Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8220/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Betreff:
Personalbedarfsplanung in der Verwaltung;
hier: Ausbildung von Nachwuchskräften
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, entsprechend der Festlegungen
im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2011, bis zum Jahre 2015 keine
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Alternative 2:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, dauerhaft eine bedarfsorientierte
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen vorzunehmen. Für den im Haushaltsplan 2012 zu
planenden Zeitraum werden entsprechend des Vorschlags der Verwaltung Haushaltsmittel für
jeweils einen Ausbildungsplatz mit entsprechendem Qualifizierungsgrad ( 2013 1 Ausbildungsplatz
geh. Dienst; 2014 einen Ausbildungsplatz mittl. Dienst) zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
In den letzten Jahren ist die Stadt Bedburg ihrem Ausbildungsauftrag stets in mehr als
ausreichender Form nachgekommen. Bezüglich der Personalbedarfsplanung stellt sich die
Frage, ob und gegebenenfalls welche Ausbildungsplätze für die kommenden Jahre zur
Verfügung gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die für Ausbildung des klassischen Verwaltungsberufes als
Anwärter/in im gehobenen nichttechnischen Dienst, Anwärter/in im mittleren nichttechnischen
Dienst sowie der/des Verwaltungsfachangestellten sind zwar hier gegeben, in den letzten
Jahren wurden aber ausschließlich Ausbildungsplätze im gehobenen bzw. mittleren
Beamtendienst zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes in diesen drei Sparten verursacht folgende
Kosten:
Beamter/Beamtin
Gehobener Dienst
Ausbildungsdauer 3 Jahre
37.000€
Kosten:
Reise/Fahrtkosten
Beihilfe
PensionsverPflichtungen
Gesamtkosten
je
Ausbildungstyp
Beamter/Beamtin
Mittlerer Dienst
Verwaltungsfachangestellte/r
2 Jahre
25.000€
2.800 €
1.800 €
2.100 €
4.950€
1.100€
2.200€
46.850€
30.100€
einschl. Sozialversicherung
3 Jahre
38.800€
1.800 €
40.600€
Unberücksichtigt bleiben bei dieser Kostenermittlung die Kosten eines Arbeitsplatzes (Raum,
PC, Schreibtisch etc.); es werden lediglich die reinen Personalkosten zu Grunde gelegt.
Der Vorbereitungsdienst im gehobenen nichttechnischen Dienst findet überwiegend an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln statt. Der Zeitanteil des Einsatzes in der
Verwaltung beträgt weniger als 50%.
Sowohl der Vorbereitungsdienst im mittleren nichttechnischen Dienst als auch der des
Verwaltungsfachangestellten findet beim Rheinischen Studieninstitut in Köln als
dienstbegleitender Unterricht (1 Tag je Woche) sowie einiger in der Form individuell
festgelegter Blockwochen (i.d.R. 6 einzelne Wochen + rd. 20 Wochen vor der Prüfung) statt.
Sollte eine Übernahme nach der Ausbildung erfolgen, kann man für das erste Jahr nach der
Ausbildung etwa von folgenden Personalkosten ausgehen:
> Beamtin/Beamter A 9 im gehobenen Dienst
Beihilfe)
> Beamtin/Beamter A 6 im mittleren Dienst
> Beschäftigte/Beschäftigter EG 5
Sozialversicherung)
Beschlussvorlage WP8-220/2011
=
rd. 36.800,- € (einschl. Versorgung /
=
=
rd. 30.500,- € (wie vor)
rd. 34.800,- € (einschl. AG – Anteile
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Zur Zeit stellt sich der Ausbildungsmarkt lt. Statistik der Arbeitsagentur ausgeglichen dar:
Darüber hinaus teilt das Schulministerium NRW auf seiner Homepage mit, dass in 2013
ca. 50.000 zusätzliche Schulabgänger die Gymnasien verlassen. Die Anzahl der Bewerber
auf dem Markt des Dualen Berufsbildungssystems (hierzu zählt im öffentlichen Dienst die
Ausbildung für den gehobenen Dienst) wird daher in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen
um ca. 10 - 11.000 zunehmen. Dies wird jedoch nach Einschätzung des
Schulministeriums NRW auf dem Ausbildungsmarkt nicht zu einem wesentlichen
Verdrängungseffekt gegenüber den Schulabgängern anderer Schulformen führen. Das
Ausbildungs- und Berufswahlverhalten der Bewerber wie auch die Zuordnung der
Bewerberprofile zu Ausbildungsberufen in den Unternehmen folge Konventionen, die
keinen kurzfristigen Änderungen unterworfen seien.
Auch die Abschaffung der Wehrpflicht in 2011 hat nach Ansicht des Schulministeriums
NRW Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt. Jedoch gelte hier, dass in der
Gesamtbilanz einer mehrjährigen Betrachtung - bedingt durch diese Veränderungen keine zusätzlichen Bewerber auf dem Markt auftreten werden. Der Ausbildungsbeginn
einzelner Gruppen wird lediglich vorgezogen. Im Sommer 2011 erzeuge die Abschaffung
der Wehrpflicht einen relativen Druck auf den Ausbildungsmarkt, der in den Folgejahren
nicht mehr gegeben sei, da von diesem Zeitpunkt an keine Absolventen aus
Pflichtdiensten mehr auf den Ausbildungsmarkt drängen. Der zeitliche Versatz von ca. 2
Jahren zwischen beiden Veränderungen gibt dem Ausbildungsmarkt in NordrheinWestfalen Gelegenheit, die auftretenden Spitzen verträglich zu gestalten.
Den beschriebenen Marktverschiebungen aber auch dem ab 2016 zu erwartenden Mangel
an Bewerbern (starker Rückgang der Schulabgängerzahlen um ca. 40.000) soll mit
geeigneten Maßnahmen begegnet werden.
Im Haushaltplan der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 wurde auf Grund der
defizitären Haushaltslage und des fehlenden Bedarfs die Ausbildung im Jahre 2011
ausgesetzt. Im Herbst diesen Jahres ist nunmehr grundsätzlich zu überlegen, ob im Jahre
2012 ff. neue Nachwuchskräfte eingestellt werden sollen. Diese grundsätzlichen
Beschlussvorlage WP8-220/2011
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Sitzungsvorlage
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Überlegungen sind zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da ansonsten, sollte der Hauptund Finanzausschuss die neuerliche Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bereits ab
dem Jahre 2012 befürworten, die Gefahr besteht, dass keine geeigneten qualifizierten
Ausbildungskräfte mehr gewonnen werden können.
Aus heutiger Sicht ist für die Stadt Bedburg festzustellen, dass sich in den nächsten drei
Jahren keine Stellenvakanzen zur Deckung des eigenen Personalbedarfs aufgrund von
altersbedingtem
Ausscheiden
von
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
im
Verwaltungsbereich ergeben werden. Inwieweit personenbedingtes Ausscheiden
(Kündigung, Versetzung) zu einer geänderten Ausgangslage führt, kann nicht
prognostiziert werden. Das bedeutet, dass bei einer Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
über bzw. ohne Bedarf ausgebildet wird. Eine Übernahme der Nachwuchskräfte nach
Abschluss der Ausbildung kann nicht garantiert werden.
Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht im Beamtenbereich nicht.
Nach § 16 a TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende) soll im Tarifbereich darauf hingewirkt
werden, Auszubildende nach bestandener Prüfung (mindestens Abschlussnote
„befriedigend“) für mindestens 12 Monate zu übernehmen, sofern nicht personen- oder
verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen und soweit ein dienstlicher bzw. betrieblicher
Bedarf besteht.
Frühestens im Jahre 2016 (gehobener Dienst ) und im Jahre 2017 (mittlerer Dienst)
scheidet jeweils ein/e Beschäftigte/r aus dem aktiven Dienst aus, so dass eine
Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes im Jahre 2013 für den gehobenen Dienst und
eines Ausbildungsplatzes im mittleren Dienst im Jahre 2014 sinnvoll erscheint. Inwieweit
die Bereitstellung dieser Ausbildungsplätze im Beamten- oder Beschäftigtenbereich
erfolgt, sollte im gleichen Zuge entschieden werden. Bei der Bereitstellung zusätzlicher
Ausbildungsplätze sollten hausinterne Weiterbildungen und/oder Qualifizierungen bei der
zu beschließenden Vorgehensweise unberücksichtigt bleiben.
Beschlussvorlage WP8-220/2011
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.11.2011
----------------------------------Gutrath
----------------------------------Stolz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter(in)
Stv. Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-220/2011
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