Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 21.01.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-6/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2013
Gemeinderat am 07.03.2013
- öffentlich -
Entsendung von Delegierten und Wahlen zur Delegiertenversammlung des
Erftverbandes
Begründung:
Der Erftverband teilt mit, dass am 30.04.2013 die Amtszeit der Delegierten des
Verbandes endet. Neuwahlen sind somit erforderlich. Die konstituierende
Delegiertenversammlung ist für den 30.04.2013 terminiert.
Jede volle Beitragseinheit berechtigt die Mitglieder zur Entsendung eines
Delegierten.
Für die Gemeinde Vettweiß ergibt sich die Beitragseinheit 1,0600.
Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG darf eine Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der
Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsenden, d.h.,
dass der zu benennende Delegierte ein Ratsmitglied sein muss (Politikerprivileg).
52 Delegiertensitze werden durch Entsendung von Vertretern aus den einzelnen
Kommunen besetzt.
Zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze findet die Wahlversammlung
am Montag, dem 28.03.2013, in der Geschäftsstelle des Verbandes statt. In dieser
Versammlung wählen alle Mitglieder des Erftverbandes mit Beitragsteileinheiten
(Vettweiß 0,0600) die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze. Die
Wahlvorschläge sind bis spätestens 05.03.2013 einzureichen. Die Gemeinde
Vettweiß ist berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen.
Sollte sich aus der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses ergeben, dass
durch die Gemeinde Vettweiß ein weiterer Kandidat (Wahlvorschlag) zur Besetzung
der verbleibenden 14 Delegiertensitze vorgeschlagen werden soll, (wobei dies
aufgrund der sehr geringen Stimmanteile nicht realistisch erscheint), so wäre hier
eine dringliche Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW zu fassen, da der
Einreichungstermin vor der Sitzung des Rates liegt.
Im Rahmen der letzten Organwahlen wurde Ratsmitglied Helmut Kemmerling
einstimmig entsendet, die Handhabung der verbleibenden Teileinheiten wurde per
Beschluss dem Bürgermeister zwecks Bündelung mit anderen Städten und
Gemeinden überlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt
gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in Verbindung mit Abs. 3 beim Nichtzustandekommen
eines einheitlichen Wahlvorschlages sowie eines einstimmigen Beschlusses nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen muss.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund des einheitlichen
Wahlvorschlages einstimmig, Frau/Herrn ________________________ als
Delegierte/n in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu entsenden.
Die Handhabung der verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,06 wird dem
Bürgermeister zwecks Bündelung übertragen.