Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2014 – 2018 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
100 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2014 – 2018
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.01.2013 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-1/2013 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2013 Gemeinderat am 07.03.2013 - öffentlich - Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2014 – 2018 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste Begründung: Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 3.12.2012 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten. In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß drei Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt sind. Demnach wären mindestens sechs Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen. Bei der letzten Aufstellung haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Bewerbung eingereicht. Deshalb sollte wieder durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden. Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Mitglieder des Rates um Vorschläge gebeten. Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden. Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich auszulegen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste und die Bewerbungsmöglichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet hinzuweisen. Des Weiteren werden Mitglieder im Rat gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen.