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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: 
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: 
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-23/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2012 Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –. b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung – Bereich zwischen Graf-Salm-Straße und Flutgraben an der Erft – gefasst. Inhalt der Planänderung ist die Verschiebung der Baugrenze entlang der östlichen Arnold-Freund-Straße um 2,5 m auf 5,0 m Abstand zur Straße. Auf die Vorlage WP8-118/2011 wird verwiesen. Nach Erarbeitung der Planunterlagen hat der Stadtentwicklungsausschuss am 22. November 2011 den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Offenlage der Planung wurde in der Zeit vom 21. Dezember 2011 bis 23. Januar 2012 einschließlich durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 08. Dezember 2011 beteiligt worden. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen und mit einem Vorschlag zur Abwägung versehen. Zum Abschluss des Verfahrens ist nunmehr die Fassung des Satzungsbeschlusses erforderlich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es sind keine unmittelbaren Auswirkungen bekannt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: (wird handschriftlich nachgereicht) Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 01.02.2012 ----------------------------------- Beschlussvorlage WP8-23/2012 ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 2