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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluss der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.05.12, 18:03
Aktualisiert
16.05.12, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschluss der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluss der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluss der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-95/2012 1. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 08.05.2012 Rat der Stadt Bedburg 22.05.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschluss der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses die als Anlage 3 beigefügte neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. Diese Anlage ist der Niederschrift als Anlage beizufügen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Beratung über den Entwurf einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg“ einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Bauausschuss nimmt den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Erlass einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg“ Die Notwendigkeit des Erlasses einer neuen Satzung ergibt sich aus Folgendem: Am 24.02.2012 hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Deutschen Bundesrates das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.06.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW- /AbfG) vom 27. September 1994 außer Kraft. Der Städte- und Gemeindebund Nordrheinwestfalen hat mit Schnellbrief Nr. 49/2012 vom 28.03.2012 den Kommunen empfohlen, die jeweiligen Abfallentsorgungssatzungen an die neue Gesetzeslage anzupassen, weil bei einer Nichtanpassung etwaige verwaltungsgerichtliche Verfahren zum Nachteil für die Stadt bzw. Gemeinde ausgehen können, denn die kommunale Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht im Einklang stehen. Der Schnellbrief ist als Anlage beigefügt (Anlage 1). Gleichzeitig hat der Städte- und Gemeindebund eine neue, die geänderten gesetzlichen Regelungen widerspiegelnde, Mustersatzung herausgegeben. Der Vergleich zwischen der jetzt gültigen Satzung über die Abfallentsorgung und der neuen Mustersatzung zeigt, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt. Da hier eine Vielzahl von Verweisen auf das KrW-/AbfG (alt) bzw. auf das KrWG (neu) vorliegen, empfiehlt die Verwaltung aus Gründen der besseren Übersicht auf eine Änderungssatzung zu verzichten und stattdessen eine neue Satzung zu beschließen. In dieser neuen Satzung hat die Verwaltung im Vergleich zur bisher gültigen Satzung im § 6 den Absatz 4 eingefügt, der einen Hinweis auf die Regelung über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern in der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg enthält. Beschlussvorlage WP8-95/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Eine Gegenüberstellung (Synopse) der bislang gültigen Satzung und der neu zu beschließenden Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 2). Verschiebungen innerhalb der Paragraphen bzw. anders lautende Titel von Paragraphen begründen sich in der Anpassung der Mustersatzung auf die örtlichen Gegebenheiten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Jütten ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-95/2012 1. Ergänzung Seite 3