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Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen - Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen
- Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen
- Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen
- Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen
- Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-34/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen - Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat der Verwaltung unter Datum vom 26.01.2012 die Kopie eines am 15.11.2011 an die Medien gerichteten Schreibens zukommen lassen; in diesem hat die SPD-Fraktion Klärungsbedarf zur Richtlinie von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen formuliert. Auf das dieser Vorlage in Anlage beigefügte Schreiben wird vollinhaltlich verwiesen; verwaltungsseitig wird hierzu wie folgt Stellung genommen: 1) Wie ist das Qualitätsmanagement für die Kindertagespflege in Bedburg gestaltet? Ist gewährleistet, dass die Zertifizierung alle zwei Jahre in Bedburg erneuert wird? Bei der Zertifizierung handelt es sich um den Erwerb des sog. Qualifikationskurs nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes; dieser ist der Verwaltung vorzulegen. Ingesamt umfasst der Kurs 160 Stunden und schließt mit einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung ab. Mit dem Zertifikat wird der Qualifikationsnachweis erbracht; eine generelle Erneuerung der Zertifizierung ist nicht erforderlich. Ungeachtet dessen bestehen darüber hinaus weitere Qualifizierungs-/ Fortbildungsmöglichkeiten; diese werden an die Tagespflegepersonen weitergeleitet, wobei die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungen pro Jahr seitens der Verwaltung übernommen werden. Wie erfolgt die Kontrolle/ Überprüfung? Die Tagespflegepersonen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer umfassenden Kontrolle unterzogen; zur Feststellung der persönlichen Qualifikation, u. a. durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, erfolgt eine Überprüfung der Wohnsituation anhand einer dezidierten `Checkliste´. Hierbei werden neben der nötigen Grundausstattung, einzuhaltende besondere Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise Treppenabsicherung, Herdabsicherung, Zugang zu Arznei- und Haushaltsmitteln, Schlaf- und Wickelplatz, Außenbereich, dem Alter entsprechende ausreichende Spielmöglichkeiten etc. pp. überprüft. Wichtig ist für das Jugendamt in persönlichen Gesprächen herauszufinden, ob der/ die Tagespflegebewerber/-in durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft als Tagespflegeperson geeignet ist und dem Tagespflegekind die notwendige emotionale Sicherheit, Versorgung und Betreuung zukommen lässt. Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis sind Überprüfungen und Kontrollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; so u. a. wenn der Verdacht besteht, dass die Tagespflegeperson mehr als die erlaubten Kinder betreut, die Betreuung nicht durch die Tagespflegeperson erfolgt, für welche die Erlaubnis erteilt wurde oder konkrete Hinweise vorliegen, die einen begründeten Anlass zu der Vermutung geben, dass unerlaubte Kindertagespflege ausgeübt wird. Werden die Kindertagespflegestellen aufgesucht? Alle Tagespflegepersonen wurden vor dem Jahr 2011 noch vom Rhein-Erft-Kreis überprüft und begleitet. Nach Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Bedburg wurde Kontakt zu allen Tagespflegepersonen aufgenommen, die bis dahin eine Pflegeerlaubnis vom Rhein-Erft-Kreis erhalten haben; alle Tagespflegepersonen wurden von der zuständigen Mitarbeiterin der Stadt Bedburg in ihren Haushalten besucht. In welchen zeitlichen Abständen? Rechtlich gibt es keine Vorgehensweise, in welchen Abständen die Tagespflegepersonen in ihrem Haushalt aufgesucht werden. Beabsichtigt ist, jährlich einmal die Tagespflegeperson im Haushalt zu besuchen; nach Übernahme der Aufgaben `Jugendamt´ wurden alle Tagespflegepersonen im Stadtgebiet durch die Verwaltung aufgesucht. Räumliche Veränderungen und damit verbundene Veränderungen der Pflegeerlaubnis, z. B. bei der Einrichtung der U3 Betreuung, gehen mit einem Hausbesuch bei der Tagespflegeperson einher. Beschlussvorlage WP8-34/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2) Es ist wünschenswert, dass Eltern sich einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Tagespflegestellen und der damit verbundenen Betreuungspersonen verschaffen können. Hierzu sollte eine entsprechende Übersicht mit Kurzbeschreibung der Pflegestellen und der Betreuungsperson (inkl. Qualifikation) erstellt werden. Dies ist in anderen Städten üblich - in Bedburg fehlt dies bisher völlig. Warum wurden bisher noch keine Informationsschreiben erstellt? Informationsschreiben wurden sehr wohl erstellt; so betreiben Tagespflegepersonen teilweise in eigener Sache Werbung durch Auslegen von Flyern in Kindergärten. Auch sind Informationen auf der städtischen Homepage www.bedburg.de zur Kindertagespflege hinterlegt. Ziel der Verwaltung ist es, interessierten Eltern in einem persönlichen Gespräch entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse geeignete Tagespflegepersonen zu benennen bzw. zu vermitteln. Die mitunter seitens anderer Kommunen gewählte Vorgehensweise, die Suche den Eltern mittels einer `Liste der Tagespflegepersonen´ selbst zu überlassen, wird seitens der Verwaltung aus v. g. Gründen negativ gewertet. Ungeachtet dessen, dass eine pädagogische, fachliche Begleitung wesentlich bürgerorientierter ist, kann die Verwaltung entsprechend des `Belegungs/ Auslastungsgrad´ der Tagespflegepersonen steuern. Bis wann kann eine Broschüre o. ä. erstellt werden? Entfällt, siehe v. g. Ausführungen. 3) Für Kinder unter zwei Jahren wird ein 50 %-iger Zuschlag für die Eltern fällig. Laut den vorgelegten Richtlinien ist es nicht vorgesehen, dass der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand an das Betreuungspersonal weitergegeben wird. Im Rahmen der Beratungen zu den Elterbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege wird u. a. zu beraten sein, welche Kosten, in welchem Maße auf die Eltern umzulegen sind; insofern wird auf die Vorlage WP8-36/2012 der heutigen Ausschusssitzung verwiesen. 4) In anderen Kommunen wird qualifizierten Betreuungspersonen ein Entgelt von 5 € je Kind und Stunde gezahlt. Auch hier wird auf die Vorlage WP8-36/2012 der heutigen Ausschusssitzung verwiesen. 5) In Nr. 5 Abs. 1 der Richtlinien heißt es: `Die laufende Geldleistung kann bei anderen Tagespflegepersonen bis zu einem Wert von 3,- € je Stunde je Tagespflegekind vermindert werden. Welche Personen werden abseits der vorgeschriebenen Qualifikationen als Betreuungspersonen eingesetzt? Als Qualitätsstandard wird verwaltungsseitig grundsätzlich der unter Ziff. 1 aufgeführte Qualifikationsnachweis gefordert. Lediglich in begründeten Einzelfällen wird eine um 1,- € reduzierte Geldleistung gewährt; konkret handelt es sich hierbei um drei Fälle. Zwei `Altfälle´ des Rhein-Erft-Kreises (Nachbarschafts- bzw. Familienpflege); in einem Fall konnte trotz intensivster Suche der Verwaltung aufgrund der ungünstigen Zeiten (5.30 Uhr bis 8.00 Uhr) keine Betreuungsperson mit Qualifikationsnachweis gefunden werden. Im letztgenannten Fall kann jedoch insofern eine gewisse Qualifikation der Tagespflegeperson unterstellt werden, da sie über eine einjährige praktische Berufserfahrung als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung verfügt. Ungeachtet dessen erhält eine Tagespflegeperson auch dann eine Geldleistung in Höhe von 3,- Euro je Stunde, wenn sie noch keinen Qualifikationskurs nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes absolviert hat; in diesen Fällen wird eine für ein Jahr befristete, eingeschränkte Pflegeerlaubnis ausgestellt. Rein informativ weist die Beschlussvorlage WP8-34/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Verwaltung darauf hin, dass diese Regelung seinerzeit im Arbeitskreis `Tagespflege auf RheinErft-Kreis-Ebene´, in dem alle Jugendämter vertreten sind, abgestimmt wurde. Wie ist das Verhältnis von zertifiziertem Betreuungspersonal zu `anderen Tagespflegepersonen´? Insgesamt stehen der Stadt Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt 11 Tagespflegepersonen aus Bedburg zur Verfügung, die über eine Qualifikation verfügen. Zusätzlich gibt es drei Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Personenberechtigten tätig sind und mit einem Honorar von 3 Euro entlohnt werden. Ist für diese `anderen Tagespflegepersonen´ an eine besondere Form der Qualitätskontrolle gedacht? Die Geeignetheit der Betreuungspersonen erfolgt analog der Überprüfung qualifizierter Tagespflegepersonen. In Ergänzung der o. a. Fragestellungen wird die für diesen Aufgabenbereich zuständige Mitarbeiterin, Frau Klöther, ihren Aufgabenbereich in der Sitzung vorstellen und den Ausschussmitgliedern für weitere (Nach-)Fragen zur Verfügung stehen. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass es - da der Jugendhilfeausschuss ein Teil des Jugendamtes darstellt - im Rahmen eines vertrauensvollen Miteinander wünschenswert gewesen wäre, wenn diese Fragen der Verwaltung unmittelbar und nicht erst im Nachgang zur Presse zugeleitet worden wären. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an Tagespflegestellen wird aufgrund der individuellen Bedürfnisse der Eltern, die weder mit den Zeiten der Kindertageseinrichtungen, noch der Betreuungszeiten der schulischen Betreuungsangebote abgedeckt werden (können), aus Sicht der Verwaltung auch bei ggf. sinkenden Kinderzahlen weiterhin steigen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Klöther ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-34/2012 Seite 4