Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. vereinfachte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Infracor, Marl, 13.12.11
An die im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen
Kenntnis zu nehmen.
2.
RWE, Dortmund, 8.12.11
3.
Thyssengas, Dortmund,
13.12.11
4.
Amprion GmbH, Dortmund,
14.12.11
5.
Pledoc, Essen, 22.12.11
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine
110-kV-RWE-Hochspannungsleitungen.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Ferner
gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich
sind von uns z. Zt. nicht vorgesehen.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen
(ehem. E.ON Gastransport GmbH)
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. vereinfachte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorungsunternehmen mbh & Co.
KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL, Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinwestfälische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP), Essen
6.
Erftverband,
22.12.11
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiben (z.B. auch weiterer E-ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir unverzüglich um Benachrichtigung.
Bergheim, Gegen die o.g. Maßnahme bestehen derzeit aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise
und Anregungen bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Gem. & 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versichern, zu verrieseln oder ortsnah in
Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und
zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbe-
Die beschriebenen Versickerungsmöglichkeiten sind … die Mitteilung zur
im Plangebiet nicht ausgeschlossen, werden jedoch Kenntnis zu nehmen.
aufgrund der schon bestehenden Bebauung nicht
als zwingend festgesetzt.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. vereinfachte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
lastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen
zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden.
Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die
jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und
die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber
auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie
attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude
und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso
ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine
ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Straßen.NRW., Euskirchen, Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
… die Mitteilung zur
7.
22.12.11
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Kenntnis zu nehmen.
RWE Rhein-Ruhr, Berg- Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und … die Mitteilung zur
8.
heim, 23.12.11
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen sind bei der Vorhabenzulassung entsprechend zu Kenntnis zu nehmen.
Bedenken erheben. Zur Information über unseren berücksichtigen.
Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen
wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus
unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das
Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.
T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung
die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um
Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. vereinfachte
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werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze
erforderlich. Hier sollte frühstmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. Ortsnetzstationen) zu
planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung
ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder
auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein,
bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen
wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in
die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei
der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu
achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen
frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nichtauszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir
Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen
im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffen Bereich z. Zt. nicht geplant.
Wehrbereichsverwaltung
Unter Bezugnahme auf das o. a. Schreiben teile Gegebenfalls wird eine erneute Beteiligung bei der … die Mitteilung zur
9.
West, Düsseldorf, 30.12.11 ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der einzelnen Vorhabenzulassung durchgeführt.
Kenntnis zu nehmen.
von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisie-
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rung der o.a. Planung bestehen. Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
Gebäude, Gebäudeteile, sonstige baul. Anlagen,
„untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie
z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert erden,
die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m
über Grund übersteigen. Sollte dies der Fall sein,
so bitte ich in jedem Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
10.
Dortmund, 8.12.11
außerhalb verliehener Bergbauberechtigungen.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen
(Differenzpläne mit Stand: 01.12.2010) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge
der Grundwasserabsenkung sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Mög- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
lichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planun- ungsplan aufgenommen.
gen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich
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empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power Die RWE Power AG ist im Verfahren beteiligt wor- … die Mitteilung zur
AG zu stellen.
den.
Kenntnis zu nehmen
… die Mitteilung zur
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden weder aus Entfällt.
11.
Kenntnis zu nehmen.
8.12.11
Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch des Immissionsschutzes Anregungen oder
Bedenken zur 3. Änderung des BP Nr. 10 vorgebracht. Auch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist jedoch mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Bei der Errichtung nicht überdachter Stellplätze ist zu beachten, dass eine Befestigung z. B. Unterbau mit RCL-Material bei meiner Unteren Abfallbehörde zu beantragen ist. Für
die betroffene Fläche liegen im Altlastenkataster
keine Eintragungen vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen also auch keine Bedenken.
IHK, Bergheim, 12.1.12
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt.
… die Mitteilung zur
12.
Köln keine Bedenken hinsichtlich der Änderung
Kenntnis zu nehmen.
des o.g. Bebauungsplanes bestehen.
RWE Power AG, Köln, Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plange- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- … die Mitteilung zur
13.
Kenntnis zu nehmen
17.1.12
biet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche ungsplan aufgenommen.
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche
ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial
enthalten kann. Humöse Böden sind empfindlich
gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung
und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste
Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der
Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurna-
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Abwägung
Der StadtentwickNr.
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hen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine
förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit GEgenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung
des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen
gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere
baul. Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie hierzu in die textl. Festsetzungen
folgende Hinweise aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
- Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier
sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- u. Grundbau“, der
DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu
beachten.
- Grundwasserverhältnisse:
Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der
Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau
wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen,
sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden.
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Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor,
ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels
zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der
vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN
18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.
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