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Mitteilungsvorlage (Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet. )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
30.11.11, 18:01
Aktualisiert
30.11.11, 18:01
Mitteilungsvorlage (Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet. ) Mitteilungsvorlage (Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet. ) Mitteilungsvorlage (Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet. )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8248/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.12.2011 Betreff: Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet. Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung betreffend der Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtliche Gestattung für Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: In den letzten Jahren wird immer häufiger beklagt, dass Glasbehältnisse von Besuchern größerer Veranstaltungen oftmals unsachgemäß entsorgt werden. Glasbehältnisse und Glasscherben werden vielfach zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen und werden bei körperlichen Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt. Auf öffentlichen Verkehrsflächen gedankenlos weggeworfene Glasbehältnisse können schließlich bei den Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Rettungs- und Hilfsdienste, der Polizei und des Ordnungsamtes und nicht zuletzt auch bei Privatpersonen zu Reifenschäden führen. Im Ergebnis einer Beratung dieser Thematik in der Sitzung des Fachausschusses am 01.02.2011 wurde sich fraktionsübergreifend zunächst gegen ein (generelles) Glasverbot bei Veranstaltungen im Stadtgebiet ausgesprochen; vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, durch weniger einschneidende Auflagen eine Gefahrenminimierung zu erzielen. Die Gesamtthematik sollte auf Basis eines Sachstandsberichts der Verwaltung nochmals Ende diesen Jahres im Fachausschuss beraten werden. Folgende Groß-/ größere Veranstaltungen wurden in 2011 im Stadtgebiet Bedburg durchgeführt: - Karneval/ Multihalle Königshoven - Tennenfest - Lampionfest - Karibische Nacht - Musikmeile Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass im Vorfeld sämtlicher Groß-/ größerer Veranstaltungen der Verfahrensablauf bereits seit Jahren zwischen der Ordnungsverwaltung und dem Veranstalter erörtert wird; durch die Geschehnisse in Duisburg sensibilisiert werden die Gespräche nunmehr in einem erweiterten Kreis - je nach Größe und Ausrichtung der Veranstaltung - mit der Kreispolizeibehörde, der Wehrführung und den Sicherheitsfirmen geführt. Im Ergebnis der Gespräche kann erfreulicherweise festgehalten werden, dass sich die meisten Veranstalter - auch ohne ein offizielles Glasverbot - aus Sicherheitsaspekten in Eigeninitiative für Kunststoff-/ Mehrwegbehältnisse entschieden haben; so beim Tennenfest, bei der Karibischen Nacht und bei der Musikmeile. Tennenfest Der Ausrichter, Löschzug Lipp/ Millendorf, verwendet bereits aus Eigeninitiative seit Jahren Mehrwegbehältnisse. Karibische Nacht Aufgrund der Gefahrensituation durch Glasbruch und Glasbehältnisse hat der Ausrichter, Vorstand des BBV, beschlossen, bei der `Karibischen Nacht´ nur Mehrweggeschirr zum Einsatz zu bringen. Musikmeile Bei der Musikmeile wurde sich in diesem Jahr im Einvernehmen mit den Ausrichtern und Ausschankbetrieben für ein Glasverbot auf der Veranstaltungsfläche des Schlossparkplatzes ausgesprochen. Bei allen v. g. Veranstaltungen konnte in der Nachbereitung der Veranstaltung festgestellt werden, dass der Verzicht auf Gläser/ Glasbehältnisse positive Auswirkungen auf die Veranstaltung hatte; so wurden größere Einsätze des Rettungsdienstes und der Polizei von den vor Ort anwesenden Einsatzkräften der Polizei und der Ordnungsverwaltung bei allen im Jahr 2011 durchgeführten größeren Veranstaltungen nicht registriert. Mitteilungsvorlage WP8-248/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hinsichtlich der v. g. positiven Erfahrung in Bezug auf das Glasverbot bei größeren Veranstaltungen im Stadtgebiet Bedburg wird die Verwaltung, je nach Gefahreneinschätzung, im Einzelfall dem Veranstalter ein Glasverbot aufzuerlegen. Karnevalsveranstaltung in der Multihalle in Königshoven Im Rahmen der mit größeren Veranstaltungen einhergehenden Gefahrenpotentiale weist die Verwaltung insbesondere auf die Problematik des (übermäßigen) Alkoholkonsums von Jugendlichen hin. Hier wird insbesondere auf mehrere Beschwerdeschreiben seitens besorgter BürgerInnen aus dem Ortsteil Königshoven betreffend der Karnevalsveranstaltung an Weiberfastnacht in der Multihalle in Königshoven verwiesen; einige Schreiben sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt. In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung mit, dass bereits seit Jahren vor Karneval entsprechende Presseberichte geschaltet werden und auf die Einhaltung des Jugendschutzes verwiesen wird; auch werden seit Jahren alle entsprechenden Gewerbebetriebe seitens der Verwaltung unter Hinweis auf die Einhaltung des Jugendschutzes und des Verbots der Alkoholausgabe an Jugendliche angeschrieben. Um dies zu kontrollieren wurden und werden Testkäufe durch Jugendliche unter Begleitung des Jugendamtes und der Ordnungsverwaltung durchgeführt. Zudem werden dem Veranstalter hinsichtlich des Jugendschutzes Auflagen aufgegeben, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol(missbrauch) schützen. Trotz aller Maßnahmen kann, wie die Beschwerdeschreiben zeigen, ein Alkoholmissbrauch von Jugendlichen - zumindest im Einzelfall - nicht immer in Gänze ausgeschlossen werden; in diesem Zusammenhang verweist und appelliert die Verwaltung nochmals an den Erziehungsauftrag der Eltern. Aufgrund der vorliegenden Beschwerden wird die Verwaltung - Jugend- und Ordnungsamt - im nächsten Jahr verstärkt an Karneval Kontrollen durchzuführen und bei festgestellten (groben) Verstößen und einer akuten Gefährdung von Kindern- und Jugendlichen die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 25.11.2011 ----------------------------------Ritz ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen --------------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-248/2011 Seite 3