Daten
Kommune
Bedburg
Größe
118 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg – 44. Änderung des Flächennutzugsplans „Flächentausch Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft“ (Teilbereich 1 und 2)
Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.07.2011 bis zum 19.08.2011 eingegangen sind.
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
T 01
6
Amprion GmbH, Rheinlanddamm
24, 44139 Dortmund
20.07.2011
Entfällt.
Entfällt.
T 02
7
Bezirksregierung Arnsberg, Abt.
6 Bergbau und Energie in NRW,
Postfach, 44025 Dortmund
01.08.2011
„Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von
Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger
Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur
die von uns betreuten Anlagen des 22- und 380
kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie
bzgl. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“
„Der Plangeltungsbereich liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümer der Bergwerksfelder ist die
RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttenweg 2,
50935 Köln.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist der
Plangeltungsbereich als ehemalige Betriebsfläche der RWE Power AG, die inzwischen aus der
Bergaufsicht entlassen ist, gekennzeichnet.
Diesbezüglich empfehle ich, den o. g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu
beteiligen.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte Folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten
Jahren ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht
auszuschließen.
Die Hinweise der Abt. 6 der Bezirksregierung
Arnsberg werden unter Vorsorgegesichtspunkten ergänzend in den Bebauungsplan Nr. 39b,
der im Parallelverfahren aufgestellt wird, aufgenommen:
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 39b
berücksichtigt -
Im Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird das Plangebiet
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche,
unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
2
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
T 02
7
Bezirksregierung Arnsberg, Abt.
6 Bergbau und Energie in NRW,
Postfach, 44025 Dortmund
01.08.2011
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als
auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage
an die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935
Köln zu stellen.“
„Wie Sie aus beiliegendem Lageplan ersehe
können, befinden sich im o. g. Plangebiet
Grundwassermessstellen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Wilhelms, Abteilung G 1 Grundwasser, Tel.- Nr.: 02271 88 1284.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine
Bedenken.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich im Teilbereich 1 ein Grundstück (Gem. Bedburg Flur 51,
Flurstück 115) des Erftverbandes befindet. Dieses Grundstück dient als Erweiterungsfläche für
das Regenüberlaufbecken Wiesenstraße. Bei
diesbezüglichen Fragen steht Ihnen Herr Bendle,
Abt. A2 – Planen und Bauen unter 02271 88
1174 zur Verfügung.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis unter Die Hinweise werden
zur Kenntnis ge5.2 „Bergbauauswirkungen“ aufgenommen.
nommen und im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 39b
berücksichtigt.
T 03
T 03
16
16
Erftverband, Am Erftverband 6,
50126 Bergheim
Erftverband, Am Erftverband 6,
50126 Bergheim
23.08.2011
23.08.2011
Beschlussvorschlag
Die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935
Köln wurde und wird an der Bauleitplanung
beteiligt.
Nach Rücksprache und Überprüfung mit dem Die Hinweise werden
Erftverband wurde mitgeteilt, dass die Grund- zur Kenntnis gewassermessstellen nicht mehr vorhanden sind nommen
und daher im weiteren Verfahren nicht weiter
berücksichtigt werden müssen.
Im Teilbereich 1 der 44. Flächennutzungsplanänderung werden bisherige gewerbliche Bauflächen zukünftig als Grünflächen und zu einem
kleinen Teil als Flächen für die Forstwirtschaft
dargestellt. Die Genehmigung technischer Bauwerke, wie eines Regenüberlaufbeckens, wird
sich hier zukünftig nach § 35 (Abs. 1 Nr. 3)
BauGB richten sowie unter Berücksichtigung
des Hochwasserschutzes und nach der Vereinbarkeit mit dem Erftauenprogramm zu beurteilen sein.
Die Hinweise werden
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplazur Kenntnis genes für den Teilbereich 1, mit der Ausweisung der
nommen.
Flächen als Überschwemmungsgebiet, wird seitens des Erftverbandes begrüßt.
Für die Einleitung von Niederschlagwasser in ein Der Bebauungsplan Nr. 39b, der im ParallelverGewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis fahren aufgestellt wird, enthält hierzu entspreerforderlich. Darüber hinaus empfiehlt der Erft- chende Hinweise.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
verband, Niederschlagwasser zu sammeln
und/oder zu speichern.
Gerade in Gewerbegebieten bieten sich eine
Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, z. B. als
Produktions- und Emissionsschutzwasser zur
Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen, etc. Ebenso ist die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und
machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern,
Gründächern, Teichen, Mulden und Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn
sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare
Bewirtschaftung des Regenwassers.
Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten
Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an
die Gewässer geleitet werden. Die Umsetzung ist
nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen
sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen.
Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten
zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die
Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für
unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer
zu lenken. Bei diesbezüglichen Fragen wenden
Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Frau
Scholten, Abt. G2 – Flussgebietsbewirtschaftung,
Tel.-Nr.: 02271/88-1216.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass unsere
Stellungnahme vom 09.08.2005 auch weiterhin
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das
Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark
Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept
erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche
Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt
werden.
Die Anregungen beziehen sich einerseits auf
die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und
andererseits auf die Realisierung der verbindlichen Bauleitplanung. Die Stadt Bedburg ist
selbstverständlich
bestrebt,
das
Erftauenprogramm auf ihrem Stadtgebiet sukzessive
umzusetzen.
Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark
Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt
wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem
Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg
stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B.
an Gewässern und ohne Inanspruchnahme
3
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
T 03
16
T 04
4
T 04
4
Angeschriebene
Datum
Erftverband, Am Erftverband 6,
50126 Bergheim
Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld
23.08.2011
Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld
27.07.2011
27.07.2011
4
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
inhaltlich zu berücksichtigen ist.“
weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen.
Die Entscheidung hierüber wird jeweils im Einzelfall geprüft.
Im Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelver- Die Hinweise werden
fahren aufgestellt wird, wird das Plangebiet zur Kenntnis gegemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, nommen.
unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die
ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist.
„Wir empfehlen, die Baugrundverhältnisse hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und ihres Setzungsverhaltens objektbezogen zu untersuchen und zu
bewerten.
Regenwasserversickerung: Im Plangebiet liegen Lößsubstrate vor. Löß und Lößlehm wird ein
Durchlässigkeitsbeiwert von 1x10-9m/s bis 5x10-6
m/s zugeordnet. Daher sind diese auf längere
Sicht nicht für eine funktionsfähige Versickerung
geeignet.
Durch Ausspülen von Feinbodenmaterial im Untergrund können Hohlräume entstehen oder entstanden sein, ausgelöst durch Niederschlagwasserversickerung.
Für den Umgang mit Regenwasser verweise ich
auf das:
1. Arbeitsblatt DWA-A 138 (April 2005): „Versickerung von Niederschlagwasser“
2. Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ (August 2007) des DWA – Verbandes für den
Nachweis der qualitativen Grundwasserverträglichkeit im Gewerbegebiet.
Zu Kap 5.4 Schutzmaßnahmen (Textliche Festsetzungen im Juli 2011, Seite 8):
Die für Versickerung vorgesehenen Böden
dürfen nicht befahren werden (keine Verdichtung)
Im Bereich der Kompensationsflächen ist der
Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Befahren,
kein Abtrag).
Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für
die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchti-
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
T 04
ID. Nr.
Stadt
4
Angeschriebene
Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld
Datum
27.07.2011
Inhalt
gung abzugrenzen, damit zu erhaltende bzw. zu
entwickelnde Vegetationsbereiche ungestört
bleiben. Die Abwägung sollte unter Berücksichtigung der Wertigkeit des betroffenen Bodens und
seiner Kompensationsmöglichkeiten erfolgen: Im
Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen sind auch
Verbesserungen der Bodenfunktionen zu berücksichtigen.
Als Ergänzung zum Thema Ausgleich Umweltbericht vom 12.07.2011 (S. 24 und Tab. 2) kann ich
folgende Empfehlungen geben:
Anregungen zu dem Themenkomplex Flächensparende
Kompensationsmaßnahmen
in
Ökokontopoolflächen unter Berücksichtigung
der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden/ Wasser/ Klima:
Kompensationssuchräume sind für die Schutzgüter Boden und Wasser langfristig und nachhaltig zu planen. Flächen zur Bodenentwicklung
ohne Zeitlimit können in Betracht gezogen werden, soweit sie nicht dem „Natur auf Zeit“ – Ansatz unterliegen. Es können Verzahnungen mit
den Flächen des Biotopkatasters/ Geotopkatasters/ Quellenkatasters/ Biotopverbundes/ Flächen
in Wasserschutzgebieten und Frischluftschneisen
angestrebt werden bei Erhalt schutzwürdiger
Böden und nachhaltige Entwicklung von Boden
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 (BPlan) und § 5 Abs. 2
Nr. 10 BauGB (FNP).
Praxisnahe Maßnahmen und Methoden:
1. Regenwasserrückhaltebecken und Wasserspeicherteiche können naturnah und umweltverträglich angelegt werden, ohne dass
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, z.B. Verkehrssicherungspflicht eine
Einzäunung zwingend notwendig wird, wenn
die Uferböschungen abgeflacht werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark
Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt
wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem
Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg
stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab.
Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen
Fachbehörden abgestimmt.
5
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
T 04
4
Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld
27.07.2011
2.
Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden.
Im Radius von 40 m um die Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden
dieser Fläche als Vorrangsflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbieten, falls der Boden
im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte. Dies wäre ggf.
auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen.
Für Böden im Umfeld von Stromleitungsmasten
wird empfohlen, „…ein orientiertes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Bodenbelastungsverdacht…“ für Blei u. a. durchzuführen gemäß den Handlungsempfehlungen für ein
einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in
NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im
Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV.
2. Version (Stand: 31.01.2009). neu überarbeitete
Handlungsempfehlung
Stand
30.01.2009
…erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch
Blei. www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoerfaelle/a.
a. Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für
Ausgleichsmaßnahmen mit einplanen
b. Uferrandstreifen entlang von Gewässern
sowie Ausgleichsflächen im Umfeld von Gewässern unterstützen die Ziele der WRRL
c. Wiedervernässung von drainierten Böden
d. Fisch- und Kanuauf-/Abstiegsflächen an
Querbauwerken in Gewässern der Region:
Diese flächensparende Maßnahme kann über
das Ökokonto verrechnet werden. So besteht die
Möglichkeit, geeignete Areale ökologisch zu
entwickeln und bei Bedarf den jeweiligen Plänen
zuzuordnen. Damit wird ein multifunktionaler
Ausgleich erzielt, insbesondere für das Schutzgut
Wasser mit seiner Fauna und Flora.
e. Bachaue, Siepen, Quellen: Umbau von Nadelforsten in standortheimische Laubgehölze.
Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden.
6
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
T 04
4
Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld
27.07.2011
T 05
9
Industrie- und Handelskammer
zu Köln (IHK), Zweigstelle RheinErft, Bahnstr. 1, 50126 Bergheim
16.08.2011
T 06
1
Infracor GmbH, Paul-BaumannStr. 1, 45772 Marl
26.07.2011
(per
Telefax)
T 07
8
Landesbetrieb Straßenbau NRW, 04.08.2011
Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Jülicher Ring 101 – 103, 53879
Euskirchen
Rekultivierung von anthropogen veränderten
Böden, Lockerung anthropogen veränderter Böden
Abtrag von Bodenüberschüttungen aus technogenem Material
Entsiegelung.“
Erosionsschutz und Humusbildung
1. Anlagen von Wind- und Erosionsschutzstreifen (!) in offenen Ackerlandschaften
2. Extensivierung landwirtschaftlicher Intensivnutzung
3. Extensive Wildgrasflächen mit integrierten
wassergebundenen Wegen.“
„Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der
Aufstellung des o. g. Bebauungsplans und der
o. g. Änderung des o. g. Flächennutzungsplans
keine Bedenken bestehen. Die Industrie- und
Handelskammer zu Köln unterstützt den Flächentausch und die damit verbundene Gewerbeflächenerweiterung ausdrücklich.“
„An den im Betreff näher bezeichneten Stellen
(Geltungsbereiche der 44. FNP-Änderung und
des BP Nr. 39b) verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.“
„Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken. Das in der Bauleitplanung angesprochene
Verkehrsgutachten liegt nicht vor, lediglich eine
Untersuchung aus dem Jahr 2007 wurde seiner
Zeit eingereicht.
In den Planunterlagen ist von einem Verkehrsaufkommen von 230 - 320 Beschäftigten für
das Plangebiet sowie von 440 – 880 Beschäftigten aus dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39
a die Rede. Die Ziel- und Quellverkehre der Zulieferfirmen sind nicht erwähnt. Zudem ist bei der
Untersuchung ein Prognosezeitraum bis 2025
7
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Entfällt.
Entfällt.
Entfällt.
Entfällt.
Die grundsätzlichen Bedenken des Landesbe- Entfällt.
triebs Straßenbau NRW konnten nach Vorlage
des Verkehrsgutachtens sowie der polizeilichen
Unfallauswertung ausgeräumt werden (vgl.
erneute Stellungnahme des Landesbetrieb
Straßenbau NRW vom 07.11.2011).
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
T 07
8
Landesbetrieb Straßenbau NRW, 07.11.2011
Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Jülicher Ring 101 – 103, 53879
Euskirchen
T 08
13
Landesbetrieb Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783
Eitorf
23.08.2011
T 08
13
Landesbetrieb Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783
Eitorf
23.08.2011
Inhalt
einzurechnen.
Bevor die Stellungnahme bezüglich der vorliegenden Bauleitplanung abgegeben wird, sind
konkrete Daten über die verkehrliche Entwicklung
vorzulegen. Die daraus resultieren Kosten gehen
zu Lasten der Stadt Bedburg.“
„Im Nachgang zu meiner o. g. Stellungnahme
und nach Vorlage des Verkehrsgutachtens sowie
der polizeilichen Unfallauswertung bestehen
grundsätzlich keine Bedenken zu obiger Bauleitplanung.
Sollte die Stadt Bedburg eine erneute Erweiterung des Bebauungsplangebiets über den bestehenden Knotenpunkt L 279/ Robert-Bosch-Straße
verkehrlich erschließen, so ist eine Ertüchtigung
des unsignalisierten Einmündungsbereichs erforderlich.“
„Gegen die geplante 44. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus Sicht des Landesbetriebs Wald und Holz NRW keine Bedenken,
da im Plangebiet die „Flächen für die Forstwirtschaft“ weitgehend nur verlagert werden. Im
Bebauungsplan 39b werden die mit der Flächennutzungsplanänderung
neu
ausgewiesenen
Waldflächen als „öffentliche Grünfläche“ dargestellt (Fläche M 1).
Gegen diese Festsetzung bestehen erhebliche
Bedenken. Die Festsetzung widerspricht der
FNP- Änderung. Darüber hinaus wird in den
„textlichen Festsetzungen“ im Umweltbericht und
in der „Bilanzierung“ die Fläche M 1 als Wald/
Waldrand bezeichnet.
Stellungnahme der Verwaltung
8
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bedburg plant derzeit keine erneute Der Hinweis wird zur
Erweiterung des Bebauungsplangebiets, die Kenntnis genommen.
über den bestehenden Knotenpunkt L 279/
Robert-Bosch-Straße verkehrlich zu erschließen wäre.
Sollte langfristig diese Planungsabsicht bestehen, so wird der Knotenpunkt in Abstimmung
mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW unter
den dann geltenden Planungsvoraussetzungen
neu zu betrachten sein.
In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans
Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt
wird, wird die bislang festgesetzte öffentliche
Grünfläche, aufgrund der Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW als „Fläche für
die Forstwirtschaft“ festgesetzt.
Auf aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen
soll aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 39b
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten
(Kompensations-) Maßnahme M 1 ein gestufter
Waldsaum angepflanzt werden. Darüber hinaus wird die Fläche im Bebauungsplan entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft
festgesetzt.
Die Anlage für Regenwasserrückhaltung im Be- Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetreich der Fläche M 1 sollte so geplant werden, zung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das
dass keine zwei voneinander getrennten Waldflä- Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und bei der
Aufstellung
des
Bebauungsplans Nr.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
T 08
13
Landesbetrieb Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783
Eitorf
23.08.2011
T 09
12
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln
19.08.2011
T 09
12
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln
19.08.2011
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
9
Beschlussvorschlag
chen entstehen. Eine schmalere langgestreckte Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept
Form am süd- östlichen Waldrand könnte die erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörnotwendige Vernetzung der Waldflächen si- den abgestimmt.
chern.“
Aus technischen Gründen soll bzw. muss das
im nördlichen Plangebietsteil innerhalb zukünftiger Waldflächen geplante Regenrückhaltebecken topografisch am tiefsten Geländepunkt im
Plangebiet angeordnet werden.
„Durch den geplanten Bebauungsplan Nr. 39b Der Änderungsteilbereich 1 umfasst eine Flä- Die Hinweise werden
werden ca. 13 ha derzeitiger landwirtschaftlicher che von rund 6,3 ha. Der Teilbereich 2 liegt ca. zur Kenntnis geNutzfläche, die laut gültigem FNP überwiegend 2 km von dem Teilbereich 1 entfernt und bein- nommen.
für die Landwirtschaft und teilweise für die Forst- haltet rund 17,3 ha Fläche. Die Abgrenzung des
wirtschaft ausgewiesen ist, der Landwirtschaft Änderungsbereichs erfolgte auf Basis der aktuentzogen. Bei dem vorgesehenen „Tausch“ von ellen Planungsziele der Stadt Bedburg, die die
6,5 ha aufgegebener Gewerbefläche Otto-Hahn- Aufgabe von bisherigen Flächen für die ForstStr. nach Mühlenerft kommt es fast zu einer Ver- und Landwirtschaft bzw. Grünflächen zugunsdopplung der neu ausgewiesenen Industriefge- ten der notwendigen Erschließung erfordern
bietsfläche mit Verkehrsflächen und öffentlichen und den Anschluss neuer gewerblicher BaufläGrünflächen. Darüber hinaus sollen noch weitere chen an bereits rechtskräftig festgesetzte beinKompensationsmaßnahmen erforderlich sein halten. Der Änderungsteilbereich 2 ist deshalb
(Seite2, Begründung Vorentwurf Bebauungsplan und weil die Darstellungen des FNP nicht parzellenscharf sind, in östliche Richtung etwas
u. Seite 24, Umweltbericht).
Der Flächenumfang des Teilbereichs 2 der 44. größer gefasst als der Geltungsbereich des aus
FNP-Änderung umfasst sogar 17,29 ha, der da- ihm zu entwickelnden Bebauungsplans Nr. 39b.
von betroffene landwirtschaftliche Anteil laut Für die Erfassung, wie viel Fläche der landwirtgültigem FNP ist in den Planunterlagen zahlen- schaftlichen Nutzung bei Planrealisierung tatmäßig nicht exakt ausgewiesen, er liegt aber sächlich entzogen werden wird, ist daher die
offensichtlich höher als bei dem Beb.plan Nr. verbindliche Bauleitplanung maßgebend.
39b.
Es wird aber sehr deutlich, dass die Landwirt- Tatsächlich gehen der landwirtschaftlichen
schaft bei der Planung wieder der Verlierer sein Nutzung durch die Umsetzung des Bebauungswird. Somit werden die o.a. Planungen mit Blick plans Nr. 39b rund 8 ha Fläche für die ausgeauf den anstehenden Verlust wertvoller landwirt- wiesene bzw. festgesetzte gewerbliche Nutschaftlicher Produktionsflächen kritisch gesehen. zung verloren. Etwa 3,2 ha bisheriger Fläche
für die Landwirtschaft sollen für den Aufbau
eines gestuften Waldsaums am westlichen und
nördlichen Plangebietsrand genutzt werden.
Parallel zu der geplanten Erschließungsstraße
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Wir weisen darauf hin, dass im weiteren Verfahren bei der Auswahl von noch erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen auch Möglichkeiten einbezogen werden die den zusätzlichen Entzug
landwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering
halten.
Der Flächenverbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen für verschiedenste Zwecke stellt für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und somit auch für unsere Gesellschaft ein
ernstzunehmendes Problem dar.
Stellungnahme der Verwaltung
(Verkehrsflächen insges. ca. 0,3 ha) setzt der
Bebauungsplan – ebenfalls zur Randeingrünung des Industrieparks Mühlenerft – eine
Grünfläche von rund 0,3 ha fest.
Die Gesamtfläche des Bebauungsplangeltungsbereichs umfasst rund 13 ha. Davon steht
der landwirtschaftlichen Nutzung eine Fläche
von rund 1 ha auch heute nicht zur Verfügung,
da es sich um Wege- und Gehölzflächen sowie
um Flächen für Kompensationsmaßnahmen für
Eingriffe aus dem Bebauungsplan Nr. 39a handelt(e) – die darüber hinaus im derzeit rechtswirksamen FNP überwiegend als Flächen für
die Forstwirtschaft dargestellt sind.
In der Gesamtbetrachtung stehen also rund 8
ha neue gewerbliche Baufläche der Tauschfläche von 6,5 ha gegenüber. Zusammen mit den
aufzuforstenden 3,2 ha Flächen (im Bebauungsplan bisher öffentliche Grünfläche, zukünftig Waldfläche!) am westlichen und nördlichen
Plangebietsrand ergeben sich ca. 11,2 ha.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass am
östlichen Plangebietsrand entfallende, ausgewiesene Waldflächen, die sich in der Örtlichkeit
nur als Gehölzstreifen darstellen - nach Westen
verlagert und dort angepflanzt werden sollen.
Dem Wegfall landwirtschaftlicher Nutzflächen
stehen hier also einerseits Aufforstungsmaßnahmen im eher waldarmen Stadtgebiet gegenüber und andererseits die Schaffung gewerblicher Bauflächen im Industriepark Mühlenerft gegenüber - mit einem Zuwachs von rund
1,5 ha im Vergleich zur Tauschfläche an der
Erft -, die den Stadtentwicklungszielen der
Stadt Bedburg entsprechen.
Da es sich um einen Flächentausch von Gewerbegebietsflächen handelt, wird die Neuausweisung so im Wesentlichen auf den Umfang
der Rücknahme des alten Bereichs beschränkt.
10
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
19.08.2011
T 09
12
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln
T 10
2
PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft 25.07.2011
Schnieringshof 10-14, 45329
Essen
„Im Rahmen der Prüfung Ihrer Anfrage haben wir
den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Open Grid Europe GmbH, Esse (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Stellungnahme der Verwaltung
11
Beschlussvorschlag
Eine darüber hinausgehende Ausweisung wird
nicht vorgenommen, um die Inanspruchnahme
von landwirtschaftlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark
Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt
wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem
Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg
stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B.
an Gewässern und ohne Inanspruchnahme
weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen.
Die Entscheidung hierüber wird jeweils im Einzelfall geprüft.
Die räumlichen Geltungs(teil)bereiche der 44. Entfällt.
FNP-Änderung und des Bebauungsplans
Nr. 39b werden in den Übersichtskarten der
PLEdoc GmbH großzügig erfasst. Eine Verlagerung oder Erweiterung der Geltungsbereiche
ist derzeit nicht geplant.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
12
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die schallgutachtliche Stellungnahme ist dem
Bebauungsplan Nr. 39b als Anlage beigefügt.
Die darin festgesetzten Lärmemissionskontingente basieren auf den Ergebnissen der schallgutachtlichen Betrachtung.
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 39b
berücksichtigt.
T 10
2
PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft 25.07.2011
Schnieringshof 10-14, 45329
Essen
T 11
10
Rhein-Erft-Kreis, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim
17.08.2011
T 11
10
Rhein-Erft-Kreis, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim
17.08.2011
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Ca. KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen
überschreiten, so bitten wir um unverzügliche
Benachrichtigung.“
„Die im Rahmen des Planverfahrens erstellte
Gutachterliche
Stellungnahme
des
Büros
ACCON, Köln vom 20.06.2011, Bericht-Nr: ACB
0611 – 406202 – 162, zur Beurteilung der künftigen Lärmsituation und Ermittlung von Lärmkontingenten für das Plangebiet, weist keine erkennbaren Mängel auf und ist insoweit sachlich und
rechnerisch nachvollziehbar.
Der Vorschlag des Gutachters, für die textlichen
Festsetzungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz, wurde in die Planunterlagen aufgenommen. Es wird angeregt, das Lärmgutachten
als Bestandteil dem Bebauungsplan beizufügen.“
„Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die
erforderliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Für die vorgesehen
Einleitung des Niederschlagswassers in das
Die Stadt Bedburg hält Begleitgutachten, die im
Rahmen der Bauleitplanung erarbeitet werden,
bei der öffentlichen Auslegung ihrer Bebauungspläne gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB zur Einsichtnahme bereit
Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das
Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark
Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept
erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
T 12
5
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund
26.07.2011
T 13
11
RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln
17.08.2011
T 13
11
RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln
17.08.2011
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
Gewässer „Bedburger Mühlenerft“ ist rechtzeitig
die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei
der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.“
„Im Planbereich verlaufen keine 110-kv-RWEHochspannungsleitungen. Planungen von 110kv-Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger
Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Ferner
gehen wir davon aus, dass Sie bzgl. weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“
„Wie Ihnen bekannt ist, steht im Bereich des
Plangebiets als Baugrund aufgeschütteter Boden
an. Zur Vermeidung von Schäden, die eventuell
infolge der Nichtbeachtung der anstehenden
Baugrundverhältnisse auftreten können, sind bei
der Verplanung daher folgende Gegebenheiten
zu beachten:
Aufgeschütteter Boden macht wegen seiner stark
wechselnden Zusammensetzung besondere
Überlegungen und ggf. Untersuchungen bei der
Wahl der Gründung erforderlich. Die Gründung
der einzelnen Bauwerke muss der jeweils festgestellten Tragfähigkeit des Bodens angepasst
werden. Bei der Nutzung und Bebauung des
Kippenbereichs sind zudem gleichmäßige Bodensenkungen zu berücksichtigen, die infolge der
Setzungen des aufgeschütteten Bodens auftreten
können.
Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt
werden.
Um Bauwerksschäden aus der hieraus resultierenden Verankerung der Gebäude gegeneinander zu verhindern, sind Gebäudeteile mit unterschiedlicher Grundtiefe oder erheblich unterschiedlicher Auflast durch ausreichend breite,
vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. Mögliche
Entfällt.
13
Beschlussvorschlag
Entfällt.
Die Anregungen beziehen sich auf die Umset- Die Hinweise werden
zung der verbindlichen Bauleitplanung. Im Be- zur Kenntnis gebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren nommen.
aufgestellt wird, wird das Plangebiet gemäß § 9
Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, unter der der
Bergbau umgeht, gekennzeichnet. Dabei wird
darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens
durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende
Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist.
Dieser Hinweis wird – wie in der Stellungnahme
der RWE Power AG gewünscht – um die Notwendigkeit, die genannten (Rechts-) Vorschriften zu beachten, ergänzt.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
14
Beschlussvorschlag
Verbiegungen der Baukörper sind mit entsprechenden Bewehrungen zu begegnen.
Zur Vermeidung von Schaden auslösenden Setzungen durch konzentrierte Versickerungen müssen Versickerungsanlagen auf Kippenböden
einen Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen.
Wir bitten daher, folgende textliche Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil
des Bebauungsplans aufzunehmen:
Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden liegt wegen der stark wechselnden Zusammensetzung des Bodenmaterials die
geotechnische Kategorie 3 für schwierige
Baugrundverhältnisse nach DIN 4020 vor.
Darum ist durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die
ausreichende Tragfähigkeit des Bodens
nachzuweisen. Gebäude oder Gebäudeteile
mit unterschiedlicher Auflast sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis
zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund – Sicherheitsnachweis im Erdund Grundbau“, der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ und die Bestimmungen des
Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen zu beachten.“
T 14
3
Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 20.07.2011
44137 Dortmund
„Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem
Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen, aus unserer
Sicht, keine Bedenken.“
Entfällt.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
T 15
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Wehrbereichsverwaltung West,
Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470
Düsseldorf
(Zum Bebauungsplan Nr. 39b)
18.08.2011
Entfällt.
Entfällt.
T 15
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Wehrbereichsverwaltung West,
Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470
Düsseldorf
06.10.2011
T 16
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Zweckverband Naturpark Rheinland, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim
23.08.2011
„Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Belange durch die von Ihnen mit Bezugsschreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind,
konnte leider bislang nicht abgeschlossen werden. Ich werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem
Schreiben Stellung nehmen können. Ich bitte
daher um
Terminverlängerung
bis
zum
16.09.2011. Vorsorglich mache ich Bedenken
geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit begründen.“
„Es ist geplant, eine Fläche als „Industriegebiet“
auszuweisen. Eine max. Bauhöhenangabe kann
den vorliegenden Unterlagen nicht entnommen
werden.
Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es kann meinerseits somit nicht ausgeschlossen
werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige
bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“
oder Aufbauten wie z. B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich in
jedem Einzelfall, in dem bauliche Anlagen, Gebäude, Gebäudeteile, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen
geplant werden, eine erneute Abstimmung mit
mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen. Bei der Berücksichtigung der o. a. Auflage bestehen gegen die Realisierung der Planung
– unter ausschließlicher Berücksichtigung der
von mir zu vertretenden Belange – in der vorliegenden Form grundsätzlich keine Bedenken.“
„Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht
auf der Basis seines „Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ und der
ihm übertragenen Angaben zu den o. g. Änderungen des Flächennutzungsplans und der 2.
Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet
Die Festsetzung der maximalen Höhe baulicher Die Hinweise werden
Anlagen erfolgt (erst) auf der Ebene der ver- zur Kenntnis genommen und imbindlichen Bauleitplanung.
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 39b
berücksichtigt.
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
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Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Mühlenerft“ in Bedburg wir folgt Stellung:
Der Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung von Gewerbefläche in Vorrangflächen
für den Hochwasserschutz nahe des Gewerbegebiets „Otto-Hahn-Straße“.
Das Gebiet, welches ersatzweise für eine Erweiterung des Industrieparks Mühlenwerft vorgesehen ist, wird der allgemeinen Wanderzone zugeordnet und grenzt im Osten direkt an die als Siedlungszone ausgewiesenen gewerblich genutzte
Fläche des Industrieparks (s. Maßnahmenplan
Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002,
Karte 2: Erholungsentwicklung).
Das Plangebiet gehört zu den Ausläufern der
Braunkohle-Villen und bildet einen Landschaftsraum im Naturpark, der durch das Eingreifen des
Menschen die größte Umgestaltung erfahren hat.
Nach Abschluss der Rekultivierung zeigt sich hier
nun eine neue Kulturlandschaft. Ein vordringliches Anliegen des Naturparks ist auf eine nachhaltige Pflege der rekultivierten Fläche zu achten
und die Entwicklung einer landschaftlich vielfältigen, ökologisch intakten Folgelandschaft zu fördern. Unmittelbar angrenzend an die Planfläche
liegt das Naturschutzgebiet „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ sowie die schutzwürdigen
Biotope „Kasterer See“ und „Kasterer Mühlenerft“.
T 16
14
Zweckverband Naturpark Rheinland, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim
23.08.2011
Der Kasterer See als nährstoffreicher Flachwasserbereich mit jungen Weiden- und Ufergehölzen
bildet einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche
Wasservögel, doch auch der Auenbereich an der
Mühlenwerft gilt als schützenswert. Zudem stellen diese Gebiete ein bedeutendes Naherholungsgebiet, vor allem für die Bewohner der Städte Bedburg und Kaster, dar. Der Zweckverband
fürchtet eine negative Auswirkung durch Lärm auf
Stellungnahme der Verwaltung
Am westlichen und nördlichen Plangebietsrand
sehen die 44. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren
aufgestellt wird, eine rund 50 m breite „Pufferzone“ zwischen den zukünftigen gewerblichen
Bauflächen und angrenzenden Freiflächen
Richtung Mühlenerft vor. Im Bebauungsplan Nr.
39b werden hier Flächen für die Forstwirtschaft
festgesetzt, in denen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20
BauGB ein gestufter Waldsaum anzupflanzen
ist.
Die Anpflanzung stellt in der geplanten Breite
einerseits eine ökologische Aufwertung der
aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche von
rund 3,2 ha dar. Andererseits dient der anzupflanzende Waldsaum der (optischen) Abschirmung des Industrieparks gegenüber angrenzenden Freiflächen, so dass der seitens
des Zweckverbandes Naturpark Rheinland
befürchtete Eingriff in das Landschaftsbild deutlich minimiert wird.
Die Entfernung zwischen gewerblichen Bauflächen und Mühlenerft beträgt im Nordwesten
mind. 70 m und liegt in den übrigen Bereichen
zwischen 90 m und 130 m. Nach Auffassung
der Verwaltung ergibt sich durch den anzupflanzenden Waldsaum (M1) eine ausreichend
breite Pufferzone zwischen Siedlungsflächen
und Erholungsraum und der Auenbereich der
Mühlenerft selbst wird nicht unmittelbar von der
16
Beschlussvorschlag
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ID. Nr.
ID. Nr.
Stadt
Angeschriebene
Datum
Inhalt
Stellungnahme der Verwaltung
17
Beschlussvorschlag
diese bedeutungsvollen Flächen und einen Ver- Bauleitplanung betroffen.
lust des Landschaftsbildes.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Flora und
Fauna, z. B. durch Lärmemissionen aus dem
geplanten Baugebiet, sowie der Erholungsfunktion wird - aufgrund der großen Abstände und
der festgesetzten Randeingrünung am westlichen und nördlichen Plangebietsrand - seitens
der Verwaltung nicht gesehen.
Die nördlich an das bestehende Gewerbe im
Industriepark Mühlenerft angrenzenden Flächen
ziehen aus Sicht des Naturparks einen geringen
Eingriff in die Landschaft mit sich als die vorgesehene Erweiterungsflächen im Westen. Im Berreich der Robert-Bosch-Straße sind offensichtlich
noch Flächenpotenziale vorhanden.
Nördlich des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung, befinden sich Grün- und Waldflächen mit der Mühlenerft. Etwa 300 m von dem Bebauungsplangebiet Nr. 39a entfernt verläuft die Grenze zum
Stadtgebiet Grevenbroich. Die Flächen nördlich
der Robert-Bosch-Straße sind bereits überplant
und veräußert. Hier hat sich ein Unternehmen
angesiedelt, welches die Flächen kurzfristig zur
Betriebserweiterung benötigt. Diese Flächen
stehen daher nicht zu Verfügung.
Der Naturpark Rheinland hält der Geltendmachung von Planungsnachteilen durch die Eigentümer den Schutz von Natur, Landschaft und
Erholungsbereich entgegen und spricht sich
daher gegen die Erweiterungsflächen nordwestlich des Industriegebiets Mühlenerft im Außenbereich aus.“
Da eine Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen, über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung in nördliche
Richtung hinaus gehend, nicht den Zielen der
Stadt Bedburg entsprechen würde kann - unter
Berücksichtigung der zugunsten des Hochwasserschutzes wegfallenden Gewerbefläche OttoHahn-Str. - nicht auf die westliche Erweiterung
des Industrieparks Mühlenerft verzichtet werden.
T = Träger öffentlicher Belange, Behörde
Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind keine Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Bedburg, den 20.01.2012
Der Anregung, auf
die Erweiterungsflächen
nordwestlich
des
bestehenden
Industrieparks Mühlenerft zu verzichten,
wird nicht gefolgt.