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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-269/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-269/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-269/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-269/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-269/2011)

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Inhalt der Datei

Niederschrift über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus Kaster, am Dienstag, den 15.11.2011. Anwesend waren a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU • Herr Dieter Koehl von der CDU • Herr Helmut Breuer von der SPD • Herr Wolfgang Merx von der FWG • Herr Jürgen Mitter, FDP • Herr Franz Anderhalten vom NABU, b) von der Verwaltung Albert Zimmermann Willi Zimmermann und Stadtamtfrau Angelika Metzmacher 1. Antrag auf Beseitigung von Haselnussbäumen in den Pflanzbeeten der vonNeuenahr-Straße Bei Pflegearbeiten ist an den Bauhof durch xxxxxxxxxxxxxx, herangetragen worden, die Bäume in den Pflanzbeeten auf der Von-Neuenahr-Straße in Höhe Haus-Nr. xxxxx zu beseitigen. Durch die Bäume, die bereits vor Jahren zurückgeschnitten wurden, ist ein erheblicher Überhang auf die angrenzenden Grundstücke entstanden. Die Anwohner befürchten, dass durch herabfallende Äste und Früchte Schäden an Fahrzeugen entstehen könnten und eine Gefährdung für die Fußgänger verursacht würde. Mit Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig die Beseitigung der Bäume abgelehnt. Die Bäume sind in einem gesunden Zustand und stellen keine Gefahr dar. Bei einem Baum ist ein Riss erkennbar, der jedoch im Augenblick keine Gefährdung darstellt. Dieser Baum wird unterjährig durch den zuständigen Mitarbeiter des Bauhofes weiterhin beobachtet. xxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Haselnussbäume nicht zugestimmt hat. 2. Beseitigung eines Baumes in der Grünfläche vor dem Anwesen xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx beantragt die Beseitigung eines Baumes im Grünbeet vor seinem Grundstück. Der Baum steht in der städtischen Anlage. Unmittelbar unter dem Baum geht die Abwasserleitung entlang. Er befürchtet, dass durch das Wurzelwerk des Baumes die Abwasserleitung beschädigt wird, dies insbesondere im Hinblick auf die zukünftig durchzuführende Dichtigkeitsprüfung. Vor der Bereisung wurde der Baum durch den städtischen Bauhof noch aufgeastet. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx hat jetzt zusätzlich noch Bedenken, dass der Baum seitenlastig ist, und beim nächsten Sturm umzukippen droht. Der Arbeitskreis Baumschutz und Landschaftspflege hat einstimmig die Beseitigung des Baumes abgelehnt. Die Firma RWE AG hat bereits grundsätzlich mitgeteilt, dass die Versorgungsleitungen einen entsprechenden Wurzelschutz haben und hier keine SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4830.doc Gefährdung besteht. Herr Zimmermann versicherte weiterhin, dass der Baum einen gesunden Habitus hat und keine Gefahr des Umsturzes auch nach dem Rückschnitt bestehen würde. xxxxxxxxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt hat. 3. Grünanlage an der Kapelle Epprath Der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx beantragt die Beseitigung der Birken und Kiefern auf der Anlage an der Kapelle Epprath. Die Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung. Da durch die Beseitigung der Bäume jedoch eine erhebliche Veränderung des Ortsbildes verursacht wird, wurde der Antrag an die Baumschutzkommission weitergeleitet. Bei der Begutachtung vor Ort, gemeinsam xxxxxxxxxxxx, wurde von den Mitgliedern der Baumschutzkommission vorgeschlagen, sämtliche Bäume auf dem Gelände zu beseitigen. Die anschließende Neugestaltung der Fläche wird dann in Absprache mit dem Bauhof und dem xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vorgenommen. Die Fällung der Bäume wird durch den Bauhof vorgenommen. Die Neugestaltung wird durch xxxxxxxxxxxxxxxxxx gemacht. Der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wurde darüber unterrichtet, dass der Umgestaltung der Anlage zugestimmt wurde. Die Arbeiten werden in Zusammenarbeit zwischen dem Bauhof und dem Bautrupp durchgeführt. 4. Beseitigung von Lindenbäumen vor dem xxxxxxxxxxxxx in Bedburg, xxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx bittet um Zustimmung zur Beseitigung der Bäume vor seinem Haus in Bedburg, xxxxxxxxxxxx. xxxxxxxxxxxx wurde vor Ort gebeten, mitzuteilen, warum die Bäume vor seinem Haus beseitigt werden sollen. Herr xxxxxxxxxxxxxx teilte mit, dass sich hinter den Mauern des Hauses Wohnräume befinden, die durch die Bäume extrem verschattet werden. Seit Jahren nimmt er diese Minderbelichtung in Kauf. Zudem musste bereits die Dachrinne erneuert werden und auch eine regelmäßige Reinigung der Dachrinne ist erforderlich. Die Mitglieder der Baumschutzkommission waren sich einig, dass die Bäume in einem gesunden Zustand sind. Herr Zimmermann teilte mit, dass die Bäume vor einigen Jahren mal zurückgeschnitten wurden. Sowohl Herr Anderhalten, als auch Herr Breuer und Herr Koehl waren sich einig, dass die Bäume in diesem Bereich einen stadtbildprägenden Charakter haben. Die Bäume werden zwischenzeitlich ein Alter von etwa 60 Jahren haben. Auf alten Fotos ist erkennbar, dass in Alt-Kaster immer eine Baumallee bestanden hat. Die Allee war jedoch nicht so vorhanden, wie die Bäume zum jetzigen Zeitpunkt stehen. Herr Mitter hat sich an der Diskussion nicht beteiligt. Die Baumschutzkommission hat bei der anschließenden Beratung eine Beseitigung der Bäume abgelehnt. xxxxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Lindenbäume nicht zugestimmt hat. Ein regelmäßiger Rückschnitt wird für angemessen angesehen. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4830.doc 5. Beseitigung von zwei Ahornbäumen in Bedburg xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, wohnhaft in Bedburg, xxxxxxxxxxxxxxxxx, beantragt erneut die Beseitigung eines Ahornbaumes aus dem Grünbeet unmittelbar neben seinem verpachteten Anwesen in Königshoven. Der Baum steht 2 m von der Grenze weg. Auf der Fläche vor der Garage kann kein Fahrzeug abgestellt werden, weil immer wieder Ästchen vom Baum auf den PKW fallen. Da zur Zeit keine Gefahr von dem Baum ausgeht, soll der Baum vorerst erhalten bleiben. Herr Zimmermann wies darauf hin, dass für Königshoven ein Umwandlungsprogramm besteht. Hiernach wurden zunächst jeweils ein Baum aus den Grünbeeten beseitigt in denen zwei Bäume stehen. Dieser Teil ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Nun werden die Bäume beseitigt, die Schäden verursachen oder von denen eine Gefahr ausgeht. Dies ist bei vorgenanntem Baum nicht der Fall. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege haben daher die Beseitigung des Baumes abgelehnt. xxxxxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Ahornbäume nicht zugestimmt hat. Es wurde auf den Umwandlungsplan Königshoven verwiesen. 6. Beseitigung von Rubinien in der Böschung Kardinal-Frings-Straße zur Erkelenzer Straße Die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx haben beantragt die Rubinien aus der Böschung hinter ihren Grundstücken zur Erkelenzer Straße zu beseitigen. Durch die großen Bäume wird eine Verschattung der Grundstücke verursacht, die bewirkt, dass eine richtige Entwicklung der Blumen und Pflanzen im Garten nicht mehr gegeben ist. Antragsteller xxxxxxxxxxx teilt mit, dass bei Kauf der Grundstücksfläche diese Bäume noch nicht vorhanden waren und die Stadt Bedburg diese Bäume nachträglich dort gepflanzt hätte. Herr Zimmermann teilte mit, dass die Erkelenzer Straße früher eine Kreisstraße war. Der Rhein-Erft-Kreis hat damals an vielen Straßen eine alleenähnliche Bepflanzung vorgenommen. So wird es vermutlich auch hier gewesen sein. Die Mitglieder der Baumschutzkommission sehen keine Veranlassung grundsätzlich die Bäume im Bereich der Böschung Kardinal-Frings-Straße xxxxxxxxxx zu beseitigen. Es wird vermutet, dass sobald in diesem Bereich mit der Beseitigung begonnen wird, auch die anderen Anlieger nachziehen und die Beseitigung beantragen werden. Grundsätzlich wurde durch den Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege die Beseitigung der Rubinien abgelehnt. Lediglich das Totholz aus der Eiche und den Rubinien soll entfernt werden und ein evtl. Rückschnitt durchgeführt werden. Bei diesen Arbeiten soll dann geprüft werden, ob die Rubinie, die in unmittelbarer Nähe der Grenzmauer zum Anwesen xxxxxxxxxxxx steht, beseitigt werden kann. Die xxxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Rubinien aus der Anlage nicht zugestimmt hat. 7. Beseitigung einer Eibe auf dem alten Friedhof in Bedburg, Grabfeld V, Nr. 3738 Frau xxxxxxxxxxxxxxxx haben als Nutzungsberechtigte der Grabstelle xxxxxxxxxxxxxx beantragt, die Eibe in unmittelbarer Nähe der Grabstelle zu beseitigen. Durch die Eibe wird die Grabpflege erheblich beeinträchtigt, zuerst wird die Eibe die Nadeln ab und anschließend die roten Beeren, die eine Rutschgefahr für die Besucher des Friedhofes darstellen. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4830.doc Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig beschlossen, der Beseitigung der Eibe nicht zuzustimmen. Lediglich das darunter stehende Wegekreuz soll freigeschnitten werden. xxxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Eibe nicht zugestimmt hat. Sie wurde gebeten, xxxxxxxxxxxxx als Mitantragstellerin hierüber zu unterrichten. 8. Beseitigung einer Hainbuche auf dem Friedhof in Bedburg-Rath Frau xxxxxxxxxxxx, wohnhaft in Bedburg, xxxxxxxxxxxxx, hat beantragt die Hainbuche in unmittelbarer Nähe der Grabstätten xxxxxxxx zu beseitigen bzw. stark zurückzuschneiden. Durch die herabfallenden Blütenkätzchen im Frühjahr ist eine Beeinträchtigung der Grabpflege gegeben. Frau xxxxxxxx pflegt drei Grabstellen die von den Verunreinigungen betroffen sind. Der Arbeitskreis Baumschutz hat einer Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt, da sich die Beeinträchtigungen auf einen begrenzten Zeitraum des Jahres belaufen. Es wird geprüft, ob ein evtl. leichter Rückschnitt durchgeführt werden kann. Frau xxxxxxxxxxxx wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Hainbuche nicht zugestimmt hat. Lediglich ein verträglicher Rückschnitt kann durchgeführt werden. Ende der Bereisung war gegen 16.30 Uhr. Ende der anschließenden Beratung 17.00 Uhr gez. Metzmacher gez. Zimmermann ........................................... Metzmacher ........................................... Zimmermann Gesehen: gez. Schmeier .............................................. Schmeier SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4830.doc