Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8234/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Betreff:
Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Inhalt der Sitzungsvorlage zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2012 am 13.12.2011 über den Erlass einer Hebesatzsatzung zu
entscheiden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg beschloss in seiner Sitzung am 20.04.2011 die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011. Im Ergebnis- und Finanzplan wurde der Zeitraum von
2011 bis 2014 beplant.
Das Zahlenwerk berücksichtigt aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Anhebung der
Hebesätze der Grundsteuer B (in 2011 = 435 v. H.) und der Gewerbesteuer (in 2011 = 460 v. H.)
ab dem Planjahr 2012 auf jeweils 475 v. H.
Die vorgenannten Erhöhungen bedeuten für den städtischen Haushalt unter den momentan
veranlagten Messbeträgen folgende Verbesserungen:
¾ Grundsteuer B
¾ Gewerbesteuer
rd. 320 T€
rd. 200 T€ (Nettoverbesserung)
Üblicherweise erfolgt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Haushaltssatzung. Der
zeitliche Ablauf für den Erlass der Haushaltssatzung 2012 ist wie folgt geplant:
¾ Zuleitung im Rat
¾ Beratung im HFA
¾ Beschlussfassung im Rat
13.12.2011
31.01.2012
14.02.2012
Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgt dann ein einmonatiges
Genehmigungsverfahren, so dass die Haushaltssatzung 2012 frühestens Mitte März in Kraft treten
könnte.
Der Versand der Abgabenbescheide erfolgt in der Regel Ende Januar, da zum 15.02. eines jeden
Jahres der erste „Hebetermin“ stattfindet. Da zu diesem Zeitpunkt die Haushaltssatzung noch nicht
in Kraft ist und somit die Realsteuern nur nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden dürfen,
wäre nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ein zusätzlicher Versand von ca. 10.200
Abgabenbescheiden notwendig, falls eine Änderung der Hebesätze erst im Zuge der
Haushaltsverabschiedung beschlossen würde. Dies würde zu zusätzlichen Kosten (Druck und
Versand) in Höhe von rd. 6.200 € führen.
Diese Mehraufwendungen können durch den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2012
verhindert werden.
Alternativ könnte mit dem Versand der Abgabenbescheide bis zum Inkrafttreten der
Haushaltssatzung gewartet werden. Dies würde jedoch einen enormen Zinsverlust bedeuten, da
zum 15.02. kaum ein Abgabenpflichtiger ohne aktuellen Bescheid nach den Sätzen des Vorjahres
zahlt und somit die Liquidität der Stadt Bedburg über Kassenkredite sicher gestellt werden müsste.
Die Haushaltslage wird sich nach derzeitiger Einschätzung nicht wesentlich gegenüber den im
Haushaltsplan 2011 enthaltenen Tendenzen ändern. Es fehlen allerdings immer noch wichtige
Informationen, um eine konkrete Einschätzung abzugeben.
Daher schlägt die Verwaltung vor, nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung in der
Sitzung des Rates am 13.12.2011 bzw. nach den Haushaltsreden des Bürgermeisters und des
Stadtkämmerers über den Erlass einer Hebesatzsatzung zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP8-234/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 18.11.2011
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-234/2011
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