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Beschlussvorlage (Personalbedarfsplanung in der Verwaltung; hier: Ausbildung von Nachwuchskräften)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Personalbedarfsplanung in der Verwaltung;
hier: Ausbildung von Nachwuchskräften) Beschlussvorlage (Personalbedarfsplanung in der Verwaltung;
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8220/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Betreff: Personalbedarfsplanung in der Verwaltung; hier: Ausbildung von Nachwuchskräften Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, entsprechend der Festlegungen im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2011, bis zum Jahre 2015 keine Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Alternative 2: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, dauerhaft eine bedarfsorientierte Bereitstellung von Ausbildungsplätzen vorzunehmen. Für den im Haushaltsplan 2012 zu planenden Zeitraum werden entsprechend des Vorschlags der Verwaltung Haushaltsmittel für jeweils einen Ausbildungsplatz mit entsprechendem Qualifizierungsgrad ( 2013 1 Ausbildungsplatz geh. Dienst; 2014 einen Ausbildungsplatz mittl. Dienst) zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In den letzten Jahren ist die Stadt Bedburg ihrem Ausbildungsauftrag stets in mehr als ausreichender Form nachgekommen. Bezüglich der Personalbedarfsplanung stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls welche Ausbildungsplätze für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die Voraussetzungen für die für Ausbildung des klassischen Verwaltungsberufes als Anwärter/in im gehobenen nichttechnischen Dienst, Anwärter/in im mittleren nichttechnischen Dienst sowie der/des Verwaltungsfachangestellten sind zwar hier gegeben, in den letzten Jahren wurden aber ausschließlich Ausbildungsplätze im gehobenen bzw. mittleren Beamtendienst zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes in diesen drei Sparten verursacht folgende Kosten: Beamter/Beamtin Gehobener Dienst Ausbildungsdauer 3 Jahre 37.000€ Kosten: Reise/Fahrtkosten Beihilfe PensionsverPflichtungen Gesamtkosten je Ausbildungstyp Beamter/Beamtin Mittlerer Dienst Verwaltungsfachangestellte/r 2 Jahre 25.000€ 2.800 € 1.800 € 2.100 € 4.950€ 1.100€ 2.200€ 46.850€ 30.100€ einschl. Sozialversicherung 3 Jahre 38.800€ 1.800 € 40.600€ Unberücksichtigt bleiben bei dieser Kostenermittlung die Kosten eines Arbeitsplatzes (Raum, PC, Schreibtisch etc.); es werden lediglich die reinen Personalkosten zu Grunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst im gehobenen nichttechnischen Dienst findet überwiegend an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln statt. Der Zeitanteil des Einsatzes in der Verwaltung beträgt weniger als 50%. Sowohl der Vorbereitungsdienst im mittleren nichttechnischen Dienst als auch der des Verwaltungsfachangestellten findet beim Rheinischen Studieninstitut in Köln als dienstbegleitender Unterricht (1 Tag je Woche) sowie einiger in der Form individuell festgelegter Blockwochen (i.d.R. 6 einzelne Wochen + rd. 20 Wochen vor der Prüfung) statt. Sollte eine Übernahme nach der Ausbildung erfolgen, kann man für das erste Jahr nach der Ausbildung etwa von folgenden Personalkosten ausgehen: > Beamtin/Beamter A 9 im gehobenen Dienst Beihilfe) > Beamtin/Beamter A 6 im mittleren Dienst > Beschäftigte/Beschäftigter EG 5 Sozialversicherung) Beschlussvorlage WP8-220/2011 = rd. 36.800,- € (einschl. Versorgung / = = rd. 30.500,- € (wie vor) rd. 34.800,- € (einschl. AG – Anteile Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zur Zeit stellt sich der Ausbildungsmarkt lt. Statistik der Arbeitsagentur ausgeglichen dar: Darüber hinaus teilt das Schulministerium NRW auf seiner Homepage mit, dass in 2013 ca. 50.000 zusätzliche Schulabgänger die Gymnasien verlassen. Die Anzahl der Bewerber auf dem Markt des Dualen Berufsbildungssystems (hierzu zählt im öffentlichen Dienst die Ausbildung für den gehobenen Dienst) wird daher in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen um ca. 10 - 11.000 zunehmen. Dies wird jedoch nach Einschätzung des Schulministeriums NRW auf dem Ausbildungsmarkt nicht zu einem wesentlichen Verdrängungseffekt gegenüber den Schulabgängern anderer Schulformen führen. Das Ausbildungs- und Berufswahlverhalten der Bewerber wie auch die Zuordnung der Bewerberprofile zu Ausbildungsberufen in den Unternehmen folge Konventionen, die keinen kurzfristigen Änderungen unterworfen seien. Auch die Abschaffung der Wehrpflicht in 2011 hat nach Ansicht des Schulministeriums NRW Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt. Jedoch gelte hier, dass in der Gesamtbilanz einer mehrjährigen Betrachtung - bedingt durch diese Veränderungen keine zusätzlichen Bewerber auf dem Markt auftreten werden. Der Ausbildungsbeginn einzelner Gruppen wird lediglich vorgezogen. Im Sommer 2011 erzeuge die Abschaffung der Wehrpflicht einen relativen Druck auf den Ausbildungsmarkt, der in den Folgejahren nicht mehr gegeben sei, da von diesem Zeitpunkt an keine Absolventen aus Pflichtdiensten mehr auf den Ausbildungsmarkt drängen. Der zeitliche Versatz von ca. 2 Jahren zwischen beiden Veränderungen gibt dem Ausbildungsmarkt in NordrheinWestfalen Gelegenheit, die auftretenden Spitzen verträglich zu gestalten. Den beschriebenen Marktverschiebungen aber auch dem ab 2016 zu erwartenden Mangel an Bewerbern (starker Rückgang der Schulabgängerzahlen um ca. 40.000) soll mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden. Im Haushaltplan der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 wurde auf Grund der defizitären Haushaltslage und des fehlenden Bedarfs die Ausbildung im Jahre 2011 ausgesetzt. Im Herbst diesen Jahres ist nunmehr grundsätzlich zu überlegen, ob im Jahre 2012 ff. neue Nachwuchskräfte eingestellt werden sollen. Diese grundsätzlichen Beschlussvorlage WP8-220/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Überlegungen sind zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da ansonsten, sollte der Hauptund Finanzausschuss die neuerliche Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bereits ab dem Jahre 2012 befürworten, die Gefahr besteht, dass keine geeigneten qualifizierten Ausbildungskräfte mehr gewonnen werden können. Aus heutiger Sicht ist für die Stadt Bedburg festzustellen, dass sich in den nächsten drei Jahren keine Stellenvakanzen zur Deckung des eigenen Personalbedarfs aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verwaltungsbereich ergeben werden. Inwieweit personenbedingtes Ausscheiden (Kündigung, Versetzung) zu einer geänderten Ausgangslage führt, kann nicht prognostiziert werden. Das bedeutet, dass bei einer Bereitstellung von Ausbildungsplätzen über bzw. ohne Bedarf ausgebildet wird. Eine Übernahme der Nachwuchskräfte nach Abschluss der Ausbildung kann nicht garantiert werden. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht im Beamtenbereich nicht. Nach § 16 a TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende) soll im Tarifbereich darauf hingewirkt werden, Auszubildende nach bestandener Prüfung (mindestens Abschlussnote „befriedigend“) für mindestens 12 Monate zu übernehmen, sofern nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen und soweit ein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf besteht. Frühestens im Jahre 2016 (gehobener Dienst ) und im Jahre 2017 (mittlerer Dienst) scheidet jeweils ein/e Beschäftigte/r aus dem aktiven Dienst aus, so dass eine Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes im Jahre 2013 für den gehobenen Dienst und eines Ausbildungsplatzes im mittleren Dienst im Jahre 2014 sinnvoll erscheint. Inwieweit die Bereitstellung dieser Ausbildungsplätze im Beamten- oder Beschäftigtenbereich erfolgt, sollte im gleichen Zuge entschieden werden. Bei der Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze sollten hausinterne Weiterbildungen und/oder Qualifizierungen bei der zu beschließenden Vorgehensweise unberücksichtigt bleiben. Beschlussvorlage WP8-220/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.11.2011 ----------------------------------Gutrath ----------------------------------Stolz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter(in) Stv. Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiter(in) ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-220/2011 Seite 5