Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP859/2009 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der
Abwasserbeseitigung in der Stadt'Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Beburg für das
Haushaltsjahr 2010 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gebührenmaßstab:
Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Für das Jahr 2010 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2008/2009 von
einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.049.193 cbm ausgegangen. Sowohl für das Jahr
2008 als auch für das Jahr 2009 sind keine Großabnehmer festzustellen.
Für die Ermittlung des Gebührensatzes für das Niederschlagswasser wird eine Unterteilung nach
Grundstücksflächen Haushalte, öffentliche Grundstücksflächen und Straßenflächen
vorgenommen.
Bei den privaten Grundstücksflächen ist für 2010 von einer Fläche von 2.268.120 qm auszugehen,
die öffentliche Grundstücksfläche beträgt 84.144 qm und die Straßenfläche 2.351.618 qm.
Durch das Ingenieurbüro wurde eine Aufsplittung der einzelnen Kostenposten nach einem
Prozentpunktschlüssel vorgenommen. Aufgrund dieser Aufschlüsselung ergibt sich ein zu
Kostenbetrag beim Schmutzwasser in Höhe von 2.739.359,85 €, der durch Gebühren zu decken
ist. Somit beträgt die Gebühr für die Abwasserbeseitigung 2,65 € pro cbm Frischwasser.
Beim Niederschlagswasser beträgt der durch Gebühren zu deckende Betrag 2.181.395,07 €.
Insgesamt ist eine Fläche von 3.496.503 qm für die Berechnung anzusetzen. Die Gebühr pro qm
Niederschlagswasser wird somit auf 0,62 €/qm festgesetzt. Insgesamt ergibt sich eine
Kostendeckung von 100,56 %.
Abschlussergebnis für das Jahr 2008
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckung eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2008 entstand ein
Fehlbetrag in Höhe von 149.112,78 €. Dieser Betrag wird komplett in die Gebührenberechnung
2010 eingestellt.
Gebühren für das Jahr 2010
Für das Jahr 2010 ergibt sich eine Reduzierung der Gebühren, sowohl im Schmutzwasser als
auch beim Niederschlagwasser. Dies resultiert aus der Senkung der Gebühren an den
Erftverband.
Die Gebühr beim Schmutzwasser betrug für das Jahr 2009 je cbm 3,10 € und beim
Niederschlagswasser 0,63 € je qm. Da es bei der ermittelten Fläche für das Niederschlagswasser
zu Reduzierungen der Flächen gekommen ist, wirkt sich die Reduzierung der Gebühren hier nicht
so stark aus wie beim Schmutzwasser.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009
empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden.:
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
-------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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