Daten
Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-42/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65 /0
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung - Ausbau U3 Plätze
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet,
bis zum 01.08.2013 eine Betreuungsquote von 32 % (NRW) für Kinder unter 3 Jahren zu
erreichen. Insgesamt ist bei der Planung das Verhältnis von 2/3 institutioneller Plätze zu 1/3 Plätze
in der Kindertagespflege zu berücksichtigen. Über die aktuellen Ausbauplanungen und den
aktuellen Stand wurde bei der Vorstellung der Angebotsstrukturen 2012/ 2013 bereits berichtet.
Die Stadt Bedburg hält für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 insgesamt 677 Plätze in
Kindertageseinrichtungen vor; davon entfallen 599 Plätze auf die 3- bis 6-Jährigen und 78 Plätze
auf Kinder unter 3 Jahren. Für die 3- bis 6-Jährigen ergibt sich unter Berücksichtigung der im
Laufe des gesamten Jahres hereinwachsenden Kinder mit entsprechendem Rechtsanspruch eine
ausreichende Versorgungsquote.
Für die Kinder unter 3 Jahren wären aktuell 103 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten,
um die vorgegebene 32%-ige Versorgungsquote zu erreichen. Im Kindergartenjahr 2012/ 2013
werden 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren bereit gestellt, so dass derzeit rund ¾ der benötigten
Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden können. Hier sei jedoch darauf
hingewiesen, dass rund die Hälfte der Plätze für die unter Dreijährigen noch nicht ausgebaut ist
und als Provisorien laufen. Zudem existieren derzeit 19 Plätze im U3 Bereich in der
Kindertagespflege. Auf die Gesamtzahl der U3 Kinder bezogen lässt sich somit eine
Betreuungsquote von 21% ausmachen. Bedingt durch die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz auf alle ein- und zweijährigen Kinder zum 01.08.2013 ist, um den
Rechtsanspruch in 2013 erfüllen zu können, weiter eine progressive Ausbauplanung der U3-Plätze
erforderlich. Der Bedarf an U3 Betreuungsplätzen ermittelt sich für die folgenden Jahre wie folgt:
2012/2013
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
01.11.2009-31.07.2010 (-20%)
01.08.2010-31.07.2011
01.08.2011-30.04.2012 (inkl. Prognose)
unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.05.2012-30.04.2013
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt
davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen
110
198
119
427
192
38
465
148
2013/2014
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
01.11.2010-31.07.2011 (-20%)
01.08.2011-31.07.2012 (inkl. Prognose)
01.08.2012-30.04.2013 (Prognose)
unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.05.2013-30.04.2014 (Prognose)
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt
davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen
116
190
144
450
192
39
489
156
2014/2015
Beschlussvorlage WP8-42/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
01.11.2011-31.07.2012 (-20%/inkl.Prognose)
01.08.2012-31.07.2013 (Prognose)
01.08.2013-30.04.2014 (Prognose)
unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.05.2014-30.04.2015
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt
davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen
104
192
144
440
192
38
478
152
In den letzen zwei Jahren wurden bereits diverse U3 Plätze ausgebaut; inklusive der noch im Bau
befindlichen Maßnahmen können 48 ausgebaute Plätze vorgewiesen werden. Zuzüglich der
Provisorien liegt die Zahl der institutionellen Betreuungsplätze damit bei 84 Plätzen.
Derzeitig liegen noch fünf Investitionsanträge zum U3 Ausbau in Kindertagesstätten beim Land
Nordrhein Westfalen vor, welche noch nicht bedient sind (St. Antonius, St. Willibrord, St. Martinus,
Feldmäuse, St. Martin); ein weiterer Antrag soll zeitnah gestellt (St.Lambertus). Würde über diese
Anträge kurzfristig positiv entschieden, könnte die notwendige Anzahl der benötigten U3 Plätze
erreicht und dem Rechtsanspruch vollumfänglich entsprochen werden.
Wie in 2011 wurde auch in diesem Jahr wieder ein Sonderprogramm zum U3-Ausbau für NRW
aufgelegt. Damit sollen Maßnahmen im investiven Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege durchgeführt werden; zudem wurden auch
Mittel des Bundes zum Ausbau bereitgestellt. Laut Rundschreiben vom 26.01.2012 dürfen diese
unter bestimmten Berechnungsmodellen auch als Komplementärfinanzierung genutzt werden. Die
Verteilung der Mittel erfolgt im Verfahren der fachbezogenen Pauschalen gemäß dem regionalen
Bedarf. Seitens des Ministeriums wurde der Bedarf für alle Jugendamtsbezirke anhand der Anzahl
der ein- und zweijährigen Kinder sowie anhand der Betreuungsquote für dreijährige Kinder
ermittelt. Für die Stadt Bedburg sind infolgedessen Landesmittel für das Jahr 2012 in Höhe von
48.895 Euro sowie für das Jahr 2013 in Höhe von 55.006 Euro vorgesehen. Darüber hinaus
wurden 91.677 Euro aus Bundesmitteln veranschlagt.
Die Höhe der Landesmittel aus diesem Sonderprogramm
Kindertageseinrichtungen auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
- Neubau (inklusive Ausstattung):
- Umbau:
- Ausstattung:
sind
pro
U3-Platz
in
17.000 Euro
5.100 Euro
1.700 Euro
Hier ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglichen Beträge pro Platz wie folgt bemessen
wurden. Analog dazu können auch die diesjährigen Bundesmittel verrechnet werden.
- Neubau (inklusive Ausstattung):
- Umbau:
- Ausstattung:
20.000 Euro
8.500 Euro
3.500 Euro
Förderungen aus dem U3-Sonderprogramm des Landes bedürfen keiner Eigenanteile, während
bei der Berechnung der Bundesmittel ein Eigenanteil von 10 Prozent einkalkuliert werden muss.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aus Mitteln der v. g. Sonderprogramme auch
eine finanzielle Förderung der Tagespflegeplätze möglich ist. Dazu können in der Wohnung der
Beschlussvorlage WP8-42/2012
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STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Tagespflegeperson
oder
der
Erziehungsberechtigten
pauschal
einmalig
pro
Kindertagespflegestelle 500 Euro pro Platz gefördert werden; der Höchstförderbetrag beträgt
2.500 Euro.
Darüber wurden in den Haushalt 2012 städtische Mittel für den weiteren Ausbau der U 3Betreuung in Höhe von 670.000 Euro eingestellt; 70.000 Euro für die Übernahme des Eigen-/
Trägeranteils sowie 600.000 Euro zweckgebunden für den Um/ Neubau der Gruppe Mosaik,
wodurch in integrativer Form weitere 11 U3 Plätze geschaffen werden.
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ist daher eine Entscheidung zu treffen, welche
Investitionsanträge der Maßnahmeträger aus den dargestellten Mitteln bedient werden sollen. Bei
der Entscheidungsfindung sollten aus Sicht der Verwaltung insbesondere nachfolgende Punkte
berücksichtigt werden:
1.
2.
3.
4.
5.
die Betreuungsquote nach Ortschaften
der Status der Anträge auf Investitionskostenförderung im Rahmen des U3-Ausbaus
die Höhe der Gesamtkosten für der investiven Maßnahmen
der Stand der Bauplanung
der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen
1. Die Betreuungsquote nach Ortschaft
Betrachtet man die Anzahl der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zum Stichtag 01.02.2012
sowie die zum 01.08.2012 vorhandene (bzw. bald vorhandene) Anzahl an U3-Plätzen nach
Ortschaft, so ist folgende Verteilung festzustellen:
Ortschaft
Kinderzahl
Plätze
abs.
Blerichen, Kirdorf,
West
92
davon
ausgebaut
bzw.
unmittelbar
vor Ausbau
abs.
St. Antonius
26
St. Willibrord
davon
ausgebaut
Plätze
%
6
28
7
10
35
22
Feldmäuse
Grottenherten,
Kirchherten,
Pütz
Kirchtroisdorf,
Kleintroisdorf
Kaster,
Königshoven
Broich, Lipp,
Mitte, Oppendorf,
Rath
Gesamt
Bedburg
Johanniter
46
16
29
4
Montessori
4
14
14
125
22
St. Martinus
St. Peter
Kleeblatt
Waldwichtel
12
18
10
118
16
Pusteblume
16
14
14
84
48
20
12
410
St. Martin
Anhand der Übersicht wird deutlich, dass der Bereich Blerichen, Kirdorf, West bislang die
geringste U3-Betreuungsquote aufweist, so dass sich hier ein besonderer Ausbaubedarf ergibt.
In Bezug auf die Förderung des U3-Ausbaus nach Ortschaften für das Stadtgebiet Bedburg
ergibt sich daher folgende Prioritätenliste:
Beschlussvorlage WP8-42/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
1. Blerichen, Kirdorf, West
2. Kaster, Königshoven
3. Broich, Lipp, Mitte, Oppendorf, Rath / Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf
2. Status der Anträge auf Zuwendungen:
Neben der Betreuungsquote ist die Berücksichtung des Status der Anträge auf Zuwendungen
im Bereich der investiven Maßnahmen relevant. Dem Landesjugendamt liegen derzeit für das
Stadtgebiet Bedburg 5 Anträge auf Investitionskostenförderung zum Ausbau an U3-Plätzen zur
Prüfung und Bewilligung vor. Ein weiterer Antrag soll zeitnah noch gestellt werden. (Auflistung
unter Punkt 3). Derzeit kann nicht geklärt werden, ob die für den U3-Ausbau in NRW
bereitgestellten finanziellen Fördermittel tatsächlich ausreichen werden, um alle Anträge auf
Investitionskostenförderung, die NRW-weit bisher und zukünftig noch ans Landesjugendamt
gestellt
werden,
bewilligt
werden
können.
Die
Option,
einen
Antrag
auf
Investitionskostenförderung, der dem Landesjugendamt bereits vorliegt, zugunsten der
Förderung im Rahmen des U3-Ausbau-Sonderprogramms zurückzuziehen und gleichsam
zukünftige Anträge über das bekannte Antragsverfahren ans Landesjugendamt zu stellen,
könnte sich dann als Nachteil erweisen, wenn nicht mehr alle zukünftig gestellten Anträge
positiv beschieden werden.
3. Die Höhe der Gesamtkosten für investive Maßnahmen:
Die Höhe der Gesamtkosten für investive Maßnahmen sind insofern relevant, als dass zum
einen die Höchstförderbeträge die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten dürfen, zum
anderen gegebenenfalls anfallende Mehrkosten, die die Höchstförderbeträge übersteigen,
durch den Träger der Einrichtung oder durch die Kommune übernommen werden müssen.
Insofern ist es angezeigt, investive Maßnahmen über das Sonderprogramm zu fördern, die
bezüglich ihrer Ausgaben annähernd den im U3-Ausbau-Sonderprogramm zur Verfügung
gestellten Höchstförderbeträgen entsprechen.
Kostenaufstellung unter Berücksichtung der Gesamtkostenkalkulation der Träger und unter
Heranziehung verschiedener Höchstförderbeträge:
davon
Investitionsvolume
n
Regelförderung
Investprogramm
Förderung
Sonderprogram
m
Bundesmittel
Landesmitte
l
St. Antonius
521.400,00 €
180.000,00 €
175.000,00 €
90.000,00 €
85.000,00 €
St. Willibrord
111.500,00 €
100.350,00 €
100.000,00 €
86.400,00 €
13.600,00 €
-
-
-
St. Martinus
245.550,00 €
216.000,00 €
192.000,00 €
90.000,00 €
102.000,00 €
Feldmäuse *
191.310,00 €
172.179,00 €
181.744,50 €
86.089,50 €
95.655,00 €
St. Martin
303.250,00 €
108.000,00 €
102.000,00 €
90.000,00 €
12.000,00 €
St. Lambertus
* Aufgrund der niedrigeren Platzkosten, muss bei der Einrichtung „Feldmäuse“ mit anderen Zahlen kalkuliert werden.
Hinweis: Trotz mehrfacher Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland, konnte die
Verwaltung speziell bzgl. der Ausgestaltung einer möglichen Komplementärfinanzierung der
Fördermittel keine eindeutige Aussage erhalten. Daher wurde die Berechnungsgrundlage der
Vorjahre als Maßstab herangezogen.
Beschlussvorlage WP8-42/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
4. Stand der Bauplanung:
Da die zur Verfügung gestellten Mittel vom Zuwendungsempfänger fristgerecht verausgabt sein
müssen und die U3 Plätze zeitnah benötigt werden, besteht die Erfordernis, den Stand der
Bauplanung für die einzelnen Einrichtungen bei der Entscheidungsfindung in besonderem
Maße zu berücksichtigen. Alle eingereichten Anträge sind jedoch planerisch so weit
vorangeschritten, dass beide Kriterien gewährleistet werden können.
5. Der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen:
Im Bereich des Ausbau an U3-Plätzen sind bereits Baumaßnahmen abgeschlossen; bezüglich
der Ausbauperspektiven in den Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung Abstimmungsgespräche mit den Trägern geführt. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass sofern die
zukünftige Ausbauplanung entsprechend der aktuellen Ausbauplanung des Kindergartenbedarfsplanes für die Stadt Bedburg und den Ausbauplanungen der Einrichtungen vorangetrieben
würde, nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass zukünftig die erforderliche
Betreuungsquote erreicht wird; Voraussetzung ist allerdings, dass die für den U3-Ausbau
erforderlichen finanziellen Mittel des Landes fließen.
Bei dem `Umstrukturierungsprozess´ darf jedoch nicht verkannt werden, dass jede
Umwandlung einer sog. Regelgruppe (GF III) in die Betreuung für unter 3-jährige (GF I bzw. GF
II) eine erhebliche Reduzierung an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren zur Folge hat. Bei
Fortführung der Ausbauplanungen gem. Kindergartenbedarfsplan wäre aktuell ein deutliches
Defizit an Ü3-Plätzen bei gleichbleibendem - sogar leicht steigendem - Bedarf vorhanden. Um
den Rechtsanspruch der über 3-jährigen auf einen Kindestagesstättenplatz auch zukünftig
erfüllen zu können, ist daher der Verlust an Ü3-Plätzen bei jeder weiteren geplanten investiven
Maßnahme zu berücksichtigen. Diese Überlegungen lassen sich durch folgende Zahlen
stützen:
2012/ 2013
Geburtszeitraum
01.10.2006-30.09.2007
01.10.2007-30.09.2008
01.10.2008-30.10.2009
Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.11.2009-31.07.2010
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
2013/ 2014
Geburtszeitraum
01.10.2007-30.09.2008
01.10.2008-30.09.2009
01.10.2009-30.10.2010
Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.11.2010-31.07.2011
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
Beschlussvorlage WP8-42/2012
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
187
172
208
567
137
27
594
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
172
188
211
571
144
28
599
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Sitzungsvorlage
2014/ 2015
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
188
196
200
584
01.10.2008-30.09.2009
01.10.2009-30.09.2010
01.10.2010-30.10.2011
Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.11.2011-31.07.2012 (inkl. Prognose)
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
130
26
610
Verwaltungsseitig besteht grundsätzlich die Absicht, zunächst die investiven Maßnahmen für die
Einrichtungen zu fördern, die bereits provisorisch U3-Betreuung anbieten. In einem nächsten
Schritt sollten dann die Ausbauplanungen mit den Trägern der übrigen Einrichtungen, die bisher
ausschließlich eine Betreuung für über Dreijährige anbieten, unter den o. g. Gesichtspunkten
erörtert werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollten unter Berücksichtigung der zuvor festgestellten Daten folgende
Maßnahmen unterstützt werden.
1) Mit den vorhandenen Bundesmitteln wird der Ausbau in der Einrichtung St. Willibrord in
Bedburg-Kirdorf unterstützt.
2) Die Gesamtsumme des Sonderprogramms des Landes fließt zuzüglich der vorhandenen
städtischen Mittel (70.000 Euro) in den Umbau der Einrichtung „Feldmäuse“ in Bedburg
Blerichen.
3) Um/ Neubau der Gruppe Mosaik als zwei U 3-Gruppen, davon eine in integrativer Form;
hierdurch werden weitere 11 U3-Plätze geschaffen.
Durch v. g. Maßnahmen würde für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 die größtmögliche
Deckungsquote sowohl im Ü 3- als auch im U 3-Bereich erzielt; auch würde die Betreuungsquote
in Kirdorf, Blerichen und West entscheidend erhöht und die Anzahl der ausgebauten U 3-Plätze
von derzeit 48 auf 81 steigen. Darüber hinaus ermöglicht diese Ausbauvariante - im Gegensatz zu
allen anderen Überlegungen - auch weiterhin die Bedarfsbefriedigung im Ü3 Bereich; eröffnet man
die zusätzliche Ü 3-Gruppe in St. Willibrord (25 Plätze) und kalkuliert eine legitime Überbelegung
mit ein, erreicht man auch im Ü3 Bereich eine Bedarfsdeckung von nahezu 100 Prozent. Im
Schaubild stellt sich diese Ausbauvariante für das Kindergartenjahr 2013/2014 wie folgt dar:
Σ Plätze
Ü3
U3
ausgebaut
Gruppen
Mosaik
38
27
11
11
2
Pusteblume
75
65
16
16
4
Sterntaler
48
48
0
0
2
Kleeblatt
43
37
6
0
2
Feldmäuse
40
28
12
12
2
St. Antonius
58
52
6
0
3
St. Lambertus
71
71
0
0
3
St. Martin
43
37
6
0
2
Beschlussvorlage WP8-42/2012
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Sitzungsvorlage
St. Martinus
65
59
6
0
3
St. Peter
44
38
6
12
2
St. Willibrord
55
39
16
16
3
Johanniter
35
25
10
10
2
Springmäuse
22
18
4
4
1
Waldwichtel
20
16
4
0
1
657
560
103
81
32
Aus gesamtbetriebswirtschaftlicher Sicht ist diese Variante `konkurrenzlos´, da auf nahezu allen
Ebenen die größtmögliche Deckung erreicht wird. Die dargestellten Ausbauüberlegungen wurden
mit den betroffenen Trägervertretern besprochen und von diesen positiv bewertet. Zur Deckung
der momentan bestehenden Finanzierungslücke finden in der 9. KW trägerinterne
Abstimmungsgespräche statt; die Verwaltung wird über die Ergebnisse im Ausschuss berichten.
Beschlussvorlage WP8-42/2012
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister