Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-45/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Kindergarten `Mosaik´
- Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Ausweislich der Fachverwaltung, Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - stellt sich
der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Bebauungsplanverfahren:
Von Seiten des Fachbereichs III sind zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zunächst
noch einige Abstimmungen mit dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde zum Thema
Entwässerung und vorbeugender Hochwasserschutz erforderlich, da hier beim Erftverband noch
keine abschließenden Unterlagen über den Umfang der notwendigen Vorkehrungen vorliegen.
Dabei geht es um die Mindesthöhen der Erdgeschosse und die Frage, ob Überschwemmungsvolumen für ein rechnerisches 100-jähriges Referenzhochwasser verloren gehen könnte und wo
dieses ausgeglichen werden müsste. Dies berührt die Thematik Mosaik/ Pusteblume nur am
Rande, hat jedoch zur Konsequenz, dass die Frage der Erweiterung/ Umbau des Kindergartens
sicherlich vor Rechtskraft des Bebauungsplans abschließend beantwortet wird. Eine Erweiterung
des Kindergartens ist baurechtlich jedoch nicht vom Bebauungsplanverfahren abhängig, da hierfür
eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen würde.
Abstimmungen mit dem Architekten der AWO:
Aus Sicht des Architekten der AWO gibt es aus Gründen der inneren Erschließung der
Tageseinrichtung nur eine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit, und zwar in Richtung des
Parkplatzes im vorderen Bereich. Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass für notwendige
Stellplätze Flächen beansprucht werden müssen, die nach derzeitigem Stand als Wohnbaufläche
im Baugebiet Sportplatz Lipp vorgesehen sind. Ein realistischer Bedarf dürfte für eine 6-gruppige
Kindertageseinrichtung bei mind. 30 Stellplatzen liegen; derzeit sind ca. 24 vorhanden. Dabei
würden etwa 500 m² als ursprünglich für Wohnbebauung vorgesehene Fläche in Anspruch
genommen werden. Dies schlägt sich wiederum auf die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes nieder,
ist allerdings - wenn auch suboptimal - aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Sollte
diese Lösung gewählt werden, wäre eine Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses
erforderlich.
Sobald die Planungsgespräche abgeschlossen sind, werden verwaltungsseitig die erforderlichen
politischen Beschlüsse herbeigeführt; vorrangiges Ziel ist, dass die Baumaßnahme spätestens zu
Beginn des Kindergartenjahres 2013/ 2014 abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird im
Fachausschuss fortlaufend über den Sachstand berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowohl im Ü 3- als auch im U 3-Bereich ergibt sich unmittelbar aus dem
Kibiz und ist vorrangiges Ziel der Kindergarten- und Jugendhilfeplanung. Diesbezüglich wird auf die Vorlage WP842/2012 - Kindergartenbedarfsplanung - verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Köster
----------------------------------Kramer
----------------------------------Gunnar Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-45/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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