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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8265/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber und Aussiedler für das Haushaltsjahr 2012. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime: ¾ Gommershovener Weg 20 a und 20 b ¾ Pannengasse 32 und 34. Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der Belegungszahl der Übergangsheime bemisst. Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig: Kostenart Zuweisungen für lfd Zwecke vom Land Personalkosten Kosten Gebäudeunterhaltung Stromkosten Kosten für Gasverbrauch Kosten für Wasserverbrauch Grundsteuern Kanalgebühren Müllgebühren Straßenreinigungsgebühren Kosten der Gebäudeversicherung Sonstige Bewirtschaftungskosten Kosten für die Unterhaltung bew. Vermögen Telefongebühren Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Abschreibungen Umlagen Summe Ansatzfähige Gesamtkosten Gommershovener Weg GB 7 Pannengasse GB 7 Soziale Einrichtungen für Asylbewerber GB 3 -2.200 € 4.000 € 2.500 € 4.100 € 6.500 € 1.500 € 750 € 1.900 € 1.000 € 50 € 530 € 500 € 0€ 5.821 € 3.500 € 9.500 € 4.250 € 2.130 € 450 € 1.400 € 1.020 € 0€ 530 € 400 € 500 € 200 € 0€ 5.822 € 39.674 € 25.151 € 29.702 € 96.327 € 41.474 € Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG. In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten. Die einzelnen Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage „Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung“). Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale). Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von 50 Personen aus, so dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 160 € pro Monat ergibt. Gegenüber dem Vorjahr bleibt der Gebührensatz somit unverändert. Der Deckungsgrad liegt bei o.g. Gebühr bei 99,7 %. Beschlussvorlage WP8-265/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 02.12.2011 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-265/2011 Seite 3