Daten
Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
11/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.01.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 11/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
15.01.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
In der letzten Sitzung des Schulausschusses am 07.12.2006 wurden die Anträge der Grundschulen
Brigidaschule, Goetheschule, Johannes-Gutenberg-Schule, Rheinschule und Schillerschule auf Umwandlung in Offene Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2007/2008 vom Schulausschuss genehmigt.
Damit werden in Wesseling flächendeckend ab dem Schuljahr 2007/2008 alle Grundschulen und die
Förderschule „Fröbelschule“ als Offene Ganztagssschulen eine professionelle Betreuung gewährleisten können.
Alle Offenen Ganztagsschulen sollen nach dem bisherigen für Wesseling geltenden Standard mit
einer Finanzierungsbasis von 1.230 € pro Kind und Jahr auskommen.
In seiner Sitzung am 07.12.06 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit
mit den Schulen und Trägern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieser oben beschriebene Minimalstandard sinnvoll erhöht werden kann, und welche finanziellen Auswirkungen dies haben wird.
2. Lösung
a) Ausgangslage
Die Schulleiter/innen der Wesselinger Grundschulen und der Fröbelschule haben sich in ihrer letzten
Schulleiterkonferenz vor den Weihnachtsferien mit dem Thema „Offene Ganztagsschule“ rückblickend
auf die letzte Sitzung des Schulausschusses befasst (siehe Anlage).
Die Schulleiterkonferenz richtet sich dabei mit folgender Bitte an Verwaltung und Schulausschuss:
„Die Möglichkeiten einer jeden Schule und eines jeden potentiellen Trägers der Offenen Ganztagsschule wären mit einem höheren Grundbetrag verbessert. Daher bitten wir den Schulträger darum,
den Grundbetrag deutlich zu erhöhen mit dem Ziel, dass dadurch alle Wesselinger Grundschulen in
der Entwicklung hin zu einem möglichst hohen Qualitätstableau für die Offene Ganztagsschule gestärkt werden.“
Ihren Antrag auf Anhebung der Fördermittel hat die Schulleiterkoinferenz nicht näher begründet und
auch nicht beschrieben, für welche Maßnahmen die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden sollen.
Nach einer Umfrage bei allen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen hat sich herausgestellt, dass die Stadt
Wesseling die niedrigsten Elternbeiträge in Offenen Ganztagssschulen erhebt. Dazu kommt, dass für
die Eltern Beitragsfreiheit ab dem zweiten Kind, das in einer Kindertageseinrichtung oder Offenen
Ganztagsschule untergebracht ist, besteht.
Durch diese günstigen Elternbeiträge, die zur Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Wesseling pro
betreutem Kind (410 €) herangezogen werden, und zusätzlich durch die Geschwisterermäßigung
kommt es pro Jahr zu einem Zuschussbetrag der Stadt in Höhe von 245 € pro betreutem Kind.
Wenn alle Grundschulen in Wesseling Offene Ganztagschulen sind, werden zunächst etwa 550 Kinder (Tendenz steigend) dann insgesamt jährliche Kosten in Höhe von ca. 135.000 € verursachen.
Ziel der Stadt war eigentlich, durch die Elternbeiträge die Kosten des Eigenanteils pro betreutem Kind
zu decken. Dies ist durch die vom Stadtrat in der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Wesseling“ für die Eltern sehr günstig festgelegte Beitragsstaffelung nicht erreichbar.
Hierin liegt somit eine versteckte finanzielle Förderung der Stadt pro betreutem Kind wie oben beschrieben.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die beiden Grundschulen, die bereits Offene Ganztagsschulen
sind (Albert-Schweitzer-Schule seit dem Schuljahr 2005/2006 und Lessingschule seit dem Schuljahr
2006/2007) durchaus in der Lage waren, auch durch die Auswahl der Kooperationspartner nach dem
bisherigen für Wesseling geltenden Standard mit einer Finanzierungsbasis von 1.230 € pro Kind und
Jahr eine qualitativ gute Betreuung anzubieten.
TUIV 08/1998
b) Qualitätskriterien des Landesjugendamtes
Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt können aufgrund der Erlasse und aus fachlicher Sicht
folgende grundsätzliche Anforderungen und Qualitätskriterien skizziert werden:
Personalausstattung
Damit die Kinder feste Ansprechpartner haben, sollten pro Gruppe eine pädagogische Fachkraft und
eine Ergänzungskraft, möglichst ebenfalls mit pädagogischer Qualifikation, mit jeweils mindestens
einer halben Stelle angesetzt werden. Weiterhin nötig wäre eine anteilige Stelle für die pädagogische
Koordination/Leitung des außerunterrichtlichen Bereichs des Ganztags. Was die Zahl und Qualifikation zusätzlicher Honorarkräfte angeht, so sollte dies von Ganztagsprogramm und den verfolgten Förderzielen an der jeweiligen Schule abhängig gemacht werden.
Kurse
Weniger ist mehr, gerade bei jüngeren Kindern, für die auch Ruhephasen besonders wichtig sind. So
ist die Erfahrung vieler OGS und auch das Ergebnis aus der ersten wissenschaftlichen Untersuchungsphase. Neben Ruhezeiten ist wichtig, dass das Ganztagsprogramm verschiedene Lernsettings
vorsieht; hierzu gehören Freiräume, die die Kinder selbst gestalten können, das soziale Lernen der
Kinder untereinander, Lernphasen losgelöst vom 45-Minuten-Takt. Die konkreten Inhalte der verschiedenen Angebote sollten von Schule und Träger und den beteiligten Fach- und Lehrkräften gemeinsam entschieden werden – möglichst unter Beteiligung der Kinder und Eltern.
Zeiten
Das Ganztagsprogramm soll Angebote an allen Unterrichtstagen in der Regel bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr vorsehen.
Mittagessen
Zu empfehlen ist die verbindliche Teilnahme aller OGS-Kinder am Mittagessen, das auch als pädagogischer Lernort zu gestalten ist und von daher ein konzeptioneller Baustein des Ganztags ist.
Kooperation
Wesentliches Qualitätsmerkmal ist eine gute und strukturell verankerte Zusammenarbeit von Schule
und Träger. Hierzu gehören neben der gemeinsamen Erarbeitung des Ganztagskonzeptes kontinuierliche Fachtreffen und Praxisreflexion.
c) Leistungen des Kooperationspartners „Rapunzel Kinderhaus e.V.“
Der Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen Albert-Schweitzer-Schule und Lessingschule
ist „Rapunzel Kinderhaus e.V.“. Dieser Partner kommt mit den bisher von der Stadt Wesseling zugewiesenen Finanzmitteln aus.
Die Personalstrukturen von Rapunzel sehen in den jeweiligen Schulen wie folgt aus:
Lessingschule (52 zu betreuende OGS – Kinder)
1 Diplom-Sozialpädagogin, Leitung, 25 Wo.std.
1 Erzieherin mit Gruppenleitung, 19,25 Wo.std.
5 weitere Kräfte mit durchschnittlich 10 Wo.std., davon 2 Lehrerinnen
Albert-Schweitzer-Schule (71 zu betreuende OGS-Kinder)
1 Diplom-Sozialpädagogin , Leitung, 25 Wo.std.
1 Erzieherin mit Gruppenleitung, 16 Wo.std.
1 Sonderpädagogin mit Gruppenleitung, 12 Wo.std.
6 weitere Kräfte mit 10-12 Wo.std., davon 1 Lehrerin
Dazu kommt noch eine 5 %ige Vertretungsreserve je Schule.
Die Betreuungszeiten liegen im Zeitrahmen von 08.00 bis 16.00 Uhr und richten sich wie konzeptionell
mit der jeweiligen Schule vereinbart nach der Unterrichtstafel und den Bedürfnissen der berufstätigen
Eltern und werden personell durch Dienstpläne geregelt. Es gibt sogar eine Auffanggruppe vor dem
Unterricht.
TUIV 08/1998
Zusätzlich zu den reinen Betreuungsstunden am Kind hat jedes Rapunzelteam der jeweiligen Schule
einen Zeitpool an Vor- und Nachbereitungsstunden. Hierbei fällt der Leiterin als Koordinierungsfachfrau die entscheidende Rolle zu, mit zusätzlichen Stunden für regelmäßige Team- und Fallbesprechungen, Schnittstellenarbeit mit Schulleitung, Gremienarbeit, Elternarbeit, Träger-Teamsitzungen
sowie interne und externe Evaluation.
Die Angebote außerunterichtlicher Kooperationspartner liegen grundsätzlich im täglichen Zeitfenster
von 14.30 – 16.00 Uhr. Aufgrund der Ergebnisse der wissenschaftlich begleiteten Implementierungsphase in NRW wird darauf geachtet, dass die Kinder jeweils 1- 2 Angebote wählen dürfen, damit noch
ausreichend Raum für die wichtige Beziehungsarbeit und die gewünschten gruppendynamischen
Prozesse verbleibt.
Die außerunterrichtlichen Angebote werden ergänzt durch konkrete Angebote aus dem RapunzelTeam, z.Bsp. Koch-AG, Theater-AG.
Für die OGS-Arbeit mit GU-Kindern stehen zusätzliche Förderangebote (Psychomotorik/Sprachförderung/Hausaufgabenhilfe) zur Verfügung.
Die Organisation des Mittagessens wird einschließlich der finanziellen Abwicklung von Rapunzel
übernommen.
Eine Erhöhung der Fördergelder durch die Stadt Wesseling würde Rapunzel zur qualitativen Weiterentwicklung dahingehend nutzen, um in attraktive Ferienspiele und in den Ausbau der Vor- und Nachbereitungszeiten an der Schnittstelle OGS/Schule zu investieren.
Aus der Sicht der Verwaltung werden von Rapunzel alle vom Landesjugendamt o.g. Qualitätskriterien vollständig erfüllt.
d) Forderungen anderer möglicher Kooperationspartner
Die Schillerschule hatte sich als Kooperationspartner das Katholische Jugendwerk des Rhein-Erftkreises gewünscht, das aber bei einer Minimallösung ca. 300 € pro betreutem Kind an finanzieller
Förderung mehr benötigt.
Beim Vergleich der Personalausstattung zwischen Rapunzel und dem Katholischen Jugendwerk (Minimallösung) ist zu bemerken, dass die Gesamtstundenzahl trotz erheblich unterschiedlicher Höhe
der zur Verfügung stehenden Finanzmittel bei Rapunzel sogar höher ist (137 : 130).
Die Johannes-Gutenberg-Schule hatte sich als Kooperationspartner „Perspektive Köln, Gesellschaft
für berufliche Bildung mbH“ gewünscht, der aber nur mit Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in
Höhe von 400 € pro betreutem Kind auskommt. Hierbei ist bei der Personalausstattung in der Tat ein
Mehrangebot an Wochenstunden in Höhe von 21 Stunden zu verzeichnen (= eine halbe Stelle mehr).
Als Vergleich wurden drei Betreuungsgruppen (= 75 Plätze) zugrunde gelegt.
Mehr Geld für Betreuung zur Verfügung zu haben bedeutet nicht zwangsläufig, auch mehr
Qualität zu erreichen. Im übrigen ist auf das Ergebnis der ersten wissenschaftlichen Untersuchungsphase zu verweisen, in dem festgestellt wird, dass gerade bei jüngeren Kindern „weniger mehr ist“.
Aus den genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen eine Anhebung des städtischen Eigenanteils aus.
3. Alternativen
Mit einer Erhöhung der Elternbeiträge könnte die Förderung pro betreutem Kind erhöht werden, ohne
dass die Stadt zusätzliche Mittel bereitstellen müsste.
TUIV 08/1998
Die z.Z. gültigen Elternbeiträge sind wie folgt gestaffelt:
Brutto-Jahreseinkommen €
bis
12.271
bis
24.542
bis
36.813
bis
49.084
bis
61.355
über 61.355
mtl. Beitrag OGS €
0,00
17,00
38,00
55,00
76,00
100,00
Sollte der Elternbeitrag in allen Staffelungsbereichen um 10 € und in der höchsten Stufe auf 150,00 €
angehoben werden, so könnte die bisherige Förderung um 84 € pro Kind angehoben werden.
Sollte der Elternbeitrag in allen Staffelungsbereichen um 20 € und in der höchsten Stufe auf 150,00 €
angehoben werden, so könnte die bisherige Förderung um 168 € pro Kind angehoben werden.
Diese beiden Rechenbeispiele zeigen, dass mit einer moderaten Erhöhung der Elternbeiträge auch
nicht bspw. die Forderung des Katholischen Jugendwerks (gewünschter Kooperationspartner der
Schillerschule) auf zusätzliche Mittel pro betreutem Kind in Höhe von ca. 300 € oder die Forderung
des gewünschten Kooperationspartners der Johannes-Gutenberg-Schule „Perspektive Köln“ auf zusätzliche Mittel pro betreutem Kind in Höhe von 400 € annähernd erfüllt werden können.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wenn alle Grundschulen in Wesseling Offene Ganztagsschulen sind, werden wie bereits beschrieben
bei 550 zu betreuenden Kindern jährlich mindestens 135.000 € an Kosten entstehen. Bei jeder weiteren Förderung pro betreutem Kind in Höhe von 100 € würden jährlich Mehrkosten in Höhe von mindestens 55.000 € entstehen.
Steigen die Schülerzahlen, was grundsätzlich gewünscht ist, erhöhen sich die Kosten entsprechend.
TUIV 08/1998