Daten
Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
07.03.12, 18:01
Aktualisiert
07.03.12, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP8-31/2012
1. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
14.02.2012
Bauausschuss
13.03.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von
Photovoltaik-Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg präferiert die Installation von Photovoltaikanlagen in
städtischer Regie gegenüber der Verpachtung von städtischen Dachflächen an Dritte. Da
der bereits beschlossene Haushalt für das Jahr 2012 hierfür keine Mittel vorsieht,
beauftragt der Bauausschuss der Stadt Bedburg die Verwaltung, die Entwicklung der
Photovoltaik-Thematik weiter zu verfolgen. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr
2013 ist - für eine Entscheidungsfindung - unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen erneut zu berichten.
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat – initiiert von einem entsprechenden Antrag der FWG-Fraktion im
Rat der Stadt Bedburg - in seiner Sitzung vom 14.02.2012 unter dem öffentlichen
Tagesordnungspunkt
„Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der
Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von PhotovoltaikAnlagen“
einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, intensiv zu prüfen, inwieweit Flächen auf
städtischen Gebäuden gewinnbringend für die Installation von Photovoltaikanlagen nutzbar sind
(sowohl durch Eigennutzung als auch über Verpachtung an Fremdbetreiber) und diese Ergebnisse
bei der nächstmöglichen Ratssitzung oder Bauausschusssitzung zwecks Beratung über die
weitere Vorgehensweise vorzustellen“
Seit der Sitzung des Rates vom 14.02.2012 wurden bekanntermaßen die politischen bzw.
Rechtlichen Grundlagen für die Einspeise-Vergütung geändert. So entspricht die EinspeiseVergütung für ab dem 09.03.2012 in Betrieb genommenen Dach-Anlagen bis 10 kw Leistung 19,5
ct/kWh, bei Dach-Anlagen über 10 kw bis 1.000 kW Leistung 16,5 ct/kWh.
Evtl. kommt diese Regelung auch erst ab April 2012 zum Tragen, was für die Situation bei der
Stadt Bedburg aber keinen Unterschied macht, da eine Inbetriebnahme einer neuen Anlage vor
diesem Termin in jedem Fall illusorisch wäre.
Weiter ist für Dach-Anlagen ab Mai 2012 eine monatliche Degression (=Absenkung) der
Einspeisevergütung i. H. von 0,15 Cent für jeden Monat, den die Anlage später in Betrieb geht,
vorgesehen. Auch ist ab dem 01.01.2013 für Anlagen, welche ab dem 09.03.2012 (oder später) in
Betrieb gehen, eine Förderfähigkeit der produzierten Strommenge i. H. von nur noch 85 % (bis 10
kW) bzw. 90 % (über 10 kW) vorgesehen. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Mitteilung des
Städte- und Gemeindebundes NRW vom 28.02.2012.
Zu den möglichen Optionen bei der Stadt Bedburg:
1. Variante: Verpachtung städtischer Dachflächen an Dritte
Es besteht die Möglichkeit, städtische Dachflächen an Dritte zu verpachten, ohne dass die Stadt
Bedburg hierfür selbst Investitionen tätigt.
Lt. Internet-Recherchen beträgt die Pacht hier üblicherweise zwischen 3 – 6 % der zu erzielenden
Einspeise-Vergütung. Mehr ist nur schwer erzielbar bzw. nicht marktüblich. Im Gegenzug läuft der
Pachtvertrag über 20 Jahre, d. h. das Objekt ist letztendlich mit einem Recht eines Dritten belastet,
was bei Veräußerungen, Rückbau und Ähnlichem zu berücksichtigen ist.
Als Berechnungs-Beispiel wäre hier die städtische Photovoltaik-Anlage auf der Grundschule
Kirdorf benannt.
Die Stadt Bedburg hat für diese Anlage (welche 2009 installiert wurde) im
Jahr 2010 eine Einspeisevergütung i. H. von 8.291,09 € erhalten, und im
Jahr 2011 eine Einspeisevergütung i. H. von 9.794,13 €.
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Bei den gängigen Marktpreisen hätte eine Verpachtung der Dachfläche einen jährlichen Ertrag von
rund 250 € – 500 € erbracht.
Der Stadt Bedburg liegt auch eine Projektbeschreibung einer Firma vor, welche sich auf die
Anpachtung von Dachflächen spezialisiert hat.
Dort ist unter anderem die Verpachtung einer Dachfläche einer Grundschule mit einer Leistung
von 85,47 kW aufgeführt, für die eine jährliche Pacht i. H. von 897,00 € benannt ist.
Die Anlage auf der Grundschule Kirdorf hat eine Leistung von 18,9 kW. Umgerechnet würde dies
bei dem o. g. Beispiel eine Jahres-Pacht i. H. 198 € ergeben (897 € Pacht / 85,47 kW Leistung *
18,9 kW). Dieses Beispiel müsste sicherlich differenzierter gerechnet werden, reicht jedoch in der
vorliegenden Form aus um zu verdeutlichen, dass die Eingangs geschilderten 3-6 % Pacht,
bezogen auf die mögliche Einspeisevergütung, keineswegs pessimistisch berechnet ist.
Bewertung:
Hauptvorteile der Variante der Verpachtung städtischer Dachflächen:
-Kein Investitonsbedarf und somit
-Kein Einsatz von Haushaltsmitteln
-relativ wenig Verwaltungsaufwand
-feste Plangrößen für den Haushalt
-umweltpolitisch (nach dem allgemeinen Gusto) in jedem Fall „gut“.
Hauptnachteile der Variante der Verpachtung städtischer Dachflächen:
-vertragliche Bindung über 20 Jahre mit diversen möglichen Konsequenzen:
• evtl. Probleme bei gewünschter Veräußerung oder Rückbau der Objekte
-vergleichsweise magere Erträge / die „echten“ Gewinne fließen nicht der Allgemeinheit zu,
sondern Dritten, wobei die Allgemeinheit selbst die Objekte letztendlich finanziert hat.
2. Variante: Erstellung von Photovoltaikanlagen von städtischer Seite
Für die Begegnungsstätte Kirchtroisdorf, welche in diesem Jahr errichtet wird, hat die Stadt
Bedburg sich einen unverbindlichen Kostenanschlag erstellen lassen.
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Investitonskosten:
14.437,11 €
Leistung:
7,6 kW
Voraussichtlicher jährl. Stromleistung:
6.899 kWh
Vergütung p. Jahr bei Inbetriebnahme ab
01.09.2012 (19,5 ct abzüglich Degression
von 0,15 ct pro Monat ab Mai= 18,9 ct Vergütung): 1.303,91 €.
Hiervon 85 % (ab 2013):
1.108,32 €.
(Mögliche jährliche Pacht: 3-6 % = rund 35 – 70 €).
Für die Grundschule Kaster hat die Stadt Bedburg sich ebenfalls einen unverbindlichen
Kostenanschlag erstellen lassen.
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Investitonskosten:
112.508,72 €
Leistung:
64,3 kW
Voraussichtl. jährl. Stromleistung:
58.084 kWh
Vergütung p. Jahr bei Inbetriebnahme ab
01.09.2012 (16,5 ct abzüglich Degression
von 0,15 ct. pro Monat ab Mai = 15,9 ct Vergütung): 9.235,36 €
Hiervon 90 % (ab 2013):
8.311,82 €.
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Bei beiden Berechnungen ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Anlagen sich noch nach
den Marktmechanismen der bisherigen Einspeisevergütung richten. So korrigiert der Markt für
Photovoltaik-Module erfahrungsgemäß den Preis für die Module bei einer „Verschlechterung“ der
Einspeise-Vergütungen mit einer gewissen Zeitverzögerung nach unten. Da die neuerliche
Regelung erst vor kurzer Zeit erfolgt ist, hatte der Markt nicht ausreichend Zeit, hierauf zu
reagieren. Hiervon kann aber zukünftig ausgegangen werden, so dass die benötigten Finanzmittel
gegebenenfalls sogar noch nach unten korrigiert werden können.
Bewertung:
Hauptvorteile der Variante der Erstellung von Photovoltaikanlagen von städtischer Seite:
-Der Ertrag für das gemeinschaftliche Eigentum fällt tatsächlich zu 100 % der Gemeinschaft zu
(den Bürgerinnen und Bürgern)
-Dauerhafte nennenswerte Einnahme für den städtischen Haushalt, praktisch unabhängig von
Dritten (im Vergleich zu Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer etc.)
-relativ wenig Verwaltungsaufwand
-feste Plangrößen für den Haushalt
-für die Investitionen sind günstige KfW-Kredite erhältlich
-umweltpolitisch (nach dem allgemeinen Gusto) in jedem Fall „gut“.
Hauptnachteile der Variante der Verpachtung städtischer Dachflächen:
-Haushalts- bzw. Investitionskosten müssen zunächst aufgebracht werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Speziell demographiebezogene Aspekte sind hier aus Verwaltungssicht nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 06. März 2012
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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