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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-60/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-60/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-60/2009)

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Inhalt der Datei

Erste Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg vom 15.12.2009. Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 380), des § 18 a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I. S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986), der §§ 51, 53 und 161 a des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz – LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 708), des § 15 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW / AbfG - ) vom 27. September 1994 (BGBl. I. S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), der §§ 2, 4, 5 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.12.2009 folgende 1. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Für das Jahr 2010 beträgt die Gebühr je cbm Schmutzwasser 2,65 €. § 4 Abs. 7 wird aufgehoben. § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung Die Gebühr imJahr 2010 für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 beträgt 0,62 €. § 5 Abs. 5 wird aufgehoben. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. 50181 Bedburg, den 16.12.2009 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Koerdt Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T3315.doc Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- oder Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, geltend gemacht werden. 50181 Bedburg, den 16.12.2009 Koerdt Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T3315.doc