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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8251/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Abfallgebühren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden daher insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren die Entsorgung bestimmt. Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Entwicklung der Abfallmengen in Tonnen 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Restabfall Sperrgut 2006 Bioabfall 2007 2008 Grünabfall 2009 2010 Papier Schadstoffe Wilder Müll 2011 hochgerechnet Bei der Restabfall- und der Grünabfallmenge sind Abwärtstrends (2006 bis 2011) erkennbar. Für die Kalkulation 2012 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.590 t kalkuliert (Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.697 t). Beschlussvorlage WP8-251/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 628 Tonnen. Für die Kalkulation wird der hochgerechnete Wert des Jahres 2011 (500 t) angesetzt. Beim Bioabfall wird für das Jahr 2012 mit einer Menge von 4.000 Tonnen kalkuliert. Im Jahr 2010 war die Bioabfallmenge gegenüber den 3 vorangehenden Jahren etwas niedriger. Daher wurde auch hier der hochgerechnete Wert des Jahres 2011 gewählt. Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre liegt bei 3.942 Tonnen. Der Anschlussgrad beträgt im Jahr 2011 rd. 74 % (2009 = 72%, 2010 = 73 %), von dem auch bei der Kalkulation 2012 ausgegangen wird. Die Sperrgutmenge ist seit 3 Jahren relativ konstant. Daher wird hier mit dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre kalkuliert (= 980 Tonnen). Die Papierabfallmenge hat ebenfalls eine sinkende Tendenz. Daher wird der momentane Wert des Jahres 2011 hochgerechnet und mit 1.800 Tonnen angesetzt. Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu. Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID). In der Kalkulation 2012 wurde ein Vermarktungserlös von 67.500 € berücksichtigt. Auf Grund der stabilen Wirtschaftslage ist davon auszugehen, dass der aktuelle Marktpreis, von saisonalen Schwankungen abgesehen, konstant sein wird. Die Menge der schadstoffhaltigen Abfälle sank in 2010 auf 23 Tonnen. In 2011 scheint die Menge allerdings wieder auf das Niveau der Vorjahre anzusteigen. Daher wird mit dem Durchschnittsaufkommen (30 Tonnen) der letzten 5 Jahre kalkuliert. Die Menge des „Wilden Mülls“ scheint wieder leicht anzusteigen. Dennoch wird auch hier mit dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet, dies sind rd. 150 Tonnen. In dieser Menge ist auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des Bauhofes enthalten. Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Entsorgung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2012 zu zahlenden: Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 155,00 € Entsorgung der Grünabfälle 26,69 € Entsorgung der Bioabfälle 50,53 € (155,00 € in 2011*) (26,66 € in 2011) (50,50 € in 2011) *Kalkuliert wurde für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 mit 155,00 €. Die tatsächliche Gebühr beträgt 154,96 €. Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 947.800 € und liegt geringfügig höher als die der Kalkulation des Vorjahres. Beschlussvorlage WP8-251/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll 2006 2007 Sperrgut 2008 2009 Grünabfall 2010 2011 Bioabfall 2012 Kalkulation Im Jahr 2012 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 370.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2010 beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 426.000 €. Folgende Preise sind für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen im Jahr 2012 zu zahlen: Restabfall Sperrmüll Bioabfall Grünabfall Sonderabfall - Schadstoffe - Farben etc. - Arzneimittel - Batterien und Akkumulatoren - Batterien und Akkumulatoren (Entschädigung) Papierabfall Großgeräte Beschlussvorlage WP8-251/2011 33,52 €/t 45,72 €/t 29,58 €/t 52,37 €/t 1.297,10 €/t 226,10 €/t 226,10 €/t 297,50 €/t -178,50 €/t 12,50 €/t 5,64 €/Stück Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Entwicklung der Unternehmerentschädigungen 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll 2006 2007 Sperrgut 2008 2009 Grünabfall 2010 2011 Bioabfall 2012 Kalkulation 1. Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens Restmüllgefäßgröße in l 80 120 240 770 1.100 70 Behälterbestand Mietgefäße 5.410 3.069 650 27 54 839 Entleerungen je Gefäßart 81.887 52.875 12.719 646 1.811 839 15 17 20 24 34 1 (16) (18) (20) (25) (37) 6.550.960 6.345.000 3.052.560 497.420 1.992.100 Durchschnitt (Kalkulation 2011) Jahresliteraufkommen 58.707 18.496.747 (Kalkulation 2011) Summe Pflichtentleerungen Beschlussvorlage WP8-251/2011 (19.174.330) 12 12 12 12 12 Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage 2. Kalkulation der Kosten Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 18.496.747 und ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.428.000 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,07720730 €. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt folgendes Bild: 10,00% 0,12 4,99% 0,1 5,00% 2,82% -1,57% 0,07843789 0,08 -2,68% 0,06 0,00% -5,00% -10,00% 0,04 0,09090011 2007 2008 2009 0,0772073 0,09340684 2006 0,09346156 0,08896343 0,02 0,09937946 -10,48% -16,07% -15,00% -20,00% 0 in EUR je Volumenliter 2010 2011 2012 Veränderung in % Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2012 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Restabfallgefäßgröße in l 80 Gebühr je Entleerung 120 240 770 1100 70 59,45 € 84,93 € 6,18 € 9,26 € 18,53 € 74,16 € 111,12 € 222,36 € 15 17 20 92,70 € 157,42 € 6,27 € 9,41 € 18,82 € 75,24 € 112,92 € 225,84 € 16 18 20 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2011 100,32 € 169,38 € Differenz Vorausleistungen 2012 zu 2011 -7,62 € -11,96 € -5,80 € -82,95 € -304,74 € 501.507 € 483.122 € 240.890 € 38.524 € 155.931 € 4.529 € Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebühr je Entleerung 2011 Gebühr bei Pflichtleerungen 2011 Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2011 Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) Beschlussvorlage WP8-251/2011 5,40 € 713,40 € 1.019,16 € 24 34 370,60 € 1.426,80 € 2.887,62 € 60,39 € 86,28 € 5,40 € 5,49 € 724,68 € 1.035,36 € 25 37 376,40 € 1.509,75 € 3.192,36 € 5,49 € Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind aufgrund der sinkenden Kosten statt 46,50 € in 2011 ab dem 01.01.2012 nunmehr 35 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt: 80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € 9,00 € 18,00 € 57,00 € 82,00 € Die Gestellungsgebühr liegt gefäßgrößenübergreifend bei 1,63 € je Restmüllgefäß. Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2012 bei 99,75 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 01.12.2011 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-251/2011 Seite 8