Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-41/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die in Anlage beigefügte erste Änderungssatzung
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg vom 09.10.2010 zu beschließen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 wurde die
Berufung einer Vertretung des Vorsitz des Jugendamtelternbeirates als beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss thematisiert.
Jugendamtselternbeirat vertritt grundsätzlich die Interessen der Eltern, deren Kinder zur Zeit eine
Kindertageseinrichtung besuchen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten beziehen sich hierbei auf
wesentliche, die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen und sind gesetzlich verankert (§ 9
Abs. 6 Satz 6 Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Um Wiederholungen zu vermeiden wird diesbezüglich
auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
15.11.2011 (WP8-211/2011) verwiesen.
In der Arbeitshilfe der kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in NRW wird eine
anlassbezogene
Einladung
des
Jugendamtselternbeirat
in
die
Sitzungen
des
Jugendhilfeausschusses angeregt, wobei auch die Bestellung eines Mitglieds des
Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss denkbar
sei. Eine Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist dagegen
ausgeschlossen, da die stimmberechtigten Mitglieder im SGB VIII bzw. AG-KJHG/NRW
abschließend aufgezählt sind.
Zur rechtlichen Umsetzung des `politischen Antrags´ ist eine Änderung der Jugendamtssatzung,
konkret des § 4 `Mitglieder´ erforderlich. In Absatz 3 `als beratende Mitglieder gehören dem
Jugendhilfeausschuss an´ wäre eine Ergänzung um Buchst. i) `ein Vertreter/ eine Vertreterin des
Jugendamtselternbeirates´ erforderlich; die entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
- entfällt -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Kosten fallen ggf. im Ratsbüro für zusätzliche Mitglieder eines Ausschusses sowie für
Druckkosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-41/2012
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-41/2012
Sitzungsvorlage
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