Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-5/2012
1. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2012
Rat der Stadt Bedburg
14.02.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Kündigung eines Vertrages
hier: Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg über die
Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis an der kommunalen
Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den „Vertrag
zwischen dem Erftkreis (jetzt: Rhein-Erft-Kreis) und der Stadt Bedburg über die
Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Erftkreis an der kommunalen Kanalisation
zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser“ zu kündigen.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Durch den vorbezeichneten Vertrag, den der damalige Erftkreis mit allen kreisangehörigen
Kommunen abgeschlossen hat, wurde eine Beteiligung des Erftkreises an den Kosten der
kommunalen Abwasserbeseitigung zur Beseitigung von auf Kreisstraßen anfallendem
Oberflächenwasser geregelt. Durch die aufgrund einer speziellen Vereinbarung für jeden
Einzelfall (Neubau, Erneuerung oder Änderung) zu regelnde Kostenbeteiligung sollten
sowohl die Herstellungskosten als auch der Unterhaltungsaufwand abgegolten sein.
Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.12.2007 waren alle
Kommunen in NRW zur Einführung einer getrennten Abwassergebühr verpflichtet worden.
Unter diesem Aspekt hat sich die Bürgermeisterkonferenz mehrfach mit dem Thema der
Heranziehung
des
Rhein-Erft-Kreises
zu
Kanalbenutzungsgebühren
(hier:
Niederschlagswassergebühr) beschäftigt. Weiterhin ist unter Federführung der Stadtwerke
Hürth unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen die Thematik eingehend erörtert
worden; hierbei wurde der Aspekt der Gebührengerechtigkeit in den Vordergrund gestellt.
Entsprechend wurde eine Empfehlung für die Bürgermeisterkonferenz am 08.06 2011 (s.
Anlage) ausgesprochen, die Verträge über die Kostenbeteiligung zu kündigen. Die
Bürgermeisterkonferenz sprach sich ebenfalls für die Kündigung aus. Die Kündigung hat
bis August d. J. zu erfolgen, damit der Vertrag zum August 2014 endet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X : Erhöhung des Gebührenaufkommens im Abwasserbereich bei voraussichtlich
paralleler Erhöhung der Kreisumlage
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-5/2012 1. Ergänzung
Seite 2