Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
21.09.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 13.09.2012
TOP
Betreff
5.
Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb
der Kesselanlagen 1 - 3;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 44/2012
Beschluss:
1.
Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16
Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk
Kreuzau, 52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des §
15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung
Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
2.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre
zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist
dies der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen