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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
25.01.12, 18:01
Aktualisiert
03.02.12, 18:01
Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8250/2011 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2012 Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der weiteren Änderungen zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplans wurde am 13. Dezember 2011 dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 14. Februar 2012 vorgesehen. Die Bekanntmachung der Auslegungsfrist erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 20.12.2011. Einwohner und Abgabepflichtige hatten in der Zeit vom 21.12.2011 bis zum 06.01.2012 die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Hiervon wurde formell kein Gebrauch gemacht. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 250/2011 (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) wird verwiesen. Zwischenzeitlich haben sich einige Änderungen ergeben (siehe Anlage 1a), die Auswirkungen auf die Salden der einzelnen Planjahre des Gesamtergebnisplanes haben. Planjahr Saldo lt. Entwurf Saldo einschl. Änderungen EUR -11.307.779 -2.079.043 -3.235.602 -2.899.609 2012 2013 2014 2015 Veränderung des Saldos EUR -11.298.433 -1.755.598 -2.815.410 -2.446.864 EUR 9.346 323.445 420.445 452.745 Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage % 13,97 2,52 4,15 3,76 Grafisch stellen sich die Änderungen wie folgt dar: 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ -100.000 € -200.000 € 2012 2013 Erträge Aufwendungen 2014 2015 Veränderungen Saldo Die Veränderungen verteilen sich auf folgende Budgets (Saldoverbesserungen werden positiv dargestellt): Beschlussvorlage WP8-250/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 500.000 € 450.000 € 400.000 € 350.000 € 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ -50.000 € 2012 2013 2014 Büro des Verwaltungsvorstands (VV) Büro für Standortförderung (BfS) Rats- und Kulturbüro (RBK) Fachbereich IV (FB IV) Fachbereich III (FB III) Fachbereich II (FB II) -200.000 € -250.000 € Fachbereich I (FB I) -100.000 € -150.000 € 2015 Finanzplan Die Veränderungen im investiven Bereich (Anlage 1b) wirken sich wie folgt auf den Saldo aus der Investitionstätigkeit und damit auf die Höhe der Kreditaufnahme aus: Planjahr 2012 2013 2014 2015 Saldo lt. Entwurf EUR -1.043.960 +2.436.580 -7.914.320 +791.980 Saldo einschl. Änderungen EUR -1.560.740 +2.505.400 -7.905.500 +800.800 Veränderung des Saldos EUR -516.780 +68.820 +8.820 +8.820 Höhe des Kreditbedarfs EUR 1.560.740 0 7.905.500 0 Der erhöhte Kreditbedarf resultiert aus der Neuveranschlagung einiger bereits in 2011 veranschlagter (Teil)Maßnahmen. Im Planjahr 2012 verschlechtert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan aufgrund der Änderungen (insbesondere durch die Veranschlagung der Inanspruchnahme von Rückstellungen) in Höhe von rd. 319 T€. In den Planjahren 2013 bis 2015 stellt sich dieser Saldo erfreulicherweise nur noch leicht negativ bis positiv dar. Er steigt von rd. - 28 T€ in 2013 auf 1,06 Mio. € in 2015. Hierdurch wird ein Beitrag zur Finanzierung der Tilgungsbeträge geleistet. Im Planjahr 2015 beträgt die gesamte Reduzierung des Finanzmittelbestands „nur“ noch rd. 118 T€. Hier trägt allerdings der positive Saldo aus der Investitionstätigkeit ebenfalls bei (siehe auch Anlage 1b). Für die eventuelle vorzunehmende bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“ (Verlegung der Kindertagesstätte „Mosaik“) wurden mangels Vorliegen der formellen Beschlussvorlage WP8-250/2011 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Voraussetzungen gemäß § 14 GemHVO noch keine Veranschlagungen vorgenommen. Es wird insoweit auf Sitzungsvorlage WP8-10/2012 verwiesen. Stellenplan siehe Anlage 2 Bürgerhaushalt In der Zeit vom 23.12.2011 bis zum 15.01.2012 hatten alle Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zum Entwurf des Haushaltsplanes 2012 Stellung zu nehmen bzw. Meinungen und Anregungen zu äußern. Von den 68 Personen, die sich die Internetpräsentation ansahen, haben 28 die Gelegenheit genutzt, sich zu äußern. Die erste Möglichkeit der Beteiligung bestand darin, die einzelnen Produktbereiche als wichtig oder unwichtig zu klassifizieren. Folgendes Ergebnis konnte ausgewertet werden: 25 20 15 10 5 keine Meinung unwichtig Im zweiten Schritt bestand die Möglichkeit, sich weitere Informationen anzusehen und ohne textliche Angaben machen zu müssen, zu jedem Produktbereich anzugeben, ob Verbesserungen für möglich gehalten werden oder nicht. Hierbei entstand folgendes Ergebnis: Beschlussvorlage WP8-250/2011 1. Ergänzung Seite 4 A llgem eine F inanz wirts c haft W irts c haft und T ouris m us Natur- und Lands c hafts pflege V erk ehrs fläc hen und -anlagen, Ö P NV V er- und E nts orgung B auen und W ohnen G es undheit und S port wichtig Räum lic he P lanung und E ntwic k lung K inder, J ugend- und F am ilienhilfe keine Antwort S oz iale Leis tungen K ultur und W is s ens c haft S c hulträgeraufgaben S ic herheit und O rdnung Innere V erwaltung 0 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage 14 12 10 8 6 4 2 keine Antwort Verbesserungen möglich Verbesserungen nicht möglich A llgem eine Finanz wirts c haft W irts c haft und Touris m us Natur- und Lands c hafts pflege V erk ehrs fläc hen und -anlagen, Ö P NV V er- und E nts orgung B auen und W ohnen Räum lic he P lanung und E ntwic k lung G es undheit und S port K inder, J ugend- und Fam ilienhilfe S oz iale Leis tungen K ultur und W is s ens c haft S c hulträgeraufgaben S ic herheit und O rdnung Innere V erwaltung 0 Keine Meinung Nicht jeder Teilnehmer nutzte dann die Gelegenheit, textlich Stellung zu nehmen. Die einzelnen Meinungsäußerungen und Anregungen bzw. Feststellungen sind als Anlage 3 beigefügt. Ermächtigungsübertragungen aus 2011 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 22 GemHVO über die beabsichtigten Ermächtigunsübertragungen. Die Beschlussfassung soll in der Sitzung des Rates am 14.02.2012 erfolgen. Damit der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen seiner Haushaltsberatungen die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragungen bei der Fassung des Empfehlungsbeschlusses an den Rat berücksichtigen kann, wurden die von der Verwaltung beabsichtigten Ermächtigungsübertragungen als Anlage 4 beigefügt. Die vorgenommenen Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2012 müssen vorgenommen werden, da eine Übertragung der Ermächtigung aufgrund der zu geringen noch verfügbaren Kreditermächtigung nicht möglich ist. Dies resultiert aus nicht realisierten investiven Einzahlungen (z.B. Zuschuss Umbau Bahnhof, Beiträge). Finanzausgleich Beschlussvorlage WP8-250/2011 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Zwischenzeitlich erfolgte die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen zum Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Anfragen/Anträge von Fraktionen Die von zwei Fraktionen eingereichten Fragestellungen sowie die dazugehörigen Auskünfte der Verwaltung sind als Anlagen 6 (FDP) und 7 bzw. 7a (FWG öfffentlich bzw. nichtöffentlich) beigefügt. Als Anlage 8 sind die Anträge der FDP-Fraktion zur Haushaltsberatung im Haupt- und Finanzausschuss beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 25.01.2012 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-250/2011 1. Ergänzung Seite 6