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Vorlage (Entsendung von Delegierten und Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.01.2013 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-6/2013 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2013 Gemeinderat am 07.03.2013 - öffentlich - Entsendung von Delegierten und Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes Begründung: Der Erftverband teilt mit, dass am 30.04.2013 die Amtszeit der Delegierten des Verbandes endet. Neuwahlen sind somit erforderlich. Die konstituierende Delegiertenversammlung ist für den 30.04.2013 terminiert. Jede volle Beitragseinheit berechtigt die Mitglieder zur Entsendung eines Delegierten. Für die Gemeinde Vettweiß ergibt sich die Beitragseinheit 1,0600. Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG darf eine Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsenden, d.h., dass der zu benennende Delegierte ein Ratsmitglied sein muss (Politikerprivileg). 52 Delegiertensitze werden durch Entsendung von Vertretern aus den einzelnen Kommunen besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze findet die Wahlversammlung am Montag, dem 28.03.2013, in der Geschäftsstelle des Verbandes statt. In dieser Versammlung wählen alle Mitglieder des Erftverbandes mit Beitragsteileinheiten (Vettweiß 0,0600) die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 05.03.2013 einzureichen. Die Gemeinde Vettweiß ist berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen. Sollte sich aus der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses ergeben, dass durch die Gemeinde Vettweiß ein weiterer Kandidat (Wahlvorschlag) zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze vorgeschlagen werden soll, (wobei dies aufgrund der sehr geringen Stimmanteile nicht realistisch erscheint), so wäre hier eine dringliche Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW zu fassen, da der Einreichungstermin vor der Sitzung des Rates liegt. Im Rahmen der letzten Organwahlen wurde Ratsmitglied Helmut Kemmerling einstimmig entsendet, die Handhabung der verbleibenden Teileinheiten wurde per Beschluss dem Bürgermeister zwecks Bündelung mit anderen Städten und Gemeinden überlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in Verbindung mit Abs. 3 beim Nichtzustandekommen eines einheitlichen Wahlvorschlages sowie eines einstimmigen Beschlusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen muss. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund des einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig, Frau/Herrn ________________________ als Delegierte/n in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu entsenden. Die Handhabung der verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,06 wird dem Bürgermeister zwecks Bündelung übertragen.