Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
16.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
150/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anschaffung eines LKW - Kipper - mit Doppelkabine
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
04.07.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 150/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Esser
04.07.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Anschaffung eines LKW - Kipper - mit Doppelkabine
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss stimmt der Anschaffung eines LKW - Kipper - mit Doppelkabine bis zu einem Preis in
Höhe von 50.000,00 € zu.
Sachdarstellung:
1.
Problem:
Im Wirtschaftsplan – Vermögensplan - des Jahres 2007 wurde ein Teilansatz in Höhe von 35.000 €
für den Ersatz eines LKW - Kipper - gebildet. Da dieses Fahrzeug insbesondere auch für den
Einsatz von Kräften nach SGB II für zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten vorgesehen ist, wäre
ein LKW normaler Bauart nicht geeignet. Es ist daher geboten, einen LKW mit Doppelkabine, in der
insgesamt 6 Arbeitskräfte gleichzeitig Platz finden, anzuschaffen. Für ein solches Fahrzeug sind,
nach Vorinformationen aus der Fahrzeugbranche, Kosten in Höhe von rund 48.000,00 € - 50.000,00
€ zu erwarten.
2.
Lösung
Der Ausschuss stimmt der Absicht der Betriebsleitung zu, ein solches Fahrzeug bis zu einem Anschaffungsbetrag in Höhe von 50.000 € zu erwerben. Die Betriebsleitung wird sodann eine entsprechende Ausschreibung vornehmen. In Betracht kommen Fahrzeuge der üblichen Marken, z.B.
IVECO, Renault, Volvo, Mercedes und VW, unter Berücksichtigung der gegebenen Euro-UmweltNormen.
Die Mehrkosten bis zu 15.000 € gegenüber dem ursprünglich eingeplanten Teilansatz im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 2007 können zu Lasten des Teilansatzes „Arbeitsgeräte und Betriebsmittel für Betriebshof“ in dieser Höhe finanziert werden.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben