Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
174 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 31.01.2013
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-16/2013
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 19.02.2013
Gemeinderat am 07.03.2013
- öffentlich -
Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Ortschaft Vettweiß (Kettenheim)
hier: Satzungsbeschluss
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2012 beschlossen, das Verfahren
zur Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für die Ortschaft Vettweiß im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gem. Kartenausschnitt einzuleiten.
Mit Schreiben vom 06.12.2012 wurde den von der Änderung betroffenen
Eigentümern und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 1 Träger öffentlicher Belange und 1
Eigentümer haben sich zu der Planung geäußert. Die Stellungnahmen sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Wertung der Stellungnahmen erfogt gem. den Wertungsvorschlägen:
1.
Dr. Alexandra u. Thomas Macherey
Schreiben vom 03.01.2013
Die Eheleute Macherey befürchten Beschwerden der zukünftigen Nachbarn
bezüglich der Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Tierhaltung im
rückwärtigen Bereich ihres Grundstückes.
Wertungsvorschlag:
Das Grundstück liegt in einem MD-Gebiet (Dorfgebiet) in dem Tierhaltung
gesetzlich zulässig ist.
2.
Kreis Düren – Kreisentwicklung und –straßen
Schreiben vom 03.01.2013
Wasserwirtschaft
Da der Grundwasserstand im Planbereich weniger als ca. 2m unter
Geländeoberkante ansteigen kann, ist folgender Hinweis in die Satzung mit
aufzunehmen: „ Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller,
Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor
hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine
Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen
– nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine
schädlichen Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“
Hochwasserschutz
Das Plangebiet grenzt an den „Kettenheimer Graben“. Bezüglich
Hochwasserschutz ist der Erftverband am Verfahren zu beteiligen.
Landschaftsplege und Naturschutz
Es liegt keine Begründung vor. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Artenschutz liegt nicht
vor.
Wertungsvorschlag
Wasserwirtschaft
Der Hinweis wird in den Satzungstext mit aufgenommen.
Hochwasserschutz
Die Erweiterungsfläche liegt nicht angrenzend am Kettenheimer Graben. In
der Hochwasserschutzkarte des Erftverbandes ist dieser Bereich nicht
eingezeichnet, so dass eine Beteiligung des Erftverbandes im Verfahren als
nicht notwendig erachtet wurde.
Landschaftspflege und Naturschutz
Gem. § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer
Umweltprüfung sowie Umweltbericht abgesehen.
B
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Satzung gem. § 34 (4) Satz 1
Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß gem. § 10 BauGB als Satzung.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine