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Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.01.2008 TOP Betreff 5. 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: 53/2006 2. Ergänzung Beschluss: „1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Wünsche der Eigentümer der Parzellen Nr. 66, 147 und 260, auf Beibehaltung einer Bebauungsmöglichkeit werden zurückgewiesen, da aus städtebaulichen Gründen die vorhandenen Grünflächen an dieser Stelle erhalten bleiben sollen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen