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Vorlage (Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
170 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.11.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-96/2012 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - öffentlich - Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2013 Begründung: 1) Ermittlung der Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Die voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Die Unterdeckung aus dem Abschluss 2011 wird größtenteils in die Kalkulation 2013 eingebracht (1.200,-- Euro), der restliche Betrag soll 2014 in die Kalkulation eingebracht werden. Nicht ansatzfähige Kosten Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe" sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird. 2) Kalkulation der Gebühren Die Kosten für die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes sind aus der Anlage ersichtlich. Es werden daher drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich. Folgende Gebührensätze wurden für das Jahr 2013 kalkuliert: Gebührensatz pro m³, CSB Wert bis 2.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 2.000-30.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 30.000 mg/l 41,64 € 58,24 € 76,04 € (2012) (30,03 €) (46,63 €) (64,43 €) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: