Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
29.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP8245/2011 1.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Betreff:
Auswirkungen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der
Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG)
Allgemeines
Das Innenministerium veröffentlichte im August dieses Jahres die Eckpunkte für das
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (s. Anlage).
Hierin wird ausgeführt, dass mit dem GFG die aktuelle Entwicklung, die neuen
Erkenntnisse und geänderte (statistische) Daten in regelmäßigen Abständen angepasst
werden, um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisungen zwischen den Kommunen
zu gewährleisten. Verwiesen wird hierbei auf das zugrunde gelegte, vom ifo-Institut
erstellte und von der ifo-Kommission beratene Gutachten aus dem Jahre 2008.
Empfohlen wurde in diesem Gutachten u. a., den Soziallastenansatz als Indikator
beizubehalten und diesen neu zu gewichten. Der Faktor zur Berechnung des
Soziallastenansatzes im GFG 2011 (Faktor zur Gewichtung der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften) wurde von einem Wert von 3,9 (GFG 2010) auf 9,6 erhöht. Im
GFG 2012 beträgt der Faktor sogar 15,3.
Aufgrund des o.g. ifo-Gutachtens wurden im GFG 2011 neben der zuvor beschriebenen
Anpassung des Soziallastenansatzes noch eine Anhebung der fiktiven Hebesätze sowie
eine Anpassung der Hauptansatzstaffel (bezieht sich auf Einwohnerzahl) vorgenommen.
Hierzu führt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund im Schnellbrief
2/2011(s. Anlage) zum GFG 2011 folgendes aus:
Die in den Eckpunkten vorgesehene Erhöhung des Gewichts des Soziallastenansatzes bei
den Bedarfsparametern ist u. E. auch aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
Diese Bedenken hatten wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 10.12.2010 dargelegt. An
dieser Stelle sei nochmals auf Folgendes hingewiesen:
Unstreitig hat die Bedeutung der von den Kommunen zu finanzierenden Sozialleistungen
in den letzten Jahren noch weiter zugenommen. Da die Belastungen sich durchaus nicht
gleichmäßig auf alle Gebietskörperschaften verteilen, erscheint es auch aus Sicht des
Städte- und Gemeindebundes NRW sachgerecht, diese Bedarfe über einen
Soziallastenansatz realitätsnah zu erfassen.
Allerdings muss dies dann zwingend begleitet werden durch eine neue
Berechnungsmethodik für den Hauptansatz. Der Hauptansatz wird derzeit im Wege der
Regressionsanalyse abgeleitet aus dem sog. „Zuschussbedarf II“. Dieser „Zuschussbedarf
II“ umfasst alle wesentlichen Ausgaben der Kommunen, also auch die in der Relation
besonders ins Gewicht fallenden Sozialausgaben. Bereits 1984 hatte Ingolf Deubel in
einer Analyse des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen die Argumente
zur Rechtfertigung der sog. „Einwohnerveredelung“ analysiert und ist zu dem Ergebnis
gelangt, dass ein besonderer Schwerpunkt der Zuschussbedarfsprogression im Einzelplan
IV, also bei den sozialen Angelegenheiten liege (Deubel, Der kommunale Finanzausgleich
in Nordrhein-Westfalen, S. 107). Die mit der Gemeindegröße typischerweise steigenden
sozialen Lasten pro Einwohner sind also die eigentliche Rechtfertigung für die
Einwohnerveredelung.
Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
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Aktuellen Presseberichten war nun zu entnehmen, dass verschiedene Kommunen
Verfassungsbeschwerde gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) 2011 und 2012
aufgrund der vorgenommenen Grunddatenanpassungen erheben wollen.
Insbesondere
die
Anpassungen
des
Soziallastenansatzes
(Anzahl
der
Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II) stößt bei vielen kreisangehörigen Kommunen
auf Kritik.
Hierzu wurde ein Gutachten durch den o.g. Finanzwissenschaftler Dr. Ingolf Deubel (SPD)
erstellt. Das Ergebnis wurde zwischenzeitlich in einer 217 Seiten umfassenden
Auswertung vorgestellt.
Der Verfasser der Studie spricht von „zum Teil gravierenden methodischen Fehlern“ bei
der Verteilung der Mittel. Insbesondere bemängelt Dr. Deubel, dass das Gesetz Städte mit
vielen Hartz-IV-Empfängern 30 Prozent mehr Schlüsselzuweisungen zubilligt, als für die
Kostendeckung der Bedarfsgemeinschaften notwendig sei. Demnach bekäme eine
Kommune in 2011 pro Leistungsempfänger 1.331 € mehr, als sie im Schnitt aufwenden
müsse.
Im Entwurf des Gemeindefinzierungsgesetzes 2012 setzen sich diese Fehler, so Dr.
Deubel, fort bzw. verstärken sich sogar. Waren es im GFG 2011 noch 112 Mio. €, die
zulasten der Kommunen mit weniger Hartz-IV-Empfängern umverteilt wurden, sind es im
GFG 2012 sogar 289 Mio. € (3.514 € je Leistungsempfänger).
Auswirkungen auf die Stadt Bedburg
Insbesondere die vorgenommene Anpassung des Soziallastenansatzes machte für die
Stadt Bedburg eine Einnahmeminderung in Höhe von rd. 323 T€ (lt.
Alternativberechnungen des Innenministeriums) aus. Bezogen auf die kreisangehörigen
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises waren es 4,8 Mio. €. Profitiert haben von der
Neuordnung nur die Städte Bergheim und Wesseling.
Im Haushaltsjahr 2012 wird die Stadt Bedburg aufgrund der 1. Proberechnung zum GFG
2012 lediglich noch rd. 122 T€ an Schlüsselzuweisungen erhalten. Hauptgrund hierfür ist
allerdings die erheblich gestiegene Steuerkraft im entsprechenden Referenzzeitraum (+
5,7 Mio. € gegenüber 2011) aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen im jahr 2010.
Im Haushaltsjahr 2012 soll einmalig eine Abmilderungshilfe gezahlt werden. Diese Hilfe
wird Kommunen gewährt, die gegenüber den Festsetzungen des Jahres 2011 erheblich
weniger Zuweisungen des Landes erhalten. Lt. der vorgenannten Proberechnung würde
die Stadt Bedburg rd. 1,7 Mio. € einmalig erhalten.
Der Gesamtansatz zur Ermittlung der Ausgangsmeßzahl (fiktive Bedarfsermittlung), setzt
sich zusammen aus:
¾
¾
¾
¾
¾
dem Hauptansatz (Einwohnerzahl)
dem Schüleransatz
dem Soziallastenansatz (s.o.)
dem Zentralitätsansatz (Indikator ist hier die Zahl der sozialversicherungspflichtigen)
ab dem Jahr 2012 aus dem Flächenansatz (für Bedburg 0)
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Sitzungsvorlage
Auf den Gesamtansatz wird unter Anwendung des Grundbetrages die Ausgangsmeßzahl
ermittelt.
Grafisch stellt sich die Entwicklung des Gesamtansatzes der Stadt Bedburg wie folgt dar:
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Hauptansatz
Schüleransatz
Soziallastenansatz
Zentralitätsansatz
Gesamtansatz Bedburg
2005
24.821
3.382
4.115
420
32.738
2006
24.861
3.329
4.058
428
32.676
2007
24.937
3.263
4.058
413
32.671
2008
24.926
3.193
3.186
407
31.712
2009
24.859
3.145
3.299
443
31.746
2010
24.879
3.105
3.428
446
31.858
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Hieraus könnte man schließen, dass sich der Anstieg des Gesamtansatzes positiv auf die
städtischen Schlüsselzuweisungen auswirken könnte.
Betrachtet man allerdings die Entwicklung des städtischen Gesamtansatzes in Relation
zur Entwicklung auf Landesebene zeigt sich ein anderes Bild:
Entwicklung des prozentualen Anteils des Gesamtansatzes von Bedburg an dem
des Landes NRW
0,12000%
0,11500%
0,11000%
0,10500%
0,10000%
0,09500%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Hieran erkennt man deutlich den Abwärtstrend, der sich natürlich auf die Höhe der
Schlüsselzuweisungen auswirkt. Die Anpassungen des Zentralitätsansatzes und des
Soziallastenansatzes entfachen grundsätzliche positive Auswirkungen auf den kreisfreien
Raum. Da der Schwerpunkt der Gewichtungen im Rahmen der Berechnung des
Schüleransatzes seit 2011 auf die Ganztagsschulen gelegt wird, sinkt der Schüleransatz
der Stadt Bedburg.
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Sitzungsvorlage
Weitere Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen haben sowohl die Steuerkraft der
Stadt Bedburg als auch die Steuerkraft auf Landesebene. Die Steuerkraft aller nordrheinwestfälischen Kommunen bestimmt die Höhe des Grundbetrages und beeinflusst daher
indirekt die Höhe der Schlüsselzuweisung. Die städtische Steuerkraft wirkt sich natürlich
direkt aus.
Das Verhältnis der städtischen Steuerkraft zu der auf Landesebene gibt daher Aufschluss
über die Höhe der Schlüsselzuweisung, wie nachstehende Grafik zeigt:
9.000 €
0,16000%
8.000 €
0,14000%
7.000 €
0,12000%
6.000 €
0,10000%
5.000 €
0,08000%
4.000 €
0,06000%
3.000 €
0,04000%
2.000 €
0,02000%
1.000 €
0€
0,00000%
2005
2006
2007
"Schlüsselzuweisungen in T€"
2008
2009
2010
2011
2012
Anteil der städt. Steuerk. an der Steuerkraft NRW
Die städtische Steuerkraft liegt im Mittelwert der o. a. Jahre bei rd. 17,2 Mio. €.
Unter Ansatz der maßgeblichen Parameter aus dem GFG 2012 und der durschnittlichen
städtischen Steuerkraft müßten die Schlüsselzuweisungen ab 2013 wieder auf rd. 6,3 Mio.
€ ansteigen.
Stärkungspaktgesetz
Der Entwurf des Stärkungspaktgesetzes sieht für die Kommunen mit den größten
finanziellen Problemen Hilfen in einer Gesamthöhe von jährlich 350 Mio. € vor. Aus
diesem „Topf“ wird die Stadt Bedburg nicht profitieren, da sie derzeit nicht überschuldet ist
und dies auch in nächster Zukunft noch nicht droht.
Zusätzlich wird seitens der Landesregierung überlegt, ab dem Jahr 2014 eine sogenannte
„Abundanzumlage“ zu erheben. Mit dieser Abundanzumlage, die im wesentlichen auf
diejenigen abundanten Gemeinde begrenzt ist, die von den zusätzlichen Bundesmitteln
begünstigt werden, von der Verstärkung des Soziallastenansatzes aber nicht negativ
betroffen sind, d.h. Gemeinden, die schon vorher abundant waren, sollte ein zusätzlicher
Beitrag zur Konsolidierungshilfe in Höhe von jährlich 195 Mio. € aufgebracht werden, um
„notleidende“ Kommunen zusätzlich zu unterstützen.
Auch hiervon wird die Stadt Bedburg voraussichtlich weder positiv noch negativ betroffen
sein.
Beschlussvorlage WP8-245/2011 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Die vom Innenministerium erstellten Eckpunkte zum Stärkungspaktgesetz, der
Gesetzesentwurf sowie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hierzu sind
ebenfalls als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 24.11.2011
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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