Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF
Achte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege
und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom xx.xx.2011
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), hat der Rat der Stadt Bedburg in
seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Achte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende Fassung:
Gebührensatz
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
2,03 €
1,90 €
1,78 €
1,67 €
(2) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um jährlich 1,39 € je veranlagtem
Frontmeter Reinigungsstrecke.
Artikel II
Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird mit der beigefügten Anlage geändert.
Artikel III
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.