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Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
131 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.11.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-94/2012 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - öffentlich - Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2013 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wird aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso wird bei der Kalkulation der „sonstigen Beseitigungskosten wild abgekippter Müll“, Gebühreneinnahmen für Sperrmüllentsorgung, Abfallsäcke, Häckslereinsatz verfahren. In der Anlage „Aufstellung der ansatzfähigen Kosten“ wurden die Kosten, die für die Gebührenkalkulation ansatzfähig sind, in der Reihenfolge aufgelistet, wie sie auch im Haushaltsplan bzw. in der Jahresrechnung zu finden sind. Die Kosten der einzelnen Abfallarten sind aus der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ ersichtlich. Diese Kosten Abfallarten gliedern sich auf in Deponiekosten und Beträge für die Tonnenbereitstellung, Einsammlung und Transport, sowie Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste GmbH vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2013 so zugrunde gelegt, wie sie derzeit geplant sind. Sollten sich nach der Verbandsversammlung am 19.11.2012 abweichende Gebührensätze ergeben, so werden diese rechtzeitig zur Ratssitzung in die Kalkulation eingearbeitet. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restabfall angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl ist die nach den Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2011. Für die Deponiekosten-Grundgebühr wird nicht die Einwohnerzahl sondern der Einwohnergleichwert zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Einwohnergleichwertes wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl addiert. Entsorgungsgebühren (56,44%) und Grundgebühren (11,71%) sowie die Kosten für Tonnenbereitstellung, Einsammlung, Transport und Behältertausch (23,68%) machen zusammen einen Anteil von 91,83 % der Gesamtkosten aus. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (für die Anschaffung einer Software zur Behälterverwaltung) machen insgesamt 0,06 % der Gesamtkosten aus. Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte Abfallsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der Bioabfallgefäße ermittelt. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die Entsorgung des Sperrmülls, des Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundkostenanteil enthalten. Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2013: 60 l 90 l 120 l 240 l 1.100 l Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß 104,94 € 130,97 € 157,00 € 261,13 € 1.007,37 € (bisher 112,34 €) (bisher 138,28 €) (bisher 164,22 €) (bisher 267,99 €) (bisher 1.011,62 €) 120 l 240 l Bioabfallgefäß Bioabfallgefäß 45,77 € 91,54 € (bisher 46,62 €) (bisher 93,24 €) Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft. Die Gebührensätze ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Gebühr für einen Beistellsack für Restabfall 3,90 Euro (bisher 3,90 Euro) Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall 2,80 Euro (bisher 2,80 Euro) Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: