Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
100 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.01.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-1/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2013
Gemeinderat am 07.03.2013
- öffentlich -
Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2014 – 2018
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste
Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass
des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie
und Gesundheit mit Schreiben vom 3.12.2012 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für
die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten.
In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß drei Hauptschöffen für
die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu
benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste
aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt
sind. Demnach wären mindestens sechs Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei
Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen.
Bei der letzten Aufstellung haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Bewerbung
eingereicht. Deshalb sollte wieder durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet
auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden.
Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Mitglieder des Rates
um Vorschläge gebeten.
Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der
Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder des Rates.
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der
Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich
auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die
Verwaltung zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste und die
Bewerbungsmöglichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet
hinzuweisen. Des Weiteren werden Mitglieder im Rat gebeten, geeignete Personen
vorzuschlagen.