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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-234/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,0 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-234/2011)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 vom xx.xx.2012 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Satzung beschlossen: §1 Grundsteuer A Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 300 v. H. festgesetzt. §2 Grundsteuer B Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 475 v. H. festgesetzt. §3 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit 475 v. H. festgesetzt. §4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Hebesatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Hebesätze gelten ab 01.01.2012.