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Beschlussvorlage (Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8234/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Vorberatung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Inhalt der Sitzungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 am 13.12.2011 über den Erlass einer Hebesatzsatzung zu entscheiden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss in seiner Sitzung am 20.04.2011 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011. Im Ergebnis- und Finanzplan wurde der Zeitraum von 2011 bis 2014 beplant. Das Zahlenwerk berücksichtigt aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B (in 2011 = 435 v. H.) und der Gewerbesteuer (in 2011 = 460 v. H.) ab dem Planjahr 2012 auf jeweils 475 v. H. Die vorgenannten Erhöhungen bedeuten für den städtischen Haushalt unter den momentan veranlagten Messbeträgen folgende Verbesserungen: ¾ Grundsteuer B ¾ Gewerbesteuer rd. 320 T€ rd. 200 T€ (Nettoverbesserung) Üblicherweise erfolgt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Haushaltssatzung. Der zeitliche Ablauf für den Erlass der Haushaltssatzung 2012 ist wie folgt geplant: ¾ Zuleitung im Rat ¾ Beratung im HFA ¾ Beschlussfassung im Rat 13.12.2011 31.01.2012 14.02.2012 Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgt dann ein einmonatiges Genehmigungsverfahren, so dass die Haushaltssatzung 2012 frühestens Mitte März in Kraft treten könnte. Der Versand der Abgabenbescheide erfolgt in der Regel Ende Januar, da zum 15.02. eines jeden Jahres der erste „Hebetermin“ stattfindet. Da zu diesem Zeitpunkt die Haushaltssatzung noch nicht in Kraft ist und somit die Realsteuern nur nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden dürfen, wäre nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ein zusätzlicher Versand von ca. 10.200 Abgabenbescheiden notwendig, falls eine Änderung der Hebesätze erst im Zuge der Haushaltsverabschiedung beschlossen würde. Dies würde zu zusätzlichen Kosten (Druck und Versand) in Höhe von rd. 6.200 € führen. Diese Mehraufwendungen können durch den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2012 verhindert werden. Alternativ könnte mit dem Versand der Abgabenbescheide bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung gewartet werden. Dies würde jedoch einen enormen Zinsverlust bedeuten, da zum 15.02. kaum ein Abgabenpflichtiger ohne aktuellen Bescheid nach den Sätzen des Vorjahres zahlt und somit die Liquidität der Stadt Bedburg über Kassenkredite sicher gestellt werden müsste. Die Haushaltslage wird sich nach derzeitiger Einschätzung nicht wesentlich gegenüber den im Haushaltsplan 2011 enthaltenen Tendenzen ändern. Es fehlen allerdings immer noch wichtige Informationen, um eine konkrete Einschätzung abzugeben. Daher schlägt die Verwaltung vor, nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates am 13.12.2011 bzw. nach den Haushaltsreden des Bürgermeisters und des Stadtkämmerers über den Erlass einer Hebesatzsatzung zu entscheiden. Beschlussvorlage WP8-234/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 18.11.2011 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-234/2011 Seite 3