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Beschlussvorlage (Neuregelung des ÖPNV)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Neuregelung des ÖPNV) Beschlussvorlage (Neuregelung des ÖPNV) Beschlussvorlage (Neuregelung des ÖPNV) Beschlussvorlage (Neuregelung des ÖPNV)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8237/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Betreff: Neuregelung des ÖPNV Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg folgende Beschlüsse zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis folgende Forderungen zur Neuregelung des ÖPNV zu verhandeln: 1. Die Stärkung der Kommunalen Mitbestimmung durch Erwerb von Gesellschafteranteilen 2. Beibehaltung des derzeitigen Finanzierungsmodus 3. Optimierung des ÖPNV 4. Mitbestimmung in der künftigen Entwicklung des ÖPNV 5. Beibehaltung des Abrechnungsmodus für die einzelnen Linien. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 14.11.2011 stellt die CDU-Fraktion Bedburg einen Antrag zur Neuregelung der REVG aufgrund des im September fertig gestellten Berichts des Gutachters Fa. Ramboll, Berlin zur zukünftigen Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis Das Ziel aus der Strukturierung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis soll ein kostengünstiger und flächendeckender ÖPNV sein, der auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Hierzu ist die Anzahl und die Taktfrequenz der einzelnen Linien innerhalb der Städte und innerhalb des Rhein-Erft-Kreis zu überarbeiten und ggfls. anzupassen. Ebenso soll eine Anpassung der Linien untereinander sowie eine Anpassung die Bahnlinien erfolgen. Die Orts-/Stadtbuslinien und die Regionalbuslinien bleiben – wie bisher – miteinander verbunden, soweit erforderlich, soll hier noch eine Optimierung erfolgen. Die Finanzierung dieser Linien soll wie bisher erfolgen, zu 100 % werden die Kosten der Ortsbuslinien und AST-Leistungen durch die Kommunen getragen, die Regionallinien werden zu 50 % von den jeweiligen Kommunen übernommen, die übrigen 50 % trägt der Rhein-Erft-Kreis. Vorrangig soll eine Veränderung in der Struktur der REVG mbH vorgenommen werden. Derzeitige Regelung: Die Aufgaben zur Durchführung des ÖPNV werden bisher vom Rhein-Erft-Kreis ausgeübt. Zur Zeit haben die Kommunen kein Mitspracherecht mehr im Aufsichtsrat der REVG mbH, da durch Beschluss des Kreistages vom 10.12.2009 die Einflussnahme und Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen im Aufsichtsrat dahingehend eingeschränkt wurde, dass u.a. der Wirtschaftsplan in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung übergegangen ist. Da die Stadt Bedburg jedoch keine Anteile an der REVG besitzt, ist hier zur Zeit auch keine Einflussnahme möglich. Zukünftige Regelung: Die Aufgaben zur Durchführung des ÖPNV sind durch die REVG mbH wahrzunehmen. Der RheinErft-Kreis soll nur noch eine administrative Wahrnehmung der Aufgaben innehaben. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Struktur der REVG mbH dahingehend zu verändern, dass der Aufsichtsrat abgelöst und durch einen Beirat und/oder Fachbeiat ersetzt wird. Der Fachbeirat soll dann die Aufgaben der Nahverkehrsplanung übernehmen und sich aus den Verwaltungen der einzelnen Kommunen sowie dem Rhein-Erft-Kreises zusammensetzen. Der Beirat wird aus den jeweiligen politischen Vertretern der Kommunen besetzt. Der Beirat hat dann die Aufgabe der Kontrolle der REVG mbH sowie die endgültige Genehmigung des Nahverkehrsplanes, einschließlich der Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes, sowie die Kontrolle der Umsetzung des Nahverkehrsplanes. Der Vorsitzende des Fachbeirates soll dann gleichzeitig auch Mitglied im Beirat sein. Um hier Reibungsverluste zu vermeiden ist es sogar sinnvoll den Vorsitz des Beirates und den Vorsitz des Fachbeirates in einer Person zu haben. Neben den Organen Beirat und Fachbeirat bleibt weiterhin die Gesellschafterversammlung bestehen. Die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung wird sich nur dann ändern, wenn den Städten die Möglichkeit eingeräumt wird, ebenfalls Gesellschafter der REVG mbH durch den Erwerb von Anteilen zu werden. Bisher ist alleinige Gesellschafterin der REVG mbH der Rhein-Erft-Kreis. Die REVG mbH soll nun den Kommunen die Möglichkeit einräumen, Gesellschafteranteile zu erwerben, damit eine gemeinsame Gestaltung und Neuausrichtung des ÖPNV erfolgen kann. So werden die Kommunen in die Lage versetzt aktiv am ÖPNV mitzuwirken. Beschlussvorlage WP8-237/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bei den Anteilen der Städte an der REVG mbH ist zu beachten, dass drei Städte /Brühl, Hürth und Wesseling) eigene Stadtbuslinien haben; damit gemeinsame Entscheidungen der übrigen 7 Städte nicht durch die Stadtbusstädte und den Kreis blockiert werden, müssten die 7 Städte eine Sperrminorität, also 25 % der Anteile innehaben. Folgende Aufteilungsmöglichkeiten werden vorgeschlagen: a) 50 % zu gleichen Anteilen für alle 10 Städte, d.h. die 7 Städte hätten 35 % der Anteile, die Stadtbusstädte 15 % und der Rhein-Erft-Kreis 50 % b) die Anteile der Städte werden nach Einwohnerzahlen gewichtet. Ausgehend von der Einwohnerzahl des Kreises leben in Bedburg 5,39 % der Einwohner des Kreises, in Bergheim 13,61 % Elsdorf 4,68 % Erftstadt 11,04 % Frechen 10,58 % Kerpen 13,90 % Pulheim 11,60 % In den Stadtbusstädten 29,19 % der Einwohner des Kreises, nämlich Brühl 9,58 % Hürth 11,92 % Wesseling 7,69 %. Wenn der Kreis mit 50 % an der REVG mbH beteiligt sein soll, entfielen auf Bedburg 2,7 % Bergheim 6,8 % Elsdorf 2,34% Erftstadt 5,52 % Frechen 5,29 % Kerpen 6,95 % Pulheim 5,8 % Auf die drei Stadtbusstädte linsgesamt 14,6 %, nämlich auf Brühl 4,79 % Hürth 5,96 % Wesseling 3,85 %. Die Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen werden nicht zu Lasten der Städte verschoben. Die RWE-Aktien verbleiben bei der REVG mbH, da die Dividenden das ÖPNV-Defizit mindern. Würden die RWE-Aktien in den allgemeinen Kreishaushalt zurückgehen, steigt das zum größten Teil durch die Kommunen zu finanzierende Defizit. Die RVK-Anteile sollen im Eigentum der REVG belassen werden, denn die Kontrollfunktion muss durch die REVG mbH ausgeübt werden, da die REVG mbH Auftraggeber der Leistungen an die RVK ist. Eine Zerstückelung des RVK Anteils ist auch bei mehreren Gesellschaftern der REVG mbH nicht notwendig.Diese Regelung sollte vorrangig verhandelt werden. Alternativ könnten die RVK-Anteile zum Rhein-Erft-Kreis wechseln, damit die Kontrollfunktion durch den Kreis ausgeübt werden kann, denn wenn Anteile bei der REVG mbH bleiben, wird die unmittelbare Durchsetzung durch die REVG mbH mit mehreren Gesellschaftern erschwert. Dieser Kompromiss ist vertretbar, aber nachrangig. Bei Umsetzung aller Maßnahmen ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der REVG mbH erforderlich. Die Organe der Gesellschaft gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages sind neben der Gesellschafterversammlung der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer. Der Aufsichtsrat ist dann durch einen Fachbeirat und Beirat zu ersetzen. Die übrigen Organe bleiben bestehen. Die Beschlussvorlage WP8-237/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß § 11 sind zu streichen und werden dann vom Fachbeirat und Beirat übernommen, wobei die Aufgaben entsprechend zuzuordnen sind. Ebenso ist die Zusammensetzung des Beirates sowie des Fachbeirates zu definieren. § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages beinhaltet den Vorsitz. Die Wahl des Vorsitzenden sollte zukünftig aus der Mitte der Gesellschafterversammlung erfolgen. Alternativ bietet sich die Möglichkeit, dass der Vorsitzende des Beirates auch der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung ist. Eine andere Entscheidung hätte zur Folge, dass die Kommunikation zwischen dem Beirat und der Gesellschafterversammlung nur schriftlich bzw. über die Geschäftsleitung möglich wäre. Dadurch wird ein wirtschaftliches Handeln erschwert. Die Entlastung und Entschädigung der Aufsichtsratmitglieder in § 13 Abs. 1 Ziff. 7 und 8 muss an den Fachbeirat und Beirat angepasst werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.11.2011 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-237/2011 Seite 4