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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste 44 FNP-Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
118 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg – 44. Änderung des Flächennutzugsplans „Flächentausch Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft“ (Teilbereich 1 und 2) Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.07.2011 bis zum 19.08.2011 eingegangen sind. ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag T 01 6 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 20.07.2011 Entfällt. Entfällt. T 02 7 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund 01.08.2011 „Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 22- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bzgl. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“ „Der Plangeltungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümer der Bergwerksfelder ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttenweg 2, 50935 Köln. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist der Plangeltungsbereich als ehemalige Betriebsfläche der RWE Power AG, die inzwischen aus der Bergaufsicht entlassen ist, gekennzeichnet. Diesbezüglich empfehle ich, den o. g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte Folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen. Die Hinweise der Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg werden unter Vorsorgegesichtspunkten ergänzend in den Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, aufgenommen: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39b berücksichtigt - Im Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 2 ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung T 02 7 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund 01.08.2011 Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935 Köln zu stellen.“ „Wie Sie aus beiliegendem Lageplan ersehe können, befinden sich im o. g. Plangebiet Grundwassermessstellen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Wilhelms, Abteilung G 1 Grundwasser, Tel.- Nr.: 02271 88 1284. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich im Teilbereich 1 ein Grundstück (Gem. Bedburg Flur 51, Flurstück 115) des Erftverbandes befindet. Dieses Grundstück dient als Erweiterungsfläche für das Regenüberlaufbecken Wiesenstraße. Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen Herr Bendle, Abt. A2 – Planen und Bauen unter 02271 88 1174 zur Verfügung. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis unter Die Hinweise werden zur Kenntnis ge5.2 „Bergbauauswirkungen“ aufgenommen. nommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39b berücksichtigt. T 03 T 03 16 16 Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim 23.08.2011 23.08.2011 Beschlussvorschlag Die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935 Köln wurde und wird an der Bauleitplanung beteiligt. Nach Rücksprache und Überprüfung mit dem Die Hinweise werden Erftverband wurde mitgeteilt, dass die Grund- zur Kenntnis gewassermessstellen nicht mehr vorhanden sind nommen und daher im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden müssen. Im Teilbereich 1 der 44. Flächennutzungsplanänderung werden bisherige gewerbliche Bauflächen zukünftig als Grünflächen und zu einem kleinen Teil als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt. Die Genehmigung technischer Bauwerke, wie eines Regenüberlaufbeckens, wird sich hier zukünftig nach § 35 (Abs. 1 Nr. 3) BauGB richten sowie unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und nach der Vereinbarkeit mit dem Erftauenprogramm zu beurteilen sein. Die Hinweise werden Die geplante Änderung des Flächennutzungsplazur Kenntnis genes für den Teilbereich 1, mit der Ausweisung der nommen. Flächen als Überschwemmungsgebiet, wird seitens des Erftverbandes begrüßt. Für die Einleitung von Niederschlagwasser in ein Der Bebauungsplan Nr. 39b, der im ParallelverGewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis fahren aufgestellt wird, enthält hierzu entspreerforderlich. Darüber hinaus empfiehlt der Erft- chende Hinweise. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt verband, Niederschlagwasser zu sammeln und/oder zu speichern. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, z. B. als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen, etc. Ebenso ist die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden und Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Frau Scholten, Abt. G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. Außerdem weisen wir darauf hin, dass unsere Stellungnahme vom 09.08.2005 auch weiterhin Stellungnahme der Verwaltung Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt werden. Die Anregungen beziehen sich einerseits auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und andererseits auf die Realisierung der verbindlichen Bauleitplanung. Die Stadt Bedburg ist selbstverständlich bestrebt, das Erftauenprogramm auf ihrem Stadtgebiet sukzessive umzusetzen. Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B. an Gewässern und ohne Inanspruchnahme 3 Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt T 03 16 T 04 4 T 04 4 Angeschriebene Datum Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 23.08.2011 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 27.07.2011 4 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich zu berücksichtigen ist.“ weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen. Die Entscheidung hierüber wird jeweils im Einzelfall geprüft. Im Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelver- Die Hinweise werden fahren aufgestellt wird, wird das Plangebiet zur Kenntnis gegemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, nommen. unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist. „Wir empfehlen, die Baugrundverhältnisse hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und ihres Setzungsverhaltens objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Regenwasserversickerung: Im Plangebiet liegen Lößsubstrate vor. Löß und Lößlehm wird ein Durchlässigkeitsbeiwert von 1x10-9m/s bis 5x10-6 m/s zugeordnet. Daher sind diese auf längere Sicht nicht für eine funktionsfähige Versickerung geeignet. Durch Ausspülen von Feinbodenmaterial im Untergrund können Hohlräume entstehen oder entstanden sein, ausgelöst durch Niederschlagwasserversickerung. Für den Umgang mit Regenwasser verweise ich auf das: 1. Arbeitsblatt DWA-A 138 (April 2005): „Versickerung von Niederschlagwasser“ 2. Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ (August 2007) des DWA – Verbandes für den Nachweis der qualitativen Grundwasserverträglichkeit im Gewerbegebiet. Zu Kap 5.4 Schutzmaßnahmen (Textliche Festsetzungen im Juli 2011, Seite 8): ƒ Die für Versickerung vorgesehenen Böden dürfen nicht befahren werden (keine Verdichtung) ƒ Im Bereich der Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Befahren, kein Abtrag). Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchti- Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. T 04 ID. Nr. Stadt 4 Angeschriebene Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld Datum 27.07.2011 Inhalt gung abzugrenzen, damit zu erhaltende bzw. zu entwickelnde Vegetationsbereiche ungestört bleiben. Die Abwägung sollte unter Berücksichtigung der Wertigkeit des betroffenen Bodens und seiner Kompensationsmöglichkeiten erfolgen: Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen sind auch Verbesserungen der Bodenfunktionen zu berücksichtigen. Als Ergänzung zum Thema Ausgleich Umweltbericht vom 12.07.2011 (S. 24 und Tab. 2) kann ich folgende Empfehlungen geben: Anregungen zu dem Themenkomplex Flächensparende Kompensationsmaßnahmen in Ökokontopoolflächen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden/ Wasser/ Klima: Kompensationssuchräume sind für die Schutzgüter Boden und Wasser langfristig und nachhaltig zu planen. Flächen zur Bodenentwicklung ohne Zeitlimit können in Betracht gezogen werden, soweit sie nicht dem „Natur auf Zeit“ – Ansatz unterliegen. Es können Verzahnungen mit den Flächen des Biotopkatasters/ Geotopkatasters/ Quellenkatasters/ Biotopverbundes/ Flächen in Wasserschutzgebieten und Frischluftschneisen angestrebt werden bei Erhalt schutzwürdiger Böden und nachhaltige Entwicklung von Boden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 (BPlan) und § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (FNP). Praxisnahe Maßnahmen und Methoden: 1. Regenwasserrückhaltebecken und Wasserspeicherteiche können naturnah und umweltverträglich angelegt werden, ohne dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. Verkehrssicherungspflicht eine Einzäunung zwingend notwendig wird, wenn die Uferböschungen abgeflacht werden. Stellungnahme der Verwaltung Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. 5 Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 2. Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden. Im Radius von 40 m um die Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden dieser Fläche als Vorrangsflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbieten, falls der Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte. Dies wäre ggf. auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen. Für Böden im Umfeld von Stromleitungsmasten wird empfohlen, „…ein orientiertes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Bodenbelastungsverdacht…“ für Blei u. a. durchzuführen gemäß den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV. 2. Version (Stand: 31.01.2009). neu überarbeitete Handlungsempfehlung Stand 30.01.2009 …erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei. www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoerfaelle/a. a. Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Ausgleichsmaßnahmen mit einplanen b. Uferrandstreifen entlang von Gewässern sowie Ausgleichsflächen im Umfeld von Gewässern unterstützen die Ziele der WRRL c. Wiedervernässung von drainierten Böden d. Fisch- und Kanuauf-/Abstiegsflächen an Querbauwerken in Gewässern der Region: Diese flächensparende Maßnahme kann über das Ökokonto verrechnet werden. So besteht die Möglichkeit, geeignete Areale ökologisch zu entwickeln und bei Bedarf den jeweiligen Plänen zuzuordnen. Damit wird ein multifunktionaler Ausgleich erzielt, insbesondere für das Schutzgut Wasser mit seiner Fauna und Flora. e. Bachaue, Siepen, Quellen: Umbau von Nadelforsten in standortheimische Laubgehölze. Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden. 6 Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 T 05 9 Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK), Zweigstelle RheinErft, Bahnstr. 1, 50126 Bergheim 16.08.2011 T 06 1 Infracor GmbH, Paul-BaumannStr. 1, 45772 Marl 26.07.2011 (per Telefax) T 07 8 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 04.08.2011 Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen Rekultivierung von anthropogen veränderten Böden, Lockerung anthropogen veränderter Böden ƒ Abtrag von Bodenüberschüttungen aus technogenem Material ƒ Entsiegelung.“ Erosionsschutz und Humusbildung 1. Anlagen von Wind- und Erosionsschutzstreifen (!) in offenen Ackerlandschaften 2. Extensivierung landwirtschaftlicher Intensivnutzung 3. Extensive Wildgrasflächen mit integrierten wassergebundenen Wegen.“ „Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des o. g. Bebauungsplans und der o. g. Änderung des o. g. Flächennutzungsplans keine Bedenken bestehen. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln unterstützt den Flächentausch und die damit verbundene Gewerbeflächenerweiterung ausdrücklich.“ „An den im Betreff näher bezeichneten Stellen (Geltungsbereiche der 44. FNP-Änderung und des BP Nr. 39b) verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.“ „Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken. Das in der Bauleitplanung angesprochene Verkehrsgutachten liegt nicht vor, lediglich eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 wurde seiner Zeit eingereicht. In den Planunterlagen ist von einem Verkehrsaufkommen von 230 - 320 Beschäftigten für das Plangebiet sowie von 440 – 880 Beschäftigten aus dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39 a die Rede. Die Ziel- und Quellverkehre der Zulieferfirmen sind nicht erwähnt. Zudem ist bei der Untersuchung ein Prognosezeitraum bis 2025 7 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Entfällt. Entfällt. Entfällt. Entfällt. Die grundsätzlichen Bedenken des Landesbe- Entfällt. triebs Straßenbau NRW konnten nach Vorlage des Verkehrsgutachtens sowie der polizeilichen Unfallauswertung ausgeräumt werden (vgl. erneute Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 07.11.2011). 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum T 07 8 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 07.11.2011 Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen T 08 13 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783 Eitorf 23.08.2011 T 08 13 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783 Eitorf 23.08.2011 Inhalt einzurechnen. Bevor die Stellungnahme bezüglich der vorliegenden Bauleitplanung abgegeben wird, sind konkrete Daten über die verkehrliche Entwicklung vorzulegen. Die daraus resultieren Kosten gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“ „Im Nachgang zu meiner o. g. Stellungnahme und nach Vorlage des Verkehrsgutachtens sowie der polizeilichen Unfallauswertung bestehen grundsätzlich keine Bedenken zu obiger Bauleitplanung. Sollte die Stadt Bedburg eine erneute Erweiterung des Bebauungsplangebiets über den bestehenden Knotenpunkt L 279/ Robert-Bosch-Straße verkehrlich erschließen, so ist eine Ertüchtigung des unsignalisierten Einmündungsbereichs erforderlich.“ „Gegen die geplante 44. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus Sicht des Landesbetriebs Wald und Holz NRW keine Bedenken, da im Plangebiet die „Flächen für die Forstwirtschaft“ weitgehend nur verlagert werden. Im Bebauungsplan 39b werden die mit der Flächennutzungsplanänderung neu ausgewiesenen Waldflächen als „öffentliche Grünfläche“ dargestellt (Fläche M 1). Gegen diese Festsetzung bestehen erhebliche Bedenken. Die Festsetzung widerspricht der FNP- Änderung. Darüber hinaus wird in den „textlichen Festsetzungen“ im Umweltbericht und in der „Bilanzierung“ die Fläche M 1 als Wald/ Waldrand bezeichnet. Stellungnahme der Verwaltung 8 Beschlussvorschlag Die Stadt Bedburg plant derzeit keine erneute Der Hinweis wird zur Erweiterung des Bebauungsplangebiets, die Kenntnis genommen. über den bestehenden Knotenpunkt L 279/ Robert-Bosch-Straße verkehrlich zu erschließen wäre. Sollte langfristig diese Planungsabsicht bestehen, so wird der Knotenpunkt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW unter den dann geltenden Planungsvoraussetzungen neu zu betrachten sein. In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird die bislang festgesetzte öffentliche Grünfläche, aufgrund der Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW als „Fläche für die Forstwirtschaft“ festgesetzt. Auf aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen soll aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 39b gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten (Kompensations-) Maßnahme M 1 ein gestufter Waldsaum angepflanzt werden. Darüber hinaus wird die Fläche im Bebauungsplan entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt. Die Anlage für Regenwasserrückhaltung im Be- Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetreich der Fläche M 1 sollte so geplant werden, zung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das dass keine zwei voneinander getrennten Waldflä- Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum T 08 13 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783 Eitorf 23.08.2011 T 09 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln 19.08.2011 T 09 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln 19.08.2011 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 9 Beschlussvorschlag chen entstehen. Eine schmalere langgestreckte Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept Form am süd- östlichen Waldrand könnte die erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörnotwendige Vernetzung der Waldflächen si- den abgestimmt. chern.“ Aus technischen Gründen soll bzw. muss das im nördlichen Plangebietsteil innerhalb zukünftiger Waldflächen geplante Regenrückhaltebecken topografisch am tiefsten Geländepunkt im Plangebiet angeordnet werden. „Durch den geplanten Bebauungsplan Nr. 39b Der Änderungsteilbereich 1 umfasst eine Flä- Die Hinweise werden werden ca. 13 ha derzeitiger landwirtschaftlicher che von rund 6,3 ha. Der Teilbereich 2 liegt ca. zur Kenntnis geNutzfläche, die laut gültigem FNP überwiegend 2 km von dem Teilbereich 1 entfernt und bein- nommen. für die Landwirtschaft und teilweise für die Forst- haltet rund 17,3 ha Fläche. Die Abgrenzung des wirtschaft ausgewiesen ist, der Landwirtschaft Änderungsbereichs erfolgte auf Basis der aktuentzogen. Bei dem vorgesehenen „Tausch“ von ellen Planungsziele der Stadt Bedburg, die die 6,5 ha aufgegebener Gewerbefläche Otto-Hahn- Aufgabe von bisherigen Flächen für die ForstStr. nach Mühlenerft kommt es fast zu einer Ver- und Landwirtschaft bzw. Grünflächen zugunsdopplung der neu ausgewiesenen Industriefge- ten der notwendigen Erschließung erfordern bietsfläche mit Verkehrsflächen und öffentlichen und den Anschluss neuer gewerblicher BaufläGrünflächen. Darüber hinaus sollen noch weitere chen an bereits rechtskräftig festgesetzte beinKompensationsmaßnahmen erforderlich sein halten. Der Änderungsteilbereich 2 ist deshalb (Seite2, Begründung Vorentwurf Bebauungsplan und weil die Darstellungen des FNP nicht parzellenscharf sind, in östliche Richtung etwas u. Seite 24, Umweltbericht). Der Flächenumfang des Teilbereichs 2 der 44. größer gefasst als der Geltungsbereich des aus FNP-Änderung umfasst sogar 17,29 ha, der da- ihm zu entwickelnden Bebauungsplans Nr. 39b. von betroffene landwirtschaftliche Anteil laut Für die Erfassung, wie viel Fläche der landwirtgültigem FNP ist in den Planunterlagen zahlen- schaftlichen Nutzung bei Planrealisierung tatmäßig nicht exakt ausgewiesen, er liegt aber sächlich entzogen werden wird, ist daher die offensichtlich höher als bei dem Beb.plan Nr. verbindliche Bauleitplanung maßgebend. 39b. Es wird aber sehr deutlich, dass die Landwirt- Tatsächlich gehen der landwirtschaftlichen schaft bei der Planung wieder der Verlierer sein Nutzung durch die Umsetzung des Bebauungswird. Somit werden die o.a. Planungen mit Blick plans Nr. 39b rund 8 ha Fläche für die ausgeauf den anstehenden Verlust wertvoller landwirt- wiesene bzw. festgesetzte gewerbliche Nutschaftlicher Produktionsflächen kritisch gesehen. zung verloren. Etwa 3,2 ha bisheriger Fläche für die Landwirtschaft sollen für den Aufbau eines gestuften Waldsaums am westlichen und nördlichen Plangebietsrand genutzt werden. Parallel zu der geplanten Erschließungsstraße 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Wir weisen darauf hin, dass im weiteren Verfahren bei der Auswahl von noch erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch Möglichkeiten einbezogen werden die den zusätzlichen Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering halten. Der Flächenverbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen für verschiedenste Zwecke stellt für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und somit auch für unsere Gesellschaft ein ernstzunehmendes Problem dar. Stellungnahme der Verwaltung (Verkehrsflächen insges. ca. 0,3 ha) setzt der Bebauungsplan – ebenfalls zur Randeingrünung des Industrieparks Mühlenerft – eine Grünfläche von rund 0,3 ha fest. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangeltungsbereichs umfasst rund 13 ha. Davon steht der landwirtschaftlichen Nutzung eine Fläche von rund 1 ha auch heute nicht zur Verfügung, da es sich um Wege- und Gehölzflächen sowie um Flächen für Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe aus dem Bebauungsplan Nr. 39a handelt(e) – die darüber hinaus im derzeit rechtswirksamen FNP überwiegend als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt sind. In der Gesamtbetrachtung stehen also rund 8 ha neue gewerbliche Baufläche der Tauschfläche von 6,5 ha gegenüber. Zusammen mit den aufzuforstenden 3,2 ha Flächen (im Bebauungsplan bisher öffentliche Grünfläche, zukünftig Waldfläche!) am westlichen und nördlichen Plangebietsrand ergeben sich ca. 11,2 ha. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass am östlichen Plangebietsrand entfallende, ausgewiesene Waldflächen, die sich in der Örtlichkeit nur als Gehölzstreifen darstellen - nach Westen verlagert und dort angepflanzt werden sollen. Dem Wegfall landwirtschaftlicher Nutzflächen stehen hier also einerseits Aufforstungsmaßnahmen im eher waldarmen Stadtgebiet gegenüber und andererseits die Schaffung gewerblicher Bauflächen im Industriepark Mühlenerft gegenüber - mit einem Zuwachs von rund 1,5 ha im Vergleich zur Tauschfläche an der Erft -, die den Stadtentwicklungszielen der Stadt Bedburg entsprechen. Da es sich um einen Flächentausch von Gewerbegebietsflächen handelt, wird die Neuausweisung so im Wesentlichen auf den Umfang der Rücknahme des alten Bereichs beschränkt. 10 Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt 19.08.2011 T 09 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln T 10 2 PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft 25.07.2011 Schnieringshof 10-14, 45329 Essen „Im Rahmen der Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: ƒ Open Grid Europe GmbH, Esse (ehem. E.ON Gastransport GmbH) ƒ E.ON Ruhrgas AG, Essen ƒ Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg ƒ GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Stellungnahme der Verwaltung 11 Beschlussvorschlag Eine darüber hinausgehende Ausweisung wird nicht vorgenommen, um die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B. an Gewässern und ohne Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen. Die Entscheidung hierüber wird jeweils im Einzelfall geprüft. Die räumlichen Geltungs(teil)bereiche der 44. Entfällt. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 39b werden in den Übersichtskarten der PLEdoc GmbH großzügig erfasst. Eine Verlagerung oder Erweiterung der Geltungsbereiche ist derzeit nicht geplant. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt 12 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die schallgutachtliche Stellungnahme ist dem Bebauungsplan Nr. 39b als Anlage beigefügt. Die darin festgesetzten Lärmemissionskontingente basieren auf den Ergebnissen der schallgutachtlichen Betrachtung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39b berücksichtigt. ƒ T 10 2 PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft 25.07.2011 Schnieringshof 10-14, 45329 Essen T 11 10 Rhein-Erft-Kreis, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim 17.08.2011 T 11 10 Rhein-Erft-Kreis, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim 17.08.2011 Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen ƒ Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan ƒ Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Ca. KG (NETG), Haan ƒ Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.“ „Die im Rahmen des Planverfahrens erstellte Gutachterliche Stellungnahme des Büros ACCON, Köln vom 20.06.2011, Bericht-Nr: ACB 0611 – 406202 – 162, zur Beurteilung der künftigen Lärmsituation und Ermittlung von Lärmkontingenten für das Plangebiet, weist keine erkennbaren Mängel auf und ist insoweit sachlich und rechnerisch nachvollziehbar. Der Vorschlag des Gutachters, für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz, wurde in die Planunterlagen aufgenommen. Es wird angeregt, das Lärmgutachten als Bestandteil dem Bebauungsplan beizufügen.“ „Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Für die vorgesehen Einleitung des Niederschlagswassers in das Die Stadt Bedburg hält Begleitgutachten, die im Rahmen der Bauleitplanung erarbeitet werden, bei der öffentlichen Auslegung ihrer Bebauungspläne gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereit Die Anregungen beziehen sich auf die Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum T 12 5 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 26.07.2011 T 13 11 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln 17.08.2011 T 13 11 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln 17.08.2011 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Gewässer „Bedburger Mühlenerft“ ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.“ „Im Planbereich verlaufen keine 110-kv-RWEHochspannungsleitungen. Planungen von 110kv-Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bzgl. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“ „Wie Ihnen bekannt ist, steht im Bereich des Plangebiets als Baugrund aufgeschütteter Boden an. Zur Vermeidung von Schäden, die eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden Baugrundverhältnisse auftreten können, sind bei der Verplanung daher folgende Gegebenheiten zu beachten: Aufgeschütteter Boden macht wegen seiner stark wechselnden Zusammensetzung besondere Überlegungen und ggf. Untersuchungen bei der Wahl der Gründung erforderlich. Die Gründung der einzelnen Bauwerke muss der jeweils festgestellten Tragfähigkeit des Bodens angepasst werden. Bei der Nutzung und Bebauung des Kippenbereichs sind zudem gleichmäßige Bodensenkungen zu berücksichtigen, die infolge der Setzungen des aufgeschütteten Bodens auftreten können. Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt werden. Um Bauwerksschäden aus der hieraus resultierenden Verankerung der Gebäude gegeneinander zu verhindern, sind Gebäudeteile mit unterschiedlicher Grundtiefe oder erheblich unterschiedlicher Auflast durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. Mögliche Entfällt. 13 Beschlussvorschlag Entfällt. Die Anregungen beziehen sich auf die Umset- Die Hinweise werden zung der verbindlichen Bauleitplanung. Im Be- zur Kenntnis gebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren nommen. aufgestellt wird, wird das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, unter der der Bergbau umgeht, gekennzeichnet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist. Dieser Hinweis wird – wie in der Stellungnahme der RWE Power AG gewünscht – um die Notwendigkeit, die genannten (Rechts-) Vorschriften zu beachten, ergänzt. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 14 Beschlussvorschlag Verbiegungen der Baukörper sind mit entsprechenden Bewehrungen zu begegnen. Zur Vermeidung von Schaden auslösenden Setzungen durch konzentrierte Versickerungen müssen Versickerungsanlagen auf Kippenböden einen Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen. Wir bitten daher, folgende textliche Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil des Bebauungsplans aufzunehmen: ƒ Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden liegt wegen der stark wechselnden Zusammensetzung des Bodenmaterials die geotechnische Kategorie 3 für schwierige Baugrundverhältnisse nach DIN 4020 vor. Darum ist durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen. Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlicher Auflast sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. ƒ Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweis im Erdund Grundbau“, der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ und die Bestimmungen des Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen zu beachten.“ T 14 3 Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 20.07.2011 44137 Dortmund „Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen, aus unserer Sicht, keine Bedenken.“ Entfällt. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 15 ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag T 15 13 Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf (Zum Bebauungsplan Nr. 39b) 18.08.2011 Entfällt. Entfällt. T 15 13 Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf 06.10.2011 T 16 14 Zweckverband Naturpark Rheinland, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 23.08.2011 „Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Belange durch die von Ihnen mit Bezugsschreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte leider bislang nicht abgeschlossen werden. Ich werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen können. Ich bitte daher um Terminverlängerung bis zum 16.09.2011. Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit begründen.“ „Es ist geplant, eine Fläche als „Industriegebiet“ auszuweisen. Eine max. Bauhöhenangabe kann den vorliegenden Unterlagen nicht entnommen werden. Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich Ihnen Folgendes mit: Es kann meinerseits somit nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z. B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall, in dem bauliche Anlagen, Gebäude, Gebäudeteile, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant werden, eine erneute Abstimmung mit mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen. Bei der Berücksichtigung der o. a. Auflage bestehen gegen die Realisierung der Planung – unter ausschließlicher Berücksichtigung der von mir zu vertretenden Belange – in der vorliegenden Form grundsätzlich keine Bedenken.“ „Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines „Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ und der ihm übertragenen Angaben zu den o. g. Änderungen des Flächennutzungsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Die Festsetzung der maximalen Höhe baulicher Die Hinweise werden Anlagen erfolgt (erst) auf der Ebene der ver- zur Kenntnis genommen und imbindlichen Bauleitplanung. Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39b berücksichtigt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Mühlenerft“ in Bedburg wir folgt Stellung: Der Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung von Gewerbefläche in Vorrangflächen für den Hochwasserschutz nahe des Gewerbegebiets „Otto-Hahn-Straße“. Das Gebiet, welches ersatzweise für eine Erweiterung des Industrieparks Mühlenwerft vorgesehen ist, wird der allgemeinen Wanderzone zugeordnet und grenzt im Osten direkt an die als Siedlungszone ausgewiesenen gewerblich genutzte Fläche des Industrieparks (s. Maßnahmenplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Das Plangebiet gehört zu den Ausläufern der Braunkohle-Villen und bildet einen Landschaftsraum im Naturpark, der durch das Eingreifen des Menschen die größte Umgestaltung erfahren hat. Nach Abschluss der Rekultivierung zeigt sich hier nun eine neue Kulturlandschaft. Ein vordringliches Anliegen des Naturparks ist auf eine nachhaltige Pflege der rekultivierten Fläche zu achten und die Entwicklung einer landschaftlich vielfältigen, ökologisch intakten Folgelandschaft zu fördern. Unmittelbar angrenzend an die Planfläche liegt das Naturschutzgebiet „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ sowie die schutzwürdigen Biotope „Kasterer See“ und „Kasterer Mühlenerft“. T 16 14 Zweckverband Naturpark Rheinland, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 23.08.2011 Der Kasterer See als nährstoffreicher Flachwasserbereich mit jungen Weiden- und Ufergehölzen bildet einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Wasservögel, doch auch der Auenbereich an der Mühlenwerft gilt als schützenswert. Zudem stellen diese Gebiete ein bedeutendes Naherholungsgebiet, vor allem für die Bewohner der Städte Bedburg und Kaster, dar. Der Zweckverband fürchtet eine negative Auswirkung durch Lärm auf Stellungnahme der Verwaltung Am westlichen und nördlichen Plangebietsrand sehen die 44. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 39b, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, eine rund 50 m breite „Pufferzone“ zwischen den zukünftigen gewerblichen Bauflächen und angrenzenden Freiflächen Richtung Mühlenerft vor. Im Bebauungsplan Nr. 39b werden hier Flächen für die Forstwirtschaft festgesetzt, in denen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ein gestufter Waldsaum anzupflanzen ist. Die Anpflanzung stellt in der geplanten Breite einerseits eine ökologische Aufwertung der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 3,2 ha dar. Andererseits dient der anzupflanzende Waldsaum der (optischen) Abschirmung des Industrieparks gegenüber angrenzenden Freiflächen, so dass der seitens des Zweckverbandes Naturpark Rheinland befürchtete Eingriff in das Landschaftsbild deutlich minimiert wird. Die Entfernung zwischen gewerblichen Bauflächen und Mühlenerft beträgt im Nordwesten mind. 70 m und liegt in den übrigen Bereichen zwischen 90 m und 130 m. Nach Auffassung der Verwaltung ergibt sich durch den anzupflanzenden Waldsaum (M1) eine ausreichend breite Pufferzone zwischen Siedlungsflächen und Erholungsraum und der Auenbereich der Mühlenerft selbst wird nicht unmittelbar von der 16 Beschlussvorschlag 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 17 Beschlussvorschlag diese bedeutungsvollen Flächen und einen Ver- Bauleitplanung betroffen. lust des Landschaftsbildes. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Flora und Fauna, z. B. durch Lärmemissionen aus dem geplanten Baugebiet, sowie der Erholungsfunktion wird - aufgrund der großen Abstände und der festgesetzten Randeingrünung am westlichen und nördlichen Plangebietsrand - seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die nördlich an das bestehende Gewerbe im Industriepark Mühlenerft angrenzenden Flächen ziehen aus Sicht des Naturparks einen geringen Eingriff in die Landschaft mit sich als die vorgesehene Erweiterungsflächen im Westen. Im Berreich der Robert-Bosch-Straße sind offensichtlich noch Flächenpotenziale vorhanden. Nördlich des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung, befinden sich Grün- und Waldflächen mit der Mühlenerft. Etwa 300 m von dem Bebauungsplangebiet Nr. 39a entfernt verläuft die Grenze zum Stadtgebiet Grevenbroich. Die Flächen nördlich der Robert-Bosch-Straße sind bereits überplant und veräußert. Hier hat sich ein Unternehmen angesiedelt, welches die Flächen kurzfristig zur Betriebserweiterung benötigt. Diese Flächen stehen daher nicht zu Verfügung. Der Naturpark Rheinland hält der Geltendmachung von Planungsnachteilen durch die Eigentümer den Schutz von Natur, Landschaft und Erholungsbereich entgegen und spricht sich daher gegen die Erweiterungsflächen nordwestlich des Industriegebiets Mühlenerft im Außenbereich aus.“ Da eine Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen, über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung in nördliche Richtung hinaus gehend, nicht den Zielen der Stadt Bedburg entsprechen würde kann - unter Berücksichtigung der zugunsten des Hochwasserschutzes wegfallenden Gewerbefläche OttoHahn-Str. - nicht auf die westliche Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft verzichtet werden. T = Träger öffentlicher Belange, Behörde Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind keine Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Bedburg, den 20.01.2012 Der Anregung, auf die Erweiterungsflächen nordwestlich des bestehenden Industrieparks Mühlenerft zu verzichten, wird nicht gefolgt.