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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-225/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-225/2011)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Achte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom xx.xx.2011 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Achte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 5 erhält folgende Fassung: Gebührensatz (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € (2) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um jährlich 1,39 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Artikel II Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird mit der beigefügten Anlage geändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.