Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-7/2012
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
04.11.2008
Stadtentwicklungsausschuss
07.02.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
der Anlage A) - Abwägungsliste - zu fassen.
b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst
den Beschluss zur Offenlage des Plans gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat am 14.08.2007 den
Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Dieser
Beschluss hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 04.11.2008 konkretisiert.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist der Flächentausch von gewerblicher Baufläche
nördlich der Otto-Hahn-Straße zugunsten einer Fläche am Industriepark Mühlenerft. Die Fläche
nördlich der Otto-Hahn-Straße wurde als Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) festgesetzt. Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist in Überschwemmungsgebieten die Neuausweisung von Baugebieten unzulässig.
Nach Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln wird die
Fläche gegen eine Fläche nordwestlich an den Industriepark Mühlenerft getauscht. Zur Schaffung
des Baurechts wird dort der Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg im Parallelverfahren aufgestellt
(siehe nächster Tagesordnungspunkt).
Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20. Juli bis
19. August 2011 durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner wesentlichen Änderung der
Planung.
Zur Fortführung des Verfahrens soll nunmehr der Beschluss zur Offenlage des Planentwurfs
gefasst werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Planung schafft die Grundlage zur weiteren Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort. Dies führt ebenfalls
zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt als Wohnstandort, wodurch die Bevölkerungsentwicklung
Bedburgs positiv beeinflusst werden kann.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.01.2012
gesehen:
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Beschlussvorlage WP8-7/2012
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-7/2012
Sitzungsvorlage
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