Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
30.11.11, 18:01
Aktualisiert
30.11.11, 18:01
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Drucksache: WP8248/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.12.2011
Betreff:
Aufnahme eines Glasverbots in die gaststättenrechtliche Gestattung bei Veranstaltungen
größeren Umfangs im Stadtgebiet.
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
betreffend der Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtliche Gestattung für
Veranstaltungen größeren Umfangs im Stadtgebiet zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
In den letzten Jahren wird immer häufiger beklagt, dass Glasbehältnisse von Besuchern größerer
Veranstaltungen oftmals unsachgemäß entsorgt werden. Glasbehältnisse und Glasscherben
werden vielfach zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen und werden bei körperlichen
Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt. Auf öffentlichen Verkehrsflächen
gedankenlos weggeworfene Glasbehältnisse können schließlich bei den Dienst- und
Einsatzfahrzeugen der Rettungs- und Hilfsdienste, der Polizei und des Ordnungsamtes und nicht
zuletzt auch bei Privatpersonen zu Reifenschäden führen.
Im Ergebnis einer Beratung dieser Thematik in der Sitzung des Fachausschusses am 01.02.2011
wurde sich fraktionsübergreifend zunächst gegen ein (generelles) Glasverbot bei Veranstaltungen
im Stadtgebiet ausgesprochen; vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, durch weniger
einschneidende Auflagen eine Gefahrenminimierung zu erzielen. Die Gesamtthematik sollte auf
Basis eines Sachstandsberichts der Verwaltung nochmals Ende diesen Jahres im Fachausschuss
beraten werden.
Folgende Groß-/ größere Veranstaltungen wurden in 2011 im Stadtgebiet Bedburg durchgeführt:
- Karneval/ Multihalle Königshoven
- Tennenfest
- Lampionfest
- Karibische Nacht
- Musikmeile
Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass im Vorfeld sämtlicher Groß-/ größerer
Veranstaltungen der Verfahrensablauf bereits seit Jahren zwischen der Ordnungsverwaltung und
dem Veranstalter erörtert wird; durch die Geschehnisse in Duisburg sensibilisiert werden die
Gespräche nunmehr in einem erweiterten Kreis - je nach Größe und Ausrichtung der
Veranstaltung - mit der Kreispolizeibehörde, der Wehrführung und den Sicherheitsfirmen geführt.
Im Ergebnis der Gespräche kann erfreulicherweise festgehalten werden, dass sich die meisten
Veranstalter - auch ohne ein offizielles Glasverbot - aus Sicherheitsaspekten in Eigeninitiative für
Kunststoff-/ Mehrwegbehältnisse entschieden haben; so beim Tennenfest, bei der Karibischen
Nacht und bei der Musikmeile.
Tennenfest
Der Ausrichter, Löschzug Lipp/ Millendorf, verwendet bereits aus Eigeninitiative seit Jahren
Mehrwegbehältnisse.
Karibische Nacht
Aufgrund der Gefahrensituation durch Glasbruch und Glasbehältnisse hat der Ausrichter, Vorstand
des BBV, beschlossen, bei der `Karibischen Nacht´ nur Mehrweggeschirr zum Einsatz zu bringen.
Musikmeile
Bei der Musikmeile wurde sich in diesem Jahr im Einvernehmen mit den Ausrichtern und
Ausschankbetrieben für ein Glasverbot auf der Veranstaltungsfläche des Schlossparkplatzes
ausgesprochen.
Bei allen v. g. Veranstaltungen konnte in der Nachbereitung der Veranstaltung festgestellt werden,
dass der Verzicht auf Gläser/ Glasbehältnisse positive Auswirkungen auf die Veranstaltung hatte;
so wurden größere Einsätze des Rettungsdienstes und der Polizei von den vor Ort anwesenden
Einsatzkräften der Polizei und der Ordnungsverwaltung bei allen im Jahr 2011 durchgeführten
größeren Veranstaltungen nicht registriert.
Mitteilungsvorlage WP8-248/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hinsichtlich der v. g. positiven Erfahrung in Bezug auf das Glasverbot bei größeren
Veranstaltungen im Stadtgebiet Bedburg wird die Verwaltung, je nach Gefahreneinschätzung, im
Einzelfall dem Veranstalter ein Glasverbot aufzuerlegen.
Karnevalsveranstaltung in der Multihalle in Königshoven
Im Rahmen der mit größeren Veranstaltungen einhergehenden Gefahrenpotentiale weist die
Verwaltung insbesondere auf die Problematik des (übermäßigen) Alkoholkonsums von
Jugendlichen hin. Hier wird insbesondere auf mehrere Beschwerdeschreiben seitens besorgter
BürgerInnen aus dem Ortsteil Königshoven betreffend der Karnevalsveranstaltung an
Weiberfastnacht in der Multihalle in Königshoven verwiesen; einige Schreiben sind dieser Vorlage
in Anlage beigefügt.
In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung mit, dass bereits seit Jahren vor Karneval
entsprechende Presseberichte geschaltet werden und auf die Einhaltung des Jugendschutzes
verwiesen wird; auch werden seit Jahren alle entsprechenden Gewerbebetriebe seitens der
Verwaltung unter Hinweis auf die Einhaltung des Jugendschutzes und des Verbots der
Alkoholausgabe an Jugendliche angeschrieben. Um dies zu kontrollieren wurden und werden
Testkäufe durch Jugendliche unter Begleitung des Jugendamtes und der Ordnungsverwaltung
durchgeführt. Zudem werden dem Veranstalter hinsichtlich des Jugendschutzes Auflagen
aufgegeben, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol(missbrauch) schützen. Trotz aller
Maßnahmen kann, wie die Beschwerdeschreiben zeigen, ein Alkoholmissbrauch von Jugendlichen
- zumindest im Einzelfall - nicht immer in Gänze ausgeschlossen werden; in diesem
Zusammenhang verweist und appelliert die Verwaltung nochmals an den Erziehungsauftrag der
Eltern.
Aufgrund der vorliegenden Beschwerden wird die Verwaltung - Jugend- und Ordnungsamt - im
nächsten Jahr verstärkt an Karneval Kontrollen durchzuführen und bei festgestellten (groben)
Verstößen und einer akuten Gefährdung von Kindern- und Jugendlichen die Veranstaltung
vorzeitig zu beenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 25.11.2011
----------------------------------Ritz
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen
--------------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-248/2011
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