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Beschlussvorlage (Kündigung eines Vertrages)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Kündigung eines Vertrages) Beschlussvorlage (Kündigung eines Vertrages)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-5/2012 1. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2012 Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Kündigung eines Vertrages hier: Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den „Vertrag zwischen dem Erftkreis (jetzt: Rhein-Erft-Kreis) und der Stadt Bedburg über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Erftkreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser“ zu kündigen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Durch den vorbezeichneten Vertrag, den der damalige Erftkreis mit allen kreisangehörigen Kommunen abgeschlossen hat, wurde eine Beteiligung des Erftkreises an den Kosten der kommunalen Abwasserbeseitigung zur Beseitigung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser geregelt. Durch die aufgrund einer speziellen Vereinbarung für jeden Einzelfall (Neubau, Erneuerung oder Änderung) zu regelnde Kostenbeteiligung sollten sowohl die Herstellungskosten als auch der Unterhaltungsaufwand abgegolten sein. Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.12.2007 waren alle Kommunen in NRW zur Einführung einer getrennten Abwassergebühr verpflichtet worden. Unter diesem Aspekt hat sich die Bürgermeisterkonferenz mehrfach mit dem Thema der Heranziehung des Rhein-Erft-Kreises zu Kanalbenutzungsgebühren (hier: Niederschlagswassergebühr) beschäftigt. Weiterhin ist unter Federführung der Stadtwerke Hürth unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen die Thematik eingehend erörtert worden; hierbei wurde der Aspekt der Gebührengerechtigkeit in den Vordergrund gestellt. Entsprechend wurde eine Empfehlung für die Bürgermeisterkonferenz am 08.06 2011 (s. Anlage) ausgesprochen, die Verträge über die Kostenbeteiligung zu kündigen. Die Bürgermeisterkonferenz sprach sich ebenfalls für die Kündigung aus. Die Kündigung hat bis August d. J. zu erfolgen, damit der Vertrag zum August 2014 endet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X : Erhöhung des Gebührenaufkommens im Abwasserbereich bei voraussichtlich paralleler Erhöhung der Kreisumlage Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Vehstedt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-5/2012 1. Ergänzung Seite 2