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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Ausbau U3 Plätze)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-42/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 /0 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung - Ausbau U3 Plätze Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, bis zum 01.08.2013 eine Betreuungsquote von 32 % (NRW) für Kinder unter 3 Jahren zu erreichen. Insgesamt ist bei der Planung das Verhältnis von 2/3 institutioneller Plätze zu 1/3 Plätze in der Kindertagespflege zu berücksichtigen. Über die aktuellen Ausbauplanungen und den aktuellen Stand wurde bei der Vorstellung der Angebotsstrukturen 2012/ 2013 bereits berichtet. Die Stadt Bedburg hält für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 insgesamt 677 Plätze in Kindertageseinrichtungen vor; davon entfallen 599 Plätze auf die 3- bis 6-Jährigen und 78 Plätze auf Kinder unter 3 Jahren. Für die 3- bis 6-Jährigen ergibt sich unter Berücksichtigung der im Laufe des gesamten Jahres hereinwachsenden Kinder mit entsprechendem Rechtsanspruch eine ausreichende Versorgungsquote. Für die Kinder unter 3 Jahren wären aktuell 103 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten, um die vorgegebene 32%-ige Versorgungsquote zu erreichen. Im Kindergartenjahr 2012/ 2013 werden 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren bereit gestellt, so dass derzeit rund ¾ der benötigten Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden können. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte der Plätze für die unter Dreijährigen noch nicht ausgebaut ist und als Provisorien laufen. Zudem existieren derzeit 19 Plätze im U3 Bereich in der Kindertagespflege. Auf die Gesamtzahl der U3 Kinder bezogen lässt sich somit eine Betreuungsquote von 21% ausmachen. Bedingt durch die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf alle ein- und zweijährigen Kinder zum 01.08.2013 ist, um den Rechtsanspruch in 2013 erfüllen zu können, weiter eine progressive Ausbauplanung der U3-Plätze erforderlich. Der Bedarf an U3 Betreuungsplätzen ermittelt sich für die folgenden Jahre wie folgt: 2012/2013 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 01.11.2009-31.07.2010 (-20%) 01.08.2010-31.07.2011 01.08.2011-30.04.2012 (inkl. Prognose) unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.05.2012-30.04.2013 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 110 198 119 427 192 38 465 148 2013/2014 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 01.11.2010-31.07.2011 (-20%) 01.08.2011-31.07.2012 (inkl. Prognose) 01.08.2012-30.04.2013 (Prognose) unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.05.2013-30.04.2014 (Prognose) 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 116 190 144 450 192 39 489 156 2014/2015 Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 01.11.2011-31.07.2012 (-20%/inkl.Prognose) 01.08.2012-31.07.2013 (Prognose) 01.08.2013-30.04.2014 (Prognose) unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.05.2014-30.04.2015 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 104 192 144 440 192 38 478 152 In den letzen zwei Jahren wurden bereits diverse U3 Plätze ausgebaut; inklusive der noch im Bau befindlichen Maßnahmen können 48 ausgebaute Plätze vorgewiesen werden. Zuzüglich der Provisorien liegt die Zahl der institutionellen Betreuungsplätze damit bei 84 Plätzen. Derzeitig liegen noch fünf Investitionsanträge zum U3 Ausbau in Kindertagesstätten beim Land Nordrhein Westfalen vor, welche noch nicht bedient sind (St. Antonius, St. Willibrord, St. Martinus, Feldmäuse, St. Martin); ein weiterer Antrag soll zeitnah gestellt (St.Lambertus). Würde über diese Anträge kurzfristig positiv entschieden, könnte die notwendige Anzahl der benötigten U3 Plätze erreicht und dem Rechtsanspruch vollumfänglich entsprochen werden. Wie in 2011 wurde auch in diesem Jahr wieder ein Sonderprogramm zum U3-Ausbau für NRW aufgelegt. Damit sollen Maßnahmen im investiven Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege durchgeführt werden; zudem wurden auch Mittel des Bundes zum Ausbau bereitgestellt. Laut Rundschreiben vom 26.01.2012 dürfen diese unter bestimmten Berechnungsmodellen auch als Komplementärfinanzierung genutzt werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt im Verfahren der fachbezogenen Pauschalen gemäß dem regionalen Bedarf. Seitens des Ministeriums wurde der Bedarf für alle Jugendamtsbezirke anhand der Anzahl der ein- und zweijährigen Kinder sowie anhand der Betreuungsquote für dreijährige Kinder ermittelt. Für die Stadt Bedburg sind infolgedessen Landesmittel für das Jahr 2012 in Höhe von 48.895 Euro sowie für das Jahr 2013 in Höhe von 55.006 Euro vorgesehen. Darüber hinaus wurden 91.677 Euro aus Bundesmitteln veranschlagt. Die Höhe der Landesmittel aus diesem Sonderprogramm Kindertageseinrichtungen auf folgende Höchstbeträge begrenzt: - Neubau (inklusive Ausstattung): - Umbau: - Ausstattung: sind pro U3-Platz in 17.000 Euro 5.100 Euro 1.700 Euro Hier ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglichen Beträge pro Platz wie folgt bemessen wurden. Analog dazu können auch die diesjährigen Bundesmittel verrechnet werden. - Neubau (inklusive Ausstattung): - Umbau: - Ausstattung: 20.000 Euro 8.500 Euro 3.500 Euro Förderungen aus dem U3-Sonderprogramm des Landes bedürfen keiner Eigenanteile, während bei der Berechnung der Bundesmittel ein Eigenanteil von 10 Prozent einkalkuliert werden muss. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aus Mitteln der v. g. Sonderprogramme auch eine finanzielle Förderung der Tagespflegeplätze möglich ist. Dazu können in der Wohnung der Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten pauschal einmalig pro Kindertagespflegestelle 500 Euro pro Platz gefördert werden; der Höchstförderbetrag beträgt 2.500 Euro. Darüber wurden in den Haushalt 2012 städtische Mittel für den weiteren Ausbau der U 3Betreuung in Höhe von 670.000 Euro eingestellt; 70.000 Euro für die Übernahme des Eigen-/ Trägeranteils sowie 600.000 Euro zweckgebunden für den Um/ Neubau der Gruppe Mosaik, wodurch in integrativer Form weitere 11 U3 Plätze geschaffen werden. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ist daher eine Entscheidung zu treffen, welche Investitionsanträge der Maßnahmeträger aus den dargestellten Mitteln bedient werden sollen. Bei der Entscheidungsfindung sollten aus Sicht der Verwaltung insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: 1. 2. 3. 4. 5. die Betreuungsquote nach Ortschaften der Status der Anträge auf Investitionskostenförderung im Rahmen des U3-Ausbaus die Höhe der Gesamtkosten für der investiven Maßnahmen der Stand der Bauplanung der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen 1. Die Betreuungsquote nach Ortschaft Betrachtet man die Anzahl der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zum Stichtag 01.02.2012 sowie die zum 01.08.2012 vorhandene (bzw. bald vorhandene) Anzahl an U3-Plätzen nach Ortschaft, so ist folgende Verteilung festzustellen: Ortschaft Kinderzahl Plätze abs. Blerichen, Kirdorf, West 92 davon ausgebaut bzw. unmittelbar vor Ausbau abs. St. Antonius 26 St. Willibrord davon ausgebaut Plätze % 6 28 7 10 35 22 Feldmäuse Grottenherten, Kirchherten, Pütz Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf Kaster, Königshoven Broich, Lipp, Mitte, Oppendorf, Rath Gesamt Bedburg Johanniter 46 16 29 4 Montessori 4 14 14 125 22 St. Martinus St. Peter Kleeblatt Waldwichtel 12 18 10 118 16 Pusteblume 16 14 14 84 48 20 12 410 St. Martin Anhand der Übersicht wird deutlich, dass der Bereich Blerichen, Kirdorf, West bislang die geringste U3-Betreuungsquote aufweist, so dass sich hier ein besonderer Ausbaubedarf ergibt. In Bezug auf die Förderung des U3-Ausbaus nach Ortschaften für das Stadtgebiet Bedburg ergibt sich daher folgende Prioritätenliste: Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage 1. Blerichen, Kirdorf, West 2. Kaster, Königshoven 3. Broich, Lipp, Mitte, Oppendorf, Rath / Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf 2. Status der Anträge auf Zuwendungen: Neben der Betreuungsquote ist die Berücksichtung des Status der Anträge auf Zuwendungen im Bereich der investiven Maßnahmen relevant. Dem Landesjugendamt liegen derzeit für das Stadtgebiet Bedburg 5 Anträge auf Investitionskostenförderung zum Ausbau an U3-Plätzen zur Prüfung und Bewilligung vor. Ein weiterer Antrag soll zeitnah noch gestellt werden. (Auflistung unter Punkt 3). Derzeit kann nicht geklärt werden, ob die für den U3-Ausbau in NRW bereitgestellten finanziellen Fördermittel tatsächlich ausreichen werden, um alle Anträge auf Investitionskostenförderung, die NRW-weit bisher und zukünftig noch ans Landesjugendamt gestellt werden, bewilligt werden können. Die Option, einen Antrag auf Investitionskostenförderung, der dem Landesjugendamt bereits vorliegt, zugunsten der Förderung im Rahmen des U3-Ausbau-Sonderprogramms zurückzuziehen und gleichsam zukünftige Anträge über das bekannte Antragsverfahren ans Landesjugendamt zu stellen, könnte sich dann als Nachteil erweisen, wenn nicht mehr alle zukünftig gestellten Anträge positiv beschieden werden. 3. Die Höhe der Gesamtkosten für investive Maßnahmen: Die Höhe der Gesamtkosten für investive Maßnahmen sind insofern relevant, als dass zum einen die Höchstförderbeträge die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten dürfen, zum anderen gegebenenfalls anfallende Mehrkosten, die die Höchstförderbeträge übersteigen, durch den Träger der Einrichtung oder durch die Kommune übernommen werden müssen. Insofern ist es angezeigt, investive Maßnahmen über das Sonderprogramm zu fördern, die bezüglich ihrer Ausgaben annähernd den im U3-Ausbau-Sonderprogramm zur Verfügung gestellten Höchstförderbeträgen entsprechen. Kostenaufstellung unter Berücksichtung der Gesamtkostenkalkulation der Träger und unter Heranziehung verschiedener Höchstförderbeträge: davon Investitionsvolume n Regelförderung Investprogramm Förderung Sonderprogram m Bundesmittel Landesmitte l St. Antonius 521.400,00 € 180.000,00 € 175.000,00 € 90.000,00 € 85.000,00 € St. Willibrord 111.500,00 € 100.350,00 € 100.000,00 € 86.400,00 € 13.600,00 € - - - St. Martinus 245.550,00 € 216.000,00 € 192.000,00 € 90.000,00 € 102.000,00 € Feldmäuse * 191.310,00 € 172.179,00 € 181.744,50 € 86.089,50 € 95.655,00 € St. Martin 303.250,00 € 108.000,00 € 102.000,00 € 90.000,00 € 12.000,00 € St. Lambertus * Aufgrund der niedrigeren Platzkosten, muss bei der Einrichtung „Feldmäuse“ mit anderen Zahlen kalkuliert werden. Hinweis: Trotz mehrfacher Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland, konnte die Verwaltung speziell bzgl. der Ausgestaltung einer möglichen Komplementärfinanzierung der Fördermittel keine eindeutige Aussage erhalten. Daher wurde die Berechnungsgrundlage der Vorjahre als Maßstab herangezogen. Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage 4. Stand der Bauplanung: Da die zur Verfügung gestellten Mittel vom Zuwendungsempfänger fristgerecht verausgabt sein müssen und die U3 Plätze zeitnah benötigt werden, besteht die Erfordernis, den Stand der Bauplanung für die einzelnen Einrichtungen bei der Entscheidungsfindung in besonderem Maße zu berücksichtigen. Alle eingereichten Anträge sind jedoch planerisch so weit vorangeschritten, dass beide Kriterien gewährleistet werden können. 5. Der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen: Im Bereich des Ausbau an U3-Plätzen sind bereits Baumaßnahmen abgeschlossen; bezüglich der Ausbauperspektiven in den Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung Abstimmungsgespräche mit den Trägern geführt. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass sofern die zukünftige Ausbauplanung entsprechend der aktuellen Ausbauplanung des Kindergartenbedarfsplanes für die Stadt Bedburg und den Ausbauplanungen der Einrichtungen vorangetrieben würde, nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass zukünftig die erforderliche Betreuungsquote erreicht wird; Voraussetzung ist allerdings, dass die für den U3-Ausbau erforderlichen finanziellen Mittel des Landes fließen. Bei dem `Umstrukturierungsprozess´ darf jedoch nicht verkannt werden, dass jede Umwandlung einer sog. Regelgruppe (GF III) in die Betreuung für unter 3-jährige (GF I bzw. GF II) eine erhebliche Reduzierung an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren zur Folge hat. Bei Fortführung der Ausbauplanungen gem. Kindergartenbedarfsplan wäre aktuell ein deutliches Defizit an Ü3-Plätzen bei gleichbleibendem - sogar leicht steigendem - Bedarf vorhanden. Um den Rechtsanspruch der über 3-jährigen auf einen Kindestagesstättenplatz auch zukünftig erfüllen zu können, ist daher der Verlust an Ü3-Plätzen bei jeder weiteren geplanten investiven Maßnahme zu berücksichtigen. Diese Überlegungen lassen sich durch folgende Zahlen stützen: 2012/ 2013 Geburtszeitraum 01.10.2006-30.09.2007 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-30.10.2009 Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.11.2009-31.07.2010 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der über Dreijährigen insgesamt 2013/ 2014 Geburtszeitraum 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-30.09.2009 01.10.2009-30.10.2010 Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.11.2010-31.07.2011 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der über Dreijährigen insgesamt Beschlussvorlage WP8-42/2012 Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 187 172 208 567 137 27 594 Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 172 188 211 571 144 28 599 Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage 2014/ 2015 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 188 196 200 584 01.10.2008-30.09.2009 01.10.2009-30.09.2010 01.10.2010-30.10.2011 Über Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.11.2011-31.07.2012 (inkl. Prognose) 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der über Dreijährigen insgesamt 130 26 610 Verwaltungsseitig besteht grundsätzlich die Absicht, zunächst die investiven Maßnahmen für die Einrichtungen zu fördern, die bereits provisorisch U3-Betreuung anbieten. In einem nächsten Schritt sollten dann die Ausbauplanungen mit den Trägern der übrigen Einrichtungen, die bisher ausschließlich eine Betreuung für über Dreijährige anbieten, unter den o. g. Gesichtspunkten erörtert werden. Vorschlag der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung sollten unter Berücksichtigung der zuvor festgestellten Daten folgende Maßnahmen unterstützt werden. 1) Mit den vorhandenen Bundesmitteln wird der Ausbau in der Einrichtung St. Willibrord in Bedburg-Kirdorf unterstützt. 2) Die Gesamtsumme des Sonderprogramms des Landes fließt zuzüglich der vorhandenen städtischen Mittel (70.000 Euro) in den Umbau der Einrichtung „Feldmäuse“ in Bedburg Blerichen. 3) Um/ Neubau der Gruppe Mosaik als zwei U 3-Gruppen, davon eine in integrativer Form; hierdurch werden weitere 11 U3-Plätze geschaffen. Durch v. g. Maßnahmen würde für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 die größtmögliche Deckungsquote sowohl im Ü 3- als auch im U 3-Bereich erzielt; auch würde die Betreuungsquote in Kirdorf, Blerichen und West entscheidend erhöht und die Anzahl der ausgebauten U 3-Plätze von derzeit 48 auf 81 steigen. Darüber hinaus ermöglicht diese Ausbauvariante - im Gegensatz zu allen anderen Überlegungen - auch weiterhin die Bedarfsbefriedigung im Ü3 Bereich; eröffnet man die zusätzliche Ü 3-Gruppe in St. Willibrord (25 Plätze) und kalkuliert eine legitime Überbelegung mit ein, erreicht man auch im Ü3 Bereich eine Bedarfsdeckung von nahezu 100 Prozent. Im Schaubild stellt sich diese Ausbauvariante für das Kindergartenjahr 2013/2014 wie folgt dar: Σ Plätze Ü3 U3 ausgebaut Gruppen Mosaik 38 27 11 11 2 Pusteblume 75 65 16 16 4 Sterntaler 48 48 0 0 2 Kleeblatt 43 37 6 0 2 Feldmäuse 40 28 12 12 2 St. Antonius 58 52 6 0 3 St. Lambertus 71 71 0 0 3 St. Martin 43 37 6 0 2 Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage St. Martinus 65 59 6 0 3 St. Peter 44 38 6 12 2 St. Willibrord 55 39 16 16 3 Johanniter 35 25 10 10 2 Springmäuse 22 18 4 4 1 Waldwichtel 20 16 4 0 1 657 560 103 81 32 Aus gesamtbetriebswirtschaftlicher Sicht ist diese Variante `konkurrenzlos´, da auf nahezu allen Ebenen die größtmögliche Deckung erreicht wird. Die dargestellten Ausbauüberlegungen wurden mit den betroffenen Trägervertretern besprochen und von diesen positiv bewertet. Zur Deckung der momentan bestehenden Finanzierungslücke finden in der 9. KW trägerinterne Abstimmungsgespräche statt; die Verwaltung wird über die Ergebnisse im Ausschuss berichten. Beschlussvorlage WP8-42/2012 Seite 8 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister