Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8265/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von
Übergangswohnheimen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Erhebung
von Gebühren für die Nutzung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber und
Aussiedler für das Haushaltsjahr 2012.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime:
¾ Gommershovener Weg 20 a und 20 b
¾ Pannengasse 32 und 34.
Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der
Belegungszahl der Übergangsheime bemisst.
Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig:
Kostenart
Zuweisungen für lfd Zwecke vom Land
Personalkosten
Kosten Gebäudeunterhaltung
Stromkosten
Kosten für Gasverbrauch
Kosten für Wasserverbrauch
Grundsteuern
Kanalgebühren
Müllgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Kosten der Gebäudeversicherung
Sonstige Bewirtschaftungskosten
Kosten für die Unterhaltung bew. Vermögen
Telefongebühren
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Abschreibungen
Umlagen
Summe
Ansatzfähige Gesamtkosten
Gommershovener Weg
GB 7
Pannengasse
GB 7
Soziale
Einrichtungen
für
Asylbewerber
GB 3
-2.200 €
4.000 €
2.500 €
4.100 €
6.500 €
1.500 €
750 €
1.900 €
1.000 €
50 €
530 €
500 €
0€
5.821 €
3.500 €
9.500 €
4.250 €
2.130 €
450 €
1.400 €
1.020 €
0€
530 €
400 €
500 €
200 €
0€
5.822 €
39.674 €
25.151 €
29.702 €
96.327 €
41.474 €
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten
sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG.
In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten.
Die einzelnen Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (siehe Anlage zur
Sitzungsvorlage „Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung“).
Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen
finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale).
Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von 50 Personen aus, so
dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 160 € pro Monat ergibt.
Gegenüber dem Vorjahr bleibt der Gebührensatz somit unverändert. Der Deckungsgrad liegt bei
o.g. Gebühr bei 99,7 %.
Beschlussvorlage WP8-265/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 02.12.2011
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-265/2011
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