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Beschlussvorlage (Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP860/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über Abwasserbeseitigung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der 1. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg zuzustimmen Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr je cbm Frischwasser 3,10 € Für Niederschlagswasser ist je veranlagten qm eine Gebühr in Höhe von 0,63 € festgesetzt. Entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 wird die Gebühr beim Schmutzwasser um 0,45 € reduziert.Somit ist eine Gebühr in Höhe von 2,65 €/cbm zu erheben. Hierbei wird ein Kostendeckungsgrad von 101,5 % erreicht. Beim Niederschlagswasser beträgt die Gebühr derzeit 0,63 €/qm. Für 2010 wird die Gebühr auf 0,62 €/qm festgesetzt. Hierbeit ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 99,38 %. Insgesamt ergibt sich damit ein Kostendeckungsgrad von 100,56 % bei der Berechnung der Abwassergebühren. Die Reduzierung der Gebühr resultiert hauptsächlich aus einer Senkung der Gebühr an den Erftverband. Die Verwaltung schlägt vor die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: § 4 Abs. 6 Für das Jahr 2010 beträgt die Gebühr je cbm Schmutzwasser 2,65 €. § 4 Abs. 7 wird aufgehoben. § 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Die Gebühr im Jahr 2010 für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d.Abs. 1 beträgt 0,62 €. § 5 Abs. 5 wird aufgehoben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009 empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08. Dezember 2009 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-60/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-60/2009 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3