Durchbrechungen
der
Ansatz-
und
Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu
erläutern.
Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und
~
MULLER &KOLLEGEN
WirtschaftspJufer "Steuerberater' Recbtsanwälte
Leverkusel\' Duren
Blatt 15
Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen,
insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen.
Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der
Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind,
wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz
haben.
Folgende Feststellung wurde getroffen:
Gegenüber
der
Bilanz
des
Vorjahres
haben
sich
keine
Änderungen
in
den
Bewertungsgrundlagen ergeben.
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich
nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die
sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
auswirken, sofern
- sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den
Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und
- sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses wesentlich auswirkt.
Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage Im Jahresabschluss
wesentlich zu beeinflussen.
Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend.
Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis
meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor.
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MÜLLER & KOLLEGEN
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Blatt 16
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
§ 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss
anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum
Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der
Bewertungsgrundlagen
und
deren
Änderungen
sowie
der sachverhaltsgestaltenden
Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im
Anhang enthalten sind.
Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und
Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-,
Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch
meine Prüfung darstellen.
Im Übrigen wird auf die Anlage XI zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält.
4.3
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur
Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der
Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 (und im Vergleich zum
31. Dezember 2009).
~
MÜLLER & KOLlEGEN
Wirtschaftspr\rfer -Steuer.berater . Rechtsanwälte
teverku5.en • Dliren
Blatt 17
Darstellung der Vermögenslage:
A.
Anla~evermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2010
31.12.2009
T€
T€
%
._----------~,~.
0,0
Veränderung
T€
%
------------_?,!.
0,0
%
----------_:g!..~
-28,8
11. Sachanlagen
4.765,5
5,5
4.829,2
5,5
-63,8
-1,3
2. Bebaute Grundstücke
15.959,0
18,5
16.256,4
18,7
-297,4
-1,8
3. Infrastrukturvermögen
55.780,4
64,6
57.430,5
66,0
-1.650,1
-2,9
4. sonstige Sachanlagen
5.261,6
6,1
3.114.6
2.147,0
68,9
81.766,5
94,8
81.630,7
3,6
93,8
135,7
0,2
1.931,3
2,2
1.958,7
2,3
-27,5
-1,4
_______ §~2Qg&
97,0
§M~M.
96,0
__________lQ.§Io~
0,1
1. Unbebaute Grundstücke
111. FinanzanJagen
________
B. Umlautvermögen
I. Vorräte
11. Forderungen (Lw.S.)
111. Liquide Mittel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtsumme
1.262,0
1,5
1.253,2
1,4
8,7
0,7
514,3
757,8
0,6
1.176,4
1,4
-56,3
0,9
981.5
1,1
-662,1
-223,7
-22,8
2.534,1
2,9
3.411,1
3,9
-877,1
-25,7
___________
~?.z.
0,1
____________flj.d.
86.294,6 100,0
0,0
___________
87.042,0 100,0
~:alo~
67,9
-747,5
-0,9
Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 86.294,6.
Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 81.766,5 den mit Abstand größten Posten des
Gemeindevermögens dar (94,8% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens
ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 55.780,4 (64,6 %) die größte
Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 15.959,0 (18,5 %) und dem
sonstigen Sachanlagevermögen (T€ 5.261,6 bzw.6,1 %).
In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV:
T€
1. Unbebaute Grundstücke
2. Bebaute Grundstücke
3. Infrastrukturvermögen
4.321,30
3.033,32
% Bilanz
5,00
3,51
5.966,59
6,91
13.321,21
15,42
~~
~
MÜLLER &KOLLEGEN
Wrftschaftsp(üfer~-Ste:lJerberate:r
• Rechtsanwälte
teverkusen ·O(min
Blatt 18
Darstelluna der Kapital-/
Schuldenstruktur:
31.12.2010
T€
Veränderung
31.12.2009
%
T€
%
T€
%
A. Eigenkapital
I. Allgemeine Rücklage
19.447,2
22,5
19.534,5
22,4
-87,3
11. Sonderrucklagen
111. Ausgleichsrücklage
IV. Jahresfehlbetrag
174,5
0,2
173,2
0,2
1,3
-0,4
0,8
2.550,6
3,0
2.609,0
3,0
-58,4
-2,2
0,0
-985,0
-1,1
-58.5
-0,1
-926,5
21.187,3
24,6
22.258,2
25,6
-1.070,9
36.116,4
41,9
37.032,9
42,5
-916,5
-2,5
14.004,4
16,2
14.336,6
16,5
-332,2
-2,3
10,4
B. Sonderposten
l. Zuwendungen
11. Beiträge
111. sonstige I Gebührenausgleich
69.0
0,1
62.5
0,1
6,5
50.189,8
58,2
51.432,0
59,1
-1.242,2
I. Pensionsrückstellungen
6.413,1
7,4
6.278,9
7,2
134,2
2,1
11. Instandhaltungsrückstellungen
2.009,2
2,3
2.928,9
3,4
-919,7
-31,4
8,7
C. Rückstellungen
Irl. Sonstige Rückstellungen
425,7
0,5
391.6
0,4
34.1
8.848,0
10,3
9.599,4
11,0
-751,4
3.435,6
4,0
1.386,3
1,6
2.049,3
147,8
19,7
0,0
51,2
0,1
-31,5
-61,5
27,1
0,0
25,6
0,0
1,5
5,9
1.314,3
1,5
5,6
1.079,4
2.542,5
1,2
2,9
234,9
4.796,7
2.254,2
21,8
88,7
1.272,8
1,5
._____J.:gQ§3.&
1,4
1.272,8
1,5
1.209,9
1,4
86.2946
100,0
B7 Q42 Q
100,0
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten a. Krediten (incl.
Kreditähnlichen verb.)
11. Verbindlichkeiten a Lieferungen und
Leistungen
111. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
E.Rechnungsabgrenzung
Gesamtsumme
.___________
6J~Jt
5,2
62,9
~Z47
4
-0,9
Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 21,187,3 und stellt damit 24,6 % der Bilanzsumme dar.
Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein
Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (Lw.S.) von T€ 71,308,1 (Anteil von 82,6% an der
Bilanzsumme), dem Schulden (Lw.S.) in der Gesamthöhe von T€ 14,986,5 (Anteil an der
Bilanzsumme 17,4% ) gegenüberstehen.
Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten
aus Investitionskrediten (incl. kreditähnlicher Vorgänge), sonstige Verbindlichkeiten und
geschätzte 80% der passiven RAP) ist mit rd, T€ 12.181,2 zu konstatieren.
~
MÜLLER & KOLLEGEN
<>~,
Wirtschaftspfufer'Steuerberater' Rechtsanwälte
levetkusen . Dbren
Blatt 19
Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 61 % durch Sonderposten (aus Zuwendungen und
Beiträgen) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des
Sachanlagevermögens zu ca. 61 % von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc., durch Zuschüsse
und Beiträge) finanziert wurde.
Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu rund 75%
durch den positiven Ergebnisbeitrag aus der parallel durchzuführenden Auflösung der
Sonderposten kompensiert werden.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel
(vgl. Anlage VII) hinsichtlich der Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt,
während im vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter
der Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde.
4.3.2 Finanzlage
Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der
Gemeinde
ergibt
sich
aus
der
Teilfinanzrechnungen (Anlage IIlb).
Gesamtiinanzrechnung
(Anlage
lila)
und
den
~
MÜLLER 8< KOLLEGEN
Wirt~(htlltipr\l'f~r' ~'-Steuerbe(ater
5
Rechtsanwälte
LeVE:rkinen· Dure.n
Blatt 20
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
- Steuern u. ähnl. Abgaben
- Zuwendungen u. allg. Umlagen
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
- Kostenerstattungen und - umlagen
- andere
Auszahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen
- Transferauszahlungen
- andere
5.323,0
3.435,1
2.584,7
214,0
_ _--:-:1::.:.2::3':;0"=',2
__________ j_~~?!l_?Q ..
2.234,3
3.117,3
7.535,5
_ _--:-:::-7:.:::4"'9'-=-,4
41,6
26,9
20,2
1,7
9,7
1QjJ~_Q
16,4
22,9
55,3
5,5
_________ J_~~§?M ..__ -lQjJ~_Q
Saldo aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-8495
1.061,4
2.559,9
Saldo aus Investitionstätigkeit
-1.498,5
Finanzmittelüberschuss 2010
-2.348.0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in 2009
2.049,3
-298,7
Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung
Stand liquide Mittel 01.01.2010:
Stand liquide Mittel 31.12.2010:
981.528,31 €
757.843,58 €
Veränderung der liquiden Mitteilt. Bilanz:
223.684,73 €
Veränderung Barkassenbestand
Saldo Sonderhaushalt 401
Saldo Sonderhaushalt 403
Saldo Verwahrbuch 450
Schwebeposten aus 2009
Schwebeposten aus 2010
Finanzmittelveränderung It. Finanzrechnung:
49,11 €
32.698,37€
23.704,83 €
33.095,61 €
14.180,46 €
334,29 €
298.717.90 €
/~S.
~
MÜLLERS< KOLLEGEN
Wirtschaftsprufer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Leverkusen • D:uten
Blatt 21
4.3.3 Ertragslage
Einen Überblick über die Ertragslage der Gemeinde ergibt sich aus der (Gesamt-)
Ergebnisrechnung (Anlage lIa) und den Teilergebnisrechnungen (Anlage IIb).
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
Darstellung der
Ertragslage:
31.12.2009
31.12.2010
T€
%
T€
Veränderung
T€
%
%
2,7
· Steuern u. ähnl. Abgaben
5.482,9
37,1
5.337,8
36,7
145,1
- Zuwendungen u. al1g. Umlagen
5.022,1
34,0
5.021,2
34,5
0,9
0,0
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
2.860,2
2.759,9
19,0
259,4
1,8
100,3
-67,0
3,6
192.4
19.4
1,3
-25,8
1.207.0
8,2
1.176.6
30.4
2,6
._____ j~2§~"§.
100,0
____j't§§1"@.
8.1
100,0
· Personalaufwendungen
2.441,0
15,5
2.471,2
16,5
-30,2
· Aufwendungen für Sach- u. DL
2.282,8
14,5
2.247,6
15,0
35,2
1,6
- bilanzielle Abschreibungen
2.531,7
16,1
2.629,0
17,6
-97,3
-3,7
- Transferaufwendungen
7.523,6
47,8
6.628,6
44,4
13,5
955.7
6,1
958,2
6,4
895,0
-2,5
100,0
.__________~Q.Q.lo.2_
· Kostenerstattungen und - umlagen
· andere
.~
_________~Q~J..
ordentliche Aufwendungen
- andere
._____ j§2~5..l§.
100,0
,____ j5~~~5.&
Ergebnis der ordentlichen
-590,5
,_______ .:~Z9.lg.
,______ .:~?~.Z
·14 7
_596
44,9
ordentliches Jahreseraebnis
-9849
-4393
-545,6
außerordentliches Ergebnis
0,0
380,9
-380,9
-984 q
·V84
-926,5
Verwaltungstätigkeit
Finanzeraebnis
Jahreseraebnis
-1,2
-0,3
~
MÜLLER & KOLLEGEN
Wrrtscha ftsprOfer';Steu~rberat"H:
~ .Rechtsanwälte
tevel'ku$en.·l)uren
Blatt 22
5.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 (Anlagen
I bis VII) sowie dem als Anlage VIII beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars,
der
Übersicht
der
örtlich
festgelegten
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen inder Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde
Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur,
des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte
Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich
habe
meine
Prüfung
des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW)
festgestellten
deutschen
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar,
Übersicht
über
die
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauer
der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
~
MÜLLER & KOLLEGEN
Wirtschaftsprufef . Steuerberater • Rechtsanwälte
leverkusen . Denen
Blatt 23
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht hin.
Dort ist unter Punkt 111. ausgeführt, dass das Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 vom
Rat am 05.07.2012 verabschiedet und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt
wurde, bis zum 31.08.2012 aber noch nicht genehmigt war."
Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften
und
den
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400).
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus.
Düren, 26.09.2012
j
~t
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
/1~
~
MÜLLER & KOLLEGEN
Wirtschaltsprufe, -Steuerberater' RechtsanwältE!!
leverkusen' Düren
Anlagen
Anlage I
BILANZ
Gemeinde Vettwei ß
zum
31.12.2010
PASSIVA
AKTIVA
31.12.2010
€
31.12.2009
€
1. Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
5.043,00
7.078,00
2.302.118,00
1.070.225,50
652.401,00
740.724,00
2.416.321,00
1.070.225,50
652.401,00
690.284,00
2.694.813,00
7.139.543,00
671.226,00
5.453.423,00
2.737.358,00
7.291.411,00
712.592,00
5.515.070,00
5.966.591,00
325.683,00
13.062.819,00
36.336.197,97
89.108,00
818.137,00
4.377,00
994.117,00
217.179,00
3.227.76100
81.766.443,47
5.942.323,00
331.979,00
13.341.219,00
37.720.957,97
93.974,00
990.680,00
4.481,00
868.570,00
163.492,00
1.087.359 00
81.630.697,47
1.558.085,35
1.596.584,35
373.19301
1.931.278,36
362.16277
1.958.747,12
1.261.951,76
1.253.213,26
47.759,43
100.299,15
255.546,57
16.16389
419.769,04
44.569,13
122.221,39
314,080,01
45.28597
526.156,50
3.633,89
9.904,64
90.849,42
640.320,12
757.843,58
981.528,31
57.697,83
34.364,58
86.294.510,35
87.042.010,00
1.1 Allgemeine Rücklage
davon: Zweckgebundene Deckungsrücklage Euro 199.375,72 (187.396,02)
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresfehlbetrag
19.447.226,89
19.534.528,72
174.451,33
2.550.571,35
984.95254-
173.152,68
2.609.044,09
58.47274-
21.187.297,03
22.258.252,75
36.116.437,67
14.004.403,00
68.95690
50.189.797,57
37.032.944,67
14.336.551,00
62.54721
51.432.042,88
6.413.074,00
2.009.210,46
425.68035
8.847.964,81
6.278.903,00
2.928.866,82
391.55506
9.599.324,88
3.435.634,20
0,00
19.694,74
27.078,49
1.314.26929
4.796.676,72
686.255,24
700.000,00
51.190,11
25.623,81
1.079.40596
2.542.475,12
1.272. ~74,22
1.209.914,37
86.294.510,35
87.042.010,00
2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
2.2 Sonderposten für Beiträge
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
3. Rückstellungen
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
31.12.2009
€
1. Eigenkapital
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts und anderen Betriebsgebäuden
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäflsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2010
€
3.1 PensionsrücksteJlungen
3.2 Instandhaltungsrückstellungen
3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)
2. Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Gebührenforderungen
Beitragsforderungen
Steuerforderungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.3 Privatrechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.4 Sonstige Vermögensgegenstände
2.5 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Jahresabschluss
Gesamtergebnisrechnung
Datum: 24.08.2012
Mandant: F18 Gemeinde Vettweiß
Haushalt: 400 Haushalt Gemeinde Vettweiß
Nr.
Bezeichnung
+ Steuern und ähnliche Abgaben
1
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2
+ Sonstige Transfererträge
3
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
5
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6
+ Sonstige ordentliche Ertrage
7
+ Aktivierte Eigenleistungen
8
9 +/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
12
13
- Aufwendungen für 8ach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
14
- Transferaufwendungen
15
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
16
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
19
+ Finanzerträge
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
20
21
= Finanzergebnis
22
= Ordentliches Jahresergebnis
+ Au ßerordentliche Erträge
23
- Au ßerordentliche Aufwendungen
24
25
= Au ßerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
Jahresergebnis
2009
5.337.798,03
5.021.162,55
861,16
2.759.949,17
274.587,22
259.445,67
900.846,81
313,55
14.554.964,16
2.471.180,32
328.186,68
2.247.614,64
2.628.978,14
6.628.603,30
630.113,59
14.934.676,67
-379.712,51
18.882,33
78.556,63
-59.674,30
-439.386,81
380.914,07
380.914,07
-58.472,74
Vergi. Ansatz/Ist
Fortgeschr. Ansatz
Ist Ergebnis
(Sp.3 - Sp.2)
des
Rechn.-Jahres
des Rechn...Jahres
2010
2010
2010
292.287,04
5.190.687,00
5.482.974,04
1.374.006,33
3.648.053,00
5.022.059,33
-390,28
700,00
309,72
2.860.271,66
44.754,66
2.815.517,00
26.100,48
277.245,00
303.345,48
-24.352,67
216.787,66
192.434,99
-1.411.055,47
2.283.708,00
872.652,53
18.996,40
7.726,40
11.270,00
11.581,86
11.581,86
320.658,35
14.443.967,66
14.764.626,01
251.779,51
2.189.301,73
2.441.081,24
-146.763,10
438.538,00
291.774,90
-375.352,56
2.658.241,47
2.282.888,91
95.149,36
2.436.607,00
2.531.756,36
7.523.601,40
-131.786,95
7.655.388,35
-201.408,02
865.128,11
663.720,09
-508.381,76
, 6.243.204,66
15.734.822,90
829.040,11
-1.799.237,00
-970.196,89
-27.305,17
19.694,83
47.000,00
-106.549,52
141.000,00
34.450,48
-94.000,00
-14.755,65
79.244,35
-984.952,54
908.284,46
-1.893.237,00
-1.893.237,00
-984.952,54
908.284,46
Jahresabschluss
Gesamtfinanzrechnung
Datum: 24.08.2012
Mandant: F18 Gemeinde Vettweiß
Haushalt: 400 Haushalt Gemeinde Vettweiß
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Bezeichnung
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
=
=
+
+
+
+
+
=
=
=
=
+
+
=
=
+
+
=
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliehe Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach~ und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen· aus Ifd.· Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus derVeräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus .Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes aneigenen Finanzmitteln
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestand an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel
Vergi. Ansatz/Ist
Fortgeschr. Ansatz
ISI Ergebnis
Jahresergebnis des Rechn.-Jahres des Rechn.-Jahres
(Sp.3 - Sp.2)
. 2010
2009
2010
2010
5.185.842,00
5.323.051,88
137.209,88
5.254.848,54
-212.931,75
3.306.776,31
3.648.053,00
3.435.121,25
-290,28
861,16
600,00
309,72
-262.803,74
2.426.054,77
2.847.517,00
2.584.713,26
43.083,24
265.885,18
277.245,00
320.328,24
214.026,26
-2.761,40
292.094,96
216.787,66
480.418,76
368.843,44
408.100,00
888.518,76
20.947,23
-26.052,77
12.726,93
47.000,00
11.928.091,29
12.631.144,66
12.787.016,60
155.871,94
2.189.301,73
2.234.354,33
45.052,60
2.286.397,55
-39.943,10
308.496,68
357.468,00
317.524,90
3.117.273,56
-1.396.832,43
2.619.454,21
4.514.105,99
-111.125,39
82.581,43
141.000,00
29.874,61
-180.113,42
6.477.261,91
7.715.565,98
7.535.452,56
408.541,76
467.650,93
402.102,36
-65.548,57
-1.748.510,31
12.182.733,54
15.385.092,63
13.636.582,32
••
-254.642,25 .
-2.753.947,97
-849.565,72
1.904.382,25
-76.840,05
770.559,63
1.092.633,00
1.015.792,95
77.353,23
423.047,92
1.270.960,78
143.414,04
256.800,00
150.250,00
1.499.683,00
352.942,00
36.861,90
8.800,99
1.061.455,84
55.976,10
-219.938,10
-141.449,01
-438.227,16
-296.965,90
739.412,29
353.678,48
3.800.811,45
649.316,30
2.125.920,37
370.090,51
-1.674.891,08
-279.225,79
8.000,00
8.000,00
1.236.504,81
34.455,97
-220.186,28
4.811.069,75
-3.311.386,75
-6.065.334,72
2.844.422,00
177.936,68
111.000,00
-177.936,68
-398.122,96
2.733.422,00
-3.331.912,72
2.559.986,98
-1.498.531,14
-2.348.096,86
2.844.865,00
3.460.000,00
95.486,04
4.160.000,00
2.049.378,96
-298.717,90
-2.251.082,77
1.812.855,61
3.717.237,86
443,00
3.460.000,00
-15.513,96
4.160.000,00
-684.043,04
3.033.194,82
-398.122,96
-3.331.912,72
-298.717,90
3.033.194,82
I
ANHANG zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 1
Gemeinde Vettweiß
Anhang zum Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2010
Inhalt:
1.
Vorbemerkungen
2.
Allgemeine Angaben
3.
Angaben zur Bilanz und Bewertung
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der
Aktivseite
3.1.1
Anlagevermögen
3.1.2
Umlaufvermögen
3.1.3
Aktive Rechnungsabgrenzung
3.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der
Passivseite
3.2.1
Eigenkapital
3.2.2
Sonderposten
3.2.3
Rückstellungen
3.2.4
Verbindlichkeiten
3.2.5
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
3.3
Angaben zu Haftungsverhältnissen
3.3.1
Bürgschaften
3.3.2
Miet- u. Leasingverträge 2010
3.3.3
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
3.3.4
Sonstige Pflichtangaben
ANHANG zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 2
Gemeinde Vettweiß
1. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss besteht aus den 4 Komponenten Bilanz, Ergebnisrechnung
Teilergebnisrechnung), Finanzrechnung (inc!. Teilfinanzrechnung) und Anhang.
(inc!.
Der Jahresabschluss hat zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung (GaB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schulden-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Die Ergebnisrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres gegenüber une.
ermittelt so das Jahresergebnis.
Die Finanzrechnung stellt die Finanzströme (Einzahlungen und Auszahlungen) dar.
Der Jahresabschluss wird ergänzt durch den Anhang, in dem insbesondere die gewählten Ansatzund Bewertungsmethoden beschrieben werden. Dem Anhang sind ein Anlagen-, ein Forderungsund ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt.
Dem Jahresabschluß ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und durch Beschluss
des Rates festzustellen. Er unterliegt der überörtlichen Prüfung.
2.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO
NRW) aufgestellt.
Die Bilanz wird in Kontoform aufgestellt und muss die vorgeschriebenen Posten in der
kommunalspezifischen Gliederung enthalten. Die Mindestgliederung der Aktiv- und Passivseite der
Bilanz ergibt sich aus § 41 GemHVO NRW. Zur Bilanz gehört der Anhang, der aus dem
Erläuterungsbericht, dem Forderungs-, Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel besteht und in dem
die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden beschrieben werden.
Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2010 enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag
vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden
aufgenommen.
ANHANG zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 3
Gemeinde Vettweiß
3.
Angaben zur Bilanz und Bewertung
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen der
Aktivseite
3.1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände (DV-Software), welche in der Eröffnungsbilanz zu vorsichtig
geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten
angesetzt worden waren, wurden um die planmäßige Abschreibung vermindert. Zugänge wurden
mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen (Bilanzposition A 1.2), welches in der Eröffnungsbilanz zu vorsichtig
geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten
angesetzt worden war, wurde um die planmäßige Abschreibung vermindert. Zugänge wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen linear abgeschrieben.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 60,00 € bis
410,00 € ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahre des Zugangs
aktiviert und vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
einschließlich 60,00 € ohne Umsatzsteuer werden nicht als Inventar erfasst.
Zugänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis einschließlich 60,00 € ohne Umsatzsteuer wurden unmittelbar als Aufwand
erfasst.
Von der standardmäßigen linearen Abschreibung wurde nicht abgewichen. Die Nutzungsdauer
wurde anhand der örtlichen Abschreibungstabelle der Gemeinde Vettweiß bestimmt.
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 4
Gemeinde Vettweiß
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Im Haushaltsjahr 2010 wurden insg. 89.860,00 € aktiviert. U. A.
neue Möbel für die
Rathauserweiterung 29.131,00 €, neue Möbel für die Bürgerbegegnungsstätte 36.799,00 € und
eine Turnkombination für die Turnhalle Kelz 4.148,00 € sowie diverse Kleingeräte für die übrigen
Einrichtungen der Gemeinde. Die Minderungen betreffen Abschreibungen.
Geleistete Anzahlungen an Anlagen im Bau
Stand der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau:
2010
155.046,00 €
5.899,00 €
2.788,00 €
53.172,00 €
1.476.712,00 €
3.800,00 €
632.510,00 €
396.973,00 €
11.443,00 €
12.016,00 €
191.782,00 €
5.612,00 €
252,00 €
8.000,00 f'
134.653,00 ~ .
62.175,00 €
52.572,00 €
22.356,00 €
3.227.761 00 €
gel. Anzahlungen auf Sachanlagen
Zugangssicherung Schulen
Neugestaltung Au ßenbereich
Ausbau Waldweg
Sanierung Schulzentrum
Ausbau Jagdrain
Sanierung Turnhalle Vettweiß
Rathauserweiterung
Brücke Amandusstraße
Brücke Hubertusstraße
Ausbau DSL-Verfügbarkeit
Abgas-Absauganlage
Kühltheke
Dorfplatz Sievernich
Baustraße Am Wolfsgraben
Baustraße Demmerweg
Baustraße Im Winkel
Baustraße Am Schulgarten
Anzahlungen wurden geleistet für:
Anzahlung Vorführfahrzeug 150.000,00 €,
Handsprechfunkgeräte u. Halter 2.429,00 €.
Funkgerät inkl.
Handapparat 2.617,00 € und
Von den Anlagen im Bau wurde die Friedhofsmauer Vettweiß abschließend saniert und
dementsprechend aktiviert 33.643,00 €.
ANHANG zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 5
Gemeinde Vettwei ß
Beteiligungen
Die Beteiligung an der GWS wurde bis auf einen Erinnerungswert von 1,00 € um 38.499,00 €
abgeschrieben, da die Jahresergebnisse der GWS darauf hindeuten, dass die Beteiligung wertlos
ist.
Sonstige Ausleihungen
Dem Versorgungsrücklagenfond wurden insgesamt 11,9 T€ zugeführt. Der Stand beträgt zum
Ende des Jahres 2010 87.236,01 €. Außerdem werden hier die Erstattungsansprüche nach § 107
BeamtenVG nachgewiesen.
3.1.2
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte betreffen ausschließlich den Bestand an Heizöl in den gemeindlichen Gebäuden sowie
die Salzvorräte. Außerdem werden hier die Baugrundstücke (669.767 T€) und die
Gewerbegrundstücke (572 T€) nachgewiesen, da diese zum Verkauf bestimmt sind.
Im Haushaltsjahr 2010 wurde kein Gewerbe- und kein Baugrundstück verkauft.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller Risiken eingesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden aufgrund der
Erfahrungswerte berücksichtigt.
Siehe Forderungsspiegel Anlage VI.
Wertpapiere
Wertpapiere aus dem Umlaufvermögen wurden nicht veranschlagt.
Anlage IV
ANHANG
zum 31.12.2010
Blatt 6
Gemeinde Vettwei ß
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter sonstigen Vermögensgegenständen wurden die übrigen Forderungen gegenüber dem
Sonderhaushalt Verwahr- und Vorschussbuch 450 (39 T€) sowie sonstige Forderungen
(Abgrenzungen) ausgewiesen. Insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (29,7
T€), Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1,1 T€) Jahresschlussrechnungen RWE (3,4 T€) und
Personalsachbearbeiterkosten für den WZV (8,0 T€) sowie mehrere Erträge, bei denen erst in
2011 eine Zahlung erfolgt.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel wurden die Kassenbestände und Guthaben bei den Kreditinstituten sowie die
Bestände der Gebührenkasse und Handvorschüsse eingesetzt. Der Kassenbestand beträgt
757.843,58 € inc!. der Barkassen im Einwohnermeldeamt und im Vorzimmer.
3.1.3
Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 wurde die Beitragsrechnung für die Abwasserberatung
NRW eV. 1.795,26 €, die Beiträge für Abschlagszahlungen an die Rheinische
Zusatzversorgungskasse 25.750,00 € sowie die Beamtengehälter Januar 2011 in Höhe von
28.796,35 € abgegrenzt. Außerdem noch eine ant. Abgrenzung einer Vorauszahlung für die Miete
von Gasflaschen.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu einzelnen Bilanzpositionen
der Passivseite
3.2.1 Eigenkapital
Die Allgemeine Rücklage ergibt sich aus der Differenz der Aktivseite abzüglich der sonstigen
Posten des Eigenkapitals (Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage, Jahresergebnis), den
Verbindlichkeiten
und
den
passiven
Sonderposten,
den
Rückstellungen,
den
Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2010 folgenden Stand auf: 19.447.226,89 € (davon:
Zweckgebundene
Deckungsrücklage
199.375,72
€).
Aufgrund
von
nachträglichen
Korrekturbuchungen im Bereich der Forderungen gegenüber den Sonderhaushalten 401, 403 und
100 mussten zu Lasten der Allg. Rücklage die Forderungen ausgebucht werden. Dies beinhaltet
insgesamt Korrekturbuchungen i. H. v. 87.301,83 €.
Zusätzlich ist eine Deckungsrücklage für von 2010 nach 2011
übertragene
Aufwandsermächtigungen für erteilte Aufträge, für die keine Rückstellung gebildet wurde, i. H. v.
199.375,72 € gebildet worden. Diese ist Bestandteil der Allgemeinen Rücklage.
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 7
Gemeinde Vettweiß
Die Sonderrücklagen Wirtschaftswegebau Zülpich und Wirtschaftswegebau Soller haben zum
31.12.2010 einen Stand von 63.724,68 € bzw. 110.726,65 €.
Die Ausgleichsrücklage i. H. v. 2.609.044,09 € wurde aufgrund des Jahresfehlbetrages in 2009 um
58.472,74 € reduziert und hat zum 31.12.2010 einen Stand von 2.550.571,35 €. Nach
entsprechendem Beschluss des Rates verringert sich die Deckungsrücklage um das Defizit 2010 i.
H. v. 984.952,54 € auf dann 1.565.618,81 €.
3.2.2 Sonderposten
Sonderposten sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die eine
Finanzierungsform der Aktivseite darstellen und entsprechend der Abnutzungsdauer des
zugeordneten Vermögensgegenstandes auf der Aktivseite jährlich ertragswirksam aufgelöst
werden und damit eine jährliche Gegenfinanzierung für die Abschreibung darstellen.
Die Sonderposten beinhalten insbesondere die investiven Zuwendungen (zweckgebundene
Zuwendungen, Investitionspauschalen, Schul-, Sport- und Feuerschutzpauschalen) und die
vereinnahmten Beiträge (Erschließungs- und Anliegerbeiträge, einmalige Kanalanschlussbeiträge).
Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet insb. die zweckgebundenen Zuwendungen und
Investitionspauschalen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz soweit sie in 2010 investiv
eingesetzt wurden. Im Berichtsjahr wurden folgende Zuwendungen vereinnahmt:
12.281,00 € Schulpauschale
- € Sportpauschale
324.569,00 € Investitionspauschale
67.455,00 € Feuerschutzpauschale
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Im Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Sonderposten Gebührenausgleich für
den Bereich Schmutzwasser, Sonderposten Abfallbeseitigung, Sonderposten Winterdienst,
Sonderposten Grabnutzung, Sonderposten Niederschlagswassergebühr und Sonderposten
Kleinkläranlagen nachgewiesen.
a) Sonderposten für den Gebührenausgleich Schmutzwasser
Der Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" schließt im Bereich "Schmutzwasser" mit einer
Unterdeckung in Höhe von 104.001 ,72 Euro ab. Zusammen mit der aus 2009 bestehenden
Unterdeckung in Höhe von 24.826,65 € besteht zum 31.12.2010 eine Kostenunterdeckung in Höhe
von 128.828,37 Euro, die innerhalb der nächsten zwei Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden soll.
Die Unterdeckung aus 2009 wurde bereits in die Kalkulation 2011 eingebracht.
ANHANG zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 8
Gemeinde Veltweiß
Da es sich um zwei Gebührenarten (=unterschiedliche Kostenträger) handelt, ist eine Verrechnung
von Unterdeckungen in einem Bereich mit Überdeckungen/Rücklagen beim anderen Bereich nicht
zulässig.
b) Sonderposten Gebührenausgleich Niederschlagswasser
Im Bereich "Niederschlagswasser" entsteht eine Kostenüberdeckung in Höhe von 8.109,75 Euro
die der Rücklage zugeführt wird. Neuer Stand der Rücklage "Niederschlagswasser" ist dami.
68.100,99 Euro (31.12.2010). Die Überdeckung ist innerhalb der nächsten zwei Jahre (bis 2013)
auszugleichen.
Da es sich um zwei Gebührenarten (=unterschiedliche Kostenträger) handelt, ist eine Verrechnung
von Unterdeckungen in einem Bereich mit Überdeckungen/Rücklagen beim anderen Bereich nicht
zulässig.
c) Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbeseitigung
Der Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung" schließt mit einer Überdeckung ab.
Die Rücklage wurde schon 2008 komplett aufgebraucht. Aus dem Jahr 2008 und 2009 bestand
darüber hinaus eine Kostenunterdeckung in Höhe von insgesamt 79.604,92 Euro. Bereits in der
Kalkulation war ein teilweiser Ausgleich in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen, die darüber
hinausgehende Überdeckung in Höhe von 14.249,12 Euro wird ebenfalls verwendet, um die
Unterdeckung aus den Vorjahren auszugleichen. Die verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe
von 35.355,80 Euro wird im Jahr 2011 ausgeglichen; hier war bereits in der Kalkulation ein Betrat
in Höhe von 49.604,92 Euro zum Ausgleich vorgesehen.
d) Sonderposten Gebührenabschluss "Straßenreinigung und Winterdienst 2010"
Der Gebührenhaushalt "Straßenreinigung und Winterdienst" schließt mit einer Unterdeckung in
Höhe von 461,38 € im Bereich "Straßenreinigung" und einer Unterdeckung in Höhe von 46.889,75
€ im Bereich "Winterdienst" ab.
Im Bereich Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Das Defizit bei der Straßenreinigung
beträgt inklusive der Unterdeckung aus dem Vorjahr insgesamt 638,96 Euro und soll innerhalb der
nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden.
Im Bereich "Winterdienst" besteht noch eine Rücklage in Höhe von 2.505,72 Euro. Der Betrag wird
aus der Rücklage genommen, wodurch sich die Unterdeckung auf 44.384,03 Euro reduziert. Die
Unterdeckung soll innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden.
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 9
Gemeinde Vettwei ß
e) Sonderposten Gebührenausgleich Friedhofswesen
Der Gebührenhaushalt "Friedhofswesen und Leichenhallen" schließt mit einer Unterdeckung in
Höhe von 9.768,88 Euro im Bereich "Friedhofswesen" ab.
Im Bereich "Grabnutzung" war die Rücklage 2009 komplett aufgebraucht. Die verbleibende
Kostenunterdeckung betrug im Jahr 2009 30.255,01 Euro und soll bis 2012 ausgeglichen werden,
die Unterdeckung aus dem Abschluss 2010 soll bis 2013 ausgeglichen werden (gem. § 6 Absatz 2
KAG NRW innerhalb von drei Jahren nach dem Kalkulationszeitraum).
f)
Sonderposten für den Bereich Leichenhallen
Der Gebührenhaushalt "Friedhofswesen und Leichenhallen" schließt mit einer Unterdeckung in
Höhe von 1.483,32 Euro im Bereich "Leichenhallen" ab.
Die Rücklage "Leichenhallen" war bereits 2008 komplett aufgebraucht, aus dem Jahr 2009 besteht
noch eine Unterdeckung in Höhe von 633,48 Euro. Die Unterdeckung in Höhe von insgesamt
2.116,80 Euro soll innerhalb der nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden.
g) Sonderposten für den Gebührenausgleich Kleinkläranlagen
Der Gebührenhaushalt "Kleinkläranlagen" schließt mit einer Überdeckung in Höhe von 805,66 €
ab.
Die Überdeckung wird der Rücklage "Kleinkläranlagen" zugeführt. Es bestand noch eine
Unterdeckung aus 2007 und 2008 in Höhe von 3.657,28 Euro. 1.800," Euro waren schon in der
Kalkulation mit eingebracht worden, die restlichen 1.857,28 Euro sollen beim Gebührenabschluss
2011 ausgeglichen werden. Wenn die Rücklage hierzu nicht benötigt wird, soll sie innerhalb der
nächsten 2 Jahre (bis 2013) ausgeglichen werden. Rücklagenbestand zum 31.12.2010 ; 855,91
Euro.
ANHANG
zum 31.12.2010
Anlage IV
Blatt 10
Gemeinde Vetlweiß
Sonstiges
Investive Zuwendungen, die zum Abschlussstichtag als liquide Mittel zugeflossen sind, aber
aufgrund der fehlenden Fertigstellung des dazugehörigen Vermögensgegenstandes noch nicht
bis
zur
Aktivierung
des
ertragswirksam
aufgelöst
werden
können,
werden
Vermögensgegenstandes unter Bilanzposition (4.5) "Sonstige Verbindlichkeiten" Schulpauschale,
Sportpauschale, Investitionspauschale passiviert.
Im Haushaltsjahr 2010 stehen den Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.488 T(
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 1.581 T€ und von Beiträgen in Höhe von 335T€
gegenüber.
3.2.3
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Gemeinde
Vettweiß auch die Ansprüche auf Beihilfen gem. § 88 des Landesbeamtengesetzes. Sie wurden
aufgrund versicherungsmathematischer Methoden durch die Rheinische Versorgungskasse
bewertet. Als biometrisehe Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Klaus Heubeck.
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW wurde der Berechnung ein Rechnungszinsfuß von 5 %
zugrunde gelegt.
Die Instandhaltungsrückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Instandsetzung von
Gebäuden und Infrastrukturvermögen. Die Einzelposten können dem Rückstellungsspiegel
entnommen werden.
Die Sonstigen Rückstellungen gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW beinhalten Rückstellungen für
nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden des Personals, Rückstellungen für die
Betriebskosten für Kindertagesstätten in anderen Trägerschaften, Rückstellungen für die
Prüfungskosten der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für den
Ausgleich des Fehlbetrages des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale
(KDVZ).
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung für Gas- und
Frischwasserversorgung wurden wegen Geringfügigkeit nicht gebildet.
Die Bestände der einzelnen Rückstellungen können dem folgenden Rückstellungsspiegel
entnommen werden:
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 11
Gemeinde Vettweiß
Veränderunnen im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag sm
Gesamtbetrag
Arten der
am 31.12. des
Rückstellunaen
Vorjahres
I. Pensionsrückstellunaen
~""."
..-_."-----
6.278.903 00
Inanspruch~
Zuführunnen
31.12. des
Auflösun n
nahme
134.17100
000
000
6.413.07400
4.932.109 00
1.480.96500
000
2.009.210 46
----------------
2511000 Pensionsrückstellunnen
4.869.576 00
62.53300
000
000
2512000 Beihilferückstellunaen
1.409.327 00
000
2.928.866 82
71.63800
000
54.05981
000
000
915.184 45
000
000
58.531 72
448.90415
4.18459
6.44699
30.00000
000
000
000
000
128.67910
171 33
000
000
000
000
60.00000
1.00000
16.58300
23.60918
000
000
000
11. Rückstellunnen für Denonien und Altlast
111. Instandhaltunasrückstellunaen
................
2711002 Sanieruna Kanäle 11. Plan
2711003 Neuvernetzuna Rathaus
2711009 Wärmedämmmaßnahmen Kina Rück
2711010 Sanieruna Weae Umfeld Schulzentru
2711011 Sanierunn nemeindeeinene Snorthei
2711012 Überorüfuna Brücken
2711017 Snortnlatzsanierunn
2711018 Sanieruna Vorfluter
2711019 Blitzschutzanlaaen
2711022 Teerdecke Kiea Froitzheim RücksteIl
2711026 Rückst. Unterhaltunosarbeiten Turnh
2711027 Rückst. Instandsetzunn Gehwen Tan
2711029 Gewässerunterhaltuna Schnocksara
2711032 Heizunnssanierunn Rathaus
2711033 Heizunassanierunn GS MüddersheitT
2711034 Heizunnssanierun n GS Kelz
2711035 Heizunassanierunn Kita Gladbach 1.
2711036 Heizunassanieruna Kita Disternich
2711037 Heizunnssanierunn Kita Gladbach 2.
2711038 Heizunossanieruna KomDlex Jakobw·
2711039 Heizunnssanierunn Bauhof
2711040 Heizunassanieruna Studienseminar
2711042 Heizunnssanierunn Kita Froitzheim
2711043 Sanieruno Feuerwehrnerätehäuser
2711044 Sanierunn Bürnerhäuser
----------------
1.05320
8.50000
85519
25.00000
7.69251
191.31118
110.00000
100.00000
15.70000
16.80000
36.00000
11.40000
25.20000
14.70000
26.80000
30.00000
80.00000
2711050 Sanieruna WiWea L 264/Kettenheim
15.00000
87.30815
45.00000
21.28500
2711052 Sanierunn WiWen L 331Zülnich
26.40000
2711045 Rückst. Straßenschaden Vettweiß
2711031 Sanieruno Gemeindestraßen Lüxhein
2711049 Sanierunn WiWen Verlännerunn Mü
Haushaltsjahres
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
31.52209
000
4.50000
8.61551
000
000
85519
000
000
98.19734
92.72794
100.00000
12.32055
7.45355
000
000
8.76560
000
20.99024
10.92250
48.59546
48908
85.84492
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
45.00000
000
000
1.46323
000
000
000
000
320.22505
4.01326
6.44699
30.00000
28.477 91
1.00000
12.08300
14.99367
1.05320
8.50000
000
25.00000
7.69251
93.11384
17.27206
000
3.37945
9.34645
36.00000
11.40000
16.43440
14.70000
5.80976
19.077 50
31.40454
14.51092
000
000
21.28500
26.40000
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 12
Gemeinde Vettweiß
2711053 Sanierun WiW
Pflasterw
e
2711054 Brückensanierun Rövenicher StraB
5.00000
3.75794
13.74500
20.70000
000
000
22.00635
54.20635
99365
20.84350
36.471 37
000
000
000
000
78.70088
53.05635
23.72889
48.33209
81.05564
1.30268
2.46917
1.73063
000
17.99738
7.42901
3.67324
58.944 36
7.14994
47.60182
21.04613
1.60491
3.44770
000
14.49739
50.00000
000
000
000
2.00000
210.00000
2.72800
000
34.10166
000
000
000
000
000
65.86053
3.00832
85.89834
147.00000
000
000
000
13273
000
000
000
000
13.20000
73.00000
5.50000
34.36727
000
000
000
000
000
20.00000
24.000
11.00000
000
000
22.25000
21.75000
84200
425.68035
76100
8100
55.42000
12.251 00
59.38430
30.00000
2711055 Brückensanierunn Johannesstraße
23.00000
000
99365
2711056 Brückensanieruno Helmesser Bern
55.20000
54.17956
54.05000
31.87956
76.72956
000
27.55676
000
12.69283
8.07390
99365
3.03544
140.00000
26.45000
57.50000
000
000
2711057 Brückensanieruna Burastraße
2711058 Brückensanierunn Weiler Wl'!n
2711059 Brückensanieruna Bahnhofstraße
2711060 Brückensanierunn Mersheimer W An
2711061 Sanieruno Gemeindestraßen Oststra
2711062 Brückensanierunn Mühlennasse
2711063 Brückensanieruna Petrusstraße
2711064 Brückensanieruna Ralft Feldzufahrt
2711065 Brückensanierunn Nikolausstraße
2711067 Kanalschachtsanieruna Kelz
26.45000
19.55000
50.00000
c:
2.00000
210.00000
000
2711071 Sanieruno Gemeindestraßen Mühlen
88.50000
000
120.00000
147.00000
2711068 lnstandsetzunn Garanentor FWGH
2711069 Sanieruna Disternich-Weiler
2711070 Unterhaltuna Juaendraum Ginnick
2711072 Akustikarbeiten Grundschule Kelz
2711081 8anierunn Gemeindestraßen Broichs
2711091 8anieruna Gemeindestraßen L264-B
2711101 8anierunn Gemeindestraßen Thumer
2711111 8anieruna Gemeindestraßen Kanelle
2711121 8anierunn Gemeindestraßen Kelz-J
2711131 8anieruna Gemeindestraßen Mittelstr
2711141 8anieruna Gemeindestraßen Kloster
2711151 Sanierunn Gemeindestraßen Zufahrt
2711161 Sanieruna Broichkirchwe<l
2711171 Sanierunn Ursulinenstraße
2711181 Sanieruno Welleck
IV. Sonstiae Rückstellunaen nach S 36 '41
----""""""""----
2811001 Rücksteil. f. nicht in Ansnruch nenom
2811002 Überstunden
2811004 Ersl.!Prüfunn ES 1.1.08 u. Jahresab
2811005 Überörtliche Prüfunn 2006-2007
2811009 Ausaleichszahlunaen f. Grundstücks
2811011 Rückstellunn. Leistzunnszulane Besc
2811012 Betriebskosten 2007 Kindertaaesstätt
2811014 Rückstellunn Wohnunnsbaunrämie
2811015 Rückst. Zuschuss 81. Anaela 2008
2811017 Silanzprü!unn GPA
2811022 Betriebskosten 2010 Kina
2811024 Hackeranariff 8chulzentrum
13.20000
73.00000
5.50000
34.50000
20.00000
24.00000
11.00000
22.25000
21.75000
391.55506
000
000
000
000
000
000
2.72800
000
3.00832
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
22.63947
000
000
000
137.58970 102.62241
oe
""-"------------
56.18100
12.33200
37.03792
30.00000
1.691 00
7.59200
10.00000
9.00000
3.46000
10.00000
000
000
000
000
34.24638
000
000
000
11.90000
000
000
000
000
6.00000
000
000
000
6.00000
3.46000
000
000
30.00000
1.00000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
1.691 00
7.59200
10.00000
9.00000
000
10.00000
30.00000
1.00000
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 13
Gemeinde Vettweiß
2811025 Führerscheinerwerb Feuerwehr
000
3.05000
000
000
3.05000
2811028 KinderoartenDoDI2010
000
52.201 00
000
000
52.201 00
2811201 Rückstellunn Altersteilzeit
21.50348
000
12.83021
000
8.87327
2811202 Rückstelluna Altersteilzeit
42.90218
11.09232
000
000
53.99450
2811203 RücksteHuna Altersteilzeit
25.94801
000
25.94801
000
000
2811019 Betriebskosten Kina 2009
53.75000
000
11.30656
000
42.44344
2811020 Zuschuss SI. Anoela 2009
3.46000
000
3.46000
000
000
2811021 Leistunnsentnelte 2009
7.69500
000
000
000
7.69500
2811033 KinderaartenDool2008
1.00247
000
1.00247
000
000
000
31.08484
2811034 Rückst. Kindernatenoool2009
58.00000
000
26.91516
3.2.4 Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten
in fremder Währung waren am Eröffnungsbilanzstichtag nicht vorhanden. Einzelheiten ergeben
sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage VII).
Die Verbindlichkeiten aus Krediten betragen zum 31.12.2010
Die Kredite zur Liquiditätssicherung betragen
3.435.634,20 €
O,OO€.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Sonderrücklagen Sport 162 T€, Schulpauschale
655 T€ und Investitionspauschale 370 T€ sowie Abgrenzungsbuchungen
(124 T€) zum
Jahreswechsel 2010/2011.
3.2.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen ausgewiesen, die vor dem
Bilanzstichtag durch Dritte geleistet wurden, aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bereits vereinnahmten Gebühren für den
Erwerb von Nutzungsrechten nach der Friedhofsgebührensatzung angesetzt, die Erträge in den
Folgejahren darstellen (1.264.483,35 €) bzw. im Voraus gezahlte Pacht (8.290,87 €).
3.3 Angaben zu Haftungsverhältnissen
Zweckverbände:
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft in dem Zweckverband KDVZ
Rhein-Erft-Rur. Die jährlich zu tragenden Umlagen belaufen sich auf rund T€ 130.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund der Mitgliedschaft in der GWS im Kreis Düren mbH.
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 14
Gemeinde Vettweiß
3.3.1 Bürgschaften
Zum 31.12.2010 bestand eine Bürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der SI. Sebastianus
Schützenbruderschaft Gladbach e. V., das die Firma Derichs-Marder & Bongartz GmbH Co KG,
Geilenkirchen, der Schützenbruderschaft zur Finanzierung der Schützenhalle gewährt hat. Das
Restdarlehen hat einen Endsaldo zum 31.12.2010 von 12.500,00 €.
3.3.2 Miet- u. Leasingverträge 2010
Gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW sind im Anhang der Bilanz die eingegangenen
Verpflichtungen aus Leasingverträgen gesondert auszuweisen. Folgende Leasing und
leasingähnliche Verträge bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2010
zum
Übersicht uber Miet- und Leasingverträge
Laufzeit
Seainn
Monate
31122010
Monatsbetrag
Ende
Geaenstand
brutto
2010 (jährlich)
01.04.2007 48
31.03.2011 PC Miete, FSC Esprimo
13,45€
161,40€
01.09.2009 48
31.08.2013 PC Miete Sharkoon
8,27€
99,24€
01.02.2010 48
31.01.2014 PC Miete, Notebook 0610, PC 06000
26,53 €
291,83 €
01.06.2008 48
30.05.2012 Monitor Miete, 12 Monitore Belinea
51,84 €
622,08€
01.11.2008 48
31.10.2012 PC Miete, 33 PC
397,95 €
4.775,40 f"
01.12.2008 48
30.11.2012 Server-Miete
101,84 €
1.222,08 €
11.09.2007 72
31.12.2013 Telefonanlaae
224,08€
2.688,96 €
01.12.2009 60
30.11.2014 Kopierer-Miete Canon iR 5055
308,21 €
3.698,52 €
01.07.2008 60
30.06.2013 1 x Rathaus
84,49 €
1.013,88 €
337,96€
4.055,52 €
Kopierer-Miete Canon iR 2022
4x Schulen
01.11.2010 60
01.10.2010
31.10.2015 Kopierer-Miete Canon iR 2525
ec-cash Gerät
90,44 €
180,88€
23,68 €
71,04 €
Anlage IV
ANHANG zum 31.12.2010
Blatt 15
Gemeinde Vettwei ß
3.3.3 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Die Darstellung der Kostenunterdeckungen ergibt sich aus den Ausführungen unter Punkt 3.2.2. Sonderposten - Sonderposten für den Gebührenausgleich -.
3.3.4 Sonstige Pflichtangaben
Die Gemeinde Vettweiß beschäftigt zum Stichtag 31.12.2010 56 Personen, davon 12 Beamte, 43
tariflich Beschäftigte und 1 Auszubildenden.
Vettweiß, den 29.08.2012
~~ f-----(Kranz)
Bürgermeister
Aufgestellt:
.5~~
(Schmidhuber)
Kämmerer
Anlage V
ANLAGENSPIEGEL zum 31.12. 2010
Gemeinde Vettweiß
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermöaensaeaenstände
Stand am 31.12. des
Zugänge im
Abgängeirn
Vorjahres
Haushaltsjahr
Haushaltsjahr
EUR
EUR
EUR
Buchwert
Abschreibungen
AHK
Umbuchungen
Stand am
31.12. des
Haushalts- jahres
EUR
Abschr. im
Haushaltsjahr
EUR
9.38400
Abgänge
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Umbuchungen im
Kum. Abschr. (aus
am 31.12 des
am 31.12. des
Haushaltsjahr
Vorjahren)
Haushaltsjahres
Vorjahres
EUR
EUR
EUR
EUR
9.38400
2.03500
2.30600
2.758.301 00
149.50600
306.677 00
5.04300
7.07800
2. Sachanlaaen
2.1 Unbebaute mundstücke und arundstücksaleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.722.998 00
2.302.11800
2.416.321 00
2.1.2 Ackerland
1.070.22550
1.070.225 50
1.070.225 50
1.070.22550
2.1.3 Wald Forsten
652.401 00
652.401 00
652.401 00
652.401 00
2.1.4 Sonstine unbebaute Grundstücke
691.821 00
740.72400
690.28400
1.66000
33.64300
51.86200
743.68300
1.42200
1.53700
2.2. Bebaute Grundstücke und arundstücksnleiche Rechte
2.2.1. Kindertaaeseinrichtunaen
2.822.448 00
2.822.448 00
42.54500
85.09000
2.694.81300
2.737.35800
2.2.2 Schulen
7.594.64500
7.594.64500
151.86800
303.23400
7.139.54300
7.291.41100
728.51200
728.51200
41.36600
15.92000
671.22600
712.59200
5.757.93000
102.44300
202.06400
5.453.423 00
5.515.070 00
5.966.591 00
5.942.323 00
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstine Dienst- Geschäfts- und Betriebsnebäude
5.717.13400
40.79600
5.942.32300
24.44700
2.3 Infrastrukturvermäaen
2.3.1. Grund und Boden des Infrastrukturvermöaens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.4 Entwässerunns- und Abwasserbeseitinunnsanlaaen
17900
5.966.591 00
344.57000
344.57000
6.29600
12.591 00
325.68300
331.97900
13.897.753 00
13.897.75300
278.40000
556.53400
13.062.81900
13.341.21900
41.797.11900
1.544.72500
3.871.642 03
36.336.197 97
37.720.95797
103.55300
4.86600
9.57900
89.10800
93.97400
876.78300
33.57600
69.69200
818.13700
990.68000
4.68900
10400
20800
4.377 00
4.481 00
188.37900
1.233.555 00
93.591 00
145.84700
994.11700
868.57000
309.00600
36.17300
55.65400
-222.02200
3.227.761 00
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkunasanlaaen
2.3.6 Sonstine Bauten des Infrastrukturvermönens
2.4. Bauten auf fremdem Grund
2.5 Kunstaeaenstände Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlanen Fahrzeune
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattuna
2.8 Geleistete Auszahlunaen Anlaaen im Bau
41.592.600 00
22.29200
1.36200
183.58900
103.55300
1.060.372 00
-183.58900
4.68900
1.014.41700
30.75900
219.14600
89.86000
1.087.35900
2.362.42400
6800
-44.62200
44.62200
217.17900
163.49200
3.227.76100
1.087.359 00
1.558.085 35
1.596.584 35
3. Finanzanlaaen
3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteilinunnen
1.596.584 35
1.596.584 35
38.49900
3.3 Sondervermöoen
3.4 Wertoaoiere des Anlaaevermöaens
3.5 Ausleihunnen
3.5.1 an verbundenen Unternehmen
3.5.2 an Beteiliaunaen
3.5.3 an Sondervermnnen
3.5.4 Sonstiae Ausleihunaen
4. Summe des Anlaaevermöaens
365.551 77
12.52824
89.238.486.62
2.636.628 24
1.54100
000
378.08001
1.49800
91.873.573 86
2.528.91300
6800
000
3.38900
373.19301
362.16277
5.641.96403
83.702.76483
83.596.522 59
Anlage VI
FORDERUNGSSPIEGEL zum 31.12.2010
Gemeinde Vettweiß
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag am
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
31.12. des
Haushaltsjahres
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
des Vorjahres
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.2 Beiträne
1.3 Steuern
1.4 Forderungen aus
Transferleistunaen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche
47.759,43
47.759,43
44.569,13
100.29915
255.54657
100.29915
255.54657
122.221 39
314.08001
16.163,89
16.163,89
45.285,97
3.63389
3.63389
9.90464
423.40293
423.40293
536.061 14
Forderunaen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 oP.CIenüber dem nrivaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen
Bereich
2.3 aeoen verbundene Unternehmen
2.4 aeoen Beteilinunnen
2.5 aeoen Sondervermönen
3. Summe aller Forderunoen
Anlage VII
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum 31.12.2010
Gemeinde Vettweiß
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
Restlaufzeit bis Restlaufzeit 1
des Haushaltszu 1 Jahr
bis 5 Jahre
iahres
Euro
Euro
Euro
Restlaufzeit
mehr als 5
Jahre
Gesamtbetrag
des Vorjahres
Euro
Euro
1. Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
2. f. Investitionen
von verbundenen
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
Unternehmen
von Beteiliounoen
von Sondervermöaen
vom öffentlichen Bereich
vom Bund
vom Land
von Gemeinden (GV)
von Zweckverbänden
vom sonstigen öffentlichen
Bereich
von sonstigen öffentlichen
2.4.6
2.5
2.5.1
2.5.2
3.
3.1
3.2
4.
5.
6.
7.
Sonderrechnunaen
vom privaten Kreditmarkt
von Banken und
Kreditinstituten
von übriaen Kreditaebern
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liauiditätssicheruna
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Bereich
Verbindlichkeiten aus
Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
aleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferunoen u. Leistunaen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistunaen
sonstiae Verbindlichkeiten
Summe aller
8. Verbindlichkeiten
3.435.634.20
54.375.95
318.87878
3.067.379,47
686.25524
700.000,00
19.694,74
19.69474
51.190,11
27.078,49
1.314.269,29
27.078,49
1.314.26929
25.623,81
1.079.405,96
4.796.676,72
1.415.418,47
318.878,78
3.067.379,47
2.542.475,12
nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten (z.
B. Büraschaften)
Stand der Bürgschaften zum
31.12.2010
12.500,00
0