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Mitteilungsvorlage (Kindergarten `Mosaik´ - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (Kindergarten `Mosaik´
- Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Kindergarten `Mosaik´
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-45/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Kindergarten `Mosaik´ - Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Ausweislich der Fachverwaltung, Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - stellt sich der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: Bebauungsplanverfahren: Von Seiten des Fachbereichs III sind zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zunächst noch einige Abstimmungen mit dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde zum Thema Entwässerung und vorbeugender Hochwasserschutz erforderlich, da hier beim Erftverband noch keine abschließenden Unterlagen über den Umfang der notwendigen Vorkehrungen vorliegen. Dabei geht es um die Mindesthöhen der Erdgeschosse und die Frage, ob Überschwemmungsvolumen für ein rechnerisches 100-jähriges Referenzhochwasser verloren gehen könnte und wo dieses ausgeglichen werden müsste. Dies berührt die Thematik Mosaik/ Pusteblume nur am Rande, hat jedoch zur Konsequenz, dass die Frage der Erweiterung/ Umbau des Kindergartens sicherlich vor Rechtskraft des Bebauungsplans abschließend beantwortet wird. Eine Erweiterung des Kindergartens ist baurechtlich jedoch nicht vom Bebauungsplanverfahren abhängig, da hierfür eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen würde. Abstimmungen mit dem Architekten der AWO: Aus Sicht des Architekten der AWO gibt es aus Gründen der inneren Erschließung der Tageseinrichtung nur eine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit, und zwar in Richtung des Parkplatzes im vorderen Bereich. Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass für notwendige Stellplätze Flächen beansprucht werden müssen, die nach derzeitigem Stand als Wohnbaufläche im Baugebiet Sportplatz Lipp vorgesehen sind. Ein realistischer Bedarf dürfte für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung bei mind. 30 Stellplatzen liegen; derzeit sind ca. 24 vorhanden. Dabei würden etwa 500 m² als ursprünglich für Wohnbebauung vorgesehene Fläche in Anspruch genommen werden. Dies schlägt sich wiederum auf die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes nieder, ist allerdings - wenn auch suboptimal - aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Sollte diese Lösung gewählt werden, wäre eine Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses erforderlich. Sobald die Planungsgespräche abgeschlossen sind, werden verwaltungsseitig die erforderlichen politischen Beschlüsse herbeigeführt; vorrangiges Ziel ist, dass die Baumaßnahme spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/ 2014 abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird im Fachausschuss fortlaufend über den Sachstand berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowohl im Ü 3- als auch im U 3-Bereich ergibt sich unmittelbar aus dem Kibiz und ist vorrangiges Ziel der Kindergarten- und Jugendhilfeplanung. Diesbezüglich wird auf die Vorlage WP842/2012 - Kindergartenbedarfsplanung - verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Köster ----------------------------------Kramer ----------------------------------Gunnar Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-45/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-45/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3