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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP859/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Beburg für das Haushaltsjahr 2010 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gebührenmaßstab: Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Für das Jahr 2010 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2008/2009 von einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.049.193 cbm ausgegangen. Sowohl für das Jahr 2008 als auch für das Jahr 2009 sind keine Großabnehmer festzustellen. Für die Ermittlung des Gebührensatzes für das Niederschlagswasser wird eine Unterteilung nach Grundstücksflächen Haushalte, öffentliche Grundstücksflächen und Straßenflächen vorgenommen. Bei den privaten Grundstücksflächen ist für 2010 von einer Fläche von 2.268.120 qm auszugehen, die öffentliche Grundstücksfläche beträgt 84.144 qm und die Straßenfläche 2.351.618 qm. Durch das Ingenieurbüro wurde eine Aufsplittung der einzelnen Kostenposten nach einem Prozentpunktschlüssel vorgenommen. Aufgrund dieser Aufschlüsselung ergibt sich ein zu Kostenbetrag beim Schmutzwasser in Höhe von 2.739.359,85 €, der durch Gebühren zu decken ist. Somit beträgt die Gebühr für die Abwasserbeseitigung 2,65 € pro cbm Frischwasser. Beim Niederschlagswasser beträgt der durch Gebühren zu deckende Betrag 2.181.395,07 €. Insgesamt ist eine Fläche von 3.496.503 qm für die Berechnung anzusetzen. Die Gebühr pro qm Niederschlagswasser wird somit auf 0,62 €/qm festgesetzt. Insgesamt ergibt sich eine Kostendeckung von 100,56 %. Abschlussergebnis für das Jahr 2008 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckung eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2008 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 149.112,78 €. Dieser Betrag wird komplett in die Gebührenberechnung 2010 eingestellt. Gebühren für das Jahr 2010 Für das Jahr 2010 ergibt sich eine Reduzierung der Gebühren, sowohl im Schmutzwasser als auch beim Niederschlagwasser. Dies resultiert aus der Senkung der Gebühren an den Erftverband. Die Gebühr beim Schmutzwasser betrug für das Jahr 2009 je cbm 3,10 € und beim Niederschlagswasser 0,63 € je qm. Da es bei der ermittelten Fläche für das Niederschlagswasser zu Reduzierungen der Flächen gekommen ist, wirkt sich die Reduzierung der Gebühren hier nicht so stark aus wie beim Schmutzwasser. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009 empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden.: Beschlussvorlage WP8-59/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier -------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-59/2009 1. Ergänzung Seite 3