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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-101/2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-101/2012)

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Inhalt der Datei

17. Satzung vom _________ zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), sowie der §§ 51ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ___________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung beträgt a) bei einem CSB-Wert bis 2.000 mg/l 41,64 Euro pro m³ b) bei einem CSB-Wert bis 30.000 mg/l 58,24 Euro pro m³ c) bei einem CSB-Wert über 30.000 mg/l 76,04 Euro pro m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 tritt am 01.01.2013 in Kraft.