Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-34/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an
Kindertagespflegestellen
- Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 an die Medien
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat der Verwaltung unter Datum vom 26.01.2012 die
Kopie eines am 15.11.2011 an die Medien gerichteten Schreibens zukommen lassen; in diesem
hat die SPD-Fraktion Klärungsbedarf zur Richtlinie von laufenden Geldleistungen an
Kindertagespflegestellen formuliert. Auf das dieser Vorlage in Anlage beigefügte Schreiben wird
vollinhaltlich verwiesen; verwaltungsseitig wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
1) Wie ist das Qualitätsmanagement für die Kindertagespflege in Bedburg gestaltet?
Ist gewährleistet, dass die Zertifizierung alle zwei Jahre in Bedburg erneuert wird?
Bei der Zertifizierung handelt es sich um den Erwerb des sog. Qualifikationskurs nach dem
Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes; dieser ist der Verwaltung vorzulegen. Ingesamt
umfasst der Kurs 160 Stunden und schließt mit einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung
ab. Mit dem Zertifikat wird der Qualifikationsnachweis erbracht; eine generelle Erneuerung der
Zertifizierung ist nicht erforderlich. Ungeachtet dessen bestehen darüber hinaus weitere
Qualifizierungs-/ Fortbildungsmöglichkeiten; diese werden an die Tagespflegepersonen
weitergeleitet, wobei die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungen pro Jahr seitens der
Verwaltung übernommen werden.
Wie erfolgt die Kontrolle/ Überprüfung?
Die Tagespflegepersonen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer umfassenden Kontrolle
unterzogen; zur Feststellung der persönlichen Qualifikation, u. a. durch Vorlage eines
erweiterten Führungszeugnisses, erfolgt eine Überprüfung der Wohnsituation anhand einer
dezidierten `Checkliste´. Hierbei werden neben der nötigen Grundausstattung, einzuhaltende
besondere Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise Treppenabsicherung, Herdabsicherung,
Zugang zu Arznei- und Haushaltsmitteln, Schlaf- und Wickelplatz, Außenbereich, dem Alter
entsprechende ausreichende Spielmöglichkeiten etc. pp. überprüft. Wichtig ist für das
Jugendamt in persönlichen Gesprächen herauszufinden, ob der/ die Tagespflegebewerber/-in
durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft als Tagespflegeperson
geeignet ist und dem Tagespflegekind die notwendige emotionale Sicherheit, Versorgung und
Betreuung zukommen lässt. Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis sind Überprüfungen und
Kontrollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; so u. a. wenn der Verdacht
besteht, dass die Tagespflegeperson mehr als die erlaubten Kinder betreut, die Betreuung nicht
durch die Tagespflegeperson erfolgt, für welche die Erlaubnis erteilt wurde oder konkrete
Hinweise vorliegen, die einen begründeten Anlass zu der Vermutung geben, dass unerlaubte
Kindertagespflege ausgeübt wird.
Werden die Kindertagespflegestellen aufgesucht?
Alle Tagespflegepersonen wurden vor dem Jahr 2011 noch vom Rhein-Erft-Kreis überprüft und
begleitet. Nach Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Bedburg wurde Kontakt zu allen
Tagespflegepersonen aufgenommen, die bis dahin eine Pflegeerlaubnis vom Rhein-Erft-Kreis
erhalten haben; alle Tagespflegepersonen wurden von der zuständigen Mitarbeiterin der Stadt
Bedburg in ihren Haushalten besucht.
In welchen zeitlichen Abständen?
Rechtlich gibt es keine Vorgehensweise, in welchen Abständen die Tagespflegepersonen in
ihrem Haushalt aufgesucht werden. Beabsichtigt ist, jährlich einmal die Tagespflegeperson im
Haushalt zu besuchen; nach Übernahme der Aufgaben `Jugendamt´ wurden alle
Tagespflegepersonen im Stadtgebiet durch die Verwaltung aufgesucht. Räumliche
Veränderungen und damit verbundene Veränderungen der Pflegeerlaubnis, z. B. bei der
Einrichtung der U3 Betreuung, gehen mit einem Hausbesuch bei der Tagespflegeperson einher.
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2) Es ist wünschenswert, dass Eltern sich einen Überblick über die zur Verfügung
stehenden Tagespflegestellen und der damit verbundenen Betreuungspersonen
verschaffen können. Hierzu sollte eine entsprechende Übersicht mit Kurzbeschreibung
der Pflegestellen und der Betreuungsperson (inkl. Qualifikation) erstellt werden. Dies ist
in anderen Städten üblich - in Bedburg fehlt dies bisher völlig.
Warum wurden bisher noch keine Informationsschreiben erstellt?
Informationsschreiben wurden sehr wohl erstellt; so betreiben Tagespflegepersonen teilweise in
eigener Sache Werbung durch Auslegen von Flyern in Kindergärten. Auch sind Informationen
auf der städtischen Homepage www.bedburg.de zur Kindertagespflege hinterlegt. Ziel der
Verwaltung ist es, interessierten Eltern in einem persönlichen Gespräch entsprechend ihrer
individuellen Bedürfnisse geeignete Tagespflegepersonen zu benennen bzw. zu vermitteln. Die
mitunter seitens anderer Kommunen gewählte Vorgehensweise, die Suche den Eltern mittels
einer `Liste der Tagespflegepersonen´ selbst zu überlassen, wird seitens der Verwaltung aus v.
g. Gründen negativ gewertet. Ungeachtet dessen, dass eine pädagogische, fachliche
Begleitung wesentlich bürgerorientierter ist, kann die Verwaltung entsprechend des `Belegungs/ Auslastungsgrad´ der Tagespflegepersonen steuern.
Bis wann kann eine Broschüre o. ä. erstellt werden?
Entfällt, siehe v. g. Ausführungen.
3) Für Kinder unter zwei Jahren wird ein 50 %-iger Zuschlag für die Eltern fällig. Laut den
vorgelegten Richtlinien ist es nicht vorgesehen, dass der Zuschlag für den erhöhten
Betreuungsaufwand an das Betreuungspersonal weitergegeben wird.
Im Rahmen der Beratungen zu den Elterbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der
Tagespflege wird u. a. zu beraten sein, welche Kosten, in welchem Maße auf die Eltern
umzulegen sind; insofern wird auf die Vorlage WP8-36/2012 der heutigen Ausschusssitzung
verwiesen.
4) In anderen Kommunen wird qualifizierten Betreuungspersonen ein Entgelt von 5 € je
Kind und Stunde gezahlt.
Auch hier wird auf die Vorlage WP8-36/2012 der heutigen Ausschusssitzung verwiesen.
5) In Nr. 5 Abs. 1 der Richtlinien heißt es: `Die laufende Geldleistung kann bei anderen
Tagespflegepersonen bis zu einem Wert von 3,- € je Stunde je Tagespflegekind
vermindert werden.
Welche
Personen
werden
abseits
der
vorgeschriebenen
Qualifikationen
als
Betreuungspersonen eingesetzt?
Als Qualitätsstandard wird verwaltungsseitig grundsätzlich der unter Ziff. 1 aufgeführte
Qualifikationsnachweis gefordert. Lediglich in begründeten Einzelfällen wird eine um 1,- €
reduzierte Geldleistung gewährt; konkret handelt es sich hierbei um drei Fälle. Zwei `Altfälle´
des Rhein-Erft-Kreises (Nachbarschafts- bzw. Familienpflege); in einem Fall konnte trotz
intensivster Suche der Verwaltung aufgrund der ungünstigen Zeiten (5.30 Uhr bis 8.00 Uhr)
keine Betreuungsperson mit Qualifikationsnachweis gefunden werden. Im letztgenannten Fall
kann jedoch insofern eine gewisse Qualifikation der Tagespflegeperson unterstellt werden, da
sie über eine einjährige praktische Berufserfahrung als Ergänzungskraft in einer
Kindertageseinrichtung verfügt. Ungeachtet dessen erhält eine Tagespflegeperson auch dann
eine Geldleistung in Höhe von 3,- Euro je Stunde, wenn sie noch keinen Qualifikationskurs nach
dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes absolviert hat; in diesen Fällen wird eine für
ein Jahr befristete, eingeschränkte Pflegeerlaubnis ausgestellt. Rein informativ weist die
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Verwaltung darauf hin, dass diese Regelung seinerzeit im Arbeitskreis `Tagespflege auf RheinErft-Kreis-Ebene´, in dem alle Jugendämter vertreten sind, abgestimmt wurde.
Wie
ist
das
Verhältnis
von
zertifiziertem
Betreuungspersonal
zu
`anderen
Tagespflegepersonen´?
Insgesamt stehen der Stadt Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt 11 Tagespflegepersonen aus
Bedburg zur Verfügung, die über eine Qualifikation verfügen. Zusätzlich gibt es drei
Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Personenberechtigten tätig sind und mit einem
Honorar von 3 Euro entlohnt werden.
Ist für diese `anderen Tagespflegepersonen´ an eine besondere Form der Qualitätskontrolle
gedacht?
Die Geeignetheit der Betreuungspersonen erfolgt analog der Überprüfung qualifizierter
Tagespflegepersonen.
In Ergänzung der o. a. Fragestellungen wird die für diesen Aufgabenbereich zuständige
Mitarbeiterin, Frau Klöther, ihren Aufgabenbereich in der Sitzung vorstellen und den
Ausschussmitgliedern für weitere (Nach-)Fragen zur Verfügung stehen.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass es - da der Jugendhilfeausschuss ein Teil des
Jugendamtes darstellt - im Rahmen eines vertrauensvollen Miteinander wünschenswert gewesen
wäre, wenn diese Fragen der Verwaltung unmittelbar und nicht erst im Nachgang zur Presse
zugeleitet worden wären.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an Tagespflegestellen wird aufgrund der individuellen Bedürfnisse der Eltern, die weder mit den Zeiten der
Kindertageseinrichtungen, noch der Betreuungszeiten der schulischen Betreuungsangebote abgedeckt werden (können),
aus Sicht der Verwaltung auch bei ggf. sinkenden Kinderzahlen weiterhin steigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Klöther
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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