Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 459/2008
26.08.2008
Az.: 40/261 - 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Errichtung einer weiteren Eingangsklasse der Zweijährigen Handelsschule/BGJ Wirtschaft
am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zum 01.08.2008
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 231 01
Produkt:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Die Mehrausgaben werden innerhalb des Budgets aufgefangen.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg eine weitere Eingangsklasse
der zweijährigen Handelsschule/BGJ Wirtschaft zu errichten.
2
Begründung:
Am Thomas-Eßer-Berufskolleg haben sich zum Schuljahr 2008/09 mehr Schüler/innen angemeldet
als Schülerplätze zur Verfügung stehen. Die Schule hat deshalb Wartelisten geführt. Die Schüler/innen auf den Wartelisten, denen am ersten Schultag nicht der gewünschte Schulplatz (im BGJ
oder in den Berufsfachschulklassen) zugesagt werden konnte, wurden von der Schule nochmals beraten. Die Schüler/innen haben sich dann (bis auf sechs Schüler, die die Hauswirtschaftsklassen am
Berufskolleg Eifel besuchen) für das Werkstattjahr oder für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bei der Helios gGmbH in Euskirchen entschieden. Sie werden dann an zwei
Tagen pro Woche in Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis beschult..
Hinsichtlich der Anmeldungen für die zweijährige Handelsschule (die Unterstufe wird als BGJWirtschaft geführt) konnte den Wünschen der Interessenten nur durch Errichtung einer zusätzlichen
Klasse entsprochen werden. Dies bedeutet rechtlich eine Erweiterung dieses Bildungsgangs.
Über die Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) der Schulträger. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung der
oberen Schulaufsichtsbehörde. Die obere Schulaufsichtsbehörde hat bereits Zustimmung signalisiert.
Die Errichtung der zusätzlichen Klasse kann durch verdichtete Stundenplanung und andere organisatorische Maßnahmen mit dem vorhandenen Raumangebot ermöglicht werden. Finanziell wirkt sich
die Erweiterung des Bildungsgangs wie folgt aus:
Lehr- und Unterrichtsmittel
Kosten der Lernmittelfreiheit
Schülerfahrkosten
1.400,- €
3.370,- €
6.180,- €.
Die endgültige Entwicklung des Aufnahmeverfahrens über alle Bildungsgänge stand erst am
18.08.2008 fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit bereits getagt.
Der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit hat sich deshalb in seiner Sitzung
am 12.08.2008 damit einverstanden erklärt, dass erforderlich werdende Beschlüsse des Kreistages
im Wege der Dringlichkeit gefasst werden, um im Bedarfsfall kurzfristig Handlungsfähigkeit für Verwaltung und Berufskolleg zu schaffen. Daher erfolgt die Beschlussvorlage unmittelbar an Kreisausschuss und Kreistag.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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