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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011		) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011		) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011		)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-2/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.02.2012 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den in der Begründung bzw. in der Anlage enthaltenen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 575.379,44 Euro für konsumtive Übertragungen (Aufwand und Auszahlung), 317.362,85 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und 3.212.081,12 Euro für investive Auszahlungsübertragungen zu. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.202.601,26 Euro angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2011 steht nur lediglich eine restliche Kreditermächtigung in Höhe von 3.212.402,36 Euro zur Verfügung. Die angemeldeten Übertragungen mussten gekürzt und im Haushaltsplan für das Jahr 2012 neu veranschlagt werden. Folgende Investitionen wurden im Haushaltsplan 2012 neu veranschlagt: Investitionsnummer Investitionsname Kosten- Kostenträger Bilanzkonto stelle (Produkt) M11110010 Erwerb von Grundstücken 103.001 M57558010 Umbau Bf Bedburg Baukosten 113.001 12.547.113 0451003 7852000 102.000,00 M57558030 Umbau Bf Bedburg Investitionszuschuss 113.001 12.547.113 1911103 7811000 316.000,00 M11133166 Einrichtung Turnhalle Kaster 306.002 03.211.306 0811003 7831000 50.000,00 M21730001 Bau einer Mensa am Schulzentrum 310.005 03.217.310 0321003 7851000 20.000,00 M54140310 Brücke Am Finkelbach (Brücke 9) 110.001 12.541.110 0421003 7852000 38.000,00 195.000,00 185.000,00 01.111.103 0241003 AuszahlungsBetrag konto 7821000 M54140320 Brücke Kasterer See (Brücke 22) 110.001 12.541.110 0421003 7852000 M54140290 Erweiterung Parkplatz St.-Rochus-Straße 110.001 12.541.110 0451003 7852000 Summe Neuveranschlagung im Haushalt 2012 100.000,00 1.006.000,00 Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt. Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2012 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwands- und Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2012 darstellt. Beschlussvorlage WP8-2/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 02.02.2012 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-2/2012 Seite 3