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Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
29.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8245/2011 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Betreff: Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) Allgemeines Das Innenministerium veröffentlichte im August dieses Jahres die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (s. Anlage). Hierin wird ausgeführt, dass mit dem GFG die aktuelle Entwicklung, die neuen Erkenntnisse und geänderte (statistische) Daten in regelmäßigen Abständen angepasst werden, um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisungen zwischen den Kommunen zu gewährleisten. Verwiesen wird hierbei auf das zugrunde gelegte, vom ifo-Institut erstellte und von der ifo-Kommission beratene Gutachten aus dem Jahre 2008. Empfohlen wurde in diesem Gutachten u. a., den Soziallastenansatz als Indikator beizubehalten und diesen neu zu gewichten. Der Faktor zur Berechnung des Soziallastenansatzes im GFG 2011 (Faktor zur Gewichtung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften) wurde von einem Wert von 3,9 (GFG 2010) auf 9,6 erhöht. Im GFG 2012 beträgt der Faktor sogar 15,3. Aufgrund des o.g. ifo-Gutachtens wurden im GFG 2011 neben der zuvor beschriebenen Anpassung des Soziallastenansatzes noch eine Anhebung der fiktiven Hebesätze sowie eine Anpassung der Hauptansatzstaffel (bezieht sich auf Einwohnerzahl) vorgenommen. Hierzu führt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund im Schnellbrief 2/2011(s. Anlage) zum GFG 2011 folgendes aus: Die in den Eckpunkten vorgesehene Erhöhung des Gewichts des Soziallastenansatzes bei den Bedarfsparametern ist u. E. auch aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Diese Bedenken hatten wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 10.12.2010 dargelegt. An dieser Stelle sei nochmals auf Folgendes hingewiesen: Unstreitig hat die Bedeutung der von den Kommunen zu finanzierenden Sozialleistungen in den letzten Jahren noch weiter zugenommen. Da die Belastungen sich durchaus nicht gleichmäßig auf alle Gebietskörperschaften verteilen, erscheint es auch aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW sachgerecht, diese Bedarfe über einen Soziallastenansatz realitätsnah zu erfassen. Allerdings muss dies dann zwingend begleitet werden durch eine neue Berechnungsmethodik für den Hauptansatz. Der Hauptansatz wird derzeit im Wege der Regressionsanalyse abgeleitet aus dem sog. „Zuschussbedarf II“. Dieser „Zuschussbedarf II“ umfasst alle wesentlichen Ausgaben der Kommunen, also auch die in der Relation besonders ins Gewicht fallenden Sozialausgaben. Bereits 1984 hatte Ingolf Deubel in einer Analyse des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen die Argumente zur Rechtfertigung der sog. „Einwohnerveredelung“ analysiert und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein besonderer Schwerpunkt der Zuschussbedarfsprogression im Einzelplan IV, also bei den sozialen Angelegenheiten liege (Deubel, Der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen, S. 107). Die mit der Gemeindegröße typischerweise steigenden sozialen Lasten pro Einwohner sind also die eigentliche Rechtfertigung für die Einwohnerveredelung. Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aktuellen Presseberichten war nun zu entnehmen, dass verschiedene Kommunen Verfassungsbeschwerde gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) 2011 und 2012 aufgrund der vorgenommenen Grunddatenanpassungen erheben wollen. Insbesondere die Anpassungen des Soziallastenansatzes (Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II) stößt bei vielen kreisangehörigen Kommunen auf Kritik. Hierzu wurde ein Gutachten durch den o.g. Finanzwissenschaftler Dr. Ingolf Deubel (SPD) erstellt. Das Ergebnis wurde zwischenzeitlich in einer 217 Seiten umfassenden Auswertung vorgestellt. Der Verfasser der Studie spricht von „zum Teil gravierenden methodischen Fehlern“ bei der Verteilung der Mittel. Insbesondere bemängelt Dr. Deubel, dass das Gesetz Städte mit vielen Hartz-IV-Empfängern 30 Prozent mehr Schlüsselzuweisungen zubilligt, als für die Kostendeckung der Bedarfsgemeinschaften notwendig sei. Demnach bekäme eine Kommune in 2011 pro Leistungsempfänger 1.331 € mehr, als sie im Schnitt aufwenden müsse. Im Entwurf des Gemeindefinzierungsgesetzes 2012 setzen sich diese Fehler, so Dr. Deubel, fort bzw. verstärken sich sogar. Waren es im GFG 2011 noch 112 Mio. €, die zulasten der Kommunen mit weniger Hartz-IV-Empfängern umverteilt wurden, sind es im GFG 2012 sogar 289 Mio. € (3.514 € je Leistungsempfänger). Auswirkungen auf die Stadt Bedburg Insbesondere die vorgenommene Anpassung des Soziallastenansatzes machte für die Stadt Bedburg eine Einnahmeminderung in Höhe von rd. 323 T€ (lt. Alternativberechnungen des Innenministeriums) aus. Bezogen auf die kreisangehörigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises waren es 4,8 Mio. €. Profitiert haben von der Neuordnung nur die Städte Bergheim und Wesseling. Im Haushaltsjahr 2012 wird die Stadt Bedburg aufgrund der 1. Proberechnung zum GFG 2012 lediglich noch rd. 122 T€ an Schlüsselzuweisungen erhalten. Hauptgrund hierfür ist allerdings die erheblich gestiegene Steuerkraft im entsprechenden Referenzzeitraum (+ 5,7 Mio. € gegenüber 2011) aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen im jahr 2010. Im Haushaltsjahr 2012 soll einmalig eine Abmilderungshilfe gezahlt werden. Diese Hilfe wird Kommunen gewährt, die gegenüber den Festsetzungen des Jahres 2011 erheblich weniger Zuweisungen des Landes erhalten. Lt. der vorgenannten Proberechnung würde die Stadt Bedburg rd. 1,7 Mio. € einmalig erhalten. Der Gesamtansatz zur Ermittlung der Ausgangsmeßzahl (fiktive Bedarfsermittlung), setzt sich zusammen aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ dem Hauptansatz (Einwohnerzahl) dem Schüleransatz dem Soziallastenansatz (s.o.) dem Zentralitätsansatz (Indikator ist hier die Zahl der sozialversicherungspflichtigen) ab dem Jahr 2012 aus dem Flächenansatz (für Bedburg 0) Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Auf den Gesamtansatz wird unter Anwendung des Grundbetrages die Ausgangsmeßzahl ermittelt. Grafisch stellt sich die Entwicklung des Gesamtansatzes der Stadt Bedburg wie folgt dar: 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Hauptansatz Schüleransatz Soziallastenansatz Zentralitätsansatz Gesamtansatz Bedburg 2005 24.821 3.382 4.115 420 32.738 2006 24.861 3.329 4.058 428 32.676 2007 24.937 3.263 4.058 413 32.671 2008 24.926 3.193 3.186 407 31.712 2009 24.859 3.145 3.299 443 31.746 2010 24.879 3.105 3.428 446 31.858 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hieraus könnte man schließen, dass sich der Anstieg des Gesamtansatzes positiv auf die städtischen Schlüsselzuweisungen auswirken könnte. Betrachtet man allerdings die Entwicklung des städtischen Gesamtansatzes in Relation zur Entwicklung auf Landesebene zeigt sich ein anderes Bild: Entwicklung des prozentualen Anteils des Gesamtansatzes von Bedburg an dem des Landes NRW 0,12000% 0,11500% 0,11000% 0,10500% 0,10000% 0,09500% 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hieran erkennt man deutlich den Abwärtstrend, der sich natürlich auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen auswirkt. Die Anpassungen des Zentralitätsansatzes und des Soziallastenansatzes entfachen grundsätzliche positive Auswirkungen auf den kreisfreien Raum. Da der Schwerpunkt der Gewichtungen im Rahmen der Berechnung des Schüleransatzes seit 2011 auf die Ganztagsschulen gelegt wird, sinkt der Schüleransatz der Stadt Bedburg. Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Weitere Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen haben sowohl die Steuerkraft der Stadt Bedburg als auch die Steuerkraft auf Landesebene. Die Steuerkraft aller nordrheinwestfälischen Kommunen bestimmt die Höhe des Grundbetrages und beeinflusst daher indirekt die Höhe der Schlüsselzuweisung. Die städtische Steuerkraft wirkt sich natürlich direkt aus. Das Verhältnis der städtischen Steuerkraft zu der auf Landesebene gibt daher Aufschluss über die Höhe der Schlüsselzuweisung, wie nachstehende Grafik zeigt: 9.000 € 0,16000% 8.000 € 0,14000% 7.000 € 0,12000% 6.000 € 0,10000% 5.000 € 0,08000% 4.000 € 0,06000% 3.000 € 0,04000% 2.000 € 0,02000% 1.000 € 0€ 0,00000% 2005 2006 2007 "Schlüsselzuweisungen in T€" 2008 2009 2010 2011 2012 Anteil der städt. Steuerk. an der Steuerkraft NRW Die städtische Steuerkraft liegt im Mittelwert der o. a. Jahre bei rd. 17,2 Mio. €. Unter Ansatz der maßgeblichen Parameter aus dem GFG 2012 und der durschnittlichen städtischen Steuerkraft müßten die Schlüsselzuweisungen ab 2013 wieder auf rd. 6,3 Mio. € ansteigen. Stärkungspaktgesetz Der Entwurf des Stärkungspaktgesetzes sieht für die Kommunen mit den größten finanziellen Problemen Hilfen in einer Gesamthöhe von jährlich 350 Mio. € vor. Aus diesem „Topf“ wird die Stadt Bedburg nicht profitieren, da sie derzeit nicht überschuldet ist und dies auch in nächster Zukunft noch nicht droht. Zusätzlich wird seitens der Landesregierung überlegt, ab dem Jahr 2014 eine sogenannte „Abundanzumlage“ zu erheben. Mit dieser Abundanzumlage, die im wesentlichen auf diejenigen abundanten Gemeinde begrenzt ist, die von den zusätzlichen Bundesmitteln begünstigt werden, von der Verstärkung des Soziallastenansatzes aber nicht negativ betroffen sind, d.h. Gemeinden, die schon vorher abundant waren, sollte ein zusätzlicher Beitrag zur Konsolidierungshilfe in Höhe von jährlich 195 Mio. € aufgebracht werden, um „notleidende“ Kommunen zusätzlich zu unterstützen. Auch hiervon wird die Stadt Bedburg voraussichtlich weder positiv noch negativ betroffen sein. Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Die vom Innenministerium erstellten Eckpunkte zum Stärkungspaktgesetz, der Gesetzesentwurf sowie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hierzu sind ebenfalls als Anlagen beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 24.11.2011 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung Seite 6