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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. -hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
06.02.12, 18:00
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
-hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
-hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
-hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8272/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.02.2012 Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz über die Stellungnahme der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Gemeinde Titz plant die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz und die Aufstellung des Bebauungsplans 32 / Titz. Ziel dieser Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in den Teilbereichen A und B. Beide Teilbereiche sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Anlagen im Teilbereich B liegen in 1.200m Entfernung zum Bedburger Ortsteil Kirchtroisdorf. Gemäß §4 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Gemeinde Titz verpflichtet, eine Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Die sogenannte TÖB – Beteiligung ist in der Zeit vom 14.03. bis einschließlich 14.04.2011 durchgeführt worden. Innerhalb dieser Frist hat die Stadt Bedburg die in der Anlage 3 unter Punkt 13 abgedruckte Stellungnahme abgegeben. Die entsprechende Abwägung der Gemeinde Titz ist ebenfalls in der Anlage 3 abgedruckt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass den Anregungen der Stadt Bedburg nicht entsprochen wurde. Verwaltungsseitig wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass 8 Windenergieanlagen des neuen Windparks Titz-Rödingen nach Pütz (2 WEA’s) bzw. Millendorf (6 WEA’s) angeschlossen werden müssen. Da hierfür städtische Flächen in Anspruch genommen werden müssen, sind mit den jeweiligen Investoren entsprechende Vertragsverhandlungen aufgenommen worden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 26.01.2012 Zur Kenntnis genommen: ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-272/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-272/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3