Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
170 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.11.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-96/2012
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012
Gemeinderat am 13.12.2012
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2013
Begründung:
1) Ermittlung der Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Die
voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem Durchschnitt
der letzten 3 Jahre errechnet.
Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage
sind aus der Anlage ersichtlich. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der
ansatzfähigen Personalkosten.
Die Unterdeckung aus dem Abschluss 2011 wird größtenteils in die Kalkulation 2013
eingebracht (1.200,-- Euro), der restliche Betrag soll 2014 in die Kalkulation eingebracht
werden.
Nicht ansatzfähige Kosten
Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe"
sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene
Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird.
2) Kalkulation der Gebühren
Die Kosten für die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten
der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der
Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine
Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes sind aus
der Anlage ersichtlich.
Es werden daher drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne
Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den
Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche
Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich
zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre,
diese sind aus der Anlage ersichtlich.
Folgende Gebührensätze wurden für das Jahr 2013 kalkuliert:
Gebührensatz pro m³, CSB Wert bis 2.000 mg/l
Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 2.000-30.000 mg/l
Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 30.000 mg/l
41,64 €
58,24 €
76,04 €
(2012)
(30,03 €)
(46,63 €)
(64,43 €)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: