Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung - erste Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-41/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Änderung der Jugendamtssatzung - erste Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die in Anlage beigefügte erste Änderungssatzung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg vom 09.10.2010 zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 wurde die Berufung einer Vertretung des Vorsitz des Jugendamtelternbeirates als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss thematisiert. Jugendamtselternbeirat vertritt grundsätzlich die Interessen der Eltern, deren Kinder zur Zeit eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten beziehen sich hierbei auf wesentliche, die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen und sind gesetzlich verankert (§ 9 Abs. 6 Satz 6 Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Um Wiederholungen zu vermeiden wird diesbezüglich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2011 (WP8-211/2011) verwiesen. In der Arbeitshilfe der kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in NRW wird eine anlassbezogene Einladung des Jugendamtselternbeirat in die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses angeregt, wobei auch die Bestellung eines Mitglieds des Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss denkbar sei. Eine Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist dagegen ausgeschlossen, da die stimmberechtigten Mitglieder im SGB VIII bzw. AG-KJHG/NRW abschließend aufgezählt sind. Zur rechtlichen Umsetzung des `politischen Antrags´ ist eine Änderung der Jugendamtssatzung, konkret des § 4 `Mitglieder´ erforderlich. In Absatz 3 `als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an´ wäre eine Ergänzung um Buchst. i) `ein Vertreter/ eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates´ erforderlich; die entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - entfällt - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Kosten fallen ggf. im Ratsbüro für zusätzliche Mitglieder eines Ausschusses sowie für Druckkosten an. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-41/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-41/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3