Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP847/2009 1. Ergänzung
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beschließung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte
Hauptsatzung. Der Entwurf der Hauptsatzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 eine
neue Ausschussstruktur beschlossen. Da es in der nunmehr begonnenen 8. Wahlperiode
statt eines Hauptausschusses wieder einen gemeinsamen Haupt- und Finanzausschuss
geben wird, ist unter anderem aus diesem Grund eine Anpassung der Hauptsatzung
erforderlich (siehe § 6 Absatz 4, § 9 und § 10 Absatz 3).
Neben einigen redaktionellen Anpassungen (siehe u.a. § 11 Absatz 1 und § 15 Absatz 2)
empfiehlt sich darüber hinaus auch eine Änderung der Hauptsatzung in folgenden
Punkten:
§ 3 – Einteilung des Stadtgebietes in Ortschaften
Die Änderung in Absatz 2 wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 24.11.2009 vollzogen
und ist hier nur noch einmal nachrichtlich aufgeführt. Der vorherige Satz 4 wurde
gestrichen, ein neuer Satz 4 zur Bezeichnung der Ortsvorsteher als Ortsbürgermeister
wurde eingefügt.
§ 7 – Integrationsrat (bisher: Ausländerbeirat)
Die Regelungen zum Ausländerbeirat sind in der Gemeindeordnung zwischenzeitlich
durch entsprechende Regelungen zum Integrationsrat (§ 27 GO) ersetzt worden. Obwohl
die Regelung komplett gestrichen werden könnte, da sie infolge der nunmehr geltenden
Rechtslage nicht mehr zwingend in der Hauptsatzung festzuhalten ist, schlägt die
Verwaltung vor, einen entsprechenden Passus aufzunehmen.
§ 11 – Aufwandsentschädigung
Der in Absatz 2 als Satz 2 neu eingefügte Satz resultiert aus einer Änderung der
Gemeindeordnung infolge des GO-Reformgesetzes vom 09. Oktober 2007, wonach ein
stellvertretendes Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist, auch unabhängig vom
Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld
erhält (siehe § 45 Absatz 4 Nr. 3 GO).
§ 12 – Genehmigung von Rechtsgeschäften
Absatz 3 soll dahingehend geändert werden, dass unter den Begriff „Leitende
Dienstkräfte“ neben dem Bürgermeister nicht die Beigeordneten, sondern infolge des
Verzichts auf die Wahl eines Beigeordneten stattdessen die Mitglieder des
Verwaltungsvorstandes zu fassen sind.
Ehemaliger § 14 – Beigeordnete
Da derzeit die Wahl einer/eines Beigeordneten durch den Rat nicht gewünscht ist, kann
diese Regelung gestrichen werden.
Ehemaliger § 17 – Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Dieser Paragraph kann gestrichen werden, da die bisher dort genannten Beträge auch in
der Haushaltssatzung festgelegt werden können.
Aus Praktikabilitätsgründen wird die Hauptsatzung nicht geändert, sondern komplett
neugefasst.
Beschlussvorlage WP8-47/2009 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
In der Anlage zur Sitzungsvorlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen sowie der
vorgeschlagenen neuen Fassung der Hauptsatzung beigefügt. Die Änderungen sind
entsprechend markiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat die Hauptsatzung gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3
GO nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (hier: 19) beschließen kann.
Der Bürgermeister hat grundsätzlich Stimmrecht. Dies gilt gemäß § 73 Absatz 3 Satz 4
GO nicht bezüglich § 14 „Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche
Entscheidungen“.
Æ Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 dem Rat
der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, die vorgelegte Neufassung der
Hauptsatzung zu beschließen.
Einteilung des Stadtgebietes in Ortschaften:
Die in § 3 Absatz 1 Satz 2 genannte Karte, aus der die räumliche Abgrenzung der
Ortschaften hervorgeht, ist als Anlage beigefügt.
Wappen der Stadt Bedburg:
Hinsichtlich der von Frau Steinhäuser seitens der SPD-Fraktion vorgetragenen Anregung,
ein sogenanntes Bedburg-Zeichen zu entwerfen, das in seinen Grundzügen dem Wappen
der Stadt Bedburg entsprechen und sodann von Jedermann frei nutzbar sein soll, weist
die Verwaltung darauf hin, dass voraussichtlich bis zur nächsten Ratssitzung eine
Sitzungsvorlage mit einem entsprechenden Muster vorgelegt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.12.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-47/2009 1. Ergänzung
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