Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-2/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.02.2012
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt
den
in
der
Begründung
bzw.
in
der
Anlage
enthaltenen
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
575.379,44 Euro für konsumtive Übertragungen (Aufwand und Auszahlung),
317.362,85 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und
3.212.081,12 Euro für investive Auszahlungsübertragungen
zu.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden
Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des
folgenden Jahres.
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung
für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei
Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen
wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 4.202.601,26 Euro angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2011 steht nur lediglich eine
restliche Kreditermächtigung in Höhe von 3.212.402,36 Euro zur Verfügung. Die
angemeldeten Übertragungen mussten gekürzt und im Haushaltsplan für das Jahr 2012
neu veranschlagt werden. Folgende Investitionen wurden im Haushaltsplan 2012 neu
veranschlagt:
Investitionsnummer
Investitionsname
Kosten- Kostenträger
Bilanzkonto
stelle
(Produkt)
M11110010
Erwerb von Grundstücken
103.001
M57558010
Umbau Bf Bedburg Baukosten
113.001
12.547.113
0451003
7852000
102.000,00
M57558030
Umbau Bf Bedburg Investitionszuschuss
113.001
12.547.113
1911103
7811000
316.000,00
M11133166
Einrichtung Turnhalle Kaster
306.002
03.211.306
0811003
7831000
50.000,00
M21730001
Bau einer Mensa am Schulzentrum
310.005
03.217.310
0321003
7851000
20.000,00
M54140310
Brücke Am Finkelbach (Brücke 9)
110.001
12.541.110
0421003
7852000
38.000,00
195.000,00
185.000,00
01.111.103
0241003
AuszahlungsBetrag
konto
7821000
M54140320
Brücke Kasterer See (Brücke 22)
110.001
12.541.110
0421003
7852000
M54140290
Erweiterung Parkplatz St.-Rochus-Straße
110.001
12.541.110
0451003
7852000
Summe Neuveranschlagung im Haushalt 2012
100.000,00
1.006.000,00
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres
vorzulegen.
Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der
Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt.
Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle
der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2012 enthaltenen Ansätze ein
Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der
übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen eine zweckgebundene
Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage
auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwands- und Auszahlungsübertragungen
auf das Rechnungsergebnis 2012 darstellt.
Beschlussvorlage WP8-2/2012
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 02.02.2012
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-2/2012
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